Rechtsprechung
BVerfG, 28.10.1997 - 1 BvR 1644/94 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- DFR
Erbschaftsbesteuerung
- Bundesverfassungsgericht
Verfassungsbeschwerde gegen die Höhe einer Erbschaftsteuerforderung erfolglos
- Judicialis
GG Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1 GG; ; GG Art. 14 Abs. 1 GG; ; ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 10
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit des § 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verfassungsrechtlichen Beurteilung der Erbschaftsbesteuerung in einem Fall fehlgeschlagener vorweggenommener Erbfolge - Mitwirkung von Berufsrichtern in überbesetzten Spruchkörpern
Verfahrensgang
- FG Münster, 16.11.1989 - III 2500/85
- BFH, 22.06.1994 - II R 13/90
- BVerfG, 10.08.1995 - 1 BvR 1644/94
- BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95
- BVerfG, 28.10.1997 - 1 BvR 1644/94
Papierfundstellen
- BVerfGE 97, 1
- NJW 1998, 743
- FamRZ 1998, 153
- WM 1997, 2428
- BB 1997, 2627
- DStRE 1997, 968
Wird zitiert von ... (26) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvR 552/91
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die unterschiedliche Belastung von …
Auszug aus BVerfG, 28.10.1997 - 1 BvR 1644/94
Seine Belastung mit einer Erbschaftsteuer in Höhe von 1.948.020 DM stehe zudem im Widerspruch zum Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juni 1995 (BVerfGE 93, 165).Auch er kann den Schutz des Grundrechts - jedenfalls vom Eintritt des Erbfalls an - geltend machen (vgl. BVerfGE 91, 346 ; 93, 165 m.w.N.).
b) Die verfassungsrechtliche Garantie des Erbrechts läßt es zu, daß der Steuergesetzgeber eine Erbschaftsteuer (vgl. Art. 106 Abs. 2 Nr. 2 GG) vorsieht, die den durch den Erbfall beim Erben anfallenden Vermögenszuwachs und die dadurch vermittelte finanzielle Leistungsfähigkeit belastet (vgl. BVerfGE 93, 165 ).
Die Erbrechtsgarantie gewährleistet nicht das (unbedingte) Recht, den gegebenen Eigentumsbestand von Todes wegen ungemindert auf Dritte zu übertragen (vgl. BVerfGE 93, 165 ).
Auch der Erbschaftsteuergesetzgeber ist jedoch an die Begrenzungen gebunden, die sich für die Regelungsbefugnis nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG - außer aus dem grundlegenden Gehalt der Erbrechtsgarantie selbst - beispielsweise aus dem Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) und dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) ergeben (vgl. BVerfGE 67, 329 ; 93, 165 ).
Die familiären Bezüge der nächsten Familienangehörigen zum Nachlaß sind erbschaftsteuerrechtlich zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 93, 165 ).
Schließlich müssen steuerrechtliche Regelungen die Steuerpflichtigen - ungeachtet verfassungsrechtlich zulässiger Differenzierungen - gleichmäßig belasten (vgl. BVerfGE 84, 239 ; 93, 165 ) und der unterschiedlichen Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 93, 165 ).
Weder durch den grundgesetzlich gebotenen Schutz der Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) noch durch die verfassungsrechtliche Garantie des Erbrechts (Art. 14 Abs. 1 GG) ist es generell ausgeschlossen, den Vermögensübergang im Wege der Erbfolge innerhalb der Kleinfamilie zu besteuern (vgl. auch BVerfGE 93, 165 ).
Das ist ein sachgerechter Anknüpfungspunkt für eine steuerrechtliche Privilegierung (vgl. auch BVerfGE 93, 165 ).
Eine andere verfassungsrechtliche Beurteilung ist auch nicht deshalb erforderlich, weil nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juni 1995 (BVerfGE 93, 165 ) jedem Familienangehörigen im Sinne der Steuerklasse I nach § 15 Abs. 1 ErbStG alter Fassung der jeweils auf ihn überkommene Nachlaß - je nach dessen Größe - zumindest zum deutlich überwiegenden Teil oder, bei kleineren Vermögen, völlig steuerfrei zugute kommen muß.
Abgesehen davon, daß hier nicht Erbschaftsteuerpflichtige dieser Steuerklasse in Rede stehen, zwingt der genannte Beschluß nicht dazu, die darin gewonnenen Erkenntnisse auf zurückliegende Zeiträume der vorliegenden Art anzuwenden (vgl. BVerfGE 93, 165 ).
- BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95
Spruchgruppen
Auszug aus BVerfG, 28.10.1997 - 1 BvR 1644/94
In dem senatsinternen Mitwirkungsplan (auszugsweise abgedruckt in BVerfGE 95, 322 ) war deshalb jedem der beisitzenden Richter die fortlaufende Nummer der Sitzung zugeordnet, in der er bei Überbesetzung auszuscheiden hatte.Das Plenum hat die damit aufgeworfenen Fragen im Beschluß vom 8. April 1997 (BVerfGE 95, 322) beantwortet.
Wie das Plenum des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluß vom 8. April 1997 (BVerfGE 95, 322) entschieden hat, ist es nach dieser Vorschrift grundsätzlich geboten, für mit Berufsrichtern überbesetzte Spruchkörper eines Gerichts im voraus nach abstrakten Merkmalen zu bestimmen, welche Richter an den jeweiligen Verfahren mitzuwirken haben.
- BVerfG, 14.12.1994 - 1 BvR 720/90
Verfassungsmäßigkeit der Zuweisung eines landwirtschaftlichen Betriebes an einen …
Auszug aus BVerfG, 28.10.1997 - 1 BvR 1644/94
Grundlegend für sie ist die Anerkennung der Pri-vaterbfolge (vgl. BVerfGE 67, 329 ; 91, 346 ).Auch er kann den Schutz des Grundrechts - jedenfalls vom Eintritt des Erbfalls an - geltend machen (vgl. BVerfGE 91, 346 ; 93, 165 m.w.N.).
- BVerfG, 16.10.1984 - 1 BvR 513/78
Verfassungsmäßigkeit von Abfindungs- und Ausgleichsansprüchen weichender Miterben …
Auszug aus BVerfG, 28.10.1997 - 1 BvR 1644/94
Grundlegend für sie ist die Anerkennung der Pri-vaterbfolge (vgl. BVerfGE 67, 329 ; 91, 346 ).Auch der Erbschaftsteuergesetzgeber ist jedoch an die Begrenzungen gebunden, die sich für die Regelungsbefugnis nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG - außer aus dem grundlegenden Gehalt der Erbrechtsgarantie selbst - beispielsweise aus dem Schutz von Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) und dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) ergeben (vgl. BVerfGE 67, 329 ; 93, 165 ).
- BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 1287/83
Verfassungswidrigkeit von § 7 Nr. 3 BRAO
Auszug aus BVerfG, 28.10.1997 - 1 BvR 1644/94
Dem Beschwerdeführer die Hälfte seiner notwendigen Auslagen zu erstatten, ist deshalb gerechtfertigt, weil seine Verfassungsbeschwerde zur gewandelten Auslegung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG geführt hat (vgl. BVerfGE 66, 337 ). - BVerfG, 10.08.1995 - 1 BvR 1644/94
Anspruch auf den gesetzlichen Richter und Überbesetzung der Richterbank beim BFH
Auszug aus BVerfG, 28.10.1997 - 1 BvR 1644/94
Im Zusammenhang mit der Rüge des Verstoßes gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG hat der Senat das Plenum des Bundesverfassungsgerichts angerufen (vgl. NJW 1995, S. 2703). - BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89
Kapitalertragssteuer
Auszug aus BVerfG, 28.10.1997 - 1 BvR 1644/94
Schließlich müssen steuerrechtliche Regelungen die Steuerpflichtigen - ungeachtet verfassungsrechtlich zulässiger Differenzierungen - gleichmäßig belasten (vgl. BVerfGE 84, 239 ; 93, 165 ) und der unterschiedlichen Leistungsfähigkeit der Steuerpflichtigen Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 93, 165 ). - BFH, 22.06.1994 - II R 13/90
Kein steuerfreier "Rückerwerb" nach § 13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG hinsichtlich der …
Auszug aus BVerfG, 28.10.1997 - 1 BvR 1644/94
gegen a) das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22. Juni 1994 - II R 13/90 -,. - BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvL 32/57
Ehegatten-Arbeitsverhältnisse
Auszug aus BVerfG, 28.10.1997 - 1 BvR 1644/94
Danach ist eine an Ehe und Familie anknüpfende steuerrechtliche Benachteiligung grundsätzlich untersagt (vgl. BVerfGE 13, 290 m.w.N.). - FG Münster, 16.11.1989 - III 2500/85
Erbschaftsteuer; Rückfall einer Beteiligung
Auszug aus BVerfG, 28.10.1997 - 1 BvR 1644/94
b) das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 16. November 1989 - III 2500/85 Erb -,.
- BFH, 03.06.2014 - II R 45/12
Steuerbefreiung für letztwillige Zuwendung eines Wohnungsrechts an …
Der Gesetzgeber hat nach der Rechtsprechung des BVerfG (vgl. Beschlüsse vom 22. Juni 1995 2 BvR 552/91, BVerfGE 93, 165, BStBl II 1995, 671; vom 28. Oktober 1997 1 BvR 1644/94, BVerfGE 97, 1, und vom 21. Juli 2010 1 BvR 611/07, 1 BvR 2464/07, BVerfGE 126, 400) aufgrund dieser grundrechtlichen Bindungen die familiäre Verbundenheit der nächsten Angehörigen zum Erblasser auch erbschaftsteuerrechtlich zu berücksichtigen.Eine vollständige Steuerbefreiung des von Todes wegen erfolgenden Erwerbs vom verstorbenen Ehegatten ist hingegen verfassungsrechtlich nicht geboten (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 97, 1, unter B.I.2.a).
- BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07
Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften
Daraus hat das Bundesverfassungsgericht geschlossen, dass die familiäre Verbundenheit der nächsten Angehörigen zum Erblasser erbschaftsteuerlich zu berücksichtigen ist (vgl. BVerfGE 97, 1 ) und der steuerliche Zugriff bei Familienangehörigen, also insbesondere bei Ehegatten und Kindern, derart zu mäßigen ist, dass diesen der jeweils überkommene Nachlass zumindest zum deutlich überwiegenden Teil oder, bei kleineren Vermögen, völlig steuerfrei zugute kommt (vgl. BVerfGE 93, 165 ).Aus den gleichen Gründen (s. oben I.4.) kann offen bleiben, ob die beanstandeten Regelungen des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes in der Fassung nach dem Jahressteuergesetz 1997 mit der Erbrechtsgarantie aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG und den vom Bundesverfassungsgericht hierzu entwickelten Grundsätzen (vgl. BVerfGE 91, 346 ; 93, 165 ; 97, 1 ; 112, 332 ) in Einklang stehen.
- BFH, 18.07.2013 - II R 35/11
Steuerfreie Zuwendung eines Familienwohnheims zwischen Ehegatten - …
Danach ist die familiäre Verbundenheit der nächsten Angehörigen zum Erblasser (oder Schenker) erbschaftsteuerrechtlich zu berücksichtigen (vgl. BVerfG-Beschluss vom 28. Oktober 1997 1 BvR 1644/94, BVerfGE 97, 1).Die verfassungsrechtlichen Anforderungen sind auch dann zu beachten, wenn steuerrechtliche Vorschriften im Einzelfall ausgelegt und angewendet werden (vgl. BVerfG-Beschluss in BVerfGE 97, 1, unter B.I.1.b).
- FG Münster, 10.12.2020 - 3 K 420/20
Krankheitsbedingter Auszug aus dem Familienheim führt zum Wegfall der …
Die verfassungsrechtlichen Anforderungen sind auch bei der Auslegung und Anwendung steuerrechtlicher Vorschriften im Einzelfall zu beachten (vgl. BFH, Urteil vom 18.07.2013, II R 35/11, BFHE 242, 153, BStBl II 2013, 1051 unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 28.10.1997, 1 BvR 1644/94, BVerfGE 97, 1). - BVerwG, 21.06.2007 - 3 C 24.06
Staatliche Verwaltung; nicht auffindbarer Eigentümer; nicht bekannter oder nicht …
Dabei kann dahinstehen, ob das Eigentum oder das Erbrecht betroffen ist, das neben dem Erblasser auch das Recht des testamentarischen oder gesetzlichen Erben schützt, die vererbten Gegenstände zu erlangen (vgl. BVerfGE 91, 346 ; 97, 1 ). - BVerfG, 30.10.2010 - 1 BvR 3196/09
Verfassungsbeschwerden von Erblassern gegen Regelungen des Erbschaftsteuerrechts …
Bestimmendes Element dieses Rechts ist die Testierfreiheit als Verfügungsbefugnis über den Tod hinaus (vgl. BVerfGE 67, 329 ; 91, 346 ); das Recht des Erblassers wird durch seine Testierfreiheit geschützt (vgl. BVerfGE 93, 165 ; 97, 1 ). - BGH, 31.03.2016 - 1 StR 493/16
Gebot des gesetzlichen Richters (Erforderlichkeit einer abstrakt-generellen …
Die Regelungen, die der Bestimmung des gesetzlichen Richters dienen, müssen im Voraus so eindeutig wie möglich festlegen, welches Gericht, welcher Spruchkörper und welche Richter zur Entscheidung des Einzelfalls berufen sind (BVerfG, Plenumsbeschluss vom 8. April 1997 - 1 PBvU 1/95, BVerfGE 95, 322 und Beschluss vom 28. Oktober 1997 - 1 BvR 1644/94, BVerfGE 97, 1). - FG Köln, 16.11.2011 - 9 K 3197/10
Keine erbschaftsteuerliche Gleichbehandlung von zusammenlebenden Geschwistern und …
Dies sei ein sachgerechter Anknüpfungspunkt für eine steuerrechtliche Privilegierung (vgl. Beschluss vom 28.10.1997, 1 BvR 1644/94, BVerfGE 97, 1).Soweit es um Ehegatten und Kinder geht, bestehen unter dem Einfluss des Art. 6 Abs. 1 GG engere Grenzen (vgl. Beschlüsse des BVerfG vom 22.06.1995, 2 BvR 552/91, BVerfGE 93, 165 sowie vom 28.10.1997, 1 BvR 1644/94, BVerfGE 97, 1).
- BGH, 25.03.2009 - XII ZR 75/06
Begriff des gesetzlichen Richters; Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Änderung der …
Nach den vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 97, 1 ff. = NJW 1998, 743, 744 ; BVerfGE 95, 322 ff. = NJW 1997, 1497 ff. und NJW 2005, 2689, 2690) entwickelten Grundsätzen zur Garantie des gesetzlichen Richters ( Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) ist es grundsätzlich geboten, für mit Berufsrichtern überbesetzte Spruchkörper eines Gerichts im Voraus nach abstrakten Merkmalen zu bestimmen, welche Richter an den jeweiligen Verfahren mitzuwirken haben. - FG Köln, 08.08.2012 - 9 K 3615/11
Wohn- und Nutzungsrechte nicht erbschaftsteuerfrei nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b Satz 1 …
Danach ist eine an Ehe und Familie anknüpfende steuerrechtliche Benachteiligung grundsätzlich untersagt, und die familiären Bezüge der nächsten Angehörigen zum Nachlass sind erbschaftsteuerlich zu berücksichtigen (BVerfG-Beschluss vom 22. Juni 1995 2 BvR 552/91, BVerfGE 93, 165, 174 ff = BStBl II 1995, 671, 674 ff, sowie BVerfG-Beschluss vom 28. Oktober 1997 1 BvR 1644/94, BVerfGE 1997, 1 ff, m.w.N.). - BFH, 13.01.2005 - II R 37/03
Kein Freibetrag für Betriebsvermögen bei Erwerb von bisher im Privatvermögen …
- BGH, 05.05.2004 - 2 StR 383/03
Absoluter Revisionsgrund der falschen Besetzung; gesetzlicher Richter; Beschluss …
- FG Schleswig-Holstein, 06.04.2006 - 3 K 74/04
Besteuerung eines befreiten Vorerbes
- BVerwG, 23.03.1999 - 1 C 21.98
Anmeldepflicht; Bedürfnisprüfung; Erwerb von Todes wegen; illegaler Waffenbesitz; …
- BFH, 10.12.1997 - II R 22/96
Freibetrag für Betriebsvermögen
- BGH, 18.06.2004 - 2 StR 380/03
Gesetzlicher Richter; spruchkörperinterne Geschäftsverteilung (schriftlicher …
- BVerwG, 07.01.2004 - 1 B 141.03
Beschwerde wegen nicht vorschriftsmäßiger Besetzung eines Berufungsgerichts; …
- BGH, 29.09.1999 - 1 StR 460/99
Gesetzlicher Richter; Spruchkörperinterne Geschäftsverteilung der Strafkammer des …
- BFH, 27.03.2006 - II B 161/05
NZB: ErbStG - Halbteilungsgrundsatz
- BGH, 05.05.2004 - 2 StR 382/03
Absoluter Revisionsgrund der falschen Besetzung; Besetzungsrüge; gesetzlicher …
- OLG Stuttgart, 16.06.2010 - 4 U 20/10
Persönlichkeitsrechtsverletzung in einem Sachbuch: Identifizierende Beschreibung …
- FG Münster, 10.11.2016 - 3 K 1476/16
Verfassungsmäßigkeit der Regelung zur Höhe des Steuersatzes für Erwerber der …
- OLG Rostock, 21.09.2005 - 6 W 63/05
Zusammensetzung des Spruchkörpers, Vertretung des Vorsitzenden - Verletzung des …
- LG Konstanz, 25.06.2004 - 61 S 2/04
Nacheheliche Solidarität: Pflicht des unterhaltsberechtigten Ehegatten zur …
- FG Düsseldorf, 30.11.1998 - 7 V 7026/98
Inanspruchnahme von Ansparabschreibungen und Sonderabschreibungen; …
- OLG Rostock, 21.09.2005 - 6 W 635/05