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   OLG Brandenburg, 26.11.2009 - 6 U 12/09   

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https://dejure.org/2009,17082
OLG Brandenburg, 26.11.2009 - 6 U 12/09 (https://dejure.org/2009,17082)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26.11.2009 - 6 U 12/09 (https://dejure.org/2009,17082)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26. November 2009 - 6 U 12/09 (https://dejure.org/2009,17082)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Bestimmtheit der Untersagung von Hilfeleistungen in Steuersachen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Bestimmtheit der Untersagung von Hilfeleistungen in Steuersachen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DStRE 2011, 123
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.07.2001 - I ZR 261/98

    Rechenzentrum

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.11.2009 - 6 U 12/09
    Diesen Anforderungen genügen die vorstehend zitierten Teile des Unterlassungsantrages nicht, weil sie lediglich den Wortlaut des Verbots des § 5 Abs. 1 StBerG wiedergeben, wonach andere als die in den §§ 3, 3a und 4 StBerG bezeichneten Personen und Vereinigungen nicht geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten dürfen (vgl. BGH, Urteil vom 12.7.2001, I ZR 261/98, NJW-RR 2002, 108 ; Senat, Urteil vom 3.2.2004, 6 U 128/03, OLGR Brandenburg 2004, 338; Senat, Urteil vom 3.2.2009, 6 U 46/08, GRUR-RR 2009, 152 ; jeweils zitiert nach Juris).

    Es ist höchstrichterlich entschieden, dass eine solche Antragstellung dem Bestimmtheitsgebot nicht entspricht (BGH, Urteil vom 12.7.2001, I ZR 261/98 - Rechenzentrum, zitiert nach Juris).

    Der Senat folgt der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach die öffentlich-rechtlich organisierten Kammern freier Berufe Verbände zur Förderung gewerblicher Interessen im Sinne von § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG a. F. sind (BGH, Urteil vom 12.7.2001, I ZR 261/98 - Rechenzentrum).

    aa.) Der Bundesgerichtshof hat die Werbung eines Kontierers mit der schlagwortartigen Benennung von Tätigkeitsgebieten mit "Finanzbuchführung", "Finanzbuchhaltung", "Lohnabrechnung" und "Einrichtung der Buchführung" im Briefkopf von Werbeschreiben als wettbewerbswidrig erachtet (BGH, NJW-RR 2002, 108 -111, "Rechenzentrum", zitiert nach Juris).

  • OLG Brandenburg, 03.02.2009 - 6 U 46/08

    Unlautere Werbung: Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.11.2009 - 6 U 12/09
    Diesen Anforderungen genügen die vorstehend zitierten Teile des Unterlassungsantrages nicht, weil sie lediglich den Wortlaut des Verbots des § 5 Abs. 1 StBerG wiedergeben, wonach andere als die in den §§ 3, 3a und 4 StBerG bezeichneten Personen und Vereinigungen nicht geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten dürfen (vgl. BGH, Urteil vom 12.7.2001, I ZR 261/98, NJW-RR 2002, 108 ; Senat, Urteil vom 3.2.2004, 6 U 128/03, OLGR Brandenburg 2004, 338; Senat, Urteil vom 3.2.2009, 6 U 46/08, GRUR-RR 2009, 152 ; jeweils zitiert nach Juris).

    Auf diesen Umstand und auf die vorstehend zitierte Rechtsprechung, die der Klägerin ohnehin deshalb bekannt sind, weil sie in dem Verfahren 6 U 128/03 und 6 U 46/08 beteiligt war, ist die Klägerin von der Beklagten und dem Senat hingewiesen worden.

    Die Klägerin hat im Verfahren 6 U 46/08 den unzulässigen Klageantrag gestellt, es der dortigen Beklagten zu untersagen, "Hilfeleistungen in Steuersachen anzubieten und/oder zu erbringen".

    bb.) Die Beklagte kann sich demgegenüber nicht mit Erfolg auf den vom Senat am 3.2.2009 entschiedenen Fall (6 U 46/08) berufen.

  • BGH, 21.02.2008 - I ZR 142/05

    Buchführungsbüro

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.11.2009 - 6 U 12/09
    Einer aus der Verwendung dieser Begriffe folgenden möglichen Irreführungsgefahr wird durch § 8 Abs. 4 Satz 3 StBerG durch den Verweis auf das UWG entgegengewirkt (vgl. BGH, Urteil vom 21.2.2008, I ZR 142/05, zitiert nach Juris).

    Denn die Aufhebung erfolgte nicht deshalb, weil die Werbung nicht wettbewerbswidrig gewesen wäre, sondern weil die Beklagte im Prozess eine ausreichende Unterlassungserklärung abgegeben hat (Urteil vom 21.2.2008, I ZR 142/05).

  • OLG Brandenburg, 03.02.2004 - 6 U 128/03

    Wettbewerbsverstoß - Werbung für Durchführung von Buchhaltungstätigkeiten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.11.2009 - 6 U 12/09
    Diesen Anforderungen genügen die vorstehend zitierten Teile des Unterlassungsantrages nicht, weil sie lediglich den Wortlaut des Verbots des § 5 Abs. 1 StBerG wiedergeben, wonach andere als die in den §§ 3, 3a und 4 StBerG bezeichneten Personen und Vereinigungen nicht geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten dürfen (vgl. BGH, Urteil vom 12.7.2001, I ZR 261/98, NJW-RR 2002, 108 ; Senat, Urteil vom 3.2.2004, 6 U 128/03, OLGR Brandenburg 2004, 338; Senat, Urteil vom 3.2.2009, 6 U 46/08, GRUR-RR 2009, 152 ; jeweils zitiert nach Juris).

    Auf diesen Umstand und auf die vorstehend zitierte Rechtsprechung, die der Klägerin ohnehin deshalb bekannt sind, weil sie in dem Verfahren 6 U 128/03 und 6 U 46/08 beteiligt war, ist die Klägerin von der Beklagten und dem Senat hingewiesen worden.

  • BGH, 31.05.2001 - I ZR 106/99

    Berühmungsaufgabe

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.11.2009 - 6 U 12/09
    Die Tatsache allein, dass sich ein Beklagter gegen die Klage verteidigt und dabei die Auffassung vertritt, zu dem beanstandeten Verhalten berechtigt zu sein, ist jedoch für die Annahme einer die Erstbegehungsgefahr begründenden Berühmung nicht ausreichend (BGH, Urteil vom 31.5.2001, I ZR 106/99, NJW-RR 2001, 1483 , "Berühmungsaufgabe", zitiert nach Juris).
  • BGH, 13.06.2002 - I ZR 173/01

    Zulässigkeit von Kopplungsangeboten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.11.2009 - 6 U 12/09
    Da das Unterlassungsverlangen auf eine Regelung für die Zukunft zielt, ist das im Zeitpunkt der Entscheidung geltende Recht heranzuziehen (BGH, GRUR 2002, 976 ).
  • BGH, 06.04.2006 - I ZR 272/03

    Zahnarztbriefbogen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.11.2009 - 6 U 12/09
    Die Neuregelung in § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG in der seit dem 3.7.2004 geltenden Fassung stellt ausdrücklich klar, dass auch die Verbände zur Förderung "selbständiger beruflicher Interessen" als klagebefugt anzusehen sind (BGH, Urteil vom 6.4.2006, I ZR 272/03 - Zahnarztbriefbogen).
  • OLG Brandenburg, 12.07.2005 - 6 U 108/04

    Unlauterer Wettbewerb: Werbung eines Gewerbetreibenden mit den Bezeichnungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.11.2009 - 6 U 12/09
    Demgegenüber kann sich die Klägerin nicht mit Erfolg auf die Entscheidung des Senats vom 12.7.2005 in der Sache 6 U 108/04 berufen.
  • BGH, 25.06.2015 - I ZR 145/14

    Mobiler Buchhaltungsservice - Wettbewerbsverstoß: Bezeichnung als Buchhalter bei

    Vielmehr ist es ihnen überlassen, eine durch solche Angaben begründete Gefahr der Irreführung des angesprochenen Verkehrs über die von ihnen angebotenen Tätigkeiten auf andere Weise auszuräumen (OLG Jena, GRUR-RR 2009, 149, 150 ff.; OLG Brandenburg, GRUR-RR 2009, 152, 153; OLG Brandenburg, DStR 2010, 2215 f.).
  • OLG Karlsruhe, 22.01.2014 - 6 U 45/13

    Mobiler Buchhaltungsservice - Wettbewerbsrecht: Irreführende Verwendung des

    Insoweit besteht kein Unterschied zur Verwendung des Begriffs der Buchhaltung bzw. Buchführung, bei welchen die vorherrschende Auffassung davon ausgeht, dass diese Begriffe den Eindruck erwecken, dass der Werbende auch steuerberatenden Berufe vorbehaltenen Tätigkeiten ausübe (vgl. BGH, DStR 2001, 1669, 1670; OLG Brandenburg, DStRE 2011, 123; OLG Jena, GRUR-RR 2009, 149, 151; OLG Düsseldorf, DStR 2012, 2560 Rn. 23; Bornkamm, in Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl. § 5 Rn. 4.146).
  • VG Regensburg, 05.03.2015 - RN 5 K 13.1281

    Spielhalle; Werbung; Casino; Bezeichnung "Casino" im Sozialkonzept, in den

    Dann ist auch die Werbung damit grundsätzlich zulässig (vgl. dazu auch OLG Brandenburg vom 26.11.2009, Az. 6 U 12/09).
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