Rechtsprechung
FG Rheinland-Pfalz, 25.10.2000 - 1 K 1608/98 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,12970) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 12 Nr. 1; EStG § 4 Abs. 4
Zur steuerlichen Anerkennung von - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DStRE 2001, 561
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 25.01.2000 - VIII R 50/97
Partiarisches Darlehen zwischen Angehörigen
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.10.2000 - 1 K 1608/98
Nur diese, auf äußerlich erkennbare Beweisanzeichen (Indizien) gestützte Beurteilung vermag sicherzustellen, dass die Vertragsbeziehungen tatsächlich im betrieblichen und nicht in Wirklichkeit im privaten Bereich (§ 12 Nr. 1 und 2 EStG ) wurzeln (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 25. Januar 2000 VIII R 50/97, BFH/NV 2000, 1025, m. w. N.).Zwar bedürfen nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BFH/NV 2000, 1025, m. w. N.) lediglich langfristige Kredite einer verkehrsüblichen Besicherung.
- BFH, 27.10.1998 - IX R 44/95
Schuldzinsenabzug bei gemischter Gebäudenutzung
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.10.2000 - 1 K 1608/98
Bei einer teilweisen betrieblichen Verwendung kann nur derjenige Teil der Schuldzinsen als Betriebsausgaben berücksichtigt werden, der auf die betriebliche Verwendung entfällt (vgl. BFH-Entscheidung vom 4. Juli 1990 GrS 2-3/98, BStBl II 1990, 817, 823; 27. Oktober 1998 IX R 44/95, BStBl II 1999, 676 , jeweils m. w. N.). - BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88
Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.10.2000 - 1 K 1608/98
Bei einer teilweisen betrieblichen Verwendung kann nur derjenige Teil der Schuldzinsen als Betriebsausgaben berücksichtigt werden, der auf die betriebliche Verwendung entfällt (vgl. BFH-Entscheidung vom 4. Juli 1990 GrS 2-3/98, BStBl II 1990, 817, 823; 27. Oktober 1998 IX R 44/95, BStBl II 1999, 676 , jeweils m. w. N.).
- FG Hamburg, 26.08.2010 - 2 K 260/08
Einkommensteuer: Angehörigendarlehen
Aus den vorliegenden Bestätigungen ergibt sich eine derartige Abrede nicht; insbesondere fehlt eine Vereinbarung über die Inrechnungstellung, die Verrechnung und Saldofeststellung, zudem fehlt die im Rahmen von Kontokorrentkrediten sonst übliche Festlegung eines Kreditlimits (vgl. hierzu auch FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.10.2000, 1 K 1608/98, DStRE 2001, 561).