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   FG Baden-Württemberg, 01.10.2007 - 12 K 160/04   

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FG Baden-Württemberg, 01.10.2007 - 12 K 160/04 (https://dejure.org/2007,8482)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.10.2007 - 12 K 160/04 (https://dejure.org/2007,8482)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. Oktober 2007 - 12 K 160/04 (https://dejure.org/2007,8482)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtgewährung des Vorsteuerabzugs bei einem Umsatzsteuerkarussell

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Nichtgewährung des Vorsteuerabzugs bei einem Umsatzsteuerkarussell

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Recht eines Steuerpflichtigen auf Vorsteuerabzug bei bewusster Pflichtwidrigkeit bzw. Beteiligung an einem sog. Umsatzsteuerkarussell; Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs i.R.d. Umsatzsteuer; Vorliegen einer Lieferung i.S.v. § 15 Abs. 1 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG); ...

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Steuerhinterziehung - Vorsteuerabzug im Umsatzsteuerkarussell

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 574
  • DStRE 2008, 449
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • FG München, 08.02.2007 - 14 K 1898/04

    Verweigerung des Vorsteuerabzugs bei einer Beteiligung an einem europaweiten

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 01.10.2007 - 12 K 160/04
    Genau dies widerspricht auch dem von der Klägerseite als Begründung für die Mehrfachdurchläufe ins Feld geführten börsenmäßigen Handel der CPU's (vgl. insoweit auch Urteil des Finanzgerichts München vom 08. Februar 2007 14 K 1898/04, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2007, 881), da die Klägerin mit festen Gewinnaufschlagsätzen bei festen Lieferbeziehungen kalkulierte, die sie dann auch jeweils realisieren konnte, so dass ihr aus den einzelnen Geschäften keine Verluste entstanden sind.

    Die Revision war im Hinblick auf das beim BFH unter dem Aktenzeichen V B 54/07 anhängige Verfahren (Urteil des Finanzgerichts München vom 08. Februar 2007 14 K 1898/04, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2007, 881) nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO als auch wegen grundsätzlicher Bedeutung zuzulassen, da der BFH soweit ersichtlich bislang nicht die Möglichkeit hatte, die vom EuGH aufgestellten Grundsätze weiter zu konkretisieren.

  • BFH, 19.04.2007 - V R 48/04

    Vorsteuerabzug aus Lieferungen in einem sog. Umsatzsteuerkarussell

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 01.10.2007 - 12 K 160/04
    Steht dagegen aufgrund objektiver Umstände fest, dass der Steuerpflichtige wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich mit seinem Erwerb an einem Umsatz beteiligte, der in eine "Mehrwertsteuerhinterziehung" bzw. einen "Mehrwertsteuerbetrug" einbezogen war, so verliert er sein Recht auf den Vorsteuerabzug (vgl Urteile des Europäischen Gerichtshofs - EuGH -vom 06. Juli 2006 Rs. C-439/04 und C-440/04, Umsatzsteuerrundschau - UR - 2006, 594 sowievom 12. Januar 2006 Rs. C-354/03, C-355-03 und C-484/03, UR 2006, 157 ; im Anschluss daran Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 19. April 2007 V R 48/04, BFH/NV 2007, 2035).
  • EuGH, 06.07.2006 - C-439/04

    Kittel - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Vorsteuerabzug - Karussellbetrug -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 01.10.2007 - 12 K 160/04
    Steht dagegen aufgrund objektiver Umstände fest, dass der Steuerpflichtige wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich mit seinem Erwerb an einem Umsatz beteiligte, der in eine "Mehrwertsteuerhinterziehung" bzw. einen "Mehrwertsteuerbetrug" einbezogen war, so verliert er sein Recht auf den Vorsteuerabzug (vgl Urteile des Europäischen Gerichtshofs - EuGH -vom 06. Juli 2006 Rs. C-439/04 und C-440/04, Umsatzsteuerrundschau - UR - 2006, 594 sowievom 12. Januar 2006 Rs. C-354/03, C-355-03 und C-484/03, UR 2006, 157 ; im Anschluss daran Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 19. April 2007 V R 48/04, BFH/NV 2007, 2035).
  • EuGH, 12.01.2006 - C-354/03

    GESELLSCHAFTEN, DIE OHNE IHR WISSEN IN EINEN "KARUSSELLBETRUG" VERWICKELT WAREN,

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 01.10.2007 - 12 K 160/04
    Steht dagegen aufgrund objektiver Umstände fest, dass der Steuerpflichtige wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich mit seinem Erwerb an einem Umsatz beteiligte, der in eine "Mehrwertsteuerhinterziehung" bzw. einen "Mehrwertsteuerbetrug" einbezogen war, so verliert er sein Recht auf den Vorsteuerabzug (vgl Urteile des Europäischen Gerichtshofs - EuGH -vom 06. Juli 2006 Rs. C-439/04 und C-440/04, Umsatzsteuerrundschau - UR - 2006, 594 sowievom 12. Januar 2006 Rs. C-354/03, C-355-03 und C-484/03, UR 2006, 157 ; im Anschluss daran Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 19. April 2007 V R 48/04, BFH/NV 2007, 2035).
  • BFH, 29.07.2003 - VII R 3/01

    Gegen Rückforderung der gewährten Ausfuhrerstattung bei zurechenbarer Kenntnis

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 01.10.2007 - 12 K 160/04
    Dabei ist der Klägerin nicht nur das Wissen ihres Geschäftsführers, sondern auch das der Angestellten C.C. und F.F. zuzurechnen (vgl. insoweit BFH-Urteil vom 26. April 1988 VII R 124/85, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFHE - 153, 463 sowie BFH-Urteil vom 29. Juli 2003 VII R 3/01, BFH/NV, 2003, 1521).
  • BFH, 23.11.2007 - V B 54/07

    Analoge Anwendung des § 127 FGO im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 01.10.2007 - 12 K 160/04
    Die Revision war im Hinblick auf das beim BFH unter dem Aktenzeichen V B 54/07 anhängige Verfahren (Urteil des Finanzgerichts München vom 08. Februar 2007 14 K 1898/04, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2007, 881) nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO als auch wegen grundsätzlicher Bedeutung zuzulassen, da der BFH soweit ersichtlich bislang nicht die Möglichkeit hatte, die vom EuGH aufgestellten Grundsätze weiter zu konkretisieren.
  • BFH, 04.10.2006 - VIII R 53/04

    Fernwirkung von qualifizierten materiell-rechtlichen Verwertungsverboten -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 01.10.2007 - 12 K 160/04
    Insoweit bedarf es auch keines Rückgriffs auf die Telefonüberwachungsprotokolle, deren unmittelbare sowie mittelbare Verwertung mangels Ermächtigungsgrundlage und der damit sonst verbundenen Verletzung eines verfassungsrechtlich geschützten Bereichs des Steuerpflichtigen (Art. 10 Grundgesetz, GG) einem qualifizierten materiell-rechtlichen Verwertungsverbot unterliegt (vgl. BFHBeschluss vom 26. Februar 2001 VII B 265/00, BStBl II 2001, 464 und BFH-Urteil vom 04. Oktober 2006 VIII R 53/04, BStBl II 2007, 227).
  • FG Baden-Württemberg, 17.05.2004 - 12 V 10/04

    Aussetzung der Vollziehung: Anlieferung und Weiterveräußerung bzw.

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 01.10.2007 - 12 K 160/04
    Die Akten aus dem Verfahren 12 V 10/04 wurden beigezogen.
  • BFH, 26.04.1988 - VII R 124/85
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 01.10.2007 - 12 K 160/04
    Dabei ist der Klägerin nicht nur das Wissen ihres Geschäftsführers, sondern auch das der Angestellten C.C. und F.F. zuzurechnen (vgl. insoweit BFH-Urteil vom 26. April 1988 VII R 124/85, Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFHE - 153, 463 sowie BFH-Urteil vom 29. Juli 2003 VII R 3/01, BFH/NV, 2003, 1521).
  • BFH, 26.02.2001 - VII B 265/00

    Verwertungsverbot bei Telefonüberwachung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 01.10.2007 - 12 K 160/04
    Insoweit bedarf es auch keines Rückgriffs auf die Telefonüberwachungsprotokolle, deren unmittelbare sowie mittelbare Verwertung mangels Ermächtigungsgrundlage und der damit sonst verbundenen Verletzung eines verfassungsrechtlich geschützten Bereichs des Steuerpflichtigen (Art. 10 Grundgesetz, GG) einem qualifizierten materiell-rechtlichen Verwertungsverbot unterliegt (vgl. BFHBeschluss vom 26. Februar 2001 VII B 265/00, BStBl II 2001, 464 und BFH-Urteil vom 04. Oktober 2006 VIII R 53/04, BStBl II 2007, 227).
  • BFH, 19.05.2010 - XI R 78/07

    Versagung des Vorsteuerabzugs im Umsatzsteuerkarussell beim sog. "Buffer II" -

    Die Entscheidung ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2008, 574 veröffentlicht.
  • FG Sachsen, 01.12.2008 - 3 K 1308/01

    Keine Vorsteuerabzug bei fahrlässiger Einbindung in eine der

    Eine entsprechende Übernahme der Rechtsprechung des EuGH nimmt das FG Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 01.10.2007 12 K 160/04, EFG 2008, 574 vor).

    Die Klägerin muss sich die Kenntnis der für sie tätig gewordenen Mitarbeiter als eigene Kenntnis nach den Grundsätzen des § 166 BGB bzw. § 278 BGB zurechnen lassen (dazu FG Baden-Württemberg, Urteil vom 01.10.2007 a.a.O.).

  • FG Baden-Württemberg, 12.11.2009 - 12 K 273/04

    Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung von Kraftfahrzeugen bei

    Der Unternehmer muss sich ferner - entsprechend dem Grundgedanken der §§ 166, 278 BGB - die Kenntnis seiner Gesellschafter zurechnen lassen (Senats-Urteil vom 1. Oktober 2007, 12 K 160/04, Deutsches Steuerrecht - Entscheidungsdienst 2008, 449, m. Anm. Füllsack, Revision eingelegt, Az. des BFH: XI R 78/07; vgl. ferner BFH-Urteil vom 29. Juli 2003, VII R 3/01, BFH/NV 2003, 1521, unter II. 3.; BGH-Urteil vom 27. März 2001, VI ZR 12/00, Neue Juristische Wochenschrift 2001, 2535, unter II 2 a bb, je m. w. Nachw.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 12.09.2019 - 7 V 7096/19

    Aussetzung der Vollziehung: Ausschluss des Vorsteuerabzugs bei zu erwartender

    In Betracht kommt, dass insoweit jegliche Form von Fahrlässigkeit ausreicht (davon geht das Senatsurteil vom 24.11.2010 7 K 2356/06, EFG 2011, 918, aus; wohl auch Finanzgericht - FG - Baden-Württemberg, Urteil vom 01.10.2007 12 K 160/04, EFG 2008, 574, was der BFH in der Revisionsinstanz weder problematisiert, noch beanstandet hat: Urteil vom 19.05.2010 XI R 78/07, BFH/NV 2010, 2132, Rn 29 ff.; vgl. auch Wäger, UR 2015, 81 [87], der eine dahin gehende Entscheidung des EuGH für möglich hält), aber auch Leichtfertigkeit, grobe Fahrlässigkeit (dafür Kemper, UR 2017, 449 [453]) oder bedingter Vorsatz (vgl. Treiber, Mehrwertsteuerrecht - MwStR - 2015, 626 [635, Fußn. 103], der die Frage offen lässt).
  • FG Hamburg, 21.12.2012 - 6 K 33/11

    Abgabenordnung: Abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen

    Denn das von der Mehrwertsteuersystemrichtlinie anerkannte und geförderte Ziel, eine ordnungsgemäße Erhebung der Mehrwertsteuer zu sichern und Steuerhinterziehungen zu bekämpfen, stellt hohe Anforderungen an die Überprüfung von Geschäftsbeziehungen (vgl. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 01. Oktober 2007 12 K 160/04, EFG 2008, 574, DStRE 2008, 449 zur 6. EG-Richtlinie).
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