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   BAG, 06.12.2017 - 5 AZR 699/16   

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https://dejure.org/2017,46770
BAG, 06.12.2017 - 5 AZR 699/16 (https://dejure.org/2017,46770)
BAG, Entscheidung vom 06.12.2017 - 5 AZR 699/16 (https://dejure.org/2017,46770)
BAG, Entscheidung vom 06. Dezember 2017 - 5 AZR 699/16 (https://dejure.org/2017,46770)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW

    § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 1 A... bs. 1, Abs. 2 MiLoG, § 611 Abs. 1 BGB, § 4 Abs. 1, § 12 EFZG, §§ 1, 11 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 BUrlG, §§ 20, 1 Abs. 1 MiLoG, § 3 MiLoG, § 2 Abs. 1 EFZG, § 4 Abs. 1 EFZG, § 1 BUrlG, § 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG, § 1 Abs. 2 Satz 1 MiLoG, § 11 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 BUrlG, § 11 Abs. 1 BUrlG, § 11 Abs. 1 Satz 2 BUrlG, § 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG, § 1 Abs. 1 MiLoG, Bundesurlaubsgesetzes (§§ 1, 11 Abs. 1, § 20 TVöD, § 6 Abs. 5 ArbZG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Synallagmatisches Verhältnis zwischen Arbeitsleistung und Entgelt als Gegenleistung beim gesetzlichen Mindestlohn; Mindestlohn und Entgeltfortzahlungsanspruch für Feiertage; Gesetzlicher Mindestlohn als Untergrenze der Berechnung des Urlaubsentgelts

  • Betriebs-Berater

    Anrechnung von Besitzzustandslagen auf den gesetzlichen Mindestlohn

  • bag-urteil.com

    Gesetzlicher Mindestlohn - Besitzstandszulage - Entgeltfortzahlung - Urlaubsentgelt

  • rewis.io

    Gesetzlicher Mindestlohn - Besitzstandszulage - Entgeltfortzahlung - Urlaubsentgelt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entgeltfortzahlung an Feiertagen und bei Krankheit - Gesetzlicher Mindestlohn; Besitzstandszulage; Entgeltfortzahlung; Urlaubsentgelt

  • rechtsportal.de

    Synallagmatisches Verhältnis zwischen Arbeitsleistung und Entgelt als Gegenleistung beim gesetzlichen Mindestlohn

  • datenbank.nwb.de

    Gesetzlicher Mindestlohn - Besitzstandszulage - Entgeltfortzahlung - Urlaubsentgelt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gesetzlicher Mindestlohn - und die Entgeltfortzahlung bei Krankheit und Urlaub

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gesetzlicher Mindestlohn - und die Besitzstandszulage

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ausgleichszulage und der Mindestlohnanspruch

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Gesetzlicher Mindestlohn - Besitzstandszulage - Entgeltfortzahlung - Urlaubsentgelt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 1416
  • NZA 2018, 582
  • BB 2018, 882
  • DStR 2018, 1083
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 374/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

    Auszug aus BAG, 06.12.2017 - 5 AZR 699/16
    a) Der Arbeitgeber erfüllt den Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn, wenn die für einen Kalendermonat gezahlte Bruttovergütung den Betrag erreicht, der sich aus der Multiplikation der Anzahl der in diesem Monat tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden mit - im Streitzeitraum - 8, 50 Euro ergibt (BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 374/16 - Rn. 17, BAGE 157, 356) .

    Dem Gegenleistungscharakter steht auch nicht entgegen, dass die Ausgleichszulage als Pauschalbetrag monatlich in gleichbleibender Höhe unabhängig von der Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden zu zahlen ist (vgl. BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 374/16 - Rn. 26, BAGE 157, 356) .

    Hiervon wäre nur auszugehen, wenn es sich um einen Nachtarbeitszuschlag iSv. § 6 Abs. 5 ArbZG handelte, nicht aber wenn die Zahlung als Zuschlag für Arbeit in den Abendstunden vor 23:00 Uhr oder an Sonn- und Feiertagen erbracht wird (vgl. zur Wechselschichtzulage BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 374/16 - Rn. 26, BAGE 157, 356; vgl. zu Sonn- und Feiertagszuschlägen BAG 24. Mai 2017 - 5 AZR 431/16 - Rn. 16) .

  • BAG, 20.09.2017 - 10 AZR 171/16

    Mindestlohn - Feiertagsvergütung - Nachtarbeitszuschlag

    Auszug aus BAG, 06.12.2017 - 5 AZR 699/16
    Danach ist der Mindestlohn nach § 1 Abs. 2 Satz 1 MiLoG als Geldfaktor in die Berechnung des Entgeltfortzahlungsanspruchs einzustellen, soweit nicht aus anderen Rechtsgründen ein höherer Vergütungsanspruch besteht (BAG 20. September 2017 - 10 AZR 171/16 - Rn. 24) .

    Durch die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns von (damals) 8,50 Euro brutto ist - sofern die auf vertraglicher oder tariflicher Grundlage zu zahlende Vergütung geringer ist - zum 1. Januar 2015 eine nicht nur vorübergehende Verdiensterhöhung eingetreten, so dass nach § 11 Abs. 1 Satz 2 BUrlG von dem erhöhten Verdienst auszugehen ist (vgl. BAG 20. September 2017 - 10 AZR 171/16 - Rn. 21) .

    Von den im arbeitsvertraglichen Austauschverhältnis erbrachten Entgeltzahlungen des Arbeitgebers fehlt folglich nur solchen Zahlungen die Erfüllungswirkung, die der Arbeitgeber ohne Rücksicht auf eine tatsächliche Arbeitsleistung des Arbeitnehmers erbringt oder die auf einer besonderen gesetzlichen Zweckbestimmung beruhen (BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 32, BAGE 155, 202; 20. September 2017 - 10 AZR 171/16 - Rn. 13) .

  • BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 135/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

    Auszug aus BAG, 06.12.2017 - 5 AZR 699/16
    Der Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn entsteht gemäß § 1 Abs. 2 iVm. §§ 20, 1 Abs. 1 MiLoG mit jeder geleisteten Arbeitsstunde (BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 19, BAGE 155, 202) .

    Er tritt eigenständig neben den arbeits- oder tarifvertraglichen Entgeltanspruch; wird der gesetzliche Mindestlohn unterschritten, führt § 3 MiLoG zu einem Differenzanspruch (BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 22 mwN, aaO; seither st. Rspr., vgl. 6. September 2017 - 5 AZR 317/16 - Rn. 10) .

    Von den im arbeitsvertraglichen Austauschverhältnis erbrachten Entgeltzahlungen des Arbeitgebers fehlt folglich nur solchen Zahlungen die Erfüllungswirkung, die der Arbeitgeber ohne Rücksicht auf eine tatsächliche Arbeitsleistung des Arbeitnehmers erbringt oder die auf einer besonderen gesetzlichen Zweckbestimmung beruhen (BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 32, BAGE 155, 202; 20. September 2017 - 10 AZR 171/16 - Rn. 13) .

  • LAG Hamm, 08.09.2016 - 11 Sa 78/16

    Mindestlohnwirksamkeit; Anrechenbarkeit einer Zulage

    Auszug aus BAG, 06.12.2017 - 5 AZR 699/16
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 8. September 2016 - 11 Sa 78/16 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 24.05.2017 - 5 AZR 431/16

    Mindestlohn - Sonn- und Feiertagszuschläge

    Auszug aus BAG, 06.12.2017 - 5 AZR 699/16
    Hiervon wäre nur auszugehen, wenn es sich um einen Nachtarbeitszuschlag iSv. § 6 Abs. 5 ArbZG handelte, nicht aber wenn die Zahlung als Zuschlag für Arbeit in den Abendstunden vor 23:00 Uhr oder an Sonn- und Feiertagen erbracht wird (vgl. zur Wechselschichtzulage BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 374/16 - Rn. 26, BAGE 157, 356; vgl. zu Sonn- und Feiertagszuschlägen BAG 24. Mai 2017 - 5 AZR 431/16 - Rn. 16) .
  • BAG, 06.09.2017 - 5 AZR 317/16

    Gesetzlicher Mindestlohn - Leistungszulage

    Auszug aus BAG, 06.12.2017 - 5 AZR 699/16
    Er tritt eigenständig neben den arbeits- oder tarifvertraglichen Entgeltanspruch; wird der gesetzliche Mindestlohn unterschritten, führt § 3 MiLoG zu einem Differenzanspruch (BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 22 mwN, aaO; seither st. Rspr., vgl. 6. September 2017 - 5 AZR 317/16 - Rn. 10) .
  • BAG, 27.04.2016 - 5 AZR 229/15

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Abweichende Bemessungsgrundlage

    Auszug aus BAG, 06.12.2017 - 5 AZR 699/16
    Abweichungen hiervon sind nur nach Maßgabe von § 12 EFZG zulässig (st. Rspr., zB BAG 27. April 2016 - 5 AZR 229/15 - Rn. 22 ff., BAGE 155, 70) .
  • BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 495/14

    Mindestlohn - Entgeltfortzahlung

    Auszug aus BAG, 06.12.2017 - 5 AZR 699/16
    Nach dem diesen Bestimmungen zugrunde liegenden Entgeltausfallprinzip hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für die Zeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertags oder Krankheit ausfällt, das Entgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall bei Erbringung der Arbeitsleistung erhalten hätte (vgl. BAG 13. Mai 2015 - 10 AZR 495/14 - Rn. 31 mwN, BAGE 151, 331) .
  • BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 626/13

    Qualitative Mehrarbeit

    Auszug aus BAG, 06.12.2017 - 5 AZR 699/16
    Er ist auf konkrete Vergütungsdifferenzen für die Monate Januar bis Oktober 2015 gerichtet und für den streitbefangenen Zeitraum als abschließende Gesamtklage zu verstehen (vgl. BAG 23. September 2015 - 5 AZR 626/13 - Rn. 12) .
  • BAG, 20.09.2016 - 9 AZR 429/15

    Urlaubsentgelt nach dem TV-Ärzte/VKA

    Auszug aus BAG, 06.12.2017 - 5 AZR 699/16
    (2) § 1 BUrlG erhält für die Dauer des gesetzlichen Mindesturlaubs den Anspruch auf Vergütung der infolge des Urlaubs ausfallenden Arbeitszeit aufrecht, sog. Zeitfaktor (BAG 20. September 2016 - 9 AZR 429/15 - Rn. 23) .
  • BAG, 18.05.2016 - 10 AZR 233/15

    Jahressonderzahlung - Pfändbarkeit

  • BAG, 21.09.2010 - 9 AZR 510/09

    Arbeitnehmerüberlassung - Urlaubsentgelt

  • BAG, 20.09.2011 - 9 AZR 416/10

    Urlaubsabgeltung - Vererbbarkeit

  • BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 191/14

    Mindestlohn für pädagogisches Personal auch bei Entgeltfortzahlung an Feiertagen

  • BAG, 20.06.2018 - 5 AZR 377/17

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - gesetzlicher Mindestlohn -

    Vielmehr entsteht der Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn nach § 1 Abs. 2 iVm. §§ 20, 1 Abs. 1 MiLoG mit und für jede geleistete Arbeitsstunde (BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 19, BAGE 155, 202; seither st. Rspr., vgl. etwa BAG 20. September 2017 - 10 AZR 171/16 - Rn. 24; 6. Dezember 2017 - 5 AZR 699/16 - Rn. 15 ff.) .

    Das hiernach maßgebliche Entgeltausfallprinzip verlangt, den Mindestlohn nach § 1 Abs. 2 Satz 1 MiLoG als Geldfaktor in die Berechnung des Entgeltfortzahlungsanspruchs einzustellen, soweit nicht aus anderen Rechtsgründen ein höherer Vergütungsanspruch besteht (BAG 6. Dezember 2017 - 5 AZR 699/16 - Rn. 17 mwN) .

  • BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 25/17

    Übergangsregelung zum Mindestlohn für Zeitungszusteller verfassungsgemäß -

    Die Klägerin hat als Zeitungszustellerin für geleistete Arbeit im streitgegenständlichen Zeitraum nach § 24 Abs. 2 Satz 1 MiLoG lediglich Anspruch auf 75 % des Mindestlohns nach § 1 Abs. 2 Satz 1 MiLoG und ab 1. Januar 2016 auf 85 % hiervon (zum Mindestlohn als Geldfaktor bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: vgl. BAG 6. Dezember 2017 - 5 AZR 699/16 - Rn. 17; 20. September 2017 - 10 AZR 171/16 - Rn. 24, jeweils mwN) .

    Der Anspruch auf den Mindestlohn entsteht gemäß § 1 Abs. 2 iVm. §§ 20, 1 Abs. 1 MiLoG mit und für jede geleistete Arbeitsstunde, nicht jedoch für Zeiten ohne Arbeitsleistung (BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 19 mwN, BAGE 155, 202; seither st. Rspr., vgl. 6. Dezember 2017 - 5 AZR 699/16 - Rn. 15 ff.) .

  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 43/18

    Verfallklausel - Mindestlohn - Urlaubsentgelt

    Das hiernach maßgebliche Entgeltausfallprinzip verlangt, den Mindestlohn nach § 1 Abs. 2 Satz 1 MiLoG als Geldfaktor in die Berechnung des Entgeltzahlungsanspruchs für Feiertage einzustellen, soweit nicht aus anderen Rechtsgründen ein höherer Vergütungsanspruch besteht (BAG 6. Dezember 2017 - 5 AZR 699/16 - Rn. 17 mwN) .
  • BAG, 24.09.2019 - 9 AZR 273/18

    Ausschlussklausel - "Altvertrag" - ergänzende Vertragsauslegung

    Es handelte sich nicht um Entgelt iSv. § 3 Satz 1 MiLoG (zum Entgeltbegriff des Mindestlohngesetzes und zur Abgrenzung zu sonstigen Zahlungen vgl. BAG 6. Dezember 2017 - 5 AZR 699/16 - Rn. 23; 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 32, BAGE 155, 202) .
  • BAG, 22.10.2019 - 9 AZR 532/18

    Urlaubsabgeltung - Ausschlussklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

    Es handelt sich nicht um Entgelt iSv. § 3 Satz 1 MiLoG (zum Entgeltbegriff des Mindestlohngesetzes und zur Abgrenzung zu sonstigen Zahlungen: vgl. BAG 6. Dezember 2017 - 5 AZR 699/16 - Rn. 23; 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 32, BAGE 155, 202) .
  • BAG, 13.07.2022 - 5 AZR 498/21

    Annahmeverzugsvergütung - Ausschlussfristen

    In diesem Falle hätte er - unbeschadet von Ausschlussfristen - jedenfalls den gesetzlichen Mindestlohn erhalten (BAG 20. Juni 2018 - 5 AZR 377/17 - Rn. 33 f., BAGE 163, 99; 30. Januar 2019 - 5 AZR 43/18 - Rn. 40, BAGE 165, 205; 6. Dezember 2017 - 5 AZR 699/16 - Rn. 16 ff.; im Ergebnis ebenso die hM im Schrifttum, vgl. - pars pro toto - MüKoBGB/Müller-Glöge 8. Aufl. § 1 MiLoG Rn. 28; ErfK/Franzen 22. Aufl. MiLoG § 1 Rn. 20; HK-MiLoG/Düwell 2. Aufl. § 1 Rn. 16 ff.; Thüsing/Bayreuther MiLoG und AEntG 2. Aufl. § 1 MiLoG Rn. 64; Staudinger/Richardi/Fischinger [2020] § 611a Rn. 1414; HWK/Sittard 10. Aufl. § 1 MiLoG Rn. 8; Schaub ArbR-HdB/Vogelsang 19. Aufl. § 66 Rn. 48; Riechert/Nimmerjahn Mindestlohngesetz 2. Aufl. § 1 Rn. 40 - jeweils mwN) .
  • LAG Nürnberg, 29.05.2019 - 4 Sa 1/19

    Urlaubsabgeltung - Verfallfrist - Mindestlohn

    Vielmehr entsteht der Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn nach § 1 Abs. 2 iVm. §§ 20, 1 Abs. 1 MiLoG mit und für jede geleistete Arbeitsstunde (BAG 25. Mai 2016 - 5 AZR 135/16 - Rn. 19, BAGE 155, 202; v. 20.09.2017 - 10 AZR 171/16 - Rn. 24; v. 06.12.2017 - 5 AZR 699/16 - Rn. 15ff).
  • LAG Hamm, 22.11.2018 - 18 Sa 995/18

    Zulässigkeit der nur teilweisen Bewertung von Bereitschaftsdienstzeiten als

    Der Mindestlohn ist nach § 1 Abs. 2 S. 1 MiLoG als Geldfaktor für die Berechnung des Urlaubsentgelts zugrunde zu legen (BAG, Urteil vom 06.12.2017 - 5 AZR 699/16).

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist mindestens in Höhe des gesetzlichen Mindestlohns zu erbringen (BAG, Urteil vom 20.06.2018 - 5 AZR 377/17, Urteil vom 06.12.2017 - 5 AZR 699/16).

  • LAG Hamm, 03.11.2023 - 14 Sa 1092/22

    Entgeltfortzahlung; Risikogebiet; Corona; Reise; Covid-19; gesetzlicher

    Sie ist auf einen bezifferten Entgeltbetrag gerichtet und für den streitgegenständlichen Zeitraum als abschließende Gesamtklage zu verstehen (vgl. BAG 6. Dezember 2017 - 5 AZR 699/16 - Rn. 12) .
  • LAG Baden-Württemberg, 02.03.2023 - 3 Sa 28/21

    Höhe des Annahmeverzugsentgelts und des Urlaubsentgelts bei Überschreitung der

    Die unter Verstoß gegen § 3 ArbZG geleistete Arbeitszeit gehört auch zu dem urlaubsrechtlich gem. § 11 Abs. 1 BUrlG zu berücksichtigenden Arbeitsverdienst (BAG 09. Dezember 1965 - 5 AZR 175/65 - NJW 1966, 612, 613; 06. Dezember 2017 - 5 AZR 699/16 - NZA 2018, 582), weshalb das Arbeitsgericht auch die verlangte Urlaubsvergütung zutreffend berechnet hat.
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