Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 19.05.2005 - 5 K 244/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Privatnutzung von Dienstwagen durch Außendienstmitarbeiter - umsatzsteuerliche Behandlung beim Arbeitgeber
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG ; § 3 Abs. 12 S. 2 UStG ; § 10 Abs. 2 S. 2 UStG ; § 96 Abs. 1 S. 1 FGO; § 162 AO; § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG
Objektive Beweislast des Steuergläubigers für die den Steueranspruch begründenden Tatsachen; Objektive Beweislast des Steuerpflichtigen für die die Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung begründenden Tatsachen; Feststellung der privaten Nutzung eines betrieblichen ... - IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1%-Regelung; Privatnutzung; Firmenfahrzeug; Nutzungsentnahme; Privatfahrt - 1%-Methode im Umsatzsteuerrecht grundsätzlich kein geeigneter Maßstab für die Aufteilung der privaten und unternehmerischen Nutzung eines Fahrzeugs
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
1%-Methode im Umsatzsteuerrecht grundsätzlich kein geeigneter Maßstab für die Aufteilung der privaten und unternehmerischen Nutzung eines Fahrzeugs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- IWW (Kurzinformation)
Private Kfz-Nutzung - So drücken Sie die Umsatzsteuerbelastung
- IWW (Kurzinformation)
Private Kfz-Nutzung - So drücken Sie die Umsatzsteuerbelastung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Objektive Beweislast des Steuergläubigers für die den Steueranspruch begründenden Tatsachen; Objektive Beweislast des Steuerpflichtigen für die die Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung begründenden Tatsachen; Feststellung der privaten Nutzung eines betrieblichen ...
- BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Mangelnde Eignung der 1%-Regelung im Umsatzsteuerrecht
Besprechungen u.ä.
- BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Mangelnde Eignung der 1%-Regelung im Umsatzsteuerrecht
Papierfundstellen
- DStRE 2005, 1156
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (12)
- FG München, 28.04.2004 - 14 K 1869/01
Nutzungsüberlassung von Firmenfahrzeugen als steuerpflichtige Leistung; …
Auszug aus FG Niedersachsen, 19.05.2005 - 5 K 244/03
Bemessungsgrundlage dieser Umsätze ist demnach der Wert der nicht durch den Lohn abgegoltenen Arbeitsleistung der Arbeitnehmer (vgl. FG München, Urteil vom 28. April 2004 - 14 K 1869/01, DStRE 2004, 1299).Dabei dürfen bei dieser Schätzung des Werts der Gegenleistung anhand der entstandenen Kosten keine Kosten ausgeschieden werden, bei denen ganz oder teilweise kein Vorsteuerabzug möglich war, weil die entgeltliche Fahrzeugüberlassung nicht unter das Besteuerungsverbot des Art. 6 Abs. 2 Buchstabe a der Richtlinie 77/388/EWG fällt (FG München, Urteil vom 28. April 2004 - 14 K 1869/01, DStRE 2004, 1299).
- BFH, 18.12.1984 - VIII R 195/82
Schätzung - Anforderungen an eine Schätzung - Reingewinnschätzung - Schätzung der …
Auszug aus FG Niedersachsen, 19.05.2005 - 5 K 244/03
Die gewählte Schätzungsmethode muss dem Ziel gerecht werden, die Besteuerungsgrundlagen durch Wahrscheinlichkeitsüberlegungen so zu bestimmen, dass sie der Wirklichkeit möglichst nahe kommen (…BFH-Urteile vom 10. Oktober 1986 - VI R 12/83, BFH/NV 1987, 698, und vom 18. Dezember 1984 - VIII R 195/82, BStBl. II 1986, 226).Schätzungsunschärfen, die sich zu Ungunsten des Steuerpflichtigen ergeben, muss dieser dabei hinnehmen (BFH-Urteil vom 18. Dezember 1984 - VIII R 195/92, BStBl. II 1986, 226).
- BFH, 14.05.1999 - VI B 258/98
Private Nutzung betrieblicher Kfz; Anscheinsbeweis
Auszug aus FG Niedersachsen, 19.05.2005 - 5 K 244/03
Aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung kann deshalb im Einzelfall nach den Regeln des Anscheinsbeweises davon auszugehen sein, dass betriebliche Kraftfahrzeuge auch privat genutzt werden (BFH vom 14.05.1999 - VI B 258/98, BFH/NV 1999, 1330).
- FG Thüringen, 12.03.1997 - II 279/96
Geltendmachung von Fahrzeugkosten als Betriebsausgaben; Schätzung des Umfangs der …
Auszug aus FG Niedersachsen, 19.05.2005 - 5 K 244/03
Dieser Wert wurde auch in der Rechtsprechung als sachgerechter Anknüpfungspunkt für die Schätzung des Privatnutzungsanteils betrieblicher Kraftfahrzeuge qualifiziert (…BFH-Urteil vom 22. August 2002 - IV R 42, 43/01, BFH/NV 2003, 302, FG München, Urteil vom 26. Februar 2003 - 10 K 1032/01, n. v., Thüringer Finanzgericht, Urteil vom 12. März 1997 - II 279/96, DStRE 1997, 946). - BFH, 11.03.1999 - V R 78/98
Keine 1%-Regelung bei der Umsatzsteuer
Auszug aus FG Niedersachsen, 19.05.2005 - 5 K 244/03
Der Wert der Nutzungsentnahme nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG (sog. 1%-Methode) ist für das Umsatzsteuerrecht grundsätzlich kein geeigneter Maßstab, die Kosten auf die Privatfahrten und die unternehmerischen Fahrten aufzuteilen (vgl. BFH-Urteil vom 11. März 1999 - V R 78/98, BFH/NV BFH/R 1999, 1178), denn der Entnahmewert geht vom Listenpreis des Fahrzeugs aus und berücksichtigt weder die tatsächlich auf den Betrieb des Fahrzeugs entfallenden Kosten noch die konkreten Nutzungsverhältnisse im Einzelfall. - BFH, 05.11.1970 - V R 71/67
Spinnweber-Zusatzsteuer - Entstehungsvoraussetzungen - Bekannte Sachverhalte - …
Auszug aus FG Niedersachsen, 19.05.2005 - 5 K 244/03
Im Allgemeinen gilt zwar für den Steuerprozess, dass der Steuergläubiger die objektive Beweislast für die den Steueranspruch begründenden Tatsachen trägt, während dem Steuerpflichtigen die objektive Beweislast für diejenigen Tatsachen obliegt, die die Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung begründen oder die den Steueranspruch aufheben oder einschränken (BFH-Urteile vom 20. März 1987 III R 172/82, BStBl II 1987, 679; vom 05. November 1970 - V R 71/67, BStBl II 1971, 220 und vom 20. Mai 1969 - II 25/61, BStBl II 1969, 550). - BFH, 10.10.1986 - VI R 12/83
Voraussetzungen für die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen - Unvollständigkeit …
Auszug aus FG Niedersachsen, 19.05.2005 - 5 K 244/03
Die gewählte Schätzungsmethode muss dem Ziel gerecht werden, die Besteuerungsgrundlagen durch Wahrscheinlichkeitsüberlegungen so zu bestimmen, dass sie der Wirklichkeit möglichst nahe kommen (BFH-Urteile vom 10. Oktober 1986 - VI R 12/83, BFH/NV 1987, 698, und vom 18. Dezember 1984 - VIII R 195/82, BStBl. II 1986, 226). - FG München, 26.02.2003 - 10 K 1032/01
Berechnung des Sachbezugs aus privater Nutzung des Dienstfahrzeugs; Anforderungen …
Auszug aus FG Niedersachsen, 19.05.2005 - 5 K 244/03
Dieser Wert wurde auch in der Rechtsprechung als sachgerechter Anknüpfungspunkt für die Schätzung des Privatnutzungsanteils betrieblicher Kraftfahrzeuge qualifiziert (…BFH-Urteil vom 22. August 2002 - IV R 42, 43/01, BFH/NV 2003, 302, FG München, Urteil vom 26. Februar 2003 - 10 K 1032/01, n. v., Thüringer Finanzgericht, Urteil vom 12. März 1997 - II 279/96, DStRE 1997, 946). - BFH, 20.03.1987 - III R 172/82
Objektive Beweislast - Feststellungslast - Veräußerung eines Gewerbebetriebs - …
Auszug aus FG Niedersachsen, 19.05.2005 - 5 K 244/03
Im Allgemeinen gilt zwar für den Steuerprozess, dass der Steuergläubiger die objektive Beweislast für die den Steueranspruch begründenden Tatsachen trägt, während dem Steuerpflichtigen die objektive Beweislast für diejenigen Tatsachen obliegt, die die Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung begründen oder die den Steueranspruch aufheben oder einschränken (BFH-Urteile vom 20. März 1987 III R 172/82, BStBl II 1987, 679; vom 05. November 1970 - V R 71/67, BStBl II 1971, 220 und vom 20. Mai 1969 - II 25/61, BStBl II 1969, 550). - BFH, 19.12.2003 - VI B 281/01
Gesellschafter-Geschäftsführer: betriebliches Kfz - private Nutzung
Auszug aus FG Niedersachsen, 19.05.2005 - 5 K 244/03
Dies gilt auch dann, wenn die private Nutzung arbeitsvertraglich untersagt ist, das Verbot aber weder durch die Führung von Fahrtenbüchern noch anderweitig vom Arbeitgeber überwacht wird (BFH-Urteil vom 19. Dezember 2003 - VI B 281/01, BFH/NV 2004, 488). - BFH, 14.03.1989 - VII R 75/85
Kein Nachweis des Zugangs durch Anscheinsbeweis; es gelten die allgemeinen …
- BFH, 20.05.1969 - II 25/61
Gesellschaftspflicht - Zinslose Kreditgewährung - Leistung - Darlehnsgewährung - …
- FG München, 04.08.2008 - 7 K 3056/06
Verdeckte Gewinnausschüttung: Private Nutzung des betrieblichen Kfz durch …
Die vom Finanzamt vorgenommene Schätzung des privaten Anteils von 25% der gesamten Nutzung des Fahrzeugs ist nicht zu beanstanden und liegt am unteren Rand dessen, was in der Rechtsprechung als angemessen angesehen wird und berücksichtigt die Tatsache, dass für private Fahrten noch ein weiteres Kraftfahrzeug zur Verfügung steht (vgl. Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 19.05.2005 5 K 244/03, DStRE 2005, 1156).
Rechtsprechung
FG Köln, 21.06.2005 - 6 K 2380/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de
GewStG § 2 Abs. 1; EStG § 15 Abs. 1, 3 Nr. 1
Gewerbliche Einkünfte aus ruhendem Gewerbebetrieb u.U. gewerbesteuerfrei
- rechtsportal.de
GewStG § 2 Abs. 1 ; EStG § 15 Abs. 1, 3 Nr. 1
Gewerbliche Einkünfte aus ruhendem Gewerbebetrieb u.U. gewerbesteuerfrei - datenbank.nwb.de
Betriebsverpachtung: - Gewerbliche Einkünfte aus ruhendem Gewerbebetrieb u.U. gewerbesteuerfrei
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Gewerbliche Einkünfte bei Betriebsverpachtung; Gewerbesteuerpflicht bei Betriebsverpachtung; Vorliegen eines "werbenden" Betriebs bei einer Betriebsverpachtung
Papierfundstellen
- EFG 2005, 1714
- DStRE 2005, 1156
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 13.11.1963 - GrS 1/63
Wahlrecht des Verpächters zur Bewertung der Verpachtung des Gewerbetriebs als …
Auszug aus FG Köln, 21.06.2005 - 6 K 2380/03
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (grundlegend: Urteil vom 13.11.1963 GrS 1/63 S, BStBl III 1964, 124) erzielt ein Steuerpflichtiger, der - wie die Klägerin im vorliegenden Fall - seinen Gewerbebetrieb im ganzen, d.h. unter Einschluss aller wesentlichen Betriebsgrundlagen, verpachtet ohne die Betriebsaufgabe zu erklären, weiterhin gewerbliche Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes.Nach dem BFH-Urteil vom 13.11.1963 GrS 1/63 S (BStBl III 1964, 124) führt - wie zuvor dargelegt - eine Betriebsverpachtung im ganzen zwar zu gewerblichen Einkünften im Sinne des Einkommensteuergesetzes.
- BFH, 08.12.1994 - IV R 7/92
Beteiligung einer landwirtschaftlichen Personengesellschaft an einer gewerblich …
Auszug aus FG Köln, 21.06.2005 - 6 K 2380/03
Nach dem BFH-Urteil vom 08.12.1994 (BStBl II 1996, 264) führe bereits das Halten und Verwalten einer gewerblichen Beteiligung zur Umqualifizierung aller Einkünfte der Personengesellschaft.So hat auch der BFH im Urteil vom 08.12.1994 IV R 7/92 (BStBl II 1996, 264) ausgeführt, dass das Halten einer Beteiligung an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft nicht von vornherein eine gewerbliche Betätigung im Sinne von § 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG darstellt, der Gesellschafter damit nicht seinerseits einen Gewebebetrieb (§ 15 Abs. 2 Satz 1 EStG) führt.
- BFH, 06.10.2004 - IX R 53/01
Keine Abfärbung gewerblicher Beteiligungseinkünfte einer vermögensverwaltenden KG …
Auszug aus FG Köln, 21.06.2005 - 6 K 2380/03
Erzielt danach die Klägerin im Streitfall ausschließlich per se gewerbliche Einkünfte im Sinne des § 15 Abs. 1, Abs. 2 EStG, ist für eine Anwendung der Abfärberegelung des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG von vornherein kein Raum, sie ist daher im Streitfall nicht anwendbar (ebenso incidenter: BFH-Urteil vom 06.10.2004 IX R 53/01, BFH/NV 2005, 129 unter II. 1.).Für dieses Ergebnis sprechen auch die Grundgedanken der BFH-Urteile vom 30.08.2001 IV R 43/00 (BStBl II 2002, 152) und vom 06.10.2004 IX R 53/01 (BFH/NV 2005, 129).
- BFH, 30.08.2001 - IV R 43/00
Änderung eines Kindergeldablehnungsbescheides
Auszug aus FG Köln, 21.06.2005 - 6 K 2380/03
Für dieses Ergebnis sprechen auch die Grundgedanken der BFH-Urteile vom 30.08.2001 IV R 43/00 (BStBl II 2002, 152) und vom 06.10.2004 IX R 53/01 (…BFH/NV 2005, 129). - BFH, 13.10.1977 - IV R 174/74
Gewerbesteuer - Erträge einer GbR - Gewerbliche Tätigkeit - Verpachtung eines …
Auszug aus FG Köln, 21.06.2005 - 6 K 2380/03
Bei einer Personengesellschaft setzt allerdings die Gewerbesteuerfreiheit einer Betriebsverpachtung voraus, dass die Gesellschaft insgesamt nicht mehr "werbend" tätig ist (BFH-Urteil vom 13.10.1977 IV R 174/74, BStBl II 1978, 73).
- BFH, 23.06.2008 - VIII B 12/08
Rechtsschutzbedürfnis für Fortsetzung eines Gerichtsverfahrens trotz Anerkennung …
Denn die Rechtskraftwirkung der Eintragung dieser Forderung in die Insolvenztabelle nach § 178 Abs. 3 der Insolvenzordnung erstreckt sich nur auf die Klägerin als Trägerin der Insolvenzmasse, nicht aber darüber hinaus zu ihren Lasten auf sie persönlich (mit der Folge einer möglichen späteren Inanspruchnahme neu erworbenen Vermögens), weil sie der Eintragung der Forderung widersprochen hat (…vgl. Schumacher in Münchner Kommentar zur Insolvenzordnung, 2. Aufl., 2008, § 178 Rz 70, m.w.N; zur abweichenden Beurteilung bei fehlendem oder verspäteten Widerspruch s. Finanzgericht --FG-- Berlin, Urteil vom 11. April 2005 9 K 9300/03, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2005, 1713 mit Anm. Zimmermann, EFG 2005, 1714).