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   FG Nürnberg, 10.07.2007 - II 196/2004   

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https://dejure.org/2007,24304
FG Nürnberg, 10.07.2007 - II 196/2004 (https://dejure.org/2007,24304)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 10.07.2007 - II 196/2004 (https://dejure.org/2007,24304)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 10. Juli 2007 - II 196/2004 (https://dejure.org/2007,24304)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 4 Nr. 1a; UStG § 6; UStG § 6a Abs. 4
    Gefälschte Belege erbringen nicht den Nachweis einer Ausfuhrlieferung - Eine Vertrauensschutzregelung entsprechend § 6a Abs. 4 UStG kommt im Regelungsbereich des § 6 UStG nicht zur Anwendung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gefälschte Belege erbringen nicht den Nachweis einer Ausfuhrlieferung - - Eine Vertrauensschutzregelung entsprechend § 6a Abs. 4 UStG kommt im Regelungsbereich des § 6 UStG nicht zur Anwendung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Kein Vertrauensschutz bei Ausfuhrlieferung

Besprechungen u.ä.

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Kein Vertrauensschutz bei Ausfuhrlieferung

Papierfundstellen

  • DStRE 2008, 232
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 26.11.2001 - V B 88/00

    Anforderungen für den Nachweis einer Ausfuhrlieferung; Vertrauenstatbestand -

    Auszug aus FG Nürnberg, 10.07.2007 - II 196/04
    Die Steuerbefreiung darf nur bei inhaltlich zutreffendem Nachweis gewährt werden (BFH-Beschluss vom 26.11.2001 V B 88/00, BFH/NV 2002, 551 ).

    Denn die Steuerbefreiung darf nach ständiger Rechtsprechung nur bei inhaltlich zutreffendem Nachweis gewährt werden (BFH-Beschluss vom 26.11.2001 V B 88/00, a.a.O.).

  • BFH, 06.05.2004 - V B 101/03

    Ausfuhrlieferung in Drittstaaten

    Auszug aus FG Nürnberg, 10.07.2007 - II 196/04
    Sie sei weiter der Auffassung, dass sich der BFH im Beschluss vom 02.03.2006 von seiner früheren Rechtsauffassung im Beschluss vom 06.05.2004 Az. V B 101/2003 distanziert habe.

    Eine Ausdehnung auf vergleichbare Sachverhalte bei Ausfuhrlieferungen in Drittländern kommt daher nicht in Betracht (BFH-Beschluss vom 06.05.2004 V B 101/03, BStBl. II 2004, 748; FG Köln Urteil vom 25.08.2005, a.a.O.; Langer in Reiß/Kraeusel/Langer, UStG -Kommentar, a.a.O.).

  • BFH, 02.03.2006 - V R 7/03

    Steuerbefreiung bei Ausfuhren in ein Drittland im Billigkeitsweg

    Auszug aus FG Nürnberg, 10.07.2007 - II 196/04
    Sie sei der Auffassung, dass sich dem BFH-Beschluss vom 02.03.2006 Az. V R 7/2003 - EuGH-Vorlage - der allgemeine Grundsatz entnehmen lasse, dass der vorlegende Senat des BFH im Hinblick auf den auch im Steuerrecht allgemein geltenden Grundsatz des Vertrauensschutzes es für zweifelhaft halte, ob die Steuerfreiheit einer Ausfuhrlieferung auch dann regelmäßig versagt werden dürfe, wenn der liefernde Unternehmer die Fälschung des Ausfuhrnachweises auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht habe erkennen können.

    Die Klägerin kann sich mit ihrer Auffassung nicht auf den Vorlagebeschluss des BFH an den EuGH (BFH-Beschluss vom 02.03.2006 V R 7/03, BStBl. II 2006, 672) berufen, weil dieser Rechtstreit einen außergewöhnlichen Sachverhalt im nichtkommerziellen Reiseverkehr und im Erlassverfahren betrifft; beide Voraussetzungen liegen im hier zu entscheidenden Rechtsstreit nicht vor.

  • FG Köln, 25.08.2005 - 6 K 494/05

    Steuerbefreiung; Ausfuhrlieferung

    Auszug aus FG Nürnberg, 10.07.2007 - II 196/04
    Denn aus einem gefälschten Beleg ergibt sich gerade nicht eindeutig und leicht nachprüfbar im Sinne von § 8 Abs. 1 Satz 1 UStDV , dass eine Ausfuhrlieferung ins Drittlandsgebiet erfolgt ist (vgl. FG Köln Urteil vom 25.08.2005, Az. 6 K 494/05, EFG 2006, 143 ).

    Eine Ausdehnung auf vergleichbare Sachverhalte bei Ausfuhrlieferungen in Drittländern kommt daher nicht in Betracht (BFH-Beschluss vom 06.05.2004 V B 101/03, BStBl. II 2004, 748; FG Köln Urteil vom 25.08.2005, a.a.O.; Langer in Reiß/Kraeusel/Langer, UStG -Kommentar, a.a.O.).

  • BFH, 10.02.2005 - V R 59/03

    Buchnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen auch dann, wenn zweifelsfrei

    Auszug aus FG Nürnberg, 10.07.2007 - II 196/04
    Der Ausfuhrnachweis ist Bestandteil des buchmäßigen Nachweises der Ausfuhrlieferung gemäß § 13 Abs. 1 UStDV (vgl. BFH-Beschluss vom 10.02.2005 V R 59/03, BStBl. II 2005, 537).
  • FG Niedersachsen, 26.01.2012 - 5 K 167/10

    Voraussetzungen der Steuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen und von

    Insofern werde auf das Urteil des FG Nürnberg vom 10.07.2007 II 196/04 (DStRE 2008, 232) verwiesen.
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