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   OLG Düsseldorf, 22.03.2011 - I-23 U 101/10   

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OLG Düsseldorf, 22.03.2011 - I-23 U 101/10 (https://dejure.org/2011,18770)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.03.2011 - I-23 U 101/10 (https://dejure.org/2011,18770)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. März 2011 - I-23 U 101/10 (https://dejure.org/2011,18770)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DStR 2012, 323
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Düsseldorf, 04.10.2005 - 10 O 420/04

    Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Rückforderung seitens des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2011 - 23 U 101/10
    Der Kläger nimmt die Beklagten (Steuerberater, -Gesellschaft) aus abgetretenem Recht des Herrn M K (Alleingesellschafter und Geschäftsführer der Insolvenzschuldnerin und ihrer Rechtsvorgängerin, im folgenden genannt: Zedent) auf Bezahlung von Verbindlichkeiten aus dem Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 4.10.2005- 10 O 420/04 - in einer Höhe von 255.829,76 Euro nebst Zinsen in Anspruch.

    Hiervon sind auch die Urteile des LG Düsseldorf vom 4.10.2005 (10 O 420/04) und des OLG Düsseldorf vom 19.10.2006 (I-12 U 238/05) ausgegangen.

    Hätte die K wie in dem schriftlichen Umlagevertrag vorgesehen war (vgl. dazu die Auslegung des LG Düsseldorf auf Seite 7/8 des Urteils vom 4.10.2005 - 10 O 420/04 - , die vom OLG Düsseldorf im Urteil vom 19.10.2006 - I-12 U 238/05 - bestätigt wurde), die Pauschalen auf der Grundlage von ihr jährlich vorzulegender Budgetunterlagen, aus denen sich die einzelnen Kostenanteile ergaben, zur Sicherstellung des vereinbarten Unternehmerlohns geleistet und am Ende eines jeden Geschäftsjahres die auf die jeweiligen für die Insolvenzschuldnerin erledigten Bauprojekte entfallenden Kosten abgerechnet, wären die Zahlungen der Insolvenzschuldnerin an sie weder gemäß § 134 InsO als unentgeltliche Leistung noch gemäß § 133 Abs. 2 InsO wegen unmittelbarer Benachteiligung der Insolvenzgläubiger anfechtbar gewesen.

  • FG Köln, 22.08.2007 - 13 K 647/03

    Verhältnis Art. 9 OECD-MA zu vGA

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2011 - 23 U 101/10
    Der streitgegenständliche Umlagevertrag wurde erst in Folge der Betriebsaufspaltung notwendig, und zwar aus steuerlichen Gründen, denn zur Vermeidung von steuerschädlichen verdeckten Gewinnausschüttungen i.S.v. § 8 Abs. 3 KStG der Insolvenzschuldnerin an den Zedenten als Inhaber der K mussten klare und eindeutige Vereinbarungen über das Entgelt, das die Insolvenzschuldnerin für Leistungen der K zu entrichten hatte, getroffen werden (FG Köln, Urt.v. 22.8.2007, 13 K 647/03, DStRE 2008, 696 zur Managementgebühr).
  • BGH, 10.02.2011 - IX ZR 18/10

    Insolvenzanfechtung: Bewertung von Ausschüttungen im Rahmen eines als

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2011 - 23 U 101/10
    Der Beklagte zu 1 war daher auch nicht verpflichtet, den Zedenten darauf hinzuweisen, er möge sich wegen der Problematik der Insolvenzanfechtung vorsorglich von einem Rechtsanwalt beraten lassen (vgl. auch Senat Urteil vom 9.3.2010, I-23 U 113/09 zum unterlassenen Hinweis eines Steuerberaters darauf, dass die von ihm vorgeschlagene steuerliche Gestaltung einer Betriebsaufspaltung eine Haftung des Gesellschafters nach den Regeln über den Ersatz von Eigenkapital auslösen könnte; die Entscheidung des Senats ist bestätigt worden durch Beschluss des BGH vom 9.12.2010, IX ZR 18/10).
  • BGH, 13.02.2003 - IX ZR 62/02

    Umfang der Haftung für fehlerhafte Beratung über steuerliche Vorteile einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2011 - 23 U 101/10
    Eine Pflichtverletzung kann aber nur zum Ersatz der Schäden führen, deren Vermeidung die verletzte Pflicht bezweckt (BGH Urt.v. 13.2.2003, NJW-RR 2003, 1035).
  • OLG Düsseldorf, 09.03.2010 - 23 U 113/09

    Pflichten eines Steuerberaters; Haftungsausfüllende Kausalität

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.03.2011 - 23 U 101/10
    Der Beklagte zu 1 war daher auch nicht verpflichtet, den Zedenten darauf hinzuweisen, er möge sich wegen der Problematik der Insolvenzanfechtung vorsorglich von einem Rechtsanwalt beraten lassen (vgl. auch Senat Urteil vom 9.3.2010, I-23 U 113/09 zum unterlassenen Hinweis eines Steuerberaters darauf, dass die von ihm vorgeschlagene steuerliche Gestaltung einer Betriebsaufspaltung eine Haftung des Gesellschafters nach den Regeln über den Ersatz von Eigenkapital auslösen könnte; die Entscheidung des Senats ist bestätigt worden durch Beschluss des BGH vom 9.12.2010, IX ZR 18/10).
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2012 - 23 U 180/11

    Beratungspflichten des Steuerberaters einer GmbH im Hinblick auf die

    Danach darf ein Steuerberater in Angelegenheiten, mit denen er beruflich befasst ist, die rechtliche Bearbeitung nur dann übernehmen, soweit diese mit den Aufgaben des Steuerberaters in unmittelbaren Zusammenhang stehen u n d diese Aufgaben ohne die Rechtsberatung nicht sachgemäß erledigt werden können (vgl. zur Abgrenzung: BGH, Urteil vom 10.12.2009, IX ZR 238/07, HFR 2010, 661; BGH, Urteil vom 30.09.1999, IX ZR 139/98, DStR 1999, 1863; Senat, Urteil vom 09.07.2002, I-23 U 222/01, www.juris.de; Senat, Urteil vom 05.12.2006, I-23 U 54/06, DStR 2007, 1371; Senat, Urteil vom 09.03.2010, I-23 U 113/09, www.juris.de; OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.03.2011, I-23 U 101/10, DStR 2012, 323; Gräfe u.a., Steuerberaterhaftung, 4. Auflage 2006, Rn 94 ff. mwN).
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