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   BFH, 08.10.1997 - XI R 20/97   

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https://dejure.org/1997,2728
BFH, 08.10.1997 - XI R 20/97 (https://dejure.org/1997,2728)
BFH, Entscheidung vom 08.10.1997 - XI R 20/97 (https://dejure.org/1997,2728)
BFH, Entscheidung vom 08. Oktober 1997 - XI R 20/97 (https://dejure.org/1997,2728)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 16 Abs 2, EStG § 24 Nr 2, EStG § 4 Abs 4, EStG § 9, EStG § 12
    Nachträgliche Veräußerungskosten; Prozeßkosten; Veräußerungsgewinn; Veräußerungskosten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DStRE 1998, 563
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92

    Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines

    Auszug aus BFH, 08.10.1997 - XI R 20/97
    Das FA habe den Veräußerungsgewinn im Einkommensteuerbescheid vom 1. März 1994 zutreffend entsprechend dem Beschluß des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 19. Juli 1993 GrS 2/92 (BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897) angesetzt.

    Unberücksichtigt müsse der Abzug diverser 1987 und später entstandener Anwalts- und Gerichtskosten bleiben; auf diese Kosten der Rechtsverfolgung zur Erlangung der Gegenleistung finde der BFH-Beschluß in BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897 keine Anwendung.

    Aus den beiden Entscheidungen des Großen Senats des BFH in BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897 und vom 19. Juli 1993 GrS 1/92 (BFHE 172, 80, BStBl II 1993, 894) ergibt sich, daß auch nachträgliche Minderungen oder Erhöhungen der Veräußerungskosten abweichend vom Prinzip der Abschnittsbesteuerung und vom bilanziellen Stichtagsprinzip im Zeitpunkt der Realisierung des Veräußerungsgewinns berücksichtigt werden müssen; denn die Höhe des tatsächlich erzielten Veräußerungsgewinns hängt auch von der Höhe der angefallenen Veräußerungskosten ab (vgl. Groh, Der Betrieb -- DB -- 1995, 2235/8; Schmidt, Einkommensteuergesetz, 16. Aufl., § 16 Rz. 362; Reiß in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 16 Rz. E 92).

  • BFH, 10.11.1988 - IV R 70/86

    Rechtsfolgen der Unterlassung der notwendigen Beiladung der Gesellschafter -

    Auszug aus BFH, 08.10.1997 - XI R 20/97
    Dazu rechnen auch vom Veräußerer getragene Anwalts- und Gerichtskosten bei Streitigkeiten über den Veräußerungsvorgang, den Veräußerungspreis und den Wert des veräußerten Betriebsvermögens (vgl. zum Betriebsvermögen BFH-Urteil vom 10. November 1988 IV R 70/86, BFH/NV 1990, 31, unter 2. b, bb).
  • BFH, 06.10.1993 - I R 97/92

    Veräußerungskosten mindern ohne Rücksicht auf ihre zeitliche Entstehung den

    Auszug aus BFH, 08.10.1997 - XI R 20/97
    Veräußerungskosten sind Aufwendungen, die in unmittelbarer sachlicher Beziehung zum Veräußerungsvorgang stehen (vgl. BFH-Urteil vom 6. Oktober 1993 I R 97/92, BFHE 173, 47, BStBl II 1994, 287).
  • BFH, 18.11.1977 - VI R 71/75

    Einkommensteuerliche Behandlung des Arbeitslohns der für Zeiträume gezahlt worden

    Auszug aus BFH, 08.10.1997 - XI R 20/97
    Bei der erneuten Entscheidung wird das FG zu beachten haben, daß die auf die Zusammenveranlagung gerichtete Klage eine Verpflichtungsklage ist, über die durch ein entsprechendes Urteil zu entscheiden ist (§ 101 Satz 1 FGO, vgl. BFH-Urteil vom 18. November 1977 VI R 71/75, BFHE 124, 169, BStBl II 1978, 215).
  • BFH, 15.10.1964 - VI 175/63 U

    Wahlrecht zwischen getrennter Veranlagung oder Zusammenveranlagung eines Erben

    Auszug aus BFH, 08.10.1997 - XI R 20/97
    Das Wahlrecht nach § 26 EStG geht beim Tode eines Ehegatten auf dessen Erben über (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 15. Oktober 1964 VI 175/63 U, BFHE 81, 236, BStBl III 1965, 86).
  • BFH, 12.02.1992 - XI R 21/90

    Gewerbesteuerfreiheit für einen Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf von Filialen -

    Auszug aus BFH, 08.10.1997 - XI R 20/97
    Die notwendige Beiladung ist allerdings nicht allein deshalb erforderlich, weil die Miterben Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers mit der Folge der Gesamtschuldnerschaft für dessen Steuerschulden sind (vgl. Senatsurteil vom 12. Februar 1992 XI R 21/90, BFH/NV 1992, 516).
  • BFH, 10.02.1994 - IV R 37/92

    Bestrittene Schadensersatzforderungen bleiben auch nach Betriebsaufgabe

    Auszug aus BFH, 08.10.1997 - XI R 20/97
    Die vom Großen Senat des BFH in den beiden genannten Entscheidungen entwickelten Rechtsgrundsätze sind auf die Besteuerung des Gewinns aus der Aufgabe eines Betriebs (§ 16 Abs. 3 EStG) -- wie sie im Streitfall vorliegt -- anzuwenden (BFH-Urteil vom 10. Februar 1994 IV R 37/92, BFHE 174, 140, BStBl II 1994, 564).
  • BFH, 19.07.1993 - GrS 1/92

    Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines

    Auszug aus BFH, 08.10.1997 - XI R 20/97
    Aus den beiden Entscheidungen des Großen Senats des BFH in BFHE 172, 66, BStBl II 1993, 897 und vom 19. Juli 1993 GrS 1/92 (BFHE 172, 80, BStBl II 1993, 894) ergibt sich, daß auch nachträgliche Minderungen oder Erhöhungen der Veräußerungskosten abweichend vom Prinzip der Abschnittsbesteuerung und vom bilanziellen Stichtagsprinzip im Zeitpunkt der Realisierung des Veräußerungsgewinns berücksichtigt werden müssen; denn die Höhe des tatsächlich erzielten Veräußerungsgewinns hängt auch von der Höhe der angefallenen Veräußerungskosten ab (vgl. Groh, Der Betrieb -- DB -- 1995, 2235/8; Schmidt, Einkommensteuergesetz, 16. Aufl., § 16 Rz. 362; Reiß in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 16 Rz. E 92).
  • BFH, 18.07.1967 - GrS 5/66

    Kostenentscheidung nach der notwendigen Zuziehung eines Bevollmächtigten oder

    Auszug aus BFH, 08.10.1997 - XI R 20/97
    Dieses hat auch darüber zu entscheiden, ob die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren notwendig war (vgl. BFH-Beschluß vom 18. Juli 1967 GrS 5--7/66, BFHE 90, 150, BStBl II 1968, 56).
  • BFH, 21.01.1999 - IV R 27/97

    Kapitalerhöhung gegen Einlagen bei wesentlicher Beteiligung

    Da Miterben wie zusammen zur Einkommensteuer veranlagte Ehegatten Gesamtschuldner sind (§§ 44, 45 der Abgabenordnung --AO 1977--), bedarf es im Fall einer Klage eines Gesamtschuldners gegen die Steuerfestsetzung allein aufgrund dieses Umstandes keiner notwendigen Beiladung der übrigen Gesamtschuldner gemäß § 60 Abs. 3 FGO (BFH-Urteile vom 12. Februar 1992 XI R 21/90, BFH/NV 1992, 516, und vom 12. Mai 1992 VIII R 33/88, BFH/NV 1992, 793; BFH-Beschluß vom 14. Juni 1994 VIII R 79/93, BFH/NV 1995, 225, und BFH-Urteil vom 8. Oktober 1997 XI R 20/97, BFH/NV 1998, 701).
  • BFH, 21.06.2007 - III R 59/06

    Veranlagungswahlrecht nach dem Tode eines Ehegatten - Durchführung einer

    a) Der Senat hält daran fest, dass der Erbe als Gesamtrechtsnachfolger grundsätzlich auch in die steuerrechtliche Stellung des Erblassers eintritt und ihm deshalb das Veranlagungswahlrecht nach § 26 Abs. 2 EStG für einen verstorbenen Ehegatten zusteht (BFH-Urteile vom 29. Oktober 1963 VI 266/61 U, BFHE 77, 754, BStBl III 1963, 597; vom 15. Oktober 1964 VI 175/63 U, BFHE 81, 236, BStBl III 1965, 86; vom 13. November 1979 VIII R 193/77, BFHE 129, 262, BStBl II 1980, 188; vom 8. Oktober 1997 XI R 20/97, BFH/NV 1998, 701; zustimmend Schmieszek in Bordewin/Brandt, § 26 EStG Rz 25; Graf in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, § 26 Rz 80; a.A. Blümich/Heuermann, § 26 EStG Rz 79, m.w.N.; Schmidt/Seeger, Einkommensteuergesetz, Kommentar, 26. Aufl., § 26 Rz 23, m.w.N.; Seiler in Kirchhof, EStG, 7. Aufl., § 26 Rz 80).
  • FG Hamburg, 08.06.2006 - 3 K 376/04

    Einkommensteuer: Zusammenveranlagungs-Wahlrecht

    Das FA trägt ergänzend vor (FG-A Bl. 179): Für die Zusammenveranlagung komme es auf die Zustimmung des Erben nicht nur wegen dessen Interesse an einer Verlustfeststellung an; um eine solche gehe es z.B. nicht im Fall des BFH-Urteils vom 8. Oktober 1997, XI R 20/97 (BFH/NV 1998, 701, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst -DStRE- 1998, 563), das der BFH im Streitfall in seinem Beschluss vom 21. Dezember 2005, III B 145/02, bereits zitiert habe (BFH/NV 2006, 1103).

    Das gilt auch für den Gesichtspunkt, dass das Zustimmungserfordernis - entgegen der Auffassung der Klägerin - in den entschiedenen Fällen nicht nur im Verlustabzugsinteresse des Erben aufgestellt wurde (vgl. BFH vom 8. Oktober 1997, XI R 20/97, BFH/NV 1998, 701, DStRE 1998, 563).

  • BFH, 12.10.2005 - VIII R 66/03

    Grundstücksveräußerung im Zusammenhang mit einer Betriebsaufgabe und späterer

    Der Senat hat hierbei --angesichts der Regelung des § 41 AO 1977-- weder der Frage nachzugehen, ob der --anschließend vollzogene-- Vertrag nach § 313 des Bürgerlichen Gesetzbuches --BGB-- a.F. (jetzt § 311b BGB n.F.) der notariellen Beurkundung bedurft hätte (vgl. hierzu sowie zur Heilung Palandt/Heinrichs, Bürgerliches Gesetzbuch, Kommentar, 57. Aufl., § 313 Rdnr. 39 f.), noch ist die Rückwirkung dieser Abrede auf die Bestimmung des Betriebsaufgabegewinns davon abhängig, in welcher Höhe der (ursprüngliche) Kaufvertrag vom 14. Dezember 1988 im Wirtschaftsjahr der Betriebsaufgabe mit dem Anfall eines Gewinns verbunden war (s. hierzu bereits oben zu Abschn. II.2.b bb zu (2) sowie --betreffend die spätere Erfüllung im Betriebsaufgabezeitpunkt bestrittener und damit nicht aktivierbarer Schadensersatzforderungen-- BFH-Urteil vom 10. Februar 1994 IV R 37/92, BFHE 174, 140, BStBl II 1994, 564; ebenso zu Verbindlichkeiten sowie zu Veräußerungskosten BFH- Urteil vom 1. August 1996 VIII R 36/95, BFH/NV 1997, 216; BFH- Beschluss vom 11. September 1997 IV B 81/96, BFH/NV 1998, 317; BFH-Urteil vom 8. Oktober 1997 XI R 20/97, BFH/NV 1998, 701).
  • BFH, 06.03.2008 - IV R 72/05

    Minderung des Aufgabegewinns durch spätere Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft -

    Die vom Großen Senat des BFH in den beiden genannten Entscheidungen entwickelten Rechtsgrundsätze sind auf die Besteuerung des Gewinns aus der Aufgabe eines Betriebs (§ 16 Abs. 3 EStG) --wie sie im Streitfall vorliegt-- ebenfalls anzuwenden (vgl. BFH-Urteile vom 10. Februar 1994 IV R 37/92, BFHE 174, 140, BStBl II 1994, 564, und vom 8. Oktober 1997 XI R 20/97, BFH/NV 1998, 701).
  • BFH, 03.07.2019 - VIII B 86/18

    Nichtzulassungsbeschwerde - Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

    Zwar werden die Kosten eines finanzgerichtlichen Hauptsacheverfahrens über die Höhe eines Veräußerungsgewinns von der Rechtsprechung als Veräußerungskosten angesehen (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 10. November 1988 IV R 70/86, BFH/NV 1990, 31, und vom 8. Oktober 1997 XI R 20/97, BFH/NV 1998, 701); sie sind daher auch von der Vorinstanz zutreffend als solche in Ansatz gebracht worden.
  • BFH, 21.12.2005 - III B 145/05

    Aussetzung des Verfahrens gemäß § 74 FGO - Feststellung der Erben

    aa) Zu beurteilen ist vornehmlich, ob das Veranlagungswahlrecht nach § 26 Abs. 2 EStG für einen verstorbenen Ehegatten dessen Erben zusteht (so die ständige Rechtsprechung des BFH, Urteile vom 15. Oktober 1964 VI 175/63 U, BFHE 81, 236, BStBl III 1965, 86; vom 13. November 1979 VIII R 193/77, BFHE 129, 262, BStBl II 1980, 188; vom 8. Oktober 1997 XI R 20/97, BFH/NV 1998, 701) oder --wie die Klägerin meint-- allein dem überlebenden Ehegatten (so Schmidt/Seeger, Einkommensteuergesetz, 24. Aufl., § 26 Rz. 23, m.w.N.; Seiler in Kirchhof, Einkommensteuergesetz, KompaktKommentar, § 26 Rz. 80).
  • FG Düsseldorf, 15.02.2005 - 3 K 6050/01

    Aufgabekosten aus einer späteren Inanspruchnahme aus einer Bürgschaftserklärung

    Materiell-rechtlich wirkt die nachträgliche Entstehung der Aufgabekosten auf den Aufgabegewinn zurück und ist verfahrensrechtlich als rückwirkendes Ereignis i.S. von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO zu qualifizieren (vgl. BFH, Urteil v. 08.10.1997 XI R 20/97, BFH/NV 1998, 701; Wacker in Schmidt, EStG, 23. Aufl. (2004), § 16 Rn. 303, 305, 362; Kobor in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, § 16 Anm. 347; Horn in Hermann/Heuer/Raupach, EStG, § 24 Anm. 76).
  • FG Niedersachsen, 30.01.2012 - 3 K 340/11

    Rückwirkende Berücksichtigung von Schadensersatzleistungen bei der Ermittlung des

    (b) Zu den Veräußerungskosten rechnen auch vom Veräußerer getragene Anwalts- und Gerichtskosten bei Streitigkeiten über den Veräußerungsvorgang, den Veräußerungspreis und den Wert des veräußerten Betriebsvermögens (BFH-Urteile vom 8. Oktober 1997 - XI R 20/97, BFH/NV 1998, 701; vom 10. November 1988 IV R 70/86, BFH/NV 1990, 31).
  • FG Düsseldorf, 18.02.2005 - 3 K 6050/01

    Aufgabeverlust: Inanspruchnahme aus Bürgschaft

    Materiellrechtlich wirkt die nachträgliche Entstehung der Aufgabekosten auf den Aufgabegewinn zurück und ist verfahrensrechtlich als rückwirkendes Ereignis i.S. von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO zu qualifizieren (vgl. BFH, Urteil v. 08.10.1997 XI R 20/97, BFH/NV 1998, 701; Wacker in Schmidt, EStG, 23. Aufl. (2004), § 16 Rn. 303, 305, 362; Kobor in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, § 16 Anm. 347; Horn in Hermann/Heuer/Raupach, EStG, § 24 Anm. 76).
  • FG Hamburg, 13.09.2002 - VI 87/01

    Vorliegen der Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung

  • FG Saarland, 24.09.2003 - 1 L 127/01

    Kein begünstigtes Zweitobjekt für den überlebenden Ehegatten einer nach dem

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