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   FG Rheinland-Pfalz, 24.04.2009 - 4 K 2597/08   

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https://dejure.org/2009,7934
FG Rheinland-Pfalz, 24.04.2009 - 4 K 2597/08 (https://dejure.org/2009,7934)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.04.2009 - 4 K 2597/08 (https://dejure.org/2009,7934)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. April 2009 - 4 K 2597/08 (https://dejure.org/2009,7934)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KraftStG § 3 Nr. 5
    Voraussetzungen der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 5 KraftStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 5 KraftStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    "Katastrophen - Einsatzwagen" gemeinnütziger Organisationen nicht automatisch von der Kfz-Steuer befreit.

  • IWW (Kurzinformation)

    Kfz-Steuer - Katastrophen-Einsatzwagen nicht immer steuerbefreit

  • IWW (Kurzinformation)

    Gemeinnützigkeit - KfZ-Steuer: Katastrophen-Einsatzwagen nicht immer steuerbefreit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kfz-Steuer für "Katastrophen - Einsatzwagen"

  • rechtsindex.de (Zusammenfassung)

    "Katastrophen - Einsatzwagen" gemeinnütziger Organisationen nicht automatisch von der Kfz-Steuer befreit

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Einsatzwagen gemeinnütziger Organisationen

  • heuking.de PDF, S. 6 (Kurzinformation)

    Ein Katastrophen-Einsatzwagen einer gemeinnützigen Organisation ist nicht automatisch von der Kfz-Steuer befreit

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 1338
  • DStRE 2009, 1272 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 11.03.2004 - VII R 65/02

    Kfz-Steuerbefreiung bei Feuerwehrdiensten privater Unternehmen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.04.2009 - 4 K 2597/08
    Diese einschränkende Regelung soll gerade dem Missbrauch der Steuerbefreiung bzw. unangemessen hohen Aufwendungen für die Kontrolle der Einhaltung der Befreiungsvoraussetzungen vorbeugen (vergl. BFH-Urteil vom 11. März 2004 VII R 65/02, BStBl II 2004, 528 ; Strodthoff, KraftStG , § 3 Rdn. 38).
  • BFH, 29.05.2002 - VII B 72/02

    Kfz-Steuer; Steuerbefreiung für Rettungsfahrzeuge

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.04.2009 - 4 K 2597/08
    Nicht erforderlich ist, dass das Fahrzeug für einen bestimmten der in der Vorschrift genannten begünstigten Zwecke (z.B. 'Katastrophenschutz') gekennzeichnet ist (vergl. BFH-Beschluss vom 29. Mai 2002 - VII B 72/02 - BFH/NV 2002, 1180 ).
  • BFH, 22.08.1989 - VII R 9/87

    Kraftfahrzeugsteuer - Befreiung - Rettungsdienst - Kassenärztlicher Dienst -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.04.2009 - 4 K 2597/08
    Nur gelegentliche Einsätze von Fahrzeugen in Fällen, in denen unmittelbare (Lebens-)Gefahr besteht, begründen kein nach § 3 Nr. 5 KraftStG steuerfreies Halten (Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22. August 1989 VII R 9/87, BStBl II 1989, 936 ).
  • BFH, 02.08.1988 - VII R 144/85

    Kraftfahrzeugsteuer - Fahrzeuge - Begünstigter Zweck - Äußerliche Erkennbarkeit -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.04.2009 - 4 K 2597/08
    Hierbei kann es sich auch um mehrere Einzelmerkmale handeln, die sich gegenseitig so ergänzen, dass sie zusammengenommen eine Widmung zu den begünstigten Zwecken äußerlich erkennbar machen (vergl. Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 2. August 1988 - VII R 144/85 - BStBl II 1988, 904 ).
  • BFH, 02.08.1972 - II R 43/71

    Handelsüblicher Personenkraftwagen - Dienste des Wegebaus - Halten zur

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.04.2009 - 4 K 2597/08
    Es sei nach den Grundsätzen des BFH-Urteils vom 2. August 1972 II R 43/71 (BStBl II 1972, 867 ) für die Steuerbefreiung unschädlich, dass es sich verkehrsrechtlich um (umgebaute) Pkw handele.
  • FG Rheinland-Pfalz, 21.04.2005 - 4 K 2829/03

    Voraussetzungen der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 5 KraftStG - im

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.04.2009 - 4 K 2597/08
    Lassen die äußeren Merkmale lediglich eine Zuordnung des Fahrzeugs zu einer gemeinnützigen Organisation erkennen, genügt dies nicht, wenn diese Organisation auch Zwecke verfolgt, die nicht im Katalog des § 3 Nr. 5 KraftStG enthalten sind (vergl. Urteil des erkennenden Senats vom 21. April 2005 4 K 2829/03, EFG 2005, 1230 ).
  • FG Baden-Württemberg, 15.11.2019 - 13 K 2373/17

    Der Eiltransport von im Notfall benötigten Blutkonserven stellt (anders als der

    Der Senat teilt insoweit nicht die Auffassung des Finanzgerichts Neustadt (FG Neustadt, Urteil vom 24. April 2009 4 K 2597/08, EFG 2009, 1338), wonach der Intention der Vorschrift, Missbrauch und Kontrollaufwand zu vermeiden, nur dadurch Rechnung getragen werden könne, dass die Umbau- und Anpassungsmaßnahmen eine erhebliche Änderung der Konzeption des Fahrzeugs bewirken, eine sinnvolle Nutzung des Fahrzeugs für andere als steuerbegünstigte Zwecke ausschließen somit dauerhaft sind und nicht mit geringem Aufwand wieder rückgängig gemacht werden können.

    Das Urteil weicht ab von der Rechtsprechung des FG Neustadt (FG Neustadt, Urteil vom 24. April 2009 4 K 2597/08, EFG 2009, 1338).

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