Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 11.02.2005 - 8 K 2373/04 BB   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,11043
FG Düsseldorf, 11.02.2005 - 8 K 2373/04 BB (https://dejure.org/2005,11043)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.02.2005 - 8 K 2373/04 BB (https://dejure.org/2005,11043)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Februar 2005 - 8 K 2373/04 BB (https://dejure.org/2005,11043)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,11043) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellungsfrist; Fristhemmung; Prüfungsanordnung; Bekanntgabe; Großbetriebsprüfung; Zustellungsvollmacht; Ermessensreduzierung - Keine Hemmung der Feststellungsfrist durch Prüfungsanordnung bei Nichtbeachtung einer Zustellungsvollmacht

  • rechtsportal.de

    Feststellungsfrist; Fristhemmung; Prüfungsanordnung; Bekanntgabe; Großbetriebsprüfung; Zustellungsvollmacht; Ermessensreduzierung - Keine Hemmung der Feststellungsfrist durch Prüfungsanordnung bei Nichtbeachtung einer Zustellungsvollmacht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Hemmung der Feststellungsfrist durch Prüfungsanordnung bei Nichtbeachtung einer Zustellungsvollmacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Reduzierung des Ermessens eines Finanzamtes für Großbetriebsprüfungen auf Null durch Bestellung eines Bevollmächtigten als Bekanntgabeadressat für alle Steuerangelegenheiten; Hemmung des Ablaufs der Feststellungsfrist bei einer dem Steuerpflichtigen gegenüber persönlich ...

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Zustellung muss an den Bevollmächtigten erfolgen

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 1004
  • DStRE 2005, 1098
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 24.04.1985 - I S 1/85

    Voraussetzungen eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung eines

    Auszug aus FG Düsseldorf, 11.02.2005 - 8 K 2373/04
    Die Bekanntgabe des Verwaltungsakts an den Steuerpflichtigen selbst sei in diesem Falle unwirksam (BFH-Urteil vom 22. Juli 1987 I R 180/84, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1988, 274; BFH-Beschlüsse vom 24. April 1985 I S 1/85, BFH/NV 1986, 320 und vom 12.03.1998 IX B 112/97, BFH/NV 1998, 941).

    Die Kenntnisnahme der Ankündigung, die Prüfungsanordnung werde bei Prüfungsbeginn mitgebracht, ist jedoch ebenso wie die anschließende widerspruchslose Entgegennahme der Prüfungsanordnung weder als Widerruf der Empfangsvollmacht zu verstehen, noch als Erklärung, dass der Steuerpflichtige mit der von der Empfangsvollmacht abweichenden Bekanntgabe einverstanden war (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1986, 320; BFH-Urteil in BFH/NV 1988, 274).

  • BFH, 22.07.1987 - I R 180/84
    Auszug aus FG Düsseldorf, 11.02.2005 - 8 K 2373/04
    Die Bekanntgabe des Verwaltungsakts an den Steuerpflichtigen selbst sei in diesem Falle unwirksam (BFH-Urteil vom 22. Juli 1987 I R 180/84, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1988, 274; BFH-Beschlüsse vom 24. April 1985 I S 1/85, BFH/NV 1986, 320 und vom 12.03.1998 IX B 112/97, BFH/NV 1998, 941).

    Die Kenntnisnahme der Ankündigung, die Prüfungsanordnung werde bei Prüfungsbeginn mitgebracht, ist jedoch ebenso wie die anschließende widerspruchslose Entgegennahme der Prüfungsanordnung weder als Widerruf der Empfangsvollmacht zu verstehen, noch als Erklärung, dass der Steuerpflichtige mit der von der Empfangsvollmacht abweichenden Bekanntgabe einverstanden war (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1986, 320; BFH-Urteil in BFH/NV 1988, 274).

  • BFH, 12.03.1998 - IX B 112/97

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision

    Auszug aus FG Düsseldorf, 11.02.2005 - 8 K 2373/04
    Die Bekanntgabe des Verwaltungsakts an den Steuerpflichtigen selbst sei in diesem Falle unwirksam (BFH-Urteil vom 22. Juli 1987 I R 180/84, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1988, 274; BFH-Beschlüsse vom 24. April 1985 I S 1/85, BFH/NV 1986, 320 und vom 12.03.1998 IX B 112/97, BFH/NV 1998, 941).
  • BFH, 02.02.1994 - I R 57/93

    Ablaufhemmung - Hemmung - Steuerprüfung - Festsetzungsfrist

    Auszug aus FG Düsseldorf, 11.02.2005 - 8 K 2373/04
    Neben dem - hier unstreitigen - tatsächlichen Beginn der Außenprüfung vor Ablauf der Feststellungsfrist im Jahre 1997 setzt die Ablaufhemmung durch eine Außenprüfung voraus, dass eine Prüfungsanordnung erlassen wurde, in der die zu prüfenden Steuern nach Art und Besteuerungszeitraum angegeben sind (BFH-Urteil vom 02. Februar 1994 I R 57/93, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1994, 377, 379 m.w.N.).
  • BFH, 14.03.1989 - VII R 75/85

    Kein Nachweis des Zugangs durch Anscheinsbeweis; es gelten die allgemeinen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 11.02.2005 - 8 K 2373/04
    Dem FA obliegt der Beweis über den Zugang eines Verwaltungsakts auch dann, wenn der Nichterhalt erst nach Jahren geltend gemacht wird (BFH-Urteil vom 14. März 1989 VII R 75/85, BStBl II 1989, 534).
  • BFH, 05.10.2000 - VII R 96/99

    Bekanntgabe an Bevollmächtigten

    Auszug aus FG Düsseldorf, 11.02.2005 - 8 K 2373/04
    Die Einräumung des Auswahlermessens sollte nach den gesetzgeberischen Vorstellungen dem Ziel dienen, die Behörde nicht über das notwendige Maß hinaus zu binden und ihr dadurch die Möglichkeit zu lassen, den vielfältigen Erscheinungen der Massenverwaltung individuell Rechnung zu tragen (BFH-Urteil vom 05. Oktober 2000 VII R 96/99, BStBl II 2001, 86).
  • BFH, 05.12.1974 - V R 111/74

    Bekanntgabe - Behörde - Einfacher Brief - Nachweispflicht - Zugangsmangel -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 11.02.2005 - 8 K 2373/04
    Bestreitet der Adressat eines Briefes - wie hier -, dass ihm das Schriftstück überhaupt zugegangen ist, muss er nicht substantiiert vortragen, warum ihn die Sendung nicht erreicht hat, weil er hierzu objektiv nicht in der Lage ist (BFH-Urteil vom 05. Dezember 1974 V R 111/74, BStBl II 1975, 286).
  • BFH, 12.03.2003 - X R 17/99

    Zugang eines schriftlichen Verwaltungsakts

    Auszug aus FG Düsseldorf, 11.02.2005 - 8 K 2373/04
    Dabei kann aus bestimmten Verhaltensweisen des Adressaten innerhalb eines längeren Zeitraums nach Absendung des Verwaltungsakts der Schluss gezogen werden, dass - entgegen seiner Behauptung - von einem Zugang auszugehen ist (BFH-Urteil vom 12. März 2003 X R 17/99, BFH/NV 2003, 1031 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht