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   FG Rheinland-Pfalz, 25.10.2000 - 1 K 1608/98   

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https://dejure.org/2000,12970
FG Rheinland-Pfalz, 25.10.2000 - 1 K 1608/98 (https://dejure.org/2000,12970)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.10.2000 - 1 K 1608/98 (https://dejure.org/2000,12970)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. Oktober 2000 - 1 K 1608/98 (https://dejure.org/2000,12970)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 12 Nr. 1; EStG § 4 Abs. 4
    Zur steuerlichen Anerkennung von

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DStRE 2001, 561
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 25.01.2000 - VIII R 50/97

    Partiarisches Darlehen zwischen Angehörigen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.10.2000 - 1 K 1608/98
    Nur diese, auf äußerlich erkennbare Beweisanzeichen (Indizien) gestützte Beurteilung vermag sicherzustellen, dass die Vertragsbeziehungen tatsächlich im betrieblichen und nicht in Wirklichkeit im privaten Bereich (§ 12 Nr. 1 und 2 EStG ) wurzeln (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 25. Januar 2000 VIII R 50/97, BFH/NV 2000, 1025, m. w. N.).

    Zwar bedürfen nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BFH/NV 2000, 1025, m. w. N.) lediglich langfristige Kredite einer verkehrsüblichen Besicherung.

  • BFH, 27.10.1998 - IX R 44/95

    Schuldzinsenabzug bei gemischter Gebäudenutzung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.10.2000 - 1 K 1608/98
    Bei einer teilweisen betrieblichen Verwendung kann nur derjenige Teil der Schuldzinsen als Betriebsausgaben berücksichtigt werden, der auf die betriebliche Verwendung entfällt (vgl. BFH-Entscheidung vom 4. Juli 1990 GrS 2-3/98, BStBl II 1990, 817, 823; 27. Oktober 1998 IX R 44/95, BStBl II 1999, 676 , jeweils m. w. N.).
  • BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88

    Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 25.10.2000 - 1 K 1608/98
    Bei einer teilweisen betrieblichen Verwendung kann nur derjenige Teil der Schuldzinsen als Betriebsausgaben berücksichtigt werden, der auf die betriebliche Verwendung entfällt (vgl. BFH-Entscheidung vom 4. Juli 1990 GrS 2-3/98, BStBl II 1990, 817, 823; 27. Oktober 1998 IX R 44/95, BStBl II 1999, 676 , jeweils m. w. N.).
  • FG Hamburg, 26.08.2010 - 2 K 260/08

    Einkommensteuer: Angehörigendarlehen

    Aus den vorliegenden Bestätigungen ergibt sich eine derartige Abrede nicht; insbesondere fehlt eine Vereinbarung über die Inrechnungstellung, die Verrechnung und Saldofeststellung, zudem fehlt die im Rahmen von Kontokorrentkrediten sonst übliche Festlegung eines Kreditlimits (vgl. hierzu auch FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.10.2000, 1 K 1608/98, DStRE 2001, 561).
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