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   BFH, 07.11.2007 - II R 28/06   

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https://dejure.org/2007,207
BFH, 07.11.2007 - II R 28/06 (https://dejure.org/2007,207)
BFH, Entscheidung vom 07.11.2007 - II R 28/06 (https://dejure.org/2007,207)
BFH, Entscheidung vom 07. November 2007 - II R 28/06 (https://dejure.org/2007,207)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2; BGB § 362 Abs. 2, § 185

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ErbStG §§ 7 Abs. 1 Nr. 1, 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2; BGB § 362 Abs. 2, § 185
    Freigebige Zuwendung bei verdeckter Gewinnausschüttung an nahestehende Personen

  • Simons & Moll-Simons

    ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2; BGB § 362 Abs. 2, § 185

  • Betriebs-Berater

    Freigebige Zuwendung bei verdeckter Gewinnausschüttung an nahestehende Personen

  • Judicialis

    ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2; ; BGB § 185; ; BGB § 362 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freigebige Zuwendung bei verdeckter Gewinnausschüttung an nahestehende Personen

  • datenbank.nwb.de

    Freigebige Zuwendung bei verdeckter Gewinnausschüttung an nahe stehende Personen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verdeckte Gewinnausschüttung an nahestehende Personen ? Keine freigebige Zuwendung des Gesellschafters ? Aber: Gemischte freigebige Zuwendung der Gesellschaft möglich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schenkungsteuer bei verdeckter Gewinnausschüttung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Freigebige Zuwendung eines Gesellschafters an eine nahestehende Person bei Veranlassung zur Zahlung durch die GmbH; Bestimmung des Zuwendenden bei einer Schenkung unter Lebenden; Abgekürzter Leistungsweg bei einer Vermögensverschiebung zwischen dem Zuwendenden und dem ...

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Vorsicht bei überhöhter Vergütung an Angehörigen des GmbH-Gesellschafters

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Freigebige Zuwendung bei verdeckter Gewinnausschüttung an nahestehende Person

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Schenkungsteuer bei verdeckter Gewinnausschüttung

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Schenkungsteuer bei verdeckter Gewinnausschüttung

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Verdeckte Gewinnausschüttungen an nahestehende Personen sind keine Schenkungen der Gesellschafter

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Überhöhte Vergütung an im Unternehmen beschäftigten Angehörigen eines GmbH-Gesellschafters wirkt sich nachteilig aus

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    "Verdeckte Gewinnausschüttung" an nahestehende Person als Schenkung der GmbH

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Schenkungsteuer bei verdeckter Gewinnausschüttung

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Schenkungsteuer - Schenkung der GmbH an nahe Angehörige - eine verdeckte Gewinnausschüttung?

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    ErbStG § 7 Abs 1 Nr 1, ErbStG § 29 Abs 1 Nr 3, BGB § 1380, FGO § 76
    Anrechnung; Ausgleichsforderung; Freigebige Zuwendung; Verdeckte Gewinnausschüttung; Vorausempfang

  • handelsblatt.com (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Doppelbesteuerung von Einlagen und verdeckten Gewinnausschüttungen?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 218, 414
  • NJW-RR 2008, 988
  • FamRZ 2008, 783
  • BB 2008, 1548
  • BB 2008, 416
  • DB 2008, 509
  • BStBl II 2008, 258
  • DStR 2008, 346
  • NZG 2008, 357
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 19.06.2007 - VIII R 54/05

    Verdeckte Gewinnausschüttung durch Geldentnahmen eines GmbH-Geschäftsführers, der

    Auszug aus BFH, 07.11.2007 - II R 28/06
    Die Zuwendung eines Vermögensvorteils an eine nahestehende Person ist unabhängig davon als vGA zu beurteilen, ob auch der Gesellschafter selbst ein vermögenswertes Interesse an dieser Zuwendung hat, soweit andere Ursachen für die Zuwendung als das Nahestehen des Empfängers zu dem Gesellschafter auszuschließen sind (BFH-Urteil vom 19. Juni 2007 VIII R 54/05, BStBl II 2007, 830, m.w.N.).

    Bei dem Gesellschafter handelt es sich um eine einkommensteuerrechtlich unbeachtliche Einkommensverwendung (BFH-Urteil in BStBl II 2007, 830, m.w.N.).

  • BFH, 06.03.1985 - II R 19/84

    Schenkung eines zu errichtenden Gebäudes

    Auszug aus BFH, 07.11.2007 - II R 28/06
    Erforderlich hierfür ist eine Vermögensverschiebung, d.h. eine Vermögensminderung auf der Seite des Schenkers und eine Vermögensmehrung auf der Seite des Beschenkten (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. März 1985 II R 19/84, BFHE 143, 291, BStBl II 1985, 382).
  • BFH, 29.11.2006 - II R 42/05

    BewG § 138 Abs. 5 Satz 1 und Satz 2 Nr. 2; ErbStG § 12 Abs. 3; AO 1977 § 182 Abs.

    Auszug aus BFH, 07.11.2007 - II R 28/06
    Für eine freigebige Zuwendung i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG kommt es ausschließlich auf die Zivilrechtslage und nicht darauf an, wem nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise Vermögen oder Einkommen zuzurechnen ist (BFH-Urteil vom 29. November 2006 II R 42/05, BFHE 215, 529, BStBl II 2007, 319, m.w.N.).
  • BFH, 19.06.1996 - II R 83/92

    Keine (mittelbare) Zuwendung an Gesellschafter bei Erhöhung des Werts der

    Auszug aus BFH, 07.11.2007 - II R 28/06
    Die rechtliche Eigenständigkeit des Gesellschaftsvermögens der GmbH als juristische Person ist insoweit ebenso entscheidend wie bei Einlagen eines Gesellschafters in das Gesellschaftsvermögen einer GmbH, die schenkungsteuerrechtlich nicht zu einer Bereicherung der anderen Gesellschafter führt, obwohl sich durch die Mehrung des Betriebsvermögens der Wert ihrer Geschäftsanteile erhöht (BFH-Urteile vom 25. Oktober 1995 II R 67/93, BFHE 179, 157, BStBl II 1996, 160, und vom 19. Juni 1996 II R 83/92, BFHE 181, 88, BStBl II 1996, 616).
  • BFH, 10.03.2005 - II R 54/03

    Schenkungsteuerrechtlich kein Durchgangserwerb des Kindes bei Zuwendung an das

    Auszug aus BFH, 07.11.2007 - II R 28/06
    Wer Zuwendender ist, bestimmt sich nach der Ausgestaltung der geschlossenen Verträge unter Einbeziehung ihrer inhaltlichen Abstimmung untereinander sowie den mit der Vertragsgestaltung erkennbar angestrebten Zielen der Parteien (BFH-Urteil vom 10. März 2005 II R 54/03, BFHE 208, 447, BStBl II 2005, 412).
  • BFH, 22.09.1982 - II R 61/80

    Schenkung - Grundstück

    Auszug aus BFH, 07.11.2007 - II R 28/06
    Die wirtschaftliche Betrachtungsweise ist auf Steuerarten, welche an bürgerlich-rechtliche Vorgänge anknüpfen, nicht oder zumindest nur nach Sachlage des Einzelfalles anwendbar (BFH-Urteil vom 22. September 1982 II R 61/80, BFHE 137, 188, BStBl II 1983, 179, m.w.N.).
  • BFH, 25.10.1995 - II R 67/93

    Erhöhung des Werts der Geschäftsanteile infolge einer Zuwendung an eine GmbH

    Auszug aus BFH, 07.11.2007 - II R 28/06
    Die rechtliche Eigenständigkeit des Gesellschaftsvermögens der GmbH als juristische Person ist insoweit ebenso entscheidend wie bei Einlagen eines Gesellschafters in das Gesellschaftsvermögen einer GmbH, die schenkungsteuerrechtlich nicht zu einer Bereicherung der anderen Gesellschafter führt, obwohl sich durch die Mehrung des Betriebsvermögens der Wert ihrer Geschäftsanteile erhöht (BFH-Urteile vom 25. Oktober 1995 II R 67/93, BFHE 179, 157, BStBl II 1996, 160, und vom 19. Juni 1996 II R 83/92, BFHE 181, 88, BStBl II 1996, 616).
  • BFH, 29.10.1997 - II R 60/94

    Zuwendungen bei Geschäftsbeziehungen

    Auszug aus BFH, 07.11.2007 - II R 28/06
    Sie ist dann gegeben, wenn einer höherwertigen Leistung eine Leistung von geringerem Wert gegenübersteht und die höherwertige Zuwendung neben Elementen der Freigebigkeit auch Elemente eines Austauschvertrags enthält, ohne dass sich die höherwertige Leistung in zwei selbständige Leistungen aufteilen lässt (BFH-Urteil vom 29. Oktober 1997 II R 60/94, BFHE 183, 253, BStBl II 1997, 832).
  • BFH, 10.11.2004 - II R 44/02

    Mittelbare Grundstücksschenkung - Ehebedingte Zuwendung

    Auszug aus BFH, 07.11.2007 - II R 28/06
    "Entreicherungsgegenstand" und "Bereicherungsgegenstand" brauchen nicht identisch zu sein (BFH-Urteil vom 10. November 2004 II R 44/02, BFHE 207, 360, BStBl II 2005, 188).
  • BFH, 02.02.2005 - II R 18/03

    Vom Erblasser bestimmte Testamentsvollstreckervergütung auch soweit unangemessen

    Auszug aus BFH, 07.11.2007 - II R 28/06
    Jeder gesetzliche Tatbestand ist aus sich selbst heraus --nach seiner eigenen, spezifischen Teleologie-- auszulegen (vgl. BFH-Urteil vom 2. Februar 2005 II R 18/03, BFHE 208, 441, BStBl II 2005, 489).
  • BFH, 12.07.2005 - II R 8/04

    Einbringung eines Einzelunternehmens in eine mit Angehörigen neu gegründete GmbH

  • BFH, 13.12.2006 - VIII R 31/05

    Zuschläge für Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit, Mehrarbeit und Nachtarbeit an

  • BFH, 13.09.2017 - II R 54/15

    Schenkungsteuer: Zuwendungsverhältnis bei Zahlung eines überhöhten Entgelts durch

    Hinsichtlich des subjektiven Tatbestands der freigebigen Zuwendung reicht bei Unausgewogenheit gegenseitiger Verträge regelmäßig das Bewusstsein des einseitig benachteiligten Vertragspartners über den Mehrwert seiner Leistung aus; auf die Kenntnis des genauen Ausmaßes des Wertunterschieds kommt es hingegen nicht an (BFH-Urteil vom 7. November 2007 II R 28/06, BFHE 218, 414, BStBl II 2008, 258, unter II.4.).

    c) Soweit der BFH im Urteil in BFHE 218, 414, BStBl II 2008, 258 eine gemischte freigebige Zuwendung der GmbH an die dem Gesellschafter nahestehende Person für möglich gehalten hat, wird an dieser Auffassung für Sachverhalte, in denen die überhöhten Entgelte an die nahestehende Person unter Mitwirkung des Gesellschafters und damit auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage geleistet wurden, nicht mehr festgehalten.

    b) Die durch das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 7. Dezember 2011 (BGBl I 2011, 2592) in Reaktion auf das BFH-Urteil in BFHE 218, 414, BStBl II 2008, 258 neu eingeführte Regelung des § 15 Abs. 4 ErbStG (vgl. BTDrucks 17/7524, 21) rechtfertigt es nicht, eine GmbH, die überhöhte Entgelte an eine dem Gesellschafter nahestehende Person auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage zahlt, als Schenkerin i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG anzusehen.

    Da bei einer auf dem Gesellschaftsverhältnis beruhenden Zahlung überhöhter Entgelte an eine dem Gesellschafter nahestehende Person keine gemischte freigebige Zuwendung der GmbH an die nahestehende Person vorliegt, sieht sich der Senat im Hinblick auf das BFH-Urteil in BFHE 218, 414, BStBl II 2008, 258 zu dem Hinweis veranlasst, dass in diesen Fällen der Gesellschafter selbst Schenker i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG sein kann (vgl. Briese, GmbH-Rundschau 2016, 327; Crezelius, ZEV 2016, 107).

    In einem solchen Fall fehle es an der für eine freigebige Zuwendung erforderlichen Vermögensverschiebung zwischen dem Gesellschafter und der nahestehenden Person (vgl. BFH-Urteil in BFHE 218, 414, BStBl II 2008, 258, unter II.2.).

  • BFH, 13.09.2017 - II R 42/16

    Schenkungsteuer: Zuwendungsverhältnis bei Zahlung eines überhöhten Entgelts durch

    Hinsichtlich des subjektiven Tatbestands der freigebigen Zuwendung reicht bei Unausgewogenheit gegenseitiger Verträge regelmäßig das Bewusstsein des einseitig benachteiligten Vertragspartners über den Mehrwert seiner Leistung aus; auf die Kenntnis des genauen Ausmaßes des Wertunterschieds kommt es hingegen nicht an (BFH-Urteil vom 7. November 2007 II R 28/06, BFHE 218, 414, BStBl II 2008, 258, unter II.4.).

    c) Soweit der BFH im Urteil in BFHE 218, 414, BStBl II 2008, 258 eine gemischte freigebige Zuwendung der GmbH an die dem Gesellschafter nahestehende Person für möglich gehalten hat, wird an dieser Auffassung für Sachverhalte, in denen die überhöhten Entgelte an die nahestehende Person unter Mitwirkung des Gesellschafters und damit auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage geleistet wurden, nicht mehr festgehalten.

    b) Die durch das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 7. Dezember 2011 (BGBl I 2011, 2592) in Reaktion auf das BFH-Urteil in BFHE 218, 414, BStBl II 2008, 258 neu eingeführte Regelung des § 15 Abs. 4 ErbStG (vgl. BTDrucks 17/7524, 21) rechtfertigt es nicht, eine GmbH, die überhöhte Entgelte an eine dem Gesellschafter nahestehende Person oder an eine dem Gesellschafter einer Muttergesellschaft nahestehende Person auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage zahlt, als Schenkerin i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG anzusehen.

    Da bei einer auf dem Gesellschaftsverhältnis beruhenden Zahlung überhöhter Entgelte an eine dem Gesellschafter nahestehende Person oder an eine dem Gesellschafter einer Muttergesellschaft nahestehende Person keine gemischte freigebige Zuwendung der GmbH an die nahestehende Person vorliegt, sieht sich der Senat im Hinblick auf das BFH-Urteil in BFHE 218, 414, BStBl II 2008, 258 zu dem Hinweis veranlasst, dass in diesen Fällen der Gesellschafter selbst Schenker i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG sein kann (vgl. Briese, GmbH-Rundschau 2016, 327; Crezelius, ZEV 2016, 107).

    In einem solchen Fall fehle es an der für eine freigebige Zuwendung erforderlichen Vermögensverschiebung zwischen dem Gesellschafter und der nahestehenden Person (vgl. BFH-Urteil in BFHE 218, 414, BStBl II 2008, 258, unter II.2.).

  • BFH, 13.09.2017 - II R 32/16

    Schenkungsteuer: Zuwendungsverhältnis bei Zahlung eines überhöhten Entgelts durch

    Hinsichtlich des subjektiven Tatbestands der freigebigen Zuwendung reicht bei Unausgewogenheit gegenseitiger Verträge regelmäßig das Bewusstsein des einseitig benachteiligten Vertragspartners über den Mehrwert seiner Leistung aus; auf die Kenntnis des genauen Ausmaßes des Wertunterschieds kommt es hingegen nicht an (BFH-Urteil vom 7. November 2007 II R 28/06, BFHE 218, 414, BStBl II 2008, 258, unter II.4.).

    c) Soweit der BFH im Urteil in BFHE 218, 414, BStBl II 2008, 258 eine gemischte freigebige Zuwendung der GmbH an die dem Gesellschafter nahestehende Person für möglich gehalten hat, wird an dieser Auffassung für Sachverhalte, in denen die überhöhten Entgelte an die nahestehende Person unter Mitwirkung des Gesellschafters und damit auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage geleistet wurden, nicht mehr festgehalten.

    b) Die durch das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 7. Dezember 2011 (BGBl I 2011, 2592) in Reaktion auf das BFH-Urteil in BFHE 218, 414, BStBl II 2008, 258 neu eingeführte Regelung des § 15 Abs. 4 ErbStG (vgl. BTDrucks 17/7524, 21) rechtfertigt es nicht, eine GmbH, die überhöhte Entgelte an eine dem Gesellschafter nahestehende Person auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage zahlt, als Schenkerin i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG anzusehen.

    Da bei einer auf dem Gesellschaftsverhältnis beruhenden Zahlung überhöhter Entgelte an eine dem Gesellschafter nahestehende Person keine gemischte freigebige Zuwendung der GmbH an die nahestehende Person vorliegt, sieht sich der Senat im Hinblick auf das BFH-Urteil in BFHE 218, 414, BStBl II 2008, 258 zu dem Hinweis veranlasst, dass in diesen Fällen der Gesellschafter selbst Schenker i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG sein kann (vgl. Briese, GmbH-Rundschau 2016, 327; Crezelius, ZEV 2016, 107).

    In einem solchen Fall fehle es an der für eine freigebige Zuwendung erforderlichen Vermögensverschiebung zwischen dem Gesellschafter und der nahestehenden Person (vgl. BFH-Urteil in BFHE 218, 414, BStBl II 2008, 258, unter II.2.).

  • BFH, 27.08.2014 - II R 43/12

    Freigebige Zuwendung an Neugesellschafter bei Kapitalerhöhung einer GmbH;

    Eine bloße Minderung des Werts dieser Geschäftsanteile ist schenkungsteuerrechtlich ohne Bedeutung (BFH-Urteil vom 7. November 2007 II R 28/06, BFHE 218, 414, BStBl II 2008, 258, unter II.2.d).

    Eine Vermögensverschiebung zwischen den Gesellschaftern der Kapitalgesellschaft (Altgesellschafter) und dem Neugesellschafter kann auch nicht mit dem Gesichtspunkt einer Abkürzung des Leistungswegs (vgl. BFH-Urteil in BFHE 218, 414, BStBl II 2008, 258, unter II.2.) begründet werden.

  • BFH, 30.01.2013 - II R 6/12

    Eintritt des Besserungsfalls nach Verkauf eines "Besserungsscheins" zum

    Die Zuwendung eines Vorteils an eine dem Gesellschafter der Kapitalgesellschaft nahestehende Person ist unabhängig davon als vGA zu beurteilen, ob auch der Gesellschafter selbst ein vermögenswertes Interesse an dieser Zuwendung hat, soweit andere Ursachen für die Zuwendung als das Nahestehen des Empfängers zu dem Gesellschafter auszuschließen sind (BFH-Urteile in BFHE 218, 244, BStBl II 2007, 830, und vom 7. November 2007 II R 28/06, BFHE 218, 414, BStBl II 2008, 258, m.w.N.).
  • BFH, 02.03.2011 - II R 23/10

    Vorlage an BVerfG: Bemessung der Grunderwerbsteuer nach Grundbesitzwerten

    Weichen Leistungen und Gegenleistungen bei einem Grundstücksgeschäft objektiv (nicht unwesentlich) voneinander ab, kann unter weiteren Voraussetzungen neben der Grunderwerbsteuer --dieser unterliegt nur der Wert des entgeltlichen Teils-- eine schenkungsteuerbare sog. gemischt-freigebige Zuwendung vorliegen (z.B. BFH-Urteile vom 30. März 1994 II R 7/92, BFHE 174, 249, BStBl II 1994, 580; vom 7. November 2007 II R 28/06, BFHE 218, 414, BStBl II 2008, 258; vgl. auch Hofmann, Grunderwerbsteuergesetz, Kommentar, 9. Aufl., § 3 Rz 22 und § 9 Rz 63).
  • BFH, 09.12.2009 - II R 28/08

    Disquotale Einlage von Vermögen in eine GmbH durch Gesellschafter keine

    Erforderlich hierfür ist eine Vermögensverschiebung, d. h. eine Vermögensminderung auf der Seite des Schenkers und eine Vermögensmehrung auf der Seite des Beschenkten (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 6. März 1985 II R 19/84, BFHE 143, 291, BStBl II 1985, 382, und vom 7. November 2007 II R 28/06, BFHE 218, 414, BStBl II 2008, 258).

    Für die Frage, wer an einer freigebigen Zuwendung i. S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG beteiligt ist, kommt es ausschließlich auf die Zivilrechtslage und nicht darauf an, wem nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise Vermögen oder Einkommen zuzurechnen ist (BFH-Urteile vom 29. November 2006 II R 42/05, BFHE 215, 529, BStBl II 2007, 319, und in BFHE 218, 414, BStBl II 2008, 258).

    Wegen der rechtlichen Eigenständigkeit des Gesellschaftsvermögens der GmbH fehlt es in einem solchen Fall an einer zivilrechtlichen Vermögensverschiebung zwischen diesen Gesellschaftern (BFH-Urteil in BFHE 218, 414, BStBl II 2008, 258).

  • BFH, 02.03.2011 - II R 64/08

    Vorlage an BVerfG: Bemessung der Grunderwerbsteuer nach Grundbesitzwerten

    In einem solchen Fall kann allerdings eine schenkungsteuerbare sog. gemischt-freigebige Zuwendung vorliegen (z.B. BFH-Urteile vom 30. März 1994 II R 7/92, BFHE 174, 249, BStBl II 1994, 580; vom 7. November 2007 II R 28/06, BFHE 218, 414, BStBl II 2008, 258; vgl. auch Hofmann, Grunderwerbsteuergesetz, Kommentar, 9. Aufl., § 3 Rz 22 und § 9 Rz 63).
  • FG Baden-Württemberg, 25.05.2011 - 7 K 1475/09

    Keine freigebige Zuwendung durch Verzicht auf Mehrheitsstimmrecht bei einer GmbH

    Der Klägervertreter weist ferner hin auf das BFH-Urteil II R 28/06 vom 7. November 2007 (BStBl II 2008, 258), aus dessen Veröffentlichung im BStBl sich ergebe, dass die Steuerverwaltung auf die Rechtsprechungslinie eingeschwenkt sei.

    Erforderlich hierfür ist eine Vermögensverschiebung, d.h. eine Vermögensminderung auf der Seite des Schenkers und eine Vermögensmehrung auf der Seite des Beschenkten (Urteile des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 9. Dezember 2009 II R 28/08, BFHE 228, 169, BStBl II 2010, 566, vom 6. März 1985 II R 19/84, BFHE 143, 291, BStBl II 1985, 382, und vom 7. November 2007 II R 28/06, BFHE 218, 414, BStBl II 2008, 258).

    Für die Frage, wer an einer freigebigen Zuwendung i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG beteiligt ist, kommt es ausschließlich auf die Zivilrechtslage und nicht darauf an, wem nach wirtschaftlicher Betrachtungsweise Vermögen oder Einkommen zuzurechnen ist (BFH-Urteile vom 29. November 2006 II R 42/05, BFHE 215, 529, BStBl II 2007, 319, und in BFHE 218, 414, BStBl II 2008, 258).

    Das Erfordernis der substantiellen Vermögensverschiebung steht in Einklang mit der steuersystematischen Einordnung der Schenkungsteuer als Verkehrsteuer (so ausdrücklich BFH-Urteile II R 28/08 in BStBl II 2010, 566 unter II.1. und II R 28/06 in BStBl II 2008, 258 unter II.2.b; vgl. dazu z.B. Birnbaum DStR 2011, 252, unter 1. m.w.N.).

    Die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist nach der Rechtsprechung des BFH eine Verkehrsteuer und die wirtschaftliche Betrachtungsweise ist auf Steuerarten, welche an bürgerlich-rechtliche Vorgänge anknüpfen, nicht oder zumindest nur nach Sachlage des Einzelfalles anwendbar (s. BFH-Urteil II R 28/06 in BStBl II 2008, 258, m.w.N.).

  • BFH, 27.08.2014 - II R 44/13

    Steuerliche Folgen des verbilligten Verkaufs eines Grundstücks einer GmbH an

    Die unmittelbare Zuwendung des Vermögensvorteils aus dem verbilligten Grundstückserwerb an den Anteilsveräußerer würde ertragsteuerrechtlich so beurteilt, als hätte der Anteilserwerber den Vorteil von der GmbH erhalten und diesen an den Anteilsverkäufer weitergegeben (vgl. BFH-Urteil vom 7. November 2007 II R 28/06, BFHE 218, 414, BStBl II 2008, 258, m.w.N.).
  • BFH, 09.07.2009 - II R 47/07

    Schenkungsteuer bei Vermögensübertragungen auf rechtsfähige Stiftung

  • FG Köln, 14.05.2014 - 9 K 879/12

    Erwerb eigener Anteile durch GmbH

  • BFH, 31.03.2010 - II R 22/09

    Kein Anfall von Schenkungsteuer bei zinsloser Stundung eines nicht geltend

  • FG Düsseldorf, 30.11.2016 - 4 K 1680/15

    Verkauf und Erwerb von Aktien als gemischte freigebige Zuwendung; Festsetzung der

  • FG Düsseldorf, 19.08.2009 - 4 K 1477/09

    Festsetzung der Schenkungssteuer nach Annahme einer freigebigen Zuwendung

  • BFH, 22.10.2014 - II R 26/13

    Schenkungsteuer bei Zahlung von Prämien für eine Lebensversicherung durch einen

  • BFH, 30.01.2013 - II R 38/11

    Verzicht eines Gesellschafters einer GmbH auf ein ihm persönlich zustehendes

  • FG Hamburg, 11.07.2023 - 3 K 188/21

    ErbStG: Disquotale Einlage in eine KGaA durch einen Kommanditaktionär keine

  • FG Niedersachsen, 19.02.2010 - 3 K 293/09

    Freigebige Zuwendung i.S.d. Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetzes durch

  • FG Münster, 24.10.2013 - 3 K 103/13

    VgA an nahestehende Person des Gesellschafters nicht schenkungsteuerpflichtig

  • BFH, 02.09.2015 - II B 146/14

    Verhältnis von vGA und Schenkungsteuer

  • FG Nürnberg, 28.02.2008 - 4 K 1708/07

    Erhöhung des Werts von GmbH-Anteilen im Rahmen einer kapitalquotenverändernden

  • FG Hessen, 19.09.2013 - 1 K 952/10

    Schenkungsteuerpflicht bei Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung

  • FG München, 30.05.2012 - 4 K 689/09

    Verdeckte Gewinnausschüttung als freigebige Zuwendung - Irrige Beurteilung

  • BFH, 28.10.2009 - II R 32/08

    (Freigebige Zuwendung des Erben bei wesentlicher Änderung des vom Erblasser

  • FG Düsseldorf, 14.12.2011 - 4 K 2391/11

    Schenkungsteuer: Bestimmung des Zuwendenden und des Bedachten - Zivilrechtliche

  • BFH, 22.10.2014 - II R 27/13

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 22.10.2014 II R 26/13 - Schenkungsteuer bei

  • FG Köln, 30.09.2009 - 9 K 2697/08

    Schenkungsteuerliche Erfassung eines ersparten Zinsaufwands sowie

  • FG Düsseldorf, 18.08.2009 - 17 K 3411/08

    Zu den Voraussetzungen der steuerlichen Berücksichtigung von Kuraufwendungen

  • FG Hessen, 10.06.2008 - 1 K 4127/04

    Vorteilsgewährung an eine Kapitalgesellschaft stellt keine freigebige Zuwendung

  • FG Saarland, 20.04.2012 - 1 K 1156/10

    Schätzungsmethoden - Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung bei Begünstigung

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