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   FG Schleswig-Holstein, 23.01.2012 - 5 K 64/11   

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https://dejure.org/2012,3119
FG Schleswig-Holstein, 23.01.2012 - 5 K 64/11 (https://dejure.org/2012,3119)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23.01.2012 - 5 K 64/11 (https://dejure.org/2012,3119)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23. Januar 2012 - 5 K 64/11 (https://dejure.org/2012,3119)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unentgeltliche Mahlzeitengewährung an in einem Betrieb angestellte Arbeitnehmer als ein lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Unentgeltliche Mahlzeitengewährung an angestellte Arbeitnehmer als lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Unentgeltliche Mahlzeitengewährung an angestellte Betreuer eines Kinderheims kein Arbeitslohn

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Mahlzeiten vom Arbeitgeber

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Kinderbetreuung: Sind Mahlzeiten steuerfrei oder nicht?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unentgeltliche Mahlzeiten für angestellte Betreuer eines Kinderheims stellen nicht immer lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn dar - Als notwendige Begleiterscheinung für Betriebsfunktion dienende Vorteile sind nicht als Arbeitslohn anzusehen

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Bewirtung und Mahlzeiten: Arbeitnehmer
    Beköstigungen der Arbeitnehmer im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers
    Lohnsteuerrechtliche Behandlung

Papierfundstellen

  • DStRE 2012, 918
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 11.03.2010 - VI R 7/08

    Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendung im betrieblichen Eigeninteresse -

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 23.01.2012 - 5 K 64/11
    Demgegenüber sind solche Vorteile kein Arbeitslohn, die sich bei objektiver Würdigung aller Umstände nicht als Entlohnung sondern lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzung erweisen (vgl. BFH, Urteil vom 11. März 2010 VI R 7/08 m.w.N. zur Rechtsprechung).

    Je höher aus Sicht des Arbeitnehmers die Bereicherung anzusetzen ist, desto geringer zählt das aus der Sicht des Arbeitgebers vorhandene eigenbetriebliche Interesse (vgl. BFH, Urteil vom 11. April 2006 VI R 60/02, BFHE 212, 574, BStBl II 2006, 691, vom 11. März 2010 VI R 7/08, BFHE 228, 505, BStBl II 2010, 763).

    Dies gilt auch, wenn die Zuwendung für den Arbeitnehmer mit angenehmen Begleitumständen verbunden ist (vgl. BFH, Urteil vom 11. März 2010 VI R 7/08, BFHE 228, 505, BStBl II 2010 763).

  • BFH, 28.02.1975 - VI R 28/73

    Steuerliche Behandlung der freien Unterkunft und Verpflegung bei ehrenamtlichen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 23.01.2012 - 5 K 64/11
    In diesem Zusammenhang ist bspw. die ehrenamtlichen Helfern von Wohlfahrtsverbänden, die Kinder und Jugendliche auf Ferienreisen betreuen, unentgeltlich gewährte Unterkunft und Verpflegung nicht als steuerpflichtiger Sachbezug angesehen worden, wenn eine der wesentlichen Aufgaben der Helfer in der Überwachung der Teilnehmer während des Essens und Schlafens besteht und diese Tätigkeit während der gesamten Dauer des Aufenthalts ausgeübt werden muss (vgl. BFH, Urteil vom 28. Februar 1975 VI R 28/73, BFHE 115, 342, BStBl II 1976, 134).

    Demgegenüber wird in der Gewährung von Verpflegungsleistungen an Haus-, Hotel- oder Krankenhausangestellte in der Regel steuerpflichtiger Arbeitslohn gesehen (vgl. BFH, Urteil vom 28. Februar 1975 VI R 28/73, BFHE 115, 342, BStBl II 1976, 134).

    Wie auch in dem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall der Gewährung unentgeltlicher Verpflegung von Betreuern in einem von einem Wohlfahrtsverband ausgerichteten Ferienlager (vgl. Urteil vom 28. Februar 1975 VI R 28/73, BFHE 15, 342, BStBl II 1976, 134) steht auch im Streitfall die betriebsfunktionale Zielsetzung der unentgeltlichen Verpflegung der Betreuer bei der gemeinsamen Einnahme der Mahlzeiten im Vordergrund.

  • FG Niedersachsen, 19.02.2009 - 11 K 384/07

    Mahlzeiten während der Arbeit als überwiegend betriebsfunktionale Zielsetzungen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 23.01.2012 - 5 K 64/11
    Da sich die Betreuer mithin aufgrund dieser arbeitsvertraglichen Pflicht den gemeinsamen Mahlzeiten nicht entziehen konnten, lag allenfalls eine aufgedrängte Bereicherung vor (vgl. Nds. FG, Urteil vom 19. Februar 2009 11 K 384/07, DStRE 2010, 1162).

    Gegenüber dem vom Niedersächsischen Finanzgericht in seiner Entscheidung vom 19. Februar 2009 (Az 11 K 384/07) entschiedenen Fall der unentgeltlichen Gewährung von Verpflegung an pädagogische Mitarbeiter in einem Kindergarten geht der Berichterstatter zwar davon aus, dass es sich bei den hier in Rede stehenden Mahlzeiten um vollwertige, auch für den Ernährungsbedarf eines Erwachsenen ausreichende Mahlzeiten handelte.

  • BFH, 11.04.2006 - VI R 60/02

    Arbeitslohn bei Überlassung von hochwertigen Kleidungsstücken an Arbeitnehmer zu

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 23.01.2012 - 5 K 64/11
    Je höher aus Sicht des Arbeitnehmers die Bereicherung anzusetzen ist, desto geringer zählt das aus der Sicht des Arbeitgebers vorhandene eigenbetriebliche Interesse (vgl. BFH, Urteil vom 11. April 2006 VI R 60/02, BFHE 212, 574, BStBl II 2006, 691, vom 11. März 2010 VI R 7/08, BFHE 228, 505, BStBl II 2010, 763).
  • FG Hamburg, 17.09.2015 - 2 K 54/15

    Unentgeltliche Mahlzeitengestellung an Mitarbeiter auf einer Offshore-Plattform

    cc) Der Beklagte kann sich auch nicht mit Erfolg auf die finanzgerichtliche Rechtsprechung zur Beurteilung der unentgeltlichen Mahlzeitengewährung an Betreuer eines Kinderheims bzw. von Erziehern in einem Kindergarten berufen (FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23. Januar 2012 5 K 64/11, DStRE 2012, 918; FG Niedersachsen, Urteil vom 19. Februar 2009 11 K 384/07, DStRE 2010, 1162).
  • FG Baden-Württemberg, 21.03.2013 - 3 K 3932/11

    Verpflegungsmehraufwendungen für die ersten drei Monate eines befristeten

    Der Berichterstatter legte im Termin unter Berufung auf das Urteil des Schleswig-Hosteinischen Finanzgerichts (FG) vom 23. Januar 2012 5 K 64/11 (DStRE 2012, 918) dar, dass er am Ansatz eines Sachbezugs als ausländischer Arbeitslohn zweifle.

    a) So kommt es an sich nicht mehr darauf an, dass nach Auffassung des erkennenden Senats im Streitfall der von der FK vorgenommene Ansatz eines Sachbezugs für Unterkunft und Verpflegung in Höhe von zuletzt (917,76 EUR + 87, 04 EUR =) 1.004,80 EUR als Bezüge von K nicht gerechtfertigt erscheint, weil die kostenfreie Unterkunft und Verpflegung für K eigenbetrieblichen Interessen der A gedient haben (vgl. BFH-Urteil vom 28. Februar 1975 VI R 28/73, BFHE 115, 342, BStBl II 1976, 134; Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG in DStRE 2012, 918).

  • FG München, 03.05.2013 - 8 K 4017/09

    Geldwerter Vorteil bei unentgeltlicher Verpflegung eines Profitfußballers

    In diesem Zusammenhang ist bspw. die ehrenamtlichen Helfern von Wohlfahrtsverbänden, die Kinder und Jugendliche auf Ferienreisen betreuen, unentgeltlich gewährte Unterkunft und Verpflegung nicht als steuerpflichtiger Sachbezug angesehen worden, wenn eine der wesentlichen Aufgaben der Helfer in der Überwachung der Teilnehmer während des Essens und Schlafens besteht und diese Tätigkeit während der gesamten Dauer des Aufenthalts ausgeübt werden muss (vgl. BFH, Urteil vom 28.02.1975 VI R 28/73, BFHE 115, 342, BStBl II 1976, 134; ebenso Schleswig Holsteinisches FG zur unentgeltlichen Mahlzeitgewährung an Betreuer eines Kinderheims bei arbeitsvertraglich verpflichtender Weisung zur Teilnahme an den Mahlzeiten, Urteil vom 23.01.2012 5 K 64/11, DStRE 2012, 918, Niedersächsisches FG zur Mahlzeitgestellung an Kindergärtnerinnen bei Pflicht zu gemeinsamer Mahlzeiteinnahme mit den Kindern, Urteil vom 19.02.2009 11 K 384/07, DStRE 2010, 1162, sowie FG Düsseldorf zur Bewirtung der Spieler eines Sportvereins bei Teilnahmepflicht, Urteil vom 29.06.1995 14 K 5030/91, Juris).

    Insoweit ist daher der vorliegende Fall weder mit dem von dem Schleswig Holsteinischen FG entschiedenen Fall (Urteil vom 23.01.2012, a.a.O.) noch mit dem des Niedersächsischen FG (Urteil vom 19.02.2009, a.a.O.) vergleichbar.

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