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   BFH, 29.07.2009 - XI B 24/09   

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https://dejure.org/2009,364
BFH, 29.07.2009 - XI B 24/09 (https://dejure.org/2009,364)
BFH, Entscheidung vom 29.07.2009 - XI B 24/09 (https://dejure.org/2009,364)
BFH, Entscheidung vom 29. Juli 2009 - XI B 24/09 (https://dejure.org/2009,364)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    UStG 1999 § 4 Nr. 1 Buchst. b, § 6a; UStDV 1999 § 17a, § 17c; Richtlinie 77/388/EWG Art. 28a, Art. 28c

  • openjur.de

    Ernstliche Zweifel an Versagung der Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung wegen Mitwirkung an Vermeidung der Erwerbsbesteuerung des Abnehmers; Nachweis der Voraussetzungen für die Befreiung als innergemeinschaftliche Lieferung

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung

  • Betriebs-Berater

    Ernstliche Zweifel an Versagung der Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung wegen Mitwirkung an Vermeidung der Erwerbsbesteuerung des Abnehmers

  • Judicialis

    UStG 1999 § 4 Nr. 1 Buchst. b; ; UStG 1999 § 6a; ; UStG 1999 § 17a; ; UStG 1999 § 17c; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 28a; ; Richtlinie 77/388/EWG Art. 28c

  • streifler.de

    Ernstliche Zweifel an Versagung der Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung wegen Mitwirkung an Vermeidung der Erwerbsbesteuerung des Abnehmers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewusste und gewollte Mitwirkung an der Vermeidung der Erwerbsbesteuerung des Abnehmers durch den inländischen Unternehmer; Konsequenzen einer innergemeinschaftlichen Lieferung auf die Steuerfreiheit

  • datenbank.nwb.de

    Zur Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung bei Mitwirkung an der Vermeidung der Erwerbsbesteuerung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aussetzung der Vollziehung ? Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen ? Mitwirkung an der Vermeidung der Erwerbsbesteuerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • IWW (Kurzinformation)

    Innergemeinschaftlicher Handel - Steuerfrei trotz Mithilfe bei Hinterziehung von Erwerbsteuer?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Autos nach Portugal

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bewusste und gewollte Mitwirkung an der Vermeidung der Erwerbsbesteuerung des Abnehmers durch den inländischen Unternehmer; Konsequenzen einer innergemeinschaftlichen Lieferung auf die Steuerfreiheit

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung: Nachweispflichten

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Mitwirkung an der Vermeidung der Erwerbsbesteuerung

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Wegfall der Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung bei bewusst unrichtiger Rechnungsausstellung ist zweifelhaft

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    § 6a UStG trotz Betrugsbeteiligung?

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung: Nachweispflichten

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 226, 449
  • BB 2009, 1779
  • BB 2009, 2693
  • DB 2009, 1852
  • DStR 2009, 1693
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 27.09.2007 - C-146/05

    Collée - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28c Teil A Buchst. a Unterabs. 1

    Auszug aus BFH, 29.07.2009 - XI B 24/09
    Buch- und Belegnachweis sind nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 27. September 2007 Rs. C-146/05 --Collée--, Slg. 2007, I-7861) und dem Folgeurteil des BFH vom 6. Dezember 2007 V R 59/03 (BFHE 219, 469, BStBl II 2009, 57) keine materiellen Voraussetzungen für die Befreiung als innergemeinschaftliche Lieferung, sondern bestimmen lediglich, dass und wie der Unternehmer die Nachweise zu erbringen hat.

    Der EuGH hat in der Rs. Collée in Slg. 2007, I-7861 entschieden, das nationale Gericht müsse insoweit prüfen, ob die verspätete Erbringung des Buchnachweises zu einer Gefährdung des Steueraufkommens führen oder die Erhebung von Mehrwertsteuer beeinträchtigen konnte (Randnr. 36).

    Dadurch könnte die Versagung der Steuerfreiheit möglicherweise einen unzulässigen Sanktionscharakter erhalten (vgl. dazu Randnr. 45 des Schlussantrags der Generalanwältin vom 11. Januar 2007 in der Rs. C-146/05 --Collée--, Slg. 2007, I-7861; sowie EuGH-Urteil Collée in Slg. 2007, I-7861, Randnr. 40).

  • BFH, 06.12.2007 - V R 59/03

    Nachweis einer umsatzsteuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung

    Auszug aus BFH, 29.07.2009 - XI B 24/09
    Buch- und Belegnachweis sind nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 27. September 2007 Rs. C-146/05 --Collée--, Slg. 2007, I-7861) und dem Folgeurteil des BFH vom 6. Dezember 2007 V R 59/03 (BFHE 219, 469, BStBl II 2009, 57) keine materiellen Voraussetzungen für die Befreiung als innergemeinschaftliche Lieferung, sondern bestimmen lediglich, dass und wie der Unternehmer die Nachweise zu erbringen hat.

    Daher ist insoweit irrelevant, ob diese Erwerbsbesteuerung in Portugal tatsächlich stattgefunden hat (vgl. EuGH-Urteil vom 27. September 2007 Rs. C-409/04 --Teleos--, Slg. 2007, I-7797, Randnrn. 69 ff.; BFH-Urteil in BFHE 219, 469, BStBl II 2009, 57, unter II.1.a, sowie BFH-Urteil vom 30. März 2006 V R 47/03, BFHE 213, 148).

    Davon scheint auch der BFH im Folgeurteil Collée in BFHE 219, 469, BStBl II 2009, 57 auszugehen.

  • EuGH, 21.02.2006 - C-255/02

    DIE SECHSTE MEHRWERTSTEUERRICHTLINIE LÄSST EINEN VORSTEUERABZUG NICHT ZU, WENN

    Auszug aus BFH, 29.07.2009 - XI B 24/09
    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des EuGH, dass eine betrügerische oder missbräuchliche Berufung auf das Gemeinschaftsrecht nicht erlaubt ist (vgl. EuGH-Urteile vom 6. Juli 2006 Rs. C-439/04 und C-440/04 --Kittel und Recolta Recycling--, Slg. 2006, I-6161, Randnr. 54, m.w.N.; vom 21. Februar 2006 Rs. C-255/02 --Halifax--, Slg. 2006, I-1609, Randnrn. 68 f.).

    Denn das Missbrauchsverbot ist nicht relevant, wenn die fraglichen Umsätze eine andere Erklärung haben als nur die Erlangung von Steuervorteilen (vgl. EuGH-Urteil Halifax in Slg. 2006, I-1609, Randnrn. 74 ff.).

  • EuGH, 06.07.2006 - C-439/04

    Kittel - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Vorsteuerabzug - Karussellbetrug -

    Auszug aus BFH, 29.07.2009 - XI B 24/09
    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des EuGH, dass eine betrügerische oder missbräuchliche Berufung auf das Gemeinschaftsrecht nicht erlaubt ist (vgl. EuGH-Urteile vom 6. Juli 2006 Rs. C-439/04 und C-440/04 --Kittel und Recolta Recycling--, Slg. 2006, I-6161, Randnr. 54, m.w.N.; vom 21. Februar 2006 Rs. C-255/02 --Halifax--, Slg. 2006, I-1609, Randnrn. 68 f.).

    Unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs wird vertreten, dass die für den Leistenden erkennbare Nichtbesteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs durch den Erwerber zur Steuerpflicht der innergemeinschaftlichen Lieferung führe (Wäger, Urteilsanmerkung zum EuGH-Urteil Kittel und Recolta Recycling in Slg. 2006, I-6161, UR 2006, 599, 601).

  • BFH, 08.11.2007 - V R 26/05

    Nachweis der innergemeinschaftlichen Lieferung

    Auszug aus BFH, 29.07.2009 - XI B 24/09
    Ergänzend verweist das FA auf das BFH-Urteil vom 8. November 2007 V R 26/05 (BFHE 219, 410, BStBl II 2009, 49).

    Die ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Umsatzsteuerbescheide können --entgegen der Ansicht des FA-- auch nicht durch den Hinweis auf das BFH-Urteil in BFHE 219, 410, BStBl II 2009, 49 ausgeräumt werden.

  • EuGH, 27.09.2007 - C-409/04

    Teleos u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28a Abs. 3 Unterabs. 1 und

    Auszug aus BFH, 29.07.2009 - XI B 24/09
    Daher ist insoweit irrelevant, ob diese Erwerbsbesteuerung in Portugal tatsächlich stattgefunden hat (vgl. EuGH-Urteil vom 27. September 2007 Rs. C-409/04 --Teleos--, Slg. 2007, I-7797, Randnrn. 69 ff.; BFH-Urteil in BFHE 219, 469, BStBl II 2009, 57, unter II.1.a, sowie BFH-Urteil vom 30. März 2006 V R 47/03, BFHE 213, 148).

    Im Zusammenhang mit der Frage der Steuerfreiheit innergemeinschaftlicher Lieferungen nach Art. 28c Teil A Buchst. a der Richtlinie 77/388/EWG hat der EuGH daher im Urteil Teleos in Slg. 2007, I-7797 entschieden, dass es nicht gegen das Gemeinschaftsrecht verstieße, wenn vom Lieferanten gefordert würde, dass er alle Maßnahmen ergreift, die vernünftigerweise von ihm verlangt werden können, um sicherzustellen, dass der von ihm getätigte Umsatz nicht zu seiner Beteiligung an einer Steuerhinterziehung führt.

  • BGH, 20.11.2008 - 1 StR 354/08

    Keine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung im Sinne des § 6a UStG bei

    Auszug aus BFH, 29.07.2009 - XI B 24/09
    Unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20. November 2008 1 StR 354/08 (BGHSt 53, 45) sei diese Vorschrift gemeinschaftsrechtlich dahingehend auszulegen, dass der Erwerb des Liefergegenstands beim Abnehmer dann nicht den Vorschriften der Umsatzbesteuerung in einem anderen Mitgliedstaat unterliege, wenn die im Bestimmungsland vorgesehene Erwerbsbesteuerung nach dem übereinstimmenden Willen von Unternehmer und Abnehmer durch Verschleierung und falsche Angaben gezielt umgangen werden sollte, um dem Unternehmer oder dem Abnehmer einen ungerechtfertigten Steuervorteil zu verschaffen.

    Allerdings ist letztlich noch offen und ungeklärt, ob die Voraussetzungen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung auch dann vorliegen, wenn der Lieferer an der Vermeidung der Erwerbsbesteuerung seines Abnehmers im Gemeinschaftsgebiet mitwirkt (vgl. dazu Beschlüsse des BGH in BGHSt 53, 45, und vom 19. Februar 2009 1 StR 633/08, Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht 2009, 238).

  • BGH, 07.07.2009 - 1 StR 41/09

    Vorlage zur Vorabentscheidung durch den EuGH (richtlinienkonforme Auslegung);

    Auszug aus BFH, 29.07.2009 - XI B 24/09
    In diesem wird auch die künftige Entscheidung des EuGH über die ihm vom 1. Strafsenat des BGH zur Vorabentscheidung vorgelegten Fragen zu berücksichtigen sein (Beschluss vom 7. Juli 2009 1 StR 41/09, [...]).
  • BGH, 19.02.2009 - 1 StR 633/08

    Steuerhinterziehung (Umsatzsteuerkarussell; Scheingeschäfte: Verneinung einer

    Auszug aus BFH, 29.07.2009 - XI B 24/09
    Allerdings ist letztlich noch offen und ungeklärt, ob die Voraussetzungen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung auch dann vorliegen, wenn der Lieferer an der Vermeidung der Erwerbsbesteuerung seines Abnehmers im Gemeinschaftsgebiet mitwirkt (vgl. dazu Beschlüsse des BGH in BGHSt 53, 45, und vom 19. Februar 2009 1 StR 633/08, Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht 2009, 238).
  • BFH, 30.03.2006 - V R 47/03

    Zur Nachholbarkeit des Belegnachweises bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

    Auszug aus BFH, 29.07.2009 - XI B 24/09
    Daher ist insoweit irrelevant, ob diese Erwerbsbesteuerung in Portugal tatsächlich stattgefunden hat (vgl. EuGH-Urteil vom 27. September 2007 Rs. C-409/04 --Teleos--, Slg. 2007, I-7797, Randnrn. 69 ff.; BFH-Urteil in BFHE 219, 469, BStBl II 2009, 57, unter II.1.a, sowie BFH-Urteil vom 30. März 2006 V R 47/03, BFHE 213, 148).
  • BFH, 06.03.2000 - V B 170/99

    AdV, ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide

  • FG Rheinland-Pfalz, 27.11.2008 - 6 K 1463/08

    Zum Nachweis einer innergemeinschaftlichen Lieferung

  • EuGH, 08.05.2008 - C-95/07

    Ecotrade - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Reverse-Charge-Verfahren

  • BFH, 18.10.1989 - IV B 149/88

    Zur Frage der gewinnerhöhenden Auflösung einer Verbindlichkeit aufgrund einer

  • OLG Karlsruhe, 30.07.2008 - 3 Ws 300/08

    Innergemeinschaftliche Lieferungen - Dringender Tatverdacht wegen Nichterfüllung

  • BVerfG, 16.06.2011 - 2 BvR 542/09

    Bestimmtheitsgebot (Blankettstrafgesetze und normative Tatbestandsmerkmale;

    Einzelne Finanzgerichte und der Bundesfinanzhof (BFHE 226, 449) äußerten Zweifel an der Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs.
  • BFH, 16.05.2019 - XI B 13/19

    AdV; Leistungsbeschreibung bei Waren im Niedrigpreissegment; kein Vorsteuerabzug

    b) Ernstliche Zweifel können danach z.B. bestehen, wenn die streitige Rechtsfrage höchstrichterlich noch nicht entschieden wurde und im Schrifttum oder in der Rechtsprechung der Finanzgerichte unterschiedliche Auffassungen vertreten werden (BFH-Beschlüsse vom 29. Juli 2009 XI B 24/09, BFHE 226, 449, BFH/NV 2009, 1567, Rz 22; vom 26. April 2010 V B 3/10, BFH/NV 2010, 1664, Rz 20).

    Soweit der Senat im BFH-Beschluss in BFHE 226, 449, BFH/NV 2009, 1567 zu § 6a UStG in Bezug auf die Missbrauchs-Rechtsprechung des EuGH noch ernstliche Zweifel bejaht hatte, sind diese durch das EuGH-Urteil R vom 7. Dezember 2010 C-285/09 (EU:C:2010:742, BStBl II 2011, 846) beseitigt worden (vgl. dazu auch EuGH-Urteil Italmoda vom 18. Dezember 2014 C-131/13, C-163/13 und C-164/13, EU:C:2014:2455, HFR 2015, 200; Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Juni 2011  2 BvR 542/09, HFR 2011, 1145).

  • BFH, 10.11.2010 - XI R 11/09

    EuGH-Vorlage zu den Voraussetzungen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen

    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) im Anschluss an das EuGH-Urteil vom 27. September 2007 Rs. C-146/05 --Collèe-- (Slg. 2007, I-7861, BFH/NV Beilage 2008, 34, UR 2007, 813) die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 1 Buchst. b i.V.m. § 6a Abs. 1 UStG zu gewähren, wenn trotz der Nichterfüllung der formellen Nachweispflichten nach §§ 17a, 17c UStDV aufgrund der objektiven Beweislage feststeht, dass die Voraussetzungen des § 6a Abs. 1 UStG vorliegen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 6. Dezember 2007 V R 59/03, BFHE 219, 469, BStBl II 2009, 57; BFH-Beschluss vom 29. Juli 2009 XI B 24/09, BFHE 226, 449, unter II.3., m.w.N.).
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