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   BFH, 19.05.2010 - XI R 78/07   

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BFH, 19.05.2010 - XI R 78/07 (https://dejure.org/2010,2125)
BFH, Entscheidung vom 19.05.2010 - XI R 78/07 (https://dejure.org/2010,2125)
BFH, Entscheidung vom 19. Mai 2010 - XI R 78/07 (https://dejure.org/2010,2125)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Versagung des Vorsteuerabzugs im Umsatzsteuerkarussell beim sog. "Buffer II" - Überprüfung der Beweiswürdigung des FG im Revisionsverfahren - Berücksichtigung neuen tatsächlichen Vorbringens im Revisionsverfahren

  • openjur.de

    Versagung des Vorsteuerabzugs im Umsatzsteuerkarussell beim sog. "Buffer II"; Überprüfung der Beweiswürdigung des FG im Revisionsverfahren; Berücksichtigung neuen tatsächlichen Vorbringens im Revisionsverfahren

  • Bundesfinanzhof

    UStG § 3 Abs 1, UStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 1, BGB § 166, FGO § 118 Abs 2, FGO § 134, GmbHG § 35, EWGRL 388/77 Art 17, ZPO § 580, ZPO § 581, ZPO § 582
    Versagung des Vorsteuerabzugs im Umsatzsteuerkarussell beim sog. "Buffer II" - Überprüfung der Beweiswürdigung des FG im Revisionsverfahren - Berücksichtigung neuen tatsächlichen Vorbringens im Revisionsverfahren

  • Bundesfinanzhof

    Versagung des Vorsteuerabzugs im Umsatzsteuerkarussell beim sog. "Buffer II" - Überprüfung der Beweiswürdigung des FG im Revisionsverfahren - Berücksichtigung neuen tatsächlichen Vorbringens im Revisionsverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 1 UStG 1999, § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 UStG 1999, § 166 BGB, § 118 Abs 2 FGO, § 134 FGO
    Versagung des Vorsteuerabzugs im Umsatzsteuerkarussell beim sog. "Buffer II" - Überprüfung der Beweiswürdigung des FG im Revisionsverfahren - Berücksichtigung neuen tatsächlichen Vorbringens im Revisionsverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Abs 1 UStG 1999, § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 UStG 1999, § 166 BGB, § 118 Abs 2 FGO, § 134 FGO
    Versagung des Vorsteuerabzugs im Umsatzsteuerkarussell beim sog. "Buffer II" - Überprüfung der Beweiswürdigung des FG im Revisionsverfahren - Berücksichtigung neuen tatsächlichen Vorbringens im Revisionsverfahren

  • IWW
  • rewis.io

    Versagung des Vorsteuerabzugs im Umsatzsteuerkarussell beim sog. "Buffer II" - Überprüfung der Beweiswürdigung des FG im Revisionsverfahren - Berücksichtigung neuen tatsächlichen Vorbringens im Revisionsverfahren

  • ra.de
  • rewis.io

    Versagung des Vorsteuerabzugs im Umsatzsteuerkarussell beim sog. "Buffer II" - Überprüfung der Beweiswürdigung des FG im Revisionsverfahren - Berücksichtigung neuen tatsächlichen Vorbringens im Revisionsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Vorsteuerabzug bei fehlender Gutgläubigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Versagung des Vorsteuerabzugs, wenn der Steuerpflichtige wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich an einem Umsatz beteiligt, der in eine Mehrwertsteuerhinterziehung einbezogen war

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versagen eines Vorsteuerabzugs bei Feststehen einer Beteiligung der betroffenen Umsätze an einer Mehrwertsteuerhinterziehung aufgrund objektiver Umstände; Durchführung einer Restitutionsklage bei der Möglichkeit einer Fälschung von Kopien und fehlender Verurteilung ...

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Vorsteuerabzug im Umsatzsteuerkarussell

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Karussellgeschäfte
    Vorsteuerabzug

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DStRE 2010, 1263
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 12.01.2006 - C-354/03

    GESELLSCHAFTEN, DIE OHNE IHR WISSEN IN EINEN "KARUSSELLBETRUG" VERWICKELT WAREN,

    Auszug aus BFH, 19.05.2010 - XI R 78/07
    Der EuGH habe bereits in seinem Urteil vom 12. Januar 2006 Rs. C-354/03, C-355/03 und C-484/93 --Optigen-- (Slg. 2006, I-483) geklärt, dass das Recht eines Steuerpflichtigen auf Vorsteuerabzug nicht dadurch berührt werde, dass in der Lieferkette, zu der diese Umsätze gehörten, ein anderer Umsatz vorausgehe oder nachfolge, welcher mit einem Mehrwertsteuerbetrug behaftet sei, ohne dass der Steuerpflichtige hiervon Kenntnis habe oder haben könne.

    Denn der EuGH habe --soweit ersichtlich-- über die Anwendung der Rechtsgrundsätze seiner bisherigen Urteile zum Missbrauch des Vorsteuerabzugsrechts (EuGH-Urteile in Slg. 2006, I-483, und in Slg 2006, I-6161) beim Umsatzsteuerkarussell auf den sog. "Buffer II" noch nicht entschieden.

    Es ist aber zu berücksichtigen, dass jeder Umsatz in einer Lieferkette für sich zu betrachten ist; Umsätze, die nicht selbst mit einem Mehrwertsteuerbetrug behaftet sind, sind eine wirtschaftliche Tätigkeit eines Steuerpflichtigen und stellen Lieferungen dar (vgl. EuGH-Urteil in Slg. 2006, I-483, Randnrn.

    aa) Im Anschluss an die Rechtsprechung des EuGH in den Urteilen in Slg. 2006, I-483 und in Slg. 2006, I-6161 ist nach dem BFH-Urteil vom 19. April 2007 V R 48/04 (BFHE 217, 194, BStBl II 2009, 315) der Vorsteuerabzug zu versagen, wenn aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass der Steuerpflichtige wusste oder wissen konnte bzw. hätte wissen müssen, dass er sich mit seinem Erwerb an einem Umsatz beteiligte, der in eine Mehrwertsteuerhinterziehung einbezogen war.

    Soweit die Klägerin ausführt, wegen ihrer relativ entfernten Stellung zum sog. "Missing Trader" als sog. "Buffer II" sei die Versagung des Vorsteuerabzugsrechts im Streitfall unverhältnismäßig und verstoße gegen das Prinzip der Rechtssicherheit, kann ihr Vortrag schon deshalb keinen Erfolg haben, weil diese Rechtsfolge als Ausnahme von dem Neutralitätsprinzip im Einklang mit der zitierten einschlägigen Rechtsprechung des EuGH zur Versagung des Vorsteuerabzugsrechts bei einer Beteiligung des Unternehmens an einem betrügerischen Umsatzsteuerkarussell steht (vgl. EuGH-Urteile in Slg. 2006, I-483, und in Slg. 2006, I-6161).

    Denn entgegen der Auffassung der Klägerin hat der EuGH bereits ausdrücklich geklärt, dass ein Missbrauch des Vorsteuerabzugsrechts auch gegeben sein kann, wenn "ein anderer Umsatz, der dem vom Steuerpflichtigen getätigten Umsatz vorausgeht oder nachfolgt, mit einem Mehrwertsteuerbetrug behaftet ist" und "dieser Steuerpflichtige hiervon Kenntnis hat oder haben kann" (EuGH-Urteil in Slg. 2006, I-483).

  • EuGH, 06.07.2006 - C-439/04

    Kittel - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Vorsteuerabzug - Karussellbetrug -

    Auszug aus BFH, 19.05.2010 - XI R 78/07
    Das Urteil des EuGH vom 6. Juli 2006 Rs. C-439/04 und C-440/04 --Kittel und Recolta Recycling-- (Slg. 2006, I-6161) zeige, dass nichts anderes gelte, wenn solche Umsätze im Rahmen eines vom Verkäufer begangenen Betrugs ausgeführt würden.

    Denn der EuGH habe --soweit ersichtlich-- über die Anwendung der Rechtsgrundsätze seiner bisherigen Urteile zum Missbrauch des Vorsteuerabzugsrechts (EuGH-Urteile in Slg. 2006, I-483, und in Slg 2006, I-6161) beim Umsatzsteuerkarussell auf den sog. "Buffer II" noch nicht entschieden.

    aa) Im Anschluss an die Rechtsprechung des EuGH in den Urteilen in Slg. 2006, I-483 und in Slg. 2006, I-6161 ist nach dem BFH-Urteil vom 19. April 2007 V R 48/04 (BFHE 217, 194, BStBl II 2009, 315) der Vorsteuerabzug zu versagen, wenn aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass der Steuerpflichtige wusste oder wissen konnte bzw. hätte wissen müssen, dass er sich mit seinem Erwerb an einem Umsatz beteiligte, der in eine Mehrwertsteuerhinterziehung einbezogen war.

    Soweit die Klägerin ausführt, wegen ihrer relativ entfernten Stellung zum sog. "Missing Trader" als sog. "Buffer II" sei die Versagung des Vorsteuerabzugsrechts im Streitfall unverhältnismäßig und verstoße gegen das Prinzip der Rechtssicherheit, kann ihr Vortrag schon deshalb keinen Erfolg haben, weil diese Rechtsfolge als Ausnahme von dem Neutralitätsprinzip im Einklang mit der zitierten einschlägigen Rechtsprechung des EuGH zur Versagung des Vorsteuerabzugsrechts bei einer Beteiligung des Unternehmens an einem betrügerischen Umsatzsteuerkarussell steht (vgl. EuGH-Urteile in Slg. 2006, I-483, und in Slg. 2006, I-6161).

  • BFH, 19.04.2007 - V R 48/04

    Vorsteuerabzug aus Lieferungen in einem sog. Umsatzsteuerkarussell

    Auszug aus BFH, 19.05.2010 - XI R 78/07
    aa) Im Anschluss an die Rechtsprechung des EuGH in den Urteilen in Slg. 2006, I-483 und in Slg. 2006, I-6161 ist nach dem BFH-Urteil vom 19. April 2007 V R 48/04 (BFHE 217, 194, BStBl II 2009, 315) der Vorsteuerabzug zu versagen, wenn aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass der Steuerpflichtige wusste oder wissen konnte bzw. hätte wissen müssen, dass er sich mit seinem Erwerb an einem Umsatz beteiligte, der in eine Mehrwertsteuerhinterziehung einbezogen war.

    cc) Die Würdigung des FG, Y und Z hätten zumindest wissen müssen, dass die Klägerin sich mit ihrem jeweiligen Erwerb an einem Umsatz beteiligt habe, der in eine Mehrwertsteuerhinterziehung einbezogen gewesen sei, liegt im Wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet (vgl. BFH-Urteil in BFHE 217, 194, BStBl II 2009, 315, unter II.3.a).

  • BFH, 14.05.2008 - XI B 211/07

    Wiederaufnahmegrund als Revisionszulassungsgrund

    Auszug aus BFH, 19.05.2010 - XI R 78/07
    Die Berücksichtigung neuer tatsächlicher Erkenntnisse sei auch nach dem Abschluss des erstinstanzlichen Verfahrens beim FG ausnahmsweise "im Sinne des Rechtsgedankens des § 580 Nr. 2 und 7b" der Zivilprozessordnung (ZPO) möglich (vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Mai 2008 XI B 211/07).
  • BFH, 05.10.1999 - VII R 152/97

    Umfang der Überprüfung der Bewertung von Prüfungsleistungen im

    Auszug aus BFH, 19.05.2010 - XI R 78/07
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt u.a. zwar im Hinblick auf Tatsachen, deren Beachtung sonst im Wege der Restitutionsklage gegen das Urteil des FG durchgesetzt werden könnte (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 5. Oktober 1999 VII R 152/97, BFHE 191, 140, BStBl II 2000, 93, m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 31.01.2006 - 4 U 423/04

    Keine Pflicht zu einem ämterübergreifenden Informationsaustausch

    Auszug aus BFH, 19.05.2010 - XI R 78/07
    Eine Wissenszurechnung kommt jedoch nach wertender Beurteilung nur für die Kenntnisse in Betracht, welche die Mitarbeiter infolge der vorgesehenen Arbeitsteilung und Organisation des Betriebs im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit erlangt haben (MünchKommBGB/Schramm, 5. Aufl., § 166 Rz 20, 24, 25, und Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 31. Januar 2006 4 U 423/04, OLG-Report Saarbrücken 2006, 944, Rz 48, m.w.N.) oder hätten erlangen müssen.
  • BFH, 28.07.2004 - IX B 136/03

    Vorfälligkeitsentschädigung; Grundstücksverkauf

    Auszug aus BFH, 19.05.2010 - XI R 78/07
    Soweit sie die Verletzung der dem FG von Amts wegen obliegenden Sachaufklärungspflicht nach § 76 Abs. 1 FGO wegen des Unterlassens der Einvernahme der Umsatzsteuer-Sonderprüfer als Zeugen rügt, hat sie die Rüge nicht in zulässiger Weise erhoben, weil sie nicht hinreichend dargetan hat, weshalb sich dem FG die Einvernahme dieser Zeugen hätte aufdrängen müssen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 28. Juli 2004 IX B 136/03, BFH/NV 2005, 43, m.w.N.).
  • BFH, 29.07.2003 - VII R 3/01

    Gegen Rückforderung der gewährten Ausfuhrerstattung bei zurechenbarer Kenntnis

    Auszug aus BFH, 19.05.2010 - XI R 78/07
    Daher ist für die entsprechende Anwendung von § 166 BGB das Bestehen eines Vertretungsverhältnisses nicht maßgeblich (vgl. BFH-Urteile vom 29. Juli 2003 VII R 3/01, BFHE 203, 222, und vom 26. April 1988 VII R 124/85, BFHE 153, 463).
  • BFH, 23.11.1995 - IV R 75/94

    Zur Abfindung ausscheidender Gesellschafter einer Personengesellschaft im Wege

    Auszug aus BFH, 19.05.2010 - XI R 78/07
    Die Beweiswürdigung des FG kann im Revisionsverfahren nur darauf überprüft werden, ob Verstöße gegen die Verfahrensordnung, gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze vorgekommen sind; die Würdigung des FG muss denkgesetzlich möglich, jedoch nicht die einzig in Betracht kommende sein (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 23. November 1995 IV R 75/94, BFHE 179, 307, BStBl II 1996, 194).
  • FG München, 08.02.2007 - 14 K 1898/04

    Verweigerung des Vorsteuerabzugs bei einer Beteiligung an einem europaweiten

    Auszug aus BFH, 19.05.2010 - XI R 78/07
    (3) Ein Verstoß der angefochtenen Entscheidung gegen einen Erfahrungssatz lässt sich auch nicht daraus ableiten, dass das FG München in seinem zu einem Umsatzsteuerkarussell ergangenen Urteil vom 8. Februar 2007 14 K 1898/04 (EFG 2007, 881) Mehrfachdurchläufen von 2 % keine ausreichende Indizwirkung für ein "Wissenmüssen" beigemessen hat.
  • BFH, 26.04.1988 - VII R 124/85
  • BGH, 07.07.2009 - 1 StR 41/09

    Vorlage zur Vorabentscheidung durch den EuGH (richtlinienkonforme Auslegung);

  • BFH, 06.12.2007 - V R 61/05

    Anforderungen an zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnungen

  • FG Baden-Württemberg, 01.10.2007 - 12 K 160/04

    Vorsteuerabzug im Umsatzsteuerkarussell

  • EuGH, 12.01.2006 - C-355/03

    Vorsteuerabzug bei umsatzsteuerlichen Karussellgeschäften

  • EuGH, 21.02.2006 - C-255/02

    DIE SECHSTE MEHRWERTSTEUERRICHTLINIE LÄSST EINEN VORSTEUERABZUG NICHT ZU, WENN

  • FG Köln, 19.07.2019 - 2 K 2672/17

    Klageabweisung in einem sog. "cum/ex-Verfahren"

    Darüber hinaus sei nach den in § 166 Abs. 1 BGB niedergelegten Rechtsgrundsätzen dem Kläger (bzw. der W) jede Kenntnis der ihn vertretenden bzw. für ihn im Rechtsverkehr sonst auftretenden Personen zuzurechnen (zur analogen Anwendung des § 166 Abs. 1 BGB im Steuerrecht vgl. BFH-Urteil vom 19. Mai 2010 - XI R 78/07 Rn. 30).
  • BGH, 15.05.2018 - 1 StR 159/17

    Urteil gegen vier Mitarbeiter der Deutschen Bank AG Frankfurt am Main wegen

    Eine Wissenszurechnung kommt jedoch nach wertender Beurteilung nur für die Kenntnisse in Betracht, welche die Mitarbeiter infolge der vorgesehenen Arbeitsteilung und Organisation des Betriebs im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit erlangt haben oder hätten erlangen müssen (BFH, Urteil vom 19. Mai 2010 - XI R 78/07, BFH/NV 2010, 2132 mwN).
  • BFH, 17.12.2014 - XI R 16/11

    Überlassung möblierter Zimmer an Prostituierte

    Verstöße gegen die Verfahrensordnung, gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze (vgl. dazu z.B. BFH-Urteil vom 19. Mai 2010 XI R 78/07, BFH/NV 2010, 2132, Rz 33; BFH-Beschluss vom 29. September 2010 XI S 23/10 (PKH), BFH/NV 2010, 2310, Rz 10) liegen im Streitfall nicht vor.
  • BFH, 11.03.2020 - XI R 38/18

    Keine Versagung des Vorsteuerabzugs bei fehlendem Nachweis eines Steuerbetrugs;

    Diese Würdigung ist für den Senat gemäß § 118 Abs. 2 FGO bindend (vgl. allgemein BFH-Urteile vom 19.05.2010 - XI R 78/07, BFH/NV 2010, 2132, Rz 45; in BFHE 262, 253, BStBl II 2018, 806, Rz 32, m.w.N.).
  • FG Hessen, 10.12.2020 - 1 K 1263/17

    Herabsetzung der Umsatzsteuerbescheide wegen Vorsteuerabzugs

    Sind die Tatbestandsvoraussetzungen des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG nach diesen Grundsätzen in allen Punkten erfüllt, so ist der Vorsteuerabzug nach den vom EuGH entwickelten Grundsätzen des sog. innergemeinschaftlichen Missbrauchsverbot dennoch ausgeschlossen, wenn anhand objektiver Kriterien feststeht, dass der dem Grunde nach vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich mit seinem Erwerb der Ware an einem Umsatz beteiligt hat, der in eine vom Lieferer oder von einem anderen Wirtschaftsteilnehmer auf einer vorhergehenden oder nachfolgenden Umsatzstufe der Handelskette begangenen Umsatzsteuerhinterziehung einbezogen war (EuGH vom 12.01.2006 - C-354,355,484/03, Slg. 2006, I-483; EuGH vom 06.07.2006 - C-439,440/04, Slg. 2006, I-6161; EuGH vom 18.12.2014 - C-131/13, HFR 2015, 200; ebenso nachfolgend BFH vom 19.04.2007 - V R 48/04, BStBl. II 2009, 315; BFH vom 19.05.2010 - XI R 78/07, BFH/NV 2010, 2132; BFH vom 05.08.2010 - V R 13/09, BFH/NV 2011, 81; BFH vom 12.09.2014 - VII B 99/13, BFH/NV 2015, 16).

    seine Lieferungen an Endabnehmer erbringt und diese ordnungsgemäß anmeldet und versteuert (BFH vom 19.05.2010 - XI R 78/07, BFH/NV 2010, 2132; BFH vom 12.09.2014 - VII B 99/13, BFH/NV 2015, 16).

    Für ein "Kennenmüssen" des Endabnehmers (d.h. des Kunden und Leistungsempfängers des sog. "buffers") um eine auf einer vorausgehenden Handelsstufe (z.B. für die vorausgehende Lieferung des sog. "missing traders" an den "buffer") begangenen Umsatzsteuerhinterziehung kann sprechen, dass dem Endabnehmer die identische Ware in zeitlicher Folge mehrmals zum Kauf angeboten wird und sein (durch die ungerechtfertigten Vorsteuererstattungen auf vorhergehenden oder nachfolgenden Handelsstufen beeinflusster) Kaufpreis unter dem marktüblichen Einkaufspreis liegt (BFH vom 12.19.2010 - IX R 78/07, BFH/NV 2010, 2132 unter II. 2. b. cc.).

    Bezüglich solcher Umstände ist dem Steuerpflichtigen entsprechend § 166 BGB auch das Wissen eines zu seiner (gesetzlichen) Vertretung selbst nicht befugten Mitarbeiters zurechnen (BFH vom 12.19.2010 - IX R 78/07, BFH/NV 2010, 2132 unter II. 2. b. bb.).

    Das Anerbieten solcher Mehrfachdurchläufer konnte bei wirtschaftlicher Betrachtung nichts Anderes bedeuten, als dass die M-GmbH in die Struktur eines Umsatzsteuerbetrugssystems eingebunden war, dessen allgemeine Funktionsweise aufgrund der bei Beginn der Geschäftsbeziehung schon lange präsenten Medienberichterstattung auch der seit langem am Elektronikmarkt etablierten Klägerin bekannt war (vgl. BFH vom 12.19.2010 - IX R 78/07, BFH/NV 2010, 2132).

  • BFH, 12.09.2014 - VII B 99/13

    Zu den Voraussetzungen einer Haftung nach § 71 AO bei Einbindung in einen

    Auch ist kein Grund ersichtlich, einen Unternehmer, der nicht als Missing Trader, sondern wie im Streitfall als Buffer II tätig wird, von der Versagung des Vorsteueranspruchs auszunehmen, die im Übrigen eine zulässige Ausnahme vom Neutralitätsgrundsatz ist (BFH-Urteil vom 19. Mai 2010 XI R 78/07, BFH/NV 2010, 2132).

    Denn in diesem Fall tritt der steuerliche Schaden allein im Ausland ein, so dass sich vergleichbare Rechtsfragen nicht stellen (BFH-Urteil in BFH/NV 2010, 2132).

  • FG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - 7 K 7196/15

    Umsatzsteuer einschließlich Zinsen 2009 bis 2011

    Auch der XI. Senat des BFH hat in seinem Urteil vom 19.05.2010 XI R 78/07 (BFH/NV 2010, 2132) in einem Fall mit Mehrfachdurchläufen von Waren das Vorliegen von Lieferungen nicht problematisiert.

    Ferner scheidet der Vorsteuerabzug möglicherweise aus, wenn der einer Lieferung zugrunde liegende Umsatz mit einem Mehrwertsteuerbetrug behaftet ist (vgl. EuGH, Urteil vom 21.02.2006 C-255/02 - Halifax, Deutsches Steuerrecht - DStR - 2006, 420, Rn 59; BFH, Urteil vom 19.05.2010 XI R 78/07, BFH/NV 2010, 2132, Rn 27).

    EG-Richtlinie-; vgl. auch EuGH, Urteil vom 19.10.2017 C-101/16 - Paper Consult, DStR 2017, 2333, Rn 52 zur MwStSyStRL; dem folgend BFH, Urteile vom 19.04.2007 V R 48/04, BStBl II 2009, 315; vom 12.08.2009 XI R 48/07, BFH/NV 2010, 259; vom 19.05.2010 XI R 78/07, BFH/NV 2010, 2132; vom 22.07.2015 V R 23/14, BStBl II 2015, 914; Rn 36; Senatsurteil vom 24.11.2010 7 K 2356/06, EFG 2011, 918).

  • FG Berlin-Brandenburg, 24.11.2010 - 7 K 2356/06

    Sorgfaltspflichten im Umsatzsteuerkarussell

    Die B-GmbH hat nach den Feststellungen des LG Berlin die Lieferungen an die Klägerin in ihren Umsatzsteuer-Voranmeldungen erklärt, sodass diese Umsätze nicht selbst mit einem Mehrwertsteuerbetrug behaftet sind und Lieferungen i. S. des § 3 Abs. 1 UStG darstellen (Bundesfinanzhof -BFH-, Urteil vom 19. Mai 2010 XI R 78/07, BFH/NV 2010, 2132).

    Demnach habe das nationale Gericht den Vorteil des Rechts auf Vorsteuerabzug zu verweigern, wenn aufgrund objektiver Umstände feststehe, dass der Steuerpflichtige wusste oder hätte wissen können, dass er sich mit seinem Erwerb an einem Umsatz beteiligte, der in eine Mehrwertsteuerhinterziehung einbezogen war (dem folgend BFH, Urteile vom 19. April 2007 V R 48/04, BFHE 217, 194, BStBl II 2009, 315; vom 12. August 2009 XI R 48/07, BFH/NV 2010, 259; vom 19. Mai 2010 XI R 78/07, BFH/NV 2010, 2132).

    Wenngleich im Urteil Kittel die Sachlage wohl anders war (Hinterziehung der Eingangsumsätze der dortigen Kläger durch den Lieferanten), hat der BFH (Urteil vom 19. Mai 2010 XI R 78/07, BFH/NV 2010, 2132) auch die vorgelagerte Mehrwertsteuerhinterziehung, von der der Steuerpflichtige Kenntnis haben konnte oder musste als vorsteuerschädlich angesehen.

    Eine Wissenszurechnung kommt jedoch nach wertender Beurteilung nur für die Kenntnisse in Betracht, welche die Mitarbeiter infolge der vorgesehenen Arbeitsteilung und Organisation des Betriebs im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit erlangt haben oder hätten erlangen müssen (BFH, Urteil vom 19. Mai 2010 XI R 78/07, BFH/NV 2010, 2132).

  • BFH, 16.09.2015 - XI R 47/13

    Zur Beseitigung der Gefährdung des Steueraufkommens bei unberechtigtem

    Der Senat ist damit an diese Feststellungen gemäß § 118 Abs. 2 FGO gebunden (vgl. dazu z.B. BFH-Urteile vom 19. Mai 2010 XI R 78/07, BFH/NV 2010, 2132, Rz 33; vom 28. Mai 2013 XI R 32/11, BFHE 243, 419, BStBl II 2014, 411, Rz 29 und 30; vom 13. November 2013 XI R 24/11, BFHE 243, 471, BFH/NV 2014, 471, Rz 43 und 44).
  • FG Berlin-Brandenburg, 17.11.2014 - 7 V 7295/14

    Zweifel an der Versagung des Vorsteuerabzugs für den Buffer II

    Demnach habe das nationale Gericht den Vorteil des Rechts auf Vorsteuerabzug zu verweigern, wenn aufgrund objektiver Umstände feststehe, dass der Steuerpflichtige wusste oder hätte wissen können, dass er sich mit seinem Erwerb an einem Umsatz beteiligte, der in eine Mehrwertsteuerhinterziehung einbezogen war (dem folgend BFH, Urteile vom 19.04.2007 V R 48/04, BFHE 217, 194, BStBl II 2009, 315; vom 12.08.2009 XI R 48/07, BFH/NV 2010, 259; vom 19.05.2010 XI R 78/07, BFH/NV 2010, 2132; Senatsurteil vom 24.11.2010 7 K 2356/06 EFG 2011, 918).

    Wenngleich im Urteil Kittel die Sachlage wohl anders war (Hinterziehung der Eingangsumsätze der dortigen Kläger durch den Lieferanten), hat der BFH (Urteil vom 19.05.2010 XI R 78/07, BFH/NV 2010, 2132) auch die vorgelagerte Mehrwertsteuerhinterziehung, von der der Steuerpflichtige als sog. buffer II Kenntnis haben konnte oder musste, als vorsteuerschädlich angesehen.

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Entscheidung des BFH vom 19.05.2010 XI R 78/07 (BFH/NV 2010, 2132) soweit ersichtlich in der höchstrichterlichen Rechtsprechung insoweit ohne Nachfolgeentscheidung geblieben ist, als dass kein weiterer Fall ersichtlich ist, in dem der BFH wegen der Bösgläubigkeit des Steuerpflichtigen und einer Steuerhinterziehung in einer vorgelagerten Leistungsbeziehung (also nicht in unmittelbarer Leistungsbeziehung zum Steuerpflichtigen) den Vorsteuerabzug versagt hätte.

    Denn im Fall des BFH (Urteil vom 19.05.2010 XI R 78/07 BFH/NV 2010, 2132; ebenso: FG Düsseldorf, Beschluss vom 10.06.2011 5 V 3555/10 A (H(U)), juris) hatte die Steuerpflichtige Kenntnis von Mehrfachdurchläufen von Ware.

  • BFH, 15.07.2020 - III R 68/18

    Freibetrag bei unterjähriger Begründung einer GmbH & atypisch Still

  • FG Berlin-Brandenburg, 12.09.2019 - 7 V 7096/19

    Aussetzung der Vollziehung: Ausschluss des Vorsteuerabzugs bei zu erwartender

  • BFH, 03.07.2019 - XI B 17/19

    Verfahrensfehler bei Unterstellung eines Sachverhalts, der von den tatsächlichen

  • BGH, 19.03.2013 - 1 StR 318/12

    Umsatzsteuerhinterziehung durch den Einsatz eines Missing Traders oder durch die

  • BGH, 29.01.2015 - 1 StR 216/14

    Umsatzsteuerhinterziehung (Berechtigung zum Vorsteuerabzug)

  • BFH, 19.12.2014 - XI B 12/14

    Kein Vorsteuerabzug unter Vertrauensschutzgesichtspunkten bei Bösgläubigkeit,

  • FG Hamburg, 25.11.2014 - 3 K 85/14

    Kein Vorsteuerabzug bei sog. Abdeckrechnung

  • FG Baden-Württemberg, 04.06.2020 - 1 K 2492/19

    Vorsteuerabzug: Identität von Rechnungsaussteller und leistendem Unternehmer -

  • BFH, 11.08.2011 - V R 19/10

    Innergemeinschaftliche Lieferung: Beteiligung an Steuerhinterziehung - Bindung

  • FG Niedersachsen, 20.05.2019 - 11 K 161/16

    Vorsteuerabzug aus Rechnungen eines in einen Umsatzsteuerbetrug eingebundenen

  • FG Berlin-Brandenburg, 17.08.2016 - 7 K 7246/14

    Kein Umsatzsteuererstattungsanspruch des Rechnungsempfängers gegen das

  • FG Baden-Württemberg, 12.11.2009 - 12 K 273/04

    Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung von Kraftfahrzeugen bei

  • FG Düsseldorf, 10.06.2011 - 5 V 3555/10

    Umsatzsteuerkarussell - "Briefkastenfirma" bzw. "Strohfirma" als

  • FG Berlin-Brandenburg, 05.07.2021 - 7 V 7073/21

    Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 69 Abs. 3 FGO) - Umsatzsteuer 2018 und

  • FG Baden-Württemberg, 15.11.2013 - 1 K 1766/12

    Vorsteuerabzug aus Altgoldgeschäften beim Auftreten von Strohmännern -

  • OLG Karlsruhe, 16.03.2015 - 1 (4) Ss 560/14

    Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung: Erforderliche Urteilsfeststellungen bei

  • BFH, 18.02.2013 - XI B 117/11

    Abrechnung über nicht ausgeführte Lieferung

  • BFH, 29.09.2010 - XI S 23/10

    Keine umsatzteuerfreie Vermietung bei nur kurzfristiger Überlassung von Wohnungen

  • FG Münster, 12.06.2019 - 5 K 2404/16

    Recht zum Vorsteuerabzug einer Gerüstbeaufirma aus Eingangsrechnungen

  • FG Münster, 04.06.2020 - 5 K 694/17

    Umsatzsteuer - Zur Frage, wann der Rechnungsempfänger hätte wissen müssen, dass

  • FG Hamburg, 29.01.2014 - 3 V 259/13

    Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug aus "Strohmanngeschäften"; Leistungsbeschreibung bei

  • FG Hamburg, 17.06.2015 - 3 V 91/15

    Versagung des Vorsteuerabzugs trotz Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen

  • FG München, 22.12.2011 - 14 K 4173/07

    Vorsteuerabzug im Betrugsfall

  • FG Hamburg, 26.10.2010 - 3 V 85/10

    Haftung des Geschäftsführers für Vorsteuern aus Rechnungen mit Scheinsitzangaben

  • FG Münster, 05.12.2019 - 5 K 2886/17

    Umsatzsteuer - Zum Nachweis der tatsächlichen Leistungserbringung bei begehrtem

  • FG Baden-Württemberg, 16.01.2012 - 12 V 2793/11

    Kein Vorsteuerabzug aus Gutschriften über Geschäfte mit als Missing-Trader

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