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   FG Rheinland-Pfalz, 14.09.2004 - 2 K 2835/02   

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https://dejure.org/2004,14885
FG Rheinland-Pfalz, 14.09.2004 - 2 K 2835/02 (https://dejure.org/2004,14885)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.09.2004 - 2 K 2835/02 (https://dejure.org/2004,14885)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. September 2004 - 2 K 2835/02 (https://dejure.org/2004,14885)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Belegnachweise und Buchnachweise als materiell-rechtliche Voraussetzung für die Steuerbefreiung; Steuerbefreiung für die Lieferung in einem Mitgliedsstaat; Besteuerung des Erwerbes in einem anderen Mitgliedsstaat; Rechtsfolgen des Beruhens der Inanspruchnahme einer ...

  • Judicialis

    FGO § 68 S. 1; ; UStG § ... 4 Nr. 1b; ; UStG § 6a Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; UStG § 6a Abs. 1 S. 1 Nr. 2; ; UStG § 6a Abs. 1 S. 1 Nr. 3; ; UStG § 6a Abs. 3 S. 1; ; UStG § 6a Abs. 3 S. 2; ; UStG § 6a Abs. 4 S. 1; ; UStDV § 17a Abs. 1; ; UStDV § 17a Abs. 2; ; UStDV § 17c Abs. 1; ; UStDV § 17c Abs. 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen für die Umsatzsteuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Umsatzsteuer - Neues Urteil zu EU-Lieferung an Scheinunternehmer

Papierfundstellen

  • DStRE 2005, 212
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 02.04.1997 - V B 159/96

    Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.09.2004 - 2 K 2835/02
    Die dort geforderten Beleg- und Buchnachweise sind materiell-rechtliche Voraussetzung für die Steuerbefreiung (vgl. BFH, Beschluss vom 02. April 1997, V B 159/96, NV 1997, 629).

    Die von den Beteiligten diskutierte Frage, ob sich der gute Glaube auch auf die Richtigkeit der buchmäßig nachzuweisenden USt-iD-Nr. bezieht (vgl. hierzu BFH, Beschluss vom 02. April 1997, V B 159/96, NV 1997, 629; FG Bremen, Urteil vom 26. November 2003, 2 K 635/02 [5], FG Report 2004, 31), kann hier deshalb dahingestellt bleiben.

  • FG Bremen, 26.11.2003 - 2 K 635/02

    Keine innergemeinschaftliche Lieferung an Scheinfirma in England trotz

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.09.2004 - 2 K 2835/02
    Die von den Beteiligten diskutierte Frage, ob sich der gute Glaube auch auf die Richtigkeit der buchmäßig nachzuweisenden USt-iD-Nr. bezieht (vgl. hierzu BFH, Beschluss vom 02. April 1997, V B 159/96, NV 1997, 629; FG Bremen, Urteil vom 26. November 2003, 2 K 635/02 [5], FG Report 2004, 31), kann hier deshalb dahingestellt bleiben.
  • BFH, 31.01.2002 - V B 108/01

    Strohmann - Leistender Unternehmer - Hintermann - Subunternehmer - Vorgeschobenes

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.09.2004 - 2 K 2835/02
    Auch wenn man annähme, Herr O. B. habe als Strohmann des Herrn M. B. fungiert, gereicht dies dem Kläger nicht zum Vorteil, denn nach der neueren Rechtsprechung des BFH (vgl. den Beschluss vom 31. Januar 2002, V B 108/01, NV 2002, 835) kommt auch dann lediglich Herr O. B. als Leistender in Betracht, es sei denn dieser und der Kläger seien einverständlich oder stillschweigend davon ausgegangen, dass die Rechtswirkungen des Geschäftes nicht zwischen ihnen, sondern zwischen dem Kläger und Herrn M. B. eintreten sollten.
  • BFH, 17.09.1992 - V R 41/89

    Vorsteuerabzug nur bei eindeutiger Erkennbarkeit des wirklich leistenden

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.09.2004 - 2 K 2835/02
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteil vom 17. September 1992, V R 41/89, BStBl II 1993, 205, m.w.N.) müssen dabei außerdem die Angaben im Abrechnungspapier eine eindeutige und leicht nachprüfbare Identifizierung des leistenden Unternehmers ermöglichen.
  • BFH, 24.05.1993 - V B 33/93

    Identität zwischen Rechnungsaussteller und leistendem Unternehmer als

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.09.2004 - 2 K 2835/02
    Die Feststellungslast für das Vorliegen der den Rechtsanspruch auf Vorsteuerabzug begründenden Tatsachen trägt - ebenfalls nach ständiger Rechtsprechung des BFH - der den Vorsteuerabzug begehrende Unternehmer (vgl. BFH, Beschluss vom 24. Mai 1993, V B 33/93, NV 1994, 133, m.w.N.).
  • BFH, 22.10.2003 - V B 103/02

    Verhältnis USt-Jahresbescheid - USt-Vorauszahlungsbescheid

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.09.2004 - 2 K 2835/02
    Gegenstand des Klageverfahrens wurde der Umsatzsteuerbescheid 2001 vom 28. Juli 2004, denn dieser hat sämtliche vorausgegangenen Bescheide und so auch die ursprünglich streitbefangenen Umsatzsteuervorauszahlungsbescheide für Februar und Mai 2001 im Sinne des § 68 Satz 1 FGO ersetzt (vgl. hierzu ausführlich: BFH, Beschluss vom 22. Oktober 2003, V B 103/02, NV 2004, 502).
  • BFH, 18.07.2002 - V R 3/02

    Belegnachweis bei innergemeinschaftlicher Lieferung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.09.2004 - 2 K 2835/02
    Hierzu enthalten über § 6a Abs. 3 Satz 2 UStG die Vorschriften der §§ 17a Abs. 1 und Abs. 2, 17c Abs. 1 und Abs. 2 UStDV, die der Gesetzgeber in Ausübung der ihm nach Art. 28c Teil A, 1. Satz der 6. Richtlinie des Rates vom 17. Mai 1997 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Umsatzsteuern 77/388/EWG (Richtlinie 77/388/EWG) eingeräumten Kompetenz erlassen hat (vgl. BFH, Urteil vom 18. Juli 2002, V R 3/02, BStBl II 2003, 616), nähere Regelungen.
  • BFH, 22.11.2001 - V R 61/00

    Englische Arbeitnehmer auf deutschen Baustellen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.09.2004 - 2 K 2835/02
    Er verweist auf den Beschluss des BFH vom 22. November 2001 zur Vorlage an den EuGH, V R 61/00, NV 2002, 734 und beruft sich auf die Vertrauensschutzregelung des § 6a Abs. 4 UStG.
  • EuGH, 29.04.2004 - C-152/02

    Terra Baubedarf-Handel

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 14.09.2004 - 2 K 2835/02
    Vor diesem Hintergrund kann unerörtert bleiben, ob der Kläger die von Herrn M. B. unterschriebene und im Laufe des Klageverfahrens vorgelegte Rechnung noch in 2001 oder erst - was einem Vorsteuerabzug im Streitjahr entgegenstünde (vgl. hierzu ausführlich: EuGH, Urteil vom 29. April 2004, C-152/02, NV 2004, Beilage 3, 229) - in einem späteren Veranlagungszeitraum erhalten hat.
  • BGH, 12.05.2005 - 5 StR 36/05

    Steuerhinterziehung (fehlender Nachweises einer innergemeinschaftlichen Lieferung

    Durch entsprechende gemäß § 18a UStG im Inland gesammelte Mitteilungen ist aufgrund der Verordnung (EWG) Nr. 218/92 des Rates vom 27. Januar 1992 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der indirekten Besteuerung (ABl. EG Nr. L 24 S. 1) eine Kontrollmöglichkeit geschaffen worden, die den italienischen Finanzbehörden die Durchsetzung der Umsatzsteuerpflicht bei innergemeinschaftlichen Lieferungen gegenüber dem Abnehmer erleichtert (vgl. FG Rheinland-Pfalz DStRE 2005, 212, 213).
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