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   FG Niedersachsen, 08.06.2000 - 1 V 16/00   

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https://dejure.org/2000,8844
FG Niedersachsen, 08.06.2000 - 1 V 16/00 (https://dejure.org/2000,8844)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.06.2000 - 1 V 16/00 (https://dejure.org/2000,8844)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Juni 2000 - 1 V 16/00 (https://dejure.org/2000,8844)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Aussetzung der Vollziehung von Vermögenssteuerfestsetzungen außerhalb der vierjährigen Festsetzungsfrist

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Möglichkeit der Hinterziehung der Vermögenssteuer trotz Verfassungswidrigkeit; Rückwirkungsgebot zugunsten eines Beschuldigten; Erfüllung des Straftatbestandes wegen Verstoß gegen Vermögenssteuergesetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 69 Abs. 2, Abs. 3
    Aussetzung der Vollziehung, Vermögensteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DStRE 2000, 940
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 04.02.1987 - I R 58/86

    Mittelbare Parteienfinanzierung - Organisation - Vorsatz - Unrechtsbewußtsein -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.06.2000 - 1 V 16/00
    Eine subjektive Erfüllung des Straftatbestandes setzt Vorsatz und Unrechtsbewusstsein beim Täter voraus (BFH-Urteil vom 4. Februar 1987 I R 58/86, BFHE 149, 109, BStBl II 1988, 215).

    Der Täter muss alle Umstände kennen, die zur Erfüllung des gesetzlichen Tatbestandes beitragen und sich bewusst sein, Unrecht zu tun (BFH, BFHE 149, 109, BStBl II 1988, 215).

  • LG München II, 11.11.1999 - 5 Qs 12/99

    Strafrecht; Verurteilung wegen Vermögensteuerhinterziehung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.06.2000 - 1 V 16/00
    Der Senat folgt damit der Rechtsauffassung der 5. Strafkammer des LG München II, wie sie im Beschluss vom 11. November 1995 5 Qs 12/99, BB 2000, 290 zum Ausdruck gekommen ist.
  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.06.2000 - 1 V 16/00
    Sie resultieren aus der höchstrichterlich bisher nicht geklärten Rechtsfrage, ob eine Hinterziehung von Vermögenssteuer überhaupt möglich ist, nachdem das BVerfG mit Beschluss vom 22. Juni 1995 2 BvL 37/91, BStBl II 1995, 655 erkannt hat, dass die Vermögenssteuer nicht verfassungskonform ist.
  • BFH, 18.06.1997 - II B 33/97

    Vermögensteuergesetz auf alle bis zum 31. Dezember 1996 verwirklichten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.06.2000 - 1 V 16/00
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatfragen bewirken (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Februar 1967 III B 9/66, BFHE 87, 447, BStBl III 1967, 182; vom 18. Juni 1997 II B 33/97, BStBl II 1997, 515).
  • BGH, 08.01.1965 - 2 StR 49/64

    Blankettgesetze - Blankettausfüllende Normen - Gesetz

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.06.2000 - 1 V 16/00
    Dieses sog. Rückwirkungsgebot zugunsten eines Beschuldigten gilt auch dann, wenn durch eine Gesetzesänderung die Tat im Nachhinein nicht nur mit milderer Strafe belegt, sondern gänzlich straflos geworden ist (BGHSt 20, 119; Dreher / Tröndle, StGB, 47. Aufl. § 2 Rdnr. 10) und zwar selbst dann, wenn die Straflosigkeit darauf beruht, dass bei einer Blankettstraftat die außerstrafrechtliche blankettausfüllende Norm geändert wird (BGHSt 20, 177; Lackner, StGB 20. Aufl. § 2 Rdnr. 4; zweifelnd Schönke-Schröder-Eser, StGB 24. Aufl. § 2 Rdnr. 26).
  • BFH, 10.02.1967 - III B 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

    Auszug aus FG Niedersachsen, 08.06.2000 - 1 V 16/00
    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatfragen bewirken (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Februar 1967 III B 9/66, BFHE 87, 447, BStBl III 1967, 182; vom 18. Juni 1997 II B 33/97, BStBl II 1997, 515).
  • OVG Saarland, 02.06.2004 - 1 W 13/04

    Beamter; Umsetzung; Dienstortwechsel; Personalrat; Rückumsetzung

    Diese auch vom Senat gebilligte Auffassung hat aber regelmäßig zur Voraussetzung, dass sich im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes bei summarischer Prüfung nicht mit der notwendigen Sicherheit feststellen lässt, dass die Entbindung von den bisherigen Dienstaufgaben und die Übertragung eines neuen Aufgabengebiets offensichtlich oder doch zumindest mit ganz überwiegender Wahrscheinlichkeit rechtswidrig sind vgl. u.a. Beschlüsse vom 3.11.1998 - 1 V 20/98 -, vom 6.9.2000 - 1 V 16/00 - und (zuletzt) vom 17.5.2004 - 1 W 15/04 -.
  • OVG Saarland, 24.10.2011 - 1 B 347/11

    Amtsangemessene Beschäftigung eines im Bereich der Telekommunikation tätigen

    u.a. Beschlüsse des Senats vom 3.7.2009 - 1 B 350/09 -, vom 18.1.2006 - 1 W 18/05 -, vom 6.9.2000 - 1 V 16/00 -, vom 3.11.1998 - 1 V 20/98 - und vom 18.12.1996 - 1 U 1/96 - jeweils mit weiteren Nachweisen.
  • OVG Saarland, 17.09.2001 - 1 W 6/01

    Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen die Versetzungsverfügung eines

    dazu u.a. Beschlüsse des Senats vom 13.6.2000 - 1 V 16/00 -, SKZ 2001, 105 Leits.
  • OVG Saarland, 09.12.2013 - 1 B 411/13

    Versetzung einer Grundschulleiterin wegen aufgetretener Spannungen in der Schule

    zur einschlägigen Rechtsprechung des Senats u.a. Beschlüsse vom 9.1.2012- 1 B 406/11 -, vom 24.10.2011 - 1 B 347/11 -, vom 3.7.2009 - 1 B 350/09 -, vom 18.1.2006 -1 W 18/05 - und vom 6.9.2000 -1 V 16/00 -.
  • VG Saarlouis, 04.11.2011 - 2 L 413/11

    Zuweisung eines Beamten zu einem Tochter- oder Enkelunternehmen der Deutschen

    u.a. Beschlüsse des Senats vom 03.07.2009 -1 B 350/09-, vom 18.01.2006 -1 W 18/05-, vom 06.09.2000 -1 V 16/00-, vom 03.11.1998 -1 V 20/98- und vom 18.12.1996 -1 U 1/96-, jeweils mit weiteren Nachweisen.
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