Rechtsprechung
FG Sachsen, 09.11.2005 - 2 K 2709/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Selbständigkeit oder Arbeitnehmereigenschaft der von einem Lieferanten von Warenhäusern mit einfachen Tätigkeiten beauftragten "Servicekräfte"; Abgrenzung von Unternehmer und Arbeitnehmer; Maßstäbe zur Abgrenzung der selbstständigen von der nichtselbstständigen ...
- Judicialis
LStDV § 1 Abs. 2; ; LStDV § 1 Abs. 3; ; EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 40; ; EStG § 40a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Selbständigkeit oder Arbeitnehmereigenschaft der von einem Lieferanten von Warenhäusern mit einfachen Tätigkeiten beauftragten "Servicekräfte"
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Selbständigkeit oder Arbeitnehmereigenschaft der von einem Lieferanten von Warenhäusern mit einfachen Tätigkeiten beauftragten "Servicekräfte"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Lohnsteuer - Arbeitnehmereigenschaft von "selbstständigen Regalauffüllern"
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 09.11.2005 - 2 K 2709/03
- BFH, 20.11.2008 - VI R 4/06
Papierfundstellen
- DStRE 2007, 285
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 02.12.1998 - X R 83/96
Zum Begriff der Selbständigkeit im Steuerrecht
Auszug aus FG Sachsen, 09.11.2005 - 2 K 2709/03
Eine Würdigung nach dem Gesamtbild bedeutet, dass die für und gegen ein Dienstverhältnis sprechenden Merkmale gegeneinander abgewogen werden (…vgl. BFH, BFH/NV 2005, 1058; BFH, BStBl. II 1999, 534; BFH, BStBl. II 1985, 661 zugleich mit einer Aufzählung von für eine Arbeitnehmereigenschaft sprechenden Merkmalen).Angesichts der Fülle denkbarer Abgrenzungskriterien kann es nicht darauf ankommen, wie eine Tätigkeit oder die tätige Person im Einzelfall bezeichnet worden ist, auch wenn die Vereinbarung darüber, dass ein Rechtsverhältnis nicht den Bestimmungen des Sozalversicherungsrechts unterstellt werden soll, ein Indiz gegen den Abschluss eines Arbeitsverhältnisses darstellt (vgl. BFH, BStBl. II 1999, 534).
- BFH, 03.08.1978 - VI R 212/75
Die Tätigkeit eines Synchronsprechers bei der Synchronisierung eines …
Auszug aus FG Sachsen, 09.11.2005 - 2 K 2709/03
Handarbeiten beurteilt, bei denen der Tätige kaum eine eigene Initiative entfalten kann und deshalb besonders den Weisungen des Auftraggebers unterliegt (vgl. BFH, BStBl II 1979, 131).
- LG Göttingen, 11.12.2007 - 8 KLs 1/07
Voraussetzungen einer Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen …
Denn derartige Regelungen sind nicht Voraussetzungen eines Arbeitsverhältnisses, sondern vielmehr begründet umgekehrt das Arbeitsverhältnis Ansprüche auf solche Sozialleistungen (vgl. BFH, Urteil v. 24.07.1992 - VI R 126/88 - FG Sachsen, Urteil v. 09.11.2005 - 2 K 2709/03 -). - LSG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2007 - L 11 (8) R 196/05
Rentenversicherung
Der Beigeladene zu 1) hat also für die Klägerin eine weit anspruchsvollere Tätigkeit als "schlichte" Regalauffüller verrichtet, deren Tätigkeit rein mechanischer Natur ist, wenn sie sich darauf beschränkt, Waren entgegenzunehmen und einzuräumen (vgl. Sächsisches FG, Urteil vom 09.11.2005 - 2 K 2709/03). - FG Köln, 29.05.2007 - 8 V 1653/07
Ablehnung der Erteilung einer Steuernummer für polnische Staatsangehörige nach …
Sollte es daher zu dem Abschluss mehrerer "Dienstleistungsverträge" nebeneinander kommen, bedarf es bei dieser Sachlage der Überprüfung, ob - in Abgrenzung zu einer unternehmerischen Tätigkeit - es sich um mehrfache Arbeitsverträge handelt, innerhalb derer jeweils eine nichtselbständige Tätigkeit vorliegt (…vergl. dazu Schmidt/Drenseck, EStG, 25. Auflage, § 19 Rz. 9 m.w.N. auf BFH-Urteil vom 21. März 1975 VI R 60/73, BStBl II 1975, 513; vergl. zu diesem Gesichtspunkt auch: Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 9. November 2005 2 K 2709/03, DStRE 2007, 285). - LSG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2007 - L 11 R 196/05
Beschäftigung als Voraussetzung der Versicherungspflicht in allen Zweigen der …
Der Beigeladene zu 1) hat also für die Klägerin eine weit anspruchsvollere Tätigkeit als "schlichte" Regalauffüller verrichtet, deren Tätigkeit rein mechanischer Natur ist, wenn sie sich darauf beschränkt, Waren entgegenzunehmen und einzuräumen (vgl. Sächsisches FG, Urteil vom 09.11.2005 - 2 K 2709/03).