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   FG München, 02.10.1998 - 4 V 1889/98   

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https://dejure.org/1998,8755
FG München, 02.10.1998 - 4 V 1889/98 (https://dejure.org/1998,8755)
FG München, Entscheidung vom 02.10.1998 - 4 V 1889/98 (https://dejure.org/1998,8755)
FG München, Entscheidung vom 02. Oktober 1998 - 4 V 1889/98 (https://dejure.org/1998,8755)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung der Aufhebung einer vollzogenen Grundstücksübertragung als freigebige Zuwendung; Voraussetzungen für die Schenkungssteuerpflicht einer Zuwendung unter Lebenden; Voraussetzungen für das Vorliegen einer freigebigen Zuwendung; Anwendbarkeit der Grundsätze vom ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DStRE 1999, 234
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 30.03.1998 - 1 BvR 1831/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einem nach dem 31. Dezember

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  • BFH, 27.10.1972 - II B 7/72

    Gewinnanteile - Gewinnbeteiligung - Gesellschafterstellung - Schenkungsteuer

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  • BFH, 15.10.1986 - VIII B 30/86

    Ablehnung des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung - Erzielung von negativen

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  • FG Berlin-Brandenburg, 22.04.2008 - 14 V 14016/08

    Verfahren der Aussetzung der Vollziehung - Keine Rückgängigmachung

    Auch die erstinstanzliche Rechtsprechung hält es für möglich, das nicht erwartete schenkungsteuerliche Folgen unter bestimmten Voraussetzungen zum Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Vertrages führen (FG Berlin, Urteil vom 10. Januar 1989 V 191/87, EFG 1989, 415; FG München, Beschluss vom 02. Oktober 1998 4 V 1889/98, DStRE 1999, 234; Finanzgericht Rheinland- Pfalz, Urteil vom 23. März 2001 4 K 2805/99, DStRE 2001, 765).
  • FG München, 04.12.2002 - 4 K 5122/01

    Unzulässigkeit der Klage mangels Rechtsschutzbedürfnis bei Vorläufigerklärung des

    Das Finanzgericht München habe in beiden Verfahren wegen Aussetzung der Vollziehung (Az. 4 V 4974/97, s. DStRE 1999, 268-269; Az. 4 V 1889/98, s. DStRE 1999, 234-236) entschieden, dass die Rückwirkung des ErbStG 1997 auf Fälle, für die die Steuer nach dem 31. Dezember 1995 entstanden ist, verfassungsgemäß sei.
  • FG München, 29.11.2001 - 4 V 3232/01

    Rückwirkung der in § 152 BewG angeordneten Bedarfsbewertung auf den 1. Januar

    Nachdem der Senat die Zulässigkeit der Rückwirkung des Erbschaftsteuergesetzes bereits mit Beschlüssen vom 21. April 1999 - 4 V 4974/97 (ZEV 1999, 76) und vom 2. Oktober 1998 - 4 V 1889/98 ( UVR 1999, 110) bejaht hat, wird insoweit auf die dortigen Ausführungen verwiesen.
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