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   FG Niedersachsen, 15.12.2003 - 1 K 361/03   

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https://dejure.org/2003,10886
FG Niedersachsen, 15.12.2003 - 1 K 361/03 (https://dejure.org/2003,10886)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.12.2003 - 1 K 361/03 (https://dejure.org/2003,10886)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. Dezember 2003 - 1 K 361/03 (https://dejure.org/2003,10886)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Voraussetzungen für die Änderung der Festsetzung von Nachzahlungszinsen gemäß § 233a Abs.5 AO

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 129 AO 1977; § 233a Abs. 5 AO 1977
    Voraussetzungen für das Vorliegen der Änderung einer Steuerfestsetzung; Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen einer Änderungsvorschrift ; Anforderungen an die Festsetzung von Nachzahlungszinsen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 233a Abs. 5
    Nachzahlungszinsen - Voraussetzungen für die Änderung der Festsetzung von Nachzahlungszinsen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen für die Änderung der Festsetzung von Nachzahlungszinsen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für das Vorliegen der Änderung einer Steuerfestsetzung; Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen einer Änderungsvorschrift ; Anforderungen an die Festsetzung von Nachzahlungszinsen

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1659
  • DStRE 2005, 62
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 06.11.2002 - V R 75/01

    Nachzahlungszinsen bei freiwilligen Zahlungen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.12.2003 - 1 K 361/03
    Mit dem gegen die Zinsfestsetzung vom 16. Oktober 2001 eingelegten Einspruch vom 16. November 2001 machten die Kläger geltend, dass eine Steuerfestsetzung, die lediglich neun Tage wirksam gewesen sei, nicht zu einer Kürzung zuvor erstatteter Zinsen von 14.376 DM führen könne, und zwar um so weniger, als bei einer Zusammenfassung der in den Bescheiden vom 16. und vom 25. Oktober 2001 vorgenommenen Änderungen die Steuerfestsetzung bei 0, 00 DM verblieben und ein - nach § 233 a Abs. 7 AO in Teilunterschiedsbeträge aufzuteilender - Unterschiedsbetrag gar nicht entstanden wäre (Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 6. November 2002 V R 75/01, BStBl. II 2003, 115).

    Aus dem BFH-Urteil in BStBl. II 2003, 115 könnten keine gegenteiligen Schlüsse gezogen werden, weil es einen sachlich nicht vergleichbaren Fall - nämlich das Vorliegen lediglich eines Änderungsgrundes - zum Gegenstand gehabt habe.

  • BFH, 15.09.1992 - VIII R 20/89

    Festsetzungsverjährung bei fehlendem Wirksamwerden eines Steuerbescheides aber

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.12.2003 - 1 K 361/03
    Mit dieser Begründung vertritt der BFH seit seinem Urteil vom 8. Juli 1982 IV R 20/78, BFHE 136, 252, BStBl II 1982, 700) in ständiger Rechtsprechung die Ansicht, dass Bekanntgabemängel eines Verwaltungsaktes durch die wirksame Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung geheilt werden (vgl. BFH, Beschluss vom 12. November 1992 XI B 69/92, BFHE 170, 106, BStBl II 1993, 263; Urteil vom 15. September 1992 VIII R 20/89, BFH/NV 1993, 576, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 08.07.1982 - IV R 20/78

    Zur Abgrenzung gewerblicher Grundstücksgeschäfte von privater Vermögensverwaltung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.12.2003 - 1 K 361/03
    Mit dieser Begründung vertritt der BFH seit seinem Urteil vom 8. Juli 1982 IV R 20/78, BFHE 136, 252, BStBl II 1982, 700) in ständiger Rechtsprechung die Ansicht, dass Bekanntgabemängel eines Verwaltungsaktes durch die wirksame Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung geheilt werden (vgl. BFH, Beschluss vom 12. November 1992 XI B 69/92, BFHE 170, 106, BStBl II 1993, 263; Urteil vom 15. September 1992 VIII R 20/89, BFH/NV 1993, 576, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 12.11.1992 - XI B 69/92

    Heilung einer fehlerhaften Bekanntgabe des Gewerbesteuermeßbescheids

    Auszug aus FG Niedersachsen, 15.12.2003 - 1 K 361/03
    Mit dieser Begründung vertritt der BFH seit seinem Urteil vom 8. Juli 1982 IV R 20/78, BFHE 136, 252, BStBl II 1982, 700) in ständiger Rechtsprechung die Ansicht, dass Bekanntgabemängel eines Verwaltungsaktes durch die wirksame Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung geheilt werden (vgl. BFH, Beschluss vom 12. November 1992 XI B 69/92, BFHE 170, 106, BStBl II 1993, 263; Urteil vom 15. September 1992 VIII R 20/89, BFH/NV 1993, 576, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • FG München, 12.05.2009 - 13 K 3715/08

    Beschwer durch Verwaltungsakt - Auslegung von Anträgen und Verwaltungsakten -

    Für die Beantwortung der Frage, ob ein angefochtener Verwaltungsakt den Kläger in seinen Rechten verletzt, ist der Tenor des angefochtenen Verwaltungsaktes maßgebend (Gräber/v. Groll, FGO, 6. Aufl. 2006, § 100 Rz. 8; FG Niedersachsen, Urteil vom 15. Dezember 2003, 1 K 361/03, DStRE 2005, 62).
  • FG München, 21.11.2006 - 13 K 670/99

    Buchführungspflicht eines EDV-Beraters

    Denn für die Entscheidung über die Anfechtungsklage wird nach der ständigen Rechtsprechung des BFH der Zeitpunkt, auf den die Rechtmäßigkeitsprüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes zu beziehen ist, durch den Inhalt des jeweiligen Klagebegehrens bestimmt (BFH-Beschluss vom 30. Juni 2004 III B 6/04, BFH/NV 2005, 63; Gräber/v. Groll, FGO, 6. Aufl. 2006, § 100 Rz. 10 m.w.N.; FG Niedersachsen, Urteil vom 15. Dezember 2003, 1 K 361/03, DStRE 2005, 62).
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