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   EuGH, 15.01.2009 - C-502/07   

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https://dejure.org/2009,8010
EuGH, 15.01.2009 - C-502/07 (https://dejure.org/2009,8010)
EuGH, Entscheidung vom 15.01.2009 - C-502/07 (https://dejure.org/2009,8010)
EuGH, Entscheidung vom 15. Januar 2009 - C-502/07 (https://dejure.org/2009,8010)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Mehrwertsteuer - Unregelmäßigkeiten in der Steuererklärung des Steuerpflichtigen - Zusätzliche Steuerschuld

  • Europäischer Gerichtshof

    K-1

    Mehrwertsteuer - Unregelmäßigkeiten in der Steuererklärung des Steuerpflichtigen - Zusätzliche Steuerschuld

  • EU-Kommission PDF

    K-1

    Mehrwertsteuer - Unregelmäßigkeiten in der Steuererklärung des Steuerpflichtigen - Zusätzliche Steuerschuld

  • EU-Kommission

    K-1

    Mehrwertsteuer - Unregelmäßigkeiten in der Steuererklärung des Steuerpflichtigen - Zusätzliche Steuerschuld“

  • Wolters Kluwer

    Gemeinschaftsrechtliche Zulässigkeit einer im Wege des nationalen Rechts verhängten und zu einer zusätzlichen Steuerschuld führenden Sanktion bei Unregelmäßigkeiten in der Umsatzsteuererklärung des Steuerpflichtigen

  • Judicialis

    Erste Richtlinie 67/227/EWG Art. 2 Abs. 1; ; Erste Richtlinie 67/227/EWG Art. 2 Abs. 2; ; Sechste Richtlinie 77/388/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinschaftsrechtliche Zulässigkeit einer im Wege des nationalen Rechts verhängten und zu einer zusätzlichen Steuerschuld führenden Sanktion bei Unregelmäßigkeiten in der Umsatzsteuererklärung des Steuerpflichtigen - [K-1 sp. z o.o. gegen Dyrektor Izby Skarbowej w ...

  • datenbank.nwb.de

    Festsetzung von Sanktionen bei unzutreffender Angabe von Grundlagen für die USt-Festsetzung in Polen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Festsetzung von Sanktionen bei unzutreffender Angabe von Grundlagen für die USt-Festsetzung in Polen widersprechen nicht dem Gemeinschaftsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    K-1

    Mehrwertsteuer - Unregelmäßigkeiten in der Steuererklärung des Steuerpflichtigen - Zusätzliche Steuerschuld

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Naczelny Sad Administracyjny (Republik Polen) eingereicht am 16. November 2007 - K-1 Sp. z o.o. w Toruniu/ Dyrektor Izby Skarbowej w Bydgoszczy

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 227/67 Art 2 Abs 1, EWGRL 227/67 Art 2 Abs 2, EWGRL 388/77 Art 2, EWGRL 388/77 Art 10 Abs 1 Buchst a, EWGRL 388/77 Art 10 Abs 2, EWGRL 388/77 Art 27 Abs 1, EWGRL 388/77 Art 3... 3, Richtlinie 77/388/EWG Art 2, Richtlinie 77/388/EWG Art 10 Abs 1 Buchst a, Richtlinie 77/388/EWG Art 10 Abs 2, Richtlinie 77/388/EWG Art 27 Abs, Richtlinie 77/388/EWG Art 33, Richtlinie 67/227/EWG Art 2 Abs 1, Richtlinie 67/227/EWG Art 2 Abs 2
    Polen; Steuererklärung; Umsatzsteuer; zusätzliche Steuerschuld

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Naczelny Sad Administracyjny (Polen) - Auslegung von Art. 2 Abs. 1 und 2 der Ersten Richtlinie 67/227/EWG des Rates vom 11. April 1967 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuer (ABl. L 71, S. 1301) ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Papierfundstellen

  • DB 2009, 326
  • DB 2009, 382
  • DStRE 2009, 370
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 03.10.2006 - C-475/03

    DIE IRAP IST MIT DEM GEMEINSCHAFTSRECHT VEREINBAR

    Auszug aus EuGH, 15.01.2009 - C-502/07
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs weist die Mehrwertsteuer die folgenden vier wesentlichen Merkmale auf: allgemeine Geltung der Steuer für alle sich auf Gegenstände und Dienstleistungen beziehenden Geschäfte; Festsetzung ihrer Höhe proportional zum Preis, den der Steuerpflichtige als Gegenleistung für die Gegenstände und Dienstleistungen erhält; Erhebung der Steuer auf jeder Produktions- und Vertriebsstufe einschließlich der Einzelhandelsstufe, ungeachtet der Zahl der vorher bewirkten Umsätze; Abzug der auf den vorhergehenden Stufen bereits entrichteten Beträge von der vom Steuerpflichtigen geschuldeten Steuer, so dass sich die Steuer auf einer bestimmten Stufe nur auf den auf dieser Stufe vorhandenen Mehrwert bezieht und die Belastung letztlich vom Verbraucher getragen wird (vgl. Urteil vom 3. Oktober 2006, Banca popolare di Cremona, C-475/03, Slg. 2006, I-9373, Randnr. 28).

    33 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie gestattet die Beibehaltung oder Einführung von Steuern, Abgaben oder Gebühren auf Lieferungen von Gegenständen, Dienstleistungen und Einfuhren durch einen Mitgliedstaat nur, wenn sie nicht den Charakter von Umsatzsteuern haben (vgl. Urteil Banca popolare di Cremona, Randnr. 24).

  • EuGH, 16.12.2010 - C-270/09

    Macdonald Resorts Limited - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie 77/388/EWG -

    Nach Art. 22 Abs. 8 der Sechsten Richtlinie können die Mitgliedstaaten ganz im Gegenteil weitere Pflichten vorsehen, die sie als erforderlich erachten, um die genaue Erhebung der Steuer sicherzustellen (Urteil vom 15. Januar 2009, K-1, C-502/07, Slg. 2009, I-161, Randnr. 20).
  • EuGH, 29.07.2010 - C-188/09

    Profaktor Kulesza, Frankowski, Jóźwiak, Orlowski -

    Eine solche Maßnahme, die nach ihrer Art den in Art. 22 Abs. 8 der Sechsten Mehrwertsteuerrichtlinie vorgesehenen Maßnahmen entspricht, ist daher keine abweichende Sondermaßnahme im Sinne von Art. 27 Abs. 1 dieser Richtlinie (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Juli 1988, Jeunehomme und EGI, 123/87 und 330/87, Slg. 1988, 4517, Randnr. 15, sowie vom 15. Januar 2009, K-1, C-502/07, Slg. 2009, I-161, Randnr. 23).
  • EuGH, 20.06.2013 - C-259/12

    Rodopi-M 91 - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Grundsätze

    Es kann daher nicht davon ausgegangen werden, dass es sich hierbei um eine Steuer handelt, die zu einer dem Grundsatz der steuerlichen Neutralität zuwiderlaufenden Doppelbesteuerung führt (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteile vom 11. September 2003, Cookies World, C-155/01, Slg. 2003, I-8785, Randnr. 60, und vom 15. Januar 2009, K-1, C-502/07, Slg. 2009, I-161, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.03.2018 - C-648/16

    Fontana - Mehrwertsteuer - Verdacht der Steuerhinterziehung - Sektorenanalysen -

    17 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Januar 2009, K-1 (C-502/07, EU:C:2009:11, Rn. 18 und 19), vom 19. Juli 2012, Redlihs (C-263/11, EU:C:2012:497, Rn. 49), und vom 9. Juli 2015, Salomie und Oltean (C-183/14, EU:C:2015:454, Rn. 52).
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