Rechtsprechung
   BFH, 30.10.1996 - II R 70/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,719
BFH, 30.10.1996 - II R 70/94 (https://dejure.org/1996,719)
BFH, Entscheidung vom 30.10.1996 - II R 70/94 (https://dejure.org/1996,719)
BFH, Entscheidung vom 30. Oktober 1996 - II R 70/94 (https://dejure.org/1996,719)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,719) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Festsetzungsfrist - Erbschaftsteuer - Anzeigepflicht - Festsetzungsfrist - Steuerbescheid - Bekanntmachung - Beginn der Festsetzungsfrist - Erwerber - Anzeige des Erwerbers - Rechtsgrund - Steuerbescheid - Steuerakte - Kenntnis

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 169, AO 1977 § 124 Abs 1 S 1, ErbStG § 30
    Adressierung; Anzeigepflicht; Festsetzungsverjährung; Steuerbescheid

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 181, 274
  • NVwZ-RR 1997, 323
  • BB 1997, 353
  • BB 1997, 86
  • DB 1997, 141
  • BStBl II 1997, 11
  • DStRE 1997, 78
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 31.10.1989 - VIII R 60/88

    Wahrung der Festsetzungsfrist, wenn Steuerbescheid vor Ablauf der

    Auszug aus BFH, 30.10.1996 - II R 70/94
    Durch die Aufgabe des Bescheides zur Post am 19. Dezember 1991 sei die Festsetzungsfrist gemäß § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO 1977) gewahrt worden, denn es komme nicht auf den Zeitpunkt des Zugangs des Steuerbescheides an, maßgebend sei vielmehr, ob und wann der Bescheid den Bereich der Finanzbehörde verlassen habe (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 31. Oktober 1989 VIII R 60/88, BFHE 160, 7, BStBl II 1990, 518).

    Nach der Auslegung dieser Vorschrift im BFH-Urteil in BFHE 160, 7, BStBl II 1990, 518 ist die Festsetzungsfrist gewahrt, wenn der Steuerbescheid vor ihrem Ablauf den Bereich der für die Steuerfestsetzung zuständigen Finanzbehörde verlassen hat und die Finanzbehörde alle Voraussetzungen eingehalten hat, die für den Erlaß eines wirksamen Steuerbescheides vorgeschrieben sind, so daß der Bescheid nach dem Inhalt der Steuerakten hätte wirksam werden können.

    Die im Urteil in BFHE 160, 7, BStBl II 1990, 518 an die Anwendung der Vorschrift gestellten Voraussetzungen sind nicht erfüllt, weil der vom FA am 19. Dezember 1991 zur Post gegebene Steuerbescheid nach dem Inhalt der Steuerakten nicht hätte wirksam werden können.

    Zwar ist nach dem Urteil in BFHE 160, 7, BStBl II 1990, 518 der Nachweis der Bekanntgabe des rechtzeitig abgesandten Bescheides für die Fristwahrung nicht erforderlich.

  • BFH, 01.02.1990 - V R 74/85

    Wirksamwerden eines Verwaltungsaktes

    Auszug aus BFH, 30.10.1996 - II R 70/94
    Denn dieser Bekanntgabeweg (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 1. Februar 1990 V R 74/85, BFH/NV 1991, 2) entsprach nicht dem Inhalt der Steuerakten.
  • BFH, 21.06.1995 - II R 11/92

    Beginn der Festsetzungsfrist wird nicht hinausgeschoben, wenn nur einer von

    Auszug aus BFH, 30.10.1996 - II R 70/94
    Auf der Überlegung, daß der Beginn der Festsetzungsfrist nicht weiter hinausgeschoben werden muß, wenn das FA von allen für die Entstehung der Steuerschuld wesentlichen Umständen positiv Kenntnis erlangt hat, beruht auch das Urteil des erkennenden Senats vom 21. Juni 1995 II R 11/92 (BFHE 178, 228, BStBl II 1995, 802).
  • BFH, 04.08.1976 - II R 20/71

    Geltungsbereich - Übergang von Grundstückseigentum - Übergang außerhalb des

    Auszug aus BFH, 30.10.1996 - II R 70/94
    Bereits im Urteil vom 4. August 1976 II R 20/71 (BFHE 119, 387, BStBl II 1977, 123) hat der Senat für einen die Verjährung von Grunderwerbsteuer betreffenden Fall zu § 145 Abs. 3 Nr. 3 der Reichsabgabenordnung ausgeführt, daß ein Hinausschieben des Verjährungsbeginns, auch wenn es vom Gesetzeswortlaut noch gedeckt wäre, in einem solchen Fall außerhalb des Normzwecks läge.
  • FG Nürnberg, 03.09.2015 - 4 K 317/14

    Anzeigepflicht bei Erbfällen: Eintritt der Festsetzungsverjährung

    Auf die Urteile des BFH vom 30.10.1996 II R 70/94 und vom 09.06.1999 II B 101/98 werde verwiesen.

    Es existierten zahlreiche Entscheidungen, die die Anzeigepflicht nach § 30 ErbStG entfallen ließen, wenn und soweit das Finanzamt prüfen könne, ob ein steuerbarer Vorgang vorliege (BFH vom 30.10.1996 II R 70/94; BFH vom 09.06.1999 II B 101/98).

    Ist ein Rechtsvorgang durch einen von mehreren Anzeigepflichtigen ordnungsgemäß angezeigt worden, wird der Beginn der Festsetzungsfrist nicht dadurch weiter hinausgeschoben, dass für denselben Rechtsvorgang zur Anzeige Verpflichtete ihre Anzeigepflicht nicht erfüllt haben (BFH-Urteil vom 26.10.2006 II R 16/05, BFH/NV 2007, 852; BFH-Urteil vom 06.07.2005 II R 9/04, BStBl. II 2005, 780; BFH-Urteil vom 30.10.1996 II R 70/94, BStBl. II 1997, 11).

    Sind dem Finanzamt alle für die Prüfung eines steuerbaren Vorgangs und die Einleitung eines Besteuerungsverfahrens erforderlichen Umstände z. B. durch die Steuererklärung eines Alleinerben bekannt geworden, erfordert der Sicherungszweck des § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO kein weiteres Hinausschieben des Beginns der Festsetzungsfrist für andere Erwerber (BFH-Urteil vom 30.10.1996 II R 70/94, BStBl. II 1997, 11); ausreichend ist die namentliche Bezeichnung des Erblassers und des anderen Erwerbers sowie die Mitteilung des Rechtsgrundes für dessen Erwerb.

    Es ist in ständiger Rechtsprechung geklärt, dass der Beginn der Festsetzungsfrist für die Erbschaftsteuer dann nicht weiter hinausgeschoben wird, wenn dem Finanzamt der Name des Erblassers und des (anzeigepflichtigen) Erwerbs sowie der Rechtsgrund für den Erwerb bekannt werden (vgl. BFH-Urteil vom 30.10.1996 II R 70/94, BStBl. II 1997, 11).

  • BFH, 06.07.2005 - II R 9/04

    Beginn der Festsetzungsfrist bei Erfüllung der Anzeigepflicht durch Notar -

    Bereits nach formgültiger Anzeige durch einen von mehreren Anzeigeverpflichteten ist dem FA die Einleitung eines Besteuerungsverfahrens ohne weiteres möglich und ein weiteres Hinausschieben der Feststellungs-/Festsetzungsfrist nicht erforderlich (BFH-Urteile vom 21. Juni 1995 II R 11/92, BFHE 178, 228, BStBl II 1995, 802; vom 30. Oktober 1996 II R 70/94, BFHE 181, 274, BStBl II 1997, 11; vgl. auch bereits BFH-Urteil vom 4. August 1976 II R 20/71, BFHE 119, 387, BStBl II 1977, 123).
  • FG Münster, 20.03.2002 - 8 K 3586/00

    Steuerhinterziehung bei Zinseinkünften und Wahrung der Festsetzungsfrist

    Die Klin. meint außerdem, für die Fristwahrung nach § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO genüge nicht die Möglichkeit, dass der Steuerbescheid dem Adressaten auf eine andere Weise als vorgesehen bekannt werde (Hinweis auf BFH-Urteil vom 30.10.1996 II R 70/94 BStBl. II 1997, 11).

    Soweit die Klin. sich darauf beruft, für die Fristwahrung nach § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO genüge nicht die Möglichkeit, dass der Steuerbescheid dem Adressaten auf eine andere Weise als vorgesehen bekannt werde (Hinweis auf BFH-Urteil vom 30.10.1996 a.a.O.), das FA habe den Bescheid vom 29.12.1999 an sie, die Klin. übersandt, obwohl ihm zu diesem Zeitpunkt eine Empfangsvollmacht für die Rechtsanwälte K. und Partner vorgelegen habe, der vom FA gewählte Bekanntgabeweg habe nicht dem Inhalt der Steuerakte entsprochen (Hinweis auf BFH-Urteil vom 01.02.1990 V R 74/85 BFH/NV 1991, 2) kann dies der Klage nicht zum Erfolg verhelfen.

    II R 70/94 a.a.O. liegt die vom II. Senat des BFH nunmehr abgelehnte Rechtsauffassung des VIII. Senats des BFH im BFH-Urteil vom 31.10.1989 VIII R 60/88 a. a. O. zugrunde (vgl. BFH-Vorlagebeschluss des II. Senats vom 06.06.2001 II R 47/98 a. a. O.).

    Diese Voraussetzung wirkte sich - was die Frage des möglichen Wirksamwerdens eines Bescheides angeht - einschränkend aus, wie dem BFH-Urteil vom 30.10.1996 a. a. O. zu entnehmen ist.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht