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   FG Münster, 22.07.1999 - 3 K 5779/96 Erb   

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https://dejure.org/1999,6065
FG Münster, 22.07.1999 - 3 K 5779/96 Erb (https://dejure.org/1999,6065)
FG Münster, Entscheidung vom 22.07.1999 - 3 K 5779/96 Erb (https://dejure.org/1999,6065)
FG Münster, Entscheidung vom 22. Juli 1999 - 3 K 5779/96 Erb (https://dejure.org/1999,6065)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bereicherung bei Grundstücksübertragung gegen Nießbrauchsvorbehalt bei gleichzeitiger Weiterzahlung von Darlehenszins und Tilgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erbschaftsteuer - Bereicherung bei Grundstücksübertragung gegen Nießbrauchsvorbehalt bei gleichzeitiger Weiterzahlung von Darlehenszins und Tilgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1999, 1194
  • DStRE 2000, 369
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 07.06.1989 - II R 183/85

    Schenkungsteuerliche Bereicherung bei Schenkung unter Auflage

    Auszug aus FG Münster, 22.07.1999 - 3 K 5779/96
    Verpflichtet sich der Bedachte im Zuge eines Überlassungsvertrages jedoch nur zu aufschiebend bedingten Leistungen, so kann diese Leistungsverpflichtung vor Eintritt der Bedingung die Bereicherung des Bedachten im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG nicht schmälern (BFH-Urteil vom 07.06.1989 - II R 183/85 -, BStBl II 1989, 814).

    Erst wenn die Verpflichtung unbedingt geworden ist und damit feststeht, dass der Bedachte insoweit nicht bereichert ist, ist dieser Umstand durch Änderung des Steuerbescheides gemäß § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Abgabenordnung ( AO ), § 6 Abs. 2 BewG zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteil vom 07.06.1989, aaO., S. 815).

    Nach dem Urteil des BFH vom 07. Juni 1989 (- II R 183/85 -, BStBl II 1989 S. 814) stellt die Übertragung eines Grundstückes bei gleichzeitigem Vorbehalt der Nutzungen eine Schenkung unter Auflage dar, die dem Bedachten keine Aufwendungen auferlegt, die schenkungssteuerlich in Höhe der Aufwendungen eine Bereicherung des Bedachten ausschließen.

  • BFH, 08.02.2000 - II R 51/98

    Grunderwerbsteuer - vormundschaftsgerichtliche Genehmigung

    Auszug aus FG Münster, 22.07.1999 - 3 K 5779/96
    Der Senat folgt damit der im Urteil vom 17.06.1998 niedergelegten Auffassung des BFH (- II R 51/98 -, DStRE 1998, 808), wonach sich die Besteuerung danach richtet, wie sich die Vermögensmehrung im Zeitpunkt der Zuwendung beim Beschenkten darstellt.
  • BFH, 12.04.1989 - II R 37/87

    Besteuerung einer Auflagenschenkung

    Auszug aus FG Münster, 22.07.1999 - 3 K 5779/96
    Bei einer Vereinbarung, die neben Elementen freigebiger Zuwendung auch Elemente eines Austauschvertrages enthält, ist grundsätzlich nur der die Gegenleistung übersteigende Teil der (gemischten) Schenkung schenkungssteuerlich relevant (vgl. BFH-Urteil vom 12.04.1989 - II R 37/87 -, BStBl II 1989, 524).
  • BFH, 22.09.1982 - II R 61/80

    Schenkung - Grundstück

    Auszug aus FG Münster, 22.07.1999 - 3 K 5779/96
    Mit dieser Wertung der zwischen der Klägerin und der Übertragenden getroffenen Vereinbarungen setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu dem Urteil des BFH vom 22. September 1983 (- II R 61/80 -, BStBl II 1983, Seite 179).
  • BFH, 17.06.1998 - II R 51/96

    Grundsätze der mittelbaren Grundstücksschenkung übertragbar

    Auszug aus FG Münster, 22.07.1999 - 3 K 5779/96
    Der Senat folgt damit der im Urteil vom 17.06.1998 niedergelegten Auffassung des BFH (- II R 51/98 -, DStRE 1998, 808), wonach sich die Besteuerung danach richtet, wie sich die Vermögensmehrung im Zeitpunkt der Zuwendung beim Beschenkten darstellt.
  • FG Düsseldorf, 31.03.1999 - 4 K 6623/95

    Gemischte Grundstücksschenkung bei Übernahme von Verbindlichkeiten?

    Auszug aus FG Münster, 22.07.1999 - 3 K 5779/96
    Eine sog. gemischte Schenkung liegt in diesen Fällen nicht vor (vgl. auch FG Köln, Urteil vom 31.03.1999, EFG 1999, 616 ).
  • FG Münster, 28.01.1999 - 3 K 2120/97

    Grundstücksschenkung mit Schuldübernahme und Nießbrauchsvorbehalt

    Auszug aus FG Münster, 22.07.1999 - 3 K 5779/96
    Der erkennende Senat hat durch Urteil vom 28. Januar 1999 - 3 K 2120/97 Erb - (EFG 1999, 482 ) entschieden, dass auch bei Grundstücksübertragungen gegen eine befreiende Schuldübernahme die übernommenen Verbindlichkeiten den Wert der Bereicherung des Erwerbers nicht mindern, wenn der Übertragende sich gleichzeitig den Nießbrauch an dem Grundstück vorbehält und für die Dauer des Nießbrauches die Zins- und Tilgungsleistungen für die übernommenen Verbindlichkeiten trägt.
  • BFH, 17.10.2001 - II R 60/99

    Schenkung - Gemischte oder reine Schenkung?

    Das Finanzgericht (FG) war mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1999, 1194 veröffentlichten Urteil der Ansicht, die Übernahme der Verbindlichkeiten wirke sich im Streitfall nicht erwerbsmindernd aus, weil sie die Klägerin während der Dauer des Nießbrauchs wirtschaftlich nicht belaste.
  • BFH, 27.09.2001 - X R 66/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fristversäumnis - Zweiwochenfrist -

    Wegen der Einzelheiten der Begründung des Wiedereinsetzungsantrags wird auf den Schriftsatz vom 12. Mai 1999 sowie auf die zugleich mit ihm eingereichten eidesstattlichen Versicherungen des mit der Sache befassten Rechtsanwalts und der für den Postausgang zuständigen Kanzleimitarbeiterinnen und wegen der Einzelheiten im Übrigen auf das in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1999, 1194 veröffentlichte Urteil der Vorinstanz Bezug genommen.

    Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Veröffentlichung in EFG 1999, 1194 verwiesen.

  • FG Hamburg, 05.03.2009 - 3 K 211/08

    Grundstücksschenkung unter Vorbehalt des Nießbrauchs auf Lebenszeit als gemischte

    Hieran ändert auch der Umstand nichts, dass die Verpflichtung des Nießbrauchers zur Tragung der Zinsen sich - ohne die weitergehend auch die Tilgung umfassende vorliegende Vereinbarung (oben A I 2) - bereits aus § 1047 BGB ergibt (BFH vom 17. Oktober 2001 II R 60/99, BFHE 197, 260, BStBl II 2002, 165 m.w.N., vorgehend FG Münster vom 22. Juli 1999 3 K 5779/96 Erb, DStRE 2000, 369, EFG 1999, 1194).
  • FG Hamburg, 05.03.2009 - 3 K 210/08

    Grundstücksschenkung unter Vorbehalt des Nießbrauchs auf Lebenszeit als gemischte

    Hieran ändert auch der Umstand nichts, dass die Verpflichtung des Nießbrauchers zur Tragung der Zinsen sich - ohne die weitergehend auch die Tilgung umfassende vorliegende Vereinbarung (oben A I 2) - bereits aus § 1047 BGB ergibt (BFH vom 17. Oktober 2001 II R 60/99, BFHE 197, 260, BStBl II 2002, 165 m.w.N., vorgehend FG Münster vom 22. Juli 1999 3 K 5779/96 Erb, DStRE 2000, 369, EFG 1999, 1194).
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