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   FG Düsseldorf, 13.07.2000 - 18 K 8833/99 AO   

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FG Düsseldorf, 13.07.2000 - 18 K 8833/99 AO (https://dejure.org/2000,20050)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.07.2000 - 18 K 8833/99 AO (https://dejure.org/2000,20050)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Juli 2000 - 18 K 8833/99 AO (https://dejure.org/2000,20050)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzungsvorschlag durch Computer; Verwendung von Textbausteinen; Ausübung und Begründung des Auswahlermessens bei der Festsetzung des Verspätungszuschlags; Berechnung des Verspätungszuschlags

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ausübung und Begründung des Auswahlermessens bei der Festsetzung des Verspätungszuschlags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 119
  • DStRE 2001, 212
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 18.08.1988 - V R 19/83

    Zur Festsetzung eines Verspätungszuschlags in Höhe von 10 DM wegen verspäteter

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  • BFH, 26.04.1989 - I R 10/85

    1. Festsetzung eines Verspätungszuschlags auch bei bewußter Fristüberschreitung

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  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

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  • FG Niedersachsen, 02.02.2015 - 15 V 207/14

    Anfechtung einer gegenüber dem anderen Ehegatten als Schuldner ergangene

    Demgemäß muss die im Regelfall erforderliche Begründung die tragenden Erwägungen der Finanzbehörde in Bezug auf den konkreten Sachverhalt nachvollziehbar darlegen; Leerfloskeln reichen ebenso wenig aus wie eine Wiedergabe des Gesetzestextes (BFH-Urteil vom 18. September 1981 VI R 44/77, BFHE 134, 149, BStBl II 1981, 801, unter 2. a; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 31. Juli 1991 2 K 19/90, EFG 1991, 715, unter 2.; FG Düsseldorf, Urteil vom 13. Juli 2000 18 K 8833/99 AO, EFG 2001, 119, unter 3. c) bb); Drüen in Tipke/Kruse, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, § 5 AO Rz 67 f.; Klein/Gersch, AO, 12. Aufl., § 5 Rz 13).
  • FG Niedersachsen, 28.01.2015 - 15 V 208/14

    Widerruf einer Anordnung über die teilweise Nichtberücksichtigung einer

    Demgemäß muss die im Regelfall erforderliche Begründung die tragenden Erwägungen der Finanzbehörde in Bezug auf den konkreten Sachverhalt nachvollziehbar darlegen; Leerfloskeln reichen ebenso wenig aus wie eine Wiedergabe des Gesetzestextes (BFH-Urteil vom 18. September 1981 VI R 44/77, BFHE 134, 149, BStBl II 1981, 801, unter 2. a; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 31. Juli 1991 2 K 19/90, EFG 1991, 715, unter 2.; FG Düsseldorf, Urteil vom 13. Juli 2000 18 K 8833/99 AO, EFG 2001, 119, unter 3. c) bb); Drüen in Tipke/Kruse, Abgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, § 5 AO Rz 67 f.; Klein/Gersch, AO, 12. Aufl., § 5 Rz 13).
  • FG Hessen, 07.11.2002 - 7 K 1596/02

    Verspätungszuschlag; Kulanzfrist; Arbeitsbelastung; Steuerberater;

    Nach dem Urteil des FG Düsseldorf vom 13.07.2000 - 18 K 8833/99 (DStRE 2001, 212) erfordere gerade die Verhängung eines Verspätungszuschlags in Höhe von nahezu 50% der Einkommensteuer-Abschlusszahlung nicht nur zu der Frage, ob die Fristversäumnis entschuldbar erscheint, sondern auch zur Abwägung aller Ermessenskriterien des § 152 Abs. 2 Satz 2 AO eine besonders qualifizierte Begründung.
  • BFH, 05.01.2006 - V B 16/05

    Grundsätzliche Bedeutung

    b) An einer solchen Gegenüberstellung divergierender Rechtssätze fehlt es auch, soweit der Kläger vorträgt, die Vorentscheidung weiche von dem Urteil des FG Düsseldorf vom 13. Juli 2000 18 K 8833/99 AO ab.
  • FG München, 17.09.2002 - 13 K 1925/01

    Verspätungszuschlag; Ermessensausübung; repressiver und präventiver Charakter des

    Nach dem Urteil des FG Düsseldorf vom 13.07.2000, Az. 18 K 8833/99 (DStR 2001, Heft 6, S. XII) ist es gerade dann ermessensfehlerhaft, wenn sich der Sachbearbeiter an einen maschinellen Festsetzungsvorschlag gebunden fühlt und im Hinblick an die vermeintliche Bindungswirkung eigene Ermessenserwägungen unterlässt.
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