Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 27.02.1970

Rechtsprechung
   BVerwG, 26.06.1970 - IV C 134.68   

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BVerwG, 26.06.1970 - IV C 134.68 (https://dejure.org/1970,89)
BVerwG, Entscheidung vom 26.06.1970 - IV C 134.68 (https://dejure.org/1970,89)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Juni 1970 - IV C 134.68 (https://dejure.org/1970,89)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestandskraft eines erst nach seinem Ergehen durch Rückwirkung des Satzungserlasses gedeckten Verwaltungsakts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 1971, 66
  • DVBl 1970, 835
  • DVBl 1970, 838
  • DÖV 1970, 861
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 22.11.1968 - IV C 87.68

    Rückwirkung einer Erschließungsbeitragssatzung

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1970 - IV C 134.68
    Eine Ortssatzung der Gemeinde über Erschließungsbeiträge kann sich rückwirkende Kraft beilegen (Fortsetzung der Rechtsprechung von BVerwG IV C 87.68).

    Daß sich eine Beitragssatzung im Sinne von § 132 des Bundesbaugesetzes - BBauG - rückwirkende Kraft beilegen kann, hat der erkennende Senat bereits in der Sache BVerwG IV C 87.68 (DVBl. 1969, 273) ausgesprochen.

  • BVerwG, 24.04.1961 - VII B 120.60

    Vorliegen einer Rückwirkung einer Fremdenverkehrsabgabensatzung - Bestimmung der

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1970 - IV C 134.68
    Ein Verwaltungsakt, der durch eine nach seinem Erlaß verkündete Ortssatzung gedeckt wird, ist rechtmäßig, wenn sich die Ortssatzung rechtmäßig rückwirkende Kraft auf den Zeitpunkt des Erlasses des Bescheides beilegt (Fortsetzung der Rechtsprechung BVerwG VII B 120.60).

    Damit befindet er sich auch in Übereinstimmung mit BVerwG VII B 120.60.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.07.1969 - II A 714/66
    Auszug aus BVerwG, 26.06.1970 - IV C 134.68
    Soweit das Preußische Oberverwaltungsgericht (OVGE 78, 124 und 85, 143) und das Oberverwaltungsgericht Münster in der Sache III A. 451/64 (DVBl. 1967, 585) die Wiederholung des Verwaltungsaktes verlangen, vermag der erkennende Senat dem nicht zu folgen; das Oberverwaltungsgericht Münster hat diese Rechtsprechung im übrigen inzwischen aufgegeben (vgl. Urteile vom 16. Juli und vom 8. Oktober 1969 - II A 714/66 und II A 217/67 - in DVBl. 1970, 427 und 430).
  • BVerwG, 31.01.1969 - IV C 47.67

    Einheitlichkeit einer Erschließungsanlage bei unterschiedlicher

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1970 - IV C 134.68
    In der Sache BVerwG IV C 47.67 (VerwRspr 20, 446) hat der Senat entschieden, daß ein öffentliches Interesse, das den Erlaß des Erschließungsbeitrages zu rechtfertigen vermag, auch darin liegen kann, daß einer Gemeinde an der Ansiedlung gewerblicher Betriebe gelegen ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.1969 - II A 217/67

    Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Gewerbesteuerbescheides; Formelle

    Auszug aus BVerwG, 26.06.1970 - IV C 134.68
    Soweit das Preußische Oberverwaltungsgericht (OVGE 78, 124 und 85, 143) und das Oberverwaltungsgericht Münster in der Sache III A. 451/64 (DVBl. 1967, 585) die Wiederholung des Verwaltungsaktes verlangen, vermag der erkennende Senat dem nicht zu folgen; das Oberverwaltungsgericht Münster hat diese Rechtsprechung im übrigen inzwischen aufgegeben (vgl. Urteile vom 16. Juli und vom 8. Oktober 1969 - II A 714/66 und II A 217/67 - in DVBl. 1970, 427 und 430).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 20.11.1967 - I A 11/65
    Auszug aus BVerwG, 26.06.1970 - IV C 134.68
    Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg I OVG A 11/65 (DVBl. 1968, 397) kann zum Vergleich hier nicht herangezogen werden, weil dort ausdrücklich darauf abgestellt wird, daß es sich bei einer nachträglichen Widmung einer öffentlichen Straße um die nachträgliche Setzung eines Tatbestandsmerkmales handele.
  • BVerwG, 28.11.1975 - IV C 45.74

    Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung einer Erschließungsbeitragssatzung;

    Eine Beitragssatzung darf in der Regel rückwirkend geändert werden, wenn die Rückwirkung dazu dienen soll, eine ungültige oder in ihrer Gültigkeit zweifelhafte Satzung durch eine neue Satzung zu ersetzen (Fortsetzung der Rechtsprechung des Urteils vom 26. Juni 1970 - BVerwG IV C 134.68 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 7).

    Ein infolge Fehlens einer gültigen Beitragssatzung zunächst rechtswidriger Beitragsbescheid kann nachträglich dadurch "geheilt" werden, daß eine gültige Beitragssatzung mit einer Rückwirkung in Kraft tritt, die zeitlich auch den Bescheid erfaßt (vgl. Urteile vom 26. Juni 1970 - BVerwG IV C 134.68 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 7 -, vom 8. Februar 1974 - BVerwG IV C 21.72 - und vom 14. März 1975 - BVerwG IV C 34.73 - a.a.O.).

    Dies hat das Berufungsgericht mit zutreffenden Hinweisen auf die Rechtsprechung des Senats (vgl. insbesondere Urteile vom 1. Dezember 1972 - BVerwG IV C 76.69 - KStZ 1973, 120 -, vom 22. November 1968 - BVerwG IV C 87.68 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 3 - und vom 26. Juni 1970 - BVerwG IV C 134.68 - a.a.O.; vgl. dazu auch BVerfGE 13, 261 [272]) richtig erkannt.

    In seinem Urteil vom 26. Juni 1970 - BVerwG IV C 134.68 - (a.a.O.) hat der Senat angedeutet, daß der Rückwirkung eine zeitliche Grenze gesetzt sein könne, und zwar im Anschluß an Ausführungen des Berufungsgerichts, das eine Rückwirkung nur bis zu demjenigen Zeitpunkt für rechtmäßig hielt, "von dem an eine Verjährung der Beitragsforderung bis zur tatsächlichen Verkündung der Satzung nicht hätte eintreten können, wenn die Beitragsforderung bei rechtzeitiger ordnungsgemäßer Verkündung der Satzung bereits seinerzeit entstanden wäre".

  • BVerfG, 03.09.2009 - 1 BvR 2384/08

    Keine Verletzung der Berufsfreiheit eines Spielgeräteaufstellers durch

    Ein schutzwürdiges Vertrauen darauf, von einer solchen Abgabe verschont zu werden, kann dann nicht entstehen (vgl. zu Beiträgen und Gebühren: BVerwG, Urteil vom 22. November 1968 - IV C 87.68 -, DVBl 1969, S. 273 f.; Urteil vom 26. Juni 1970 - IV C 134.68 -, DVBl 1970, S. 835; BVerwGE 50, 2 ; 64, 218 ; 67, 129 ; Beschluss vom 7. Februar 1996 - 8 B 13/96 -, Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 36; Beschluss vom 19. Oktober 2006 - 9 B 7/06 -, [...], Rn. 8; für kommunale Steuern: BVerwGE 37, 252 - Schankerlaubnissteuer; Beschluss vom 28. August 2007 - 9 B 15/07-, BFH/NV 2008, Beilage 1, S. 80 - Spielautomatensteuer und Beschluss vom 31. März 2008 - 9 B 30/07 -, Buchholz 11 Art. 20 GG Nr. 191 - Spielautomatensteuer; vgl. ferner Driehaus, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 2 Rn. 35 [September 2005] m.w.N.).
  • BVerwG, 28.11.1975 - IV C 47.74

    Rückwirkende Änderung einer Erschließungsbeitragssatzung; Entbehrlichkeit eines

    Eine Beitragssatzung darf in der Regel rückwirkend geändert werden, wenn die Rückwirkung dazu dienen soll, eine ungültige oder in ihrer Gültigkeit zweifelhafte Satzung durch eine neue Satzung zu ersetzen (Fortsetzung der Rechtsprechung desUrteils vom 26. Juni 1970 - BVerwG IV C 134.68 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 7).

    Ein infolge Fehlens einer gültigen Beitragssatzung zunächst rechtswidriger Beitragsbescheid kann nachträglich dadurch "geheilt" werden, daß eine gültige Beitragssatzung mit einer Rückwirkung in Kraft tritt, die zeitlich auch den Bescheid erfaßt (vgl.Urteile vom 26. Juni 1970 - BVerwG IV C 134.68 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 7, vom 8. Februar 1974 - BVerwG IV C 21.72 - undvom 14. März 1975 - BVerwG IV C 34.73 - a.a.O.).

    Dies hat das Berufungsgericht mit zutreffenden Hinweisen auf die Rechtsprechung des Senats (vgl. insbesondereUrteile vom 1. Dezember 1972 - BVerwG IV C 76.69 - KStZ 1973, 120, vom 22. November 1968 - BVerwG IV C 87.68 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 3 undvom 26. Juni 1970 - BVerwG IV C 134.68 - a.a.O.; vgl. dazu auch BVerfGE 13, 261 [272]) richtig erkannt.

    In seinemUrteil vom 26. Juni 1970 - BVerwG IV C 134.68 - (a.a.O.) hat der Senat angedeutet, daß der Rückwirkung eine zeitliche Grenze gesetzt sein könne, und zwar im Anschluß an Ausführungen des Berufungsgerichts, das eine Rückwirkung nur bis zu demjenigen Zeitpunkt für rechtmäßig hielt, "von dem an eine Verjährung der Beitragsforderung bis zur tatsächlichen Verkündung der Satzung nicht hätte eintreten können, wenn die Beitragsforderung bei rechtzeitiger ordnungsgemäßer Verkündung der Satzung bereits seinerzeit entstanden wäre".

  • BVerwG, 09.06.1976 - IV C 58.74

    Rückwirkende Änderung einer Beitragssatzung; Entbehrlichkeit eines Bebauungsplans

    Bescheid erfaßt (vgl. Urteile vom 26. Juni 1970 - BVerwG IV C 134.68 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 7, vom 8. Februar 1974 - BVerwG IV C 21.72 - und vom 14. März 1975 - BVerwG IV C 34.73 - ...).

    Dies hat das Berufungsgericht mit zutreffenden Hinweisen auf die Rechtsprechung des Senats (vgl. insbesondere Urteile vom 1. Dezember 1972 - BVerwG IV C 76.69 - KStZ 1973, 120, vom 22. November 1968 - BVerwG IV C 87.68 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 3 und vom 26. Juni 1970 - BVerwG IV C 134.68 - a.a.O.; vgl. dazu auch BVerfGE 13, 261 [272]) richtig erkannt.

    In seinem Urteil vom 26. Juni 1970 - BVerwG IV C 134.68 - (a.a.O.) hat der Senat angedeutet, daß der Rückwirkung eine zeitliche Grenze gesetzt sein könne, und zwar im Anschluß an Ausführungen des Berufungsgerichts, das eine Rückwirkung nur bis zu demjenigen Zeitpunkt für rechtmäßig hielt, 'von dem an eine Verjährung der Beitragsforderung bis zur tatsächlichen Verkündung der Satzung nicht hätte eintreten können, wenn die Beitragsforderung bei rechtzeitiger ordnungsgemäßer Verkündung der Satzung bereits seinerzeit entstanden wäre'.

  • OVG Thüringen, 18.12.2008 - 2 KO 994/06

    Finanzausgleich; Berechnung der Schulumlage unter Einbeziehung der Zins- und

    Es entspricht rechtsstaatlichen Grundsätzen, dass eine Satzung rückwirkend erlassen werden kann, wenn diese eine ungültige Satzung bzw. eine solche, deren Gültigkeit rechtlichen Zweifeln unterliegt, ersetzen soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1970 - IV C 134.68 - DVBl 1970, 835 [zu einer Ortssatzung], vom 28. November 1975 - IV C 45.74 - BVerwGE 50, 2-11 [zu einer Erschließungsbeitragssatzung] und vom 15. April 1983 - 8 C 170/81 - BVerwGE 67, 129-135 [zu einer Beitragssatzung], sowie Beschlüsse vom 19. Oktober 2006 - 9 B 7/06 - juris und vom 3. Juni 2008 - 9 BN 3/08 -).
  • BVerwG, 28.11.1975 - IV C 18.74

    Rückwirkende Änderung einer Erschließungsbeitragssatzung; Voraussetzungen eins

    "Ein infolge Fehlens einer gültigen Beitragssatzung zunächst rechtswidriger Beitragsbescheid kann nachträglich dadurch 'geheilt' werden, daß eine gültige Beitragssatzung mit einer Rückwirkung in Kraft tritt, die zeitlich auch den Bescheid erfaßt (vgl. Urteile vom 26. Juni 1970 - BVerwG IV C 134.68 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 7 -, vom 8. Februar 1974 - BVerwG IV C 21.72 - und vom 14. März 1975 - BVerwG IV C 34.73 - a.a.O.).

    Dies hat das Berufungsgericht mit zutreffenden Hinweisen auf die Rechtsprechung des Senats (vgl. insbesondere Urteile vom 1. Dezember 1972 - BVerwG IV C 76.69 - KStZ 1973, 120 -, vom 22. November 1968 - BVerwG IV C 87.68 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 3 - und vom 26. Juni 1970 - BVerwG IV C 134.68 - a.a.O.; vgl. dazu auch BVerfGE 13, 261 [272]) richtig erkannt.

    In seinem Urteil vom 26. Juni 1970 - BVerwG IV C 134.68 - (a.a.O.) hat der Senat angedeutet, daß der Rückwirkung eine zeitliche Grenze gesetzt sein könne, und zwar im Anschluß an Ausführungen des Berufungsgerichts, das eine Rückwirkung nur bis zu demjenigen Zeitpunkt für rechtmäßig hielt, 'von dem an eine Verjährung der Beitragsforderung bis zur tatsächlichen Verkündung der Satzung nicht hätte eintreten können, wenn die Beitragsforderung bei rechtzeitiger ordnungsgemäßer Verkündung der Satzung bereits seinerzeit entstanden wäre'.

  • VG Cottbus, 24.10.2016 - 6 K 922/14

    Kommunalrecht: Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz gemäß Art. 3 Abs. 1 GG hat der Bürger keinen eventuellen Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht (so bereits BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1970 - IV C 134.68 -, ZMR 1971 S. 66 und Beschluss vom 11. Juni 1986 - 8 B 16.86 -, KStZ 1986 S. 191; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. Mai 2013 - 9 S 75.12 -, juris Rn. 23; Bayerischer VGH, Beschluss vom 2. Mai 2012 - 20 ZB 11.2848 -, juris; Beschluss vom 7. Februar 2012 - 20 ZB 11.2948 -, juris; Beschluss vom 2. August 2006 - 23 ZB 06.643 -, juris; Beschlüsse der Kammer vom 6. Juli 2010 - VG 6 L 65/10 -, juris Rn. 15 und vom 8. Mai 2013 - 6 L 328/12 -, juris Rn. 20).
  • VG Gelsenkirchen, 13.12.2011 - 6 K 2339/07

    Vorbescheid, Supermarkt, Lebensmittelmarkt, bescheidungsfähig,

    Zwar kann sich aus dem Gebot des Vertrauensschutzes eine Grenze für den Zeitraum der Rückwirkung ergeben, so etwa BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1970 - IV C 134.68 -, BRS 37 Nr. 125, diese ist hier aber jedenfalls in Bezug auf die Gebührenbescheide noch nicht erreicht ist.

    vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1970 - IV C 134.68 -, BRS 37 Nr. 125.

  • BGH, 10.07.1975 - III ZR 75/72

    Frage der Amtspflichtverletzung bei negativer Entscheidung über

    Ein belastender Verwaltungsakt, dem (zunächst) die gesetzliche Grundlage fehlt, ist bzw. wird rechtmäßig , wenn er durch eine später verkündete Rechtsnorm gedeckt wird, die in zulässiger Weise auf den Zeitpunkt seines Erlasses zurückwirkt (vgl. BVerwG DÖV 1970, 861; OVG Münster DVBl 1970, 427 und 430).
  • BVerwG, 22.03.1974 - IV C 23.72

    Erschließungsbeitragspflicht für vor Erlaß der Beitragssatzung hergestellter

    Durch diese Entscheidung ist übrigens die frühere Rechtsprechung des erkennenden Senates - etwa im Urteil vom 26. Juni 1970 - BVerwG IV C 134.68 - (Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 7; DVBl. 1970, 835) - über die Rückwirkung von Beitragssatzungen nicht generell hinfällig geworden, wie Sellner in Baurecht 1974, 3 meint.
  • BVerwG, 06.06.1975 - IV C 27.73

    Voraussetzungen für einen Verzicht auf Erhebung von Erschließungsbeiträgen

  • BVerwG, 14.03.1975 - IV C 34.73

    Gesetzliche Voraussetzungen für die Entstehung der Beitragspflicht zu

  • BVerwG, 02.12.1977 - 4 C 55.75

    Hinreichende Bestimmung der Merkmale der endgültigen Herstellung einer

  • BVerwG, 19.02.1971 - VII C 43.67

    Umfang des Rückwirkungsverbots - Berichtigung eines Versehens in einer

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.09.2022 - 2 LB 3/22

    Vorauszahlung eines Straßenausbaubeitrages aufgrund rückwirkender Satzung

  • BVerwG, 25.02.1972 - VII B 92.70

    Heilung eines Gebührenbescheides durch den rückwirkenden Erlaß einer

  • BVerwG, 16.02.1973 - IV C 52.71

    Verteilungsmaßstab der Erschließungsbeiträge nach der Verschiedenheit der Nutzung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.1994 - 22 B 997/94

    Rechtsstaatsprinzip; Satzungsrechtliche Ermächtigung; Heilung; Rechtswidriger

  • BVerwG, 08.02.1974 - IV C 21.72

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 04.08.1975 - 4 B 70.75

    Nichtzulassung einer Revision

  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 76.69

    Erhebung einer Gebühr für das Aufstellen einer Plakattafel - Wirksamkeit der

  • BVerwG, 25.02.1972 - VII B 91.70

    Rückwirkender Satzungserlass mit rückwirkender Heilung eines Gebührenbescheids -

  • VG Trier, 14.04.2016 - 2 K 193/16

    Wiederkehrende Straßenbaubeiträge Saarburg

  • BVerwG, 25.11.1971 - I C 15.70
  • BVerwG, 19.02.1971 - VII C 51.67

    Besteuerung der Erlangung einer Schankerlaubnis - Zulässige Rückwirkung einer

  • VG Potsdam, 22.02.2011 - 3 K 2928/05

    Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk für Rechtsanwälte; Beitragspflicht

  • BVerwG, 19.02.1971 - VII C 53.67

    Rückwirkender Erlass einer Steuerordnung - Erhebung einer Schankerlaubnissteuer -

  • VG Göttingen, 12.05.2016 - 2 A 2/15

    Erdrosselung; Festsetzungsverjährung; rückwirkende Satzung; Schätzung von

  • BVerwG, 25.11.1971 - I C 17.70

    Erhebung von ersparter Umsatzsteuer - Zahlung eines Ersparnisbetrages -

  • BVerwG, 19.02.1971 - VII C 87.67

    Zahlung einer Schankerlaubnissteuer für das Betreiben einer Schankwirtschaft -

  • BVerwG, 19.02.1971 - VII C 89.67

    Zahlung einer Schankerlaubnissteuer für das Betreiben einer Schankwirtschaft -

  • BVerwG, 19.02.1971 - VII C 92.67

    Zahlung einer Schankerlaubnissteuer für das Betreiben einer Schankwirtschaft -

  • BVerwG, 19.02.1971 - VII C 91.67

    Zahlung einer Schankerlaubnissteuer für das Betreiben einer Schankwirtschaft -

  • BVerwG, 19.02.1971 - VII C 90.67

    Zahlung einer Schankerlaubnissteuer für das Betreiben einer Schankwirtschaft -

  • BVerwG, 19.02.1971 - VII C 88.65

    Rückwirkender Erlass einer gemeindlichen Steuerordnung - Zahlung einer

  • BVerwG, 19.02.1971 - VII C 94.67

    Zahlung einer Schankerlaubnissteuer für das Betreiben einer Schankwirtschaft -

  • BVerwG, 19.02.1971 - VII C 93.67

    Rückwirkender Erlass einer gemeindlichen Steuerordnung - Zahlung einer

  • VG Potsdam, 25.01.2011 - 3 K 2948/05

    Rechtmäßigkeit von Satzungsbeschlüssen der Vertreterversammlung des

  • BVerwG, 19.12.1975 - 4 B 164.75

    Zeitliche Begrenzung der Rückwirkung von Erschließungsbeitragssatzungen -

  • BVerwG, 19.12.1975 - 4 B 165.75

    Zeitliche Begrenzung der Rückwirkung von Erschließungsbeitragssatzungen -

  • BVerwG, 19.02.1971 - VII C 95.67

    Zahlung einer Schankerlaubnissteuer für das Betreiben einer Schankwirtschaft -

  • VG Cottbus, 06.07.2010 - 6 L 65/10

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Schmutzwasseranschlussbeiträgen

  • VGH Bayern, 09.11.1995 - 13 A 95.1646
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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.02.1970 - IV C 36.69   

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BVerwG, 27.02.1970 - IV C 36.69 (https://dejure.org/1970,151)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erhebung eines Erschließungsbeitrages für die Einrichtung einer Mischkanalisation für Straßenentwässerung und Grundstücksentwässerung - Anteil der Straßenentwässerung an der gemeinsamen Kanalisation - Umlagefähigkeit von nicht nur der Entwässerung der abzurechnenden ...

  • rechtsportal.de

    BBauG § 128
    Bemessung des Erschließungsaufwands bei Einrichtung einer Mischkanalisation für Straßen- und Grundstücksentwässerung; Umfang der Umlegungsfähigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 1970, 250
  • DVBl 1970, 835
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 05.09.1969 - IV C 67.68

    Umfang des beitragsfähigen Erschließungsaufwands

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1970 - IV C 36.69
    Ebenso gehören nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats nicht zum Erschließungsaufwand die Kosten für die provisorische Makadamdecke aus dem Jahre 1924 sowie die jetzt für deren Abriß entstandenen Kosten (BVerwG IV C 67.68 in MDR 1970, 167 = DVBl. 1970, 81).
  • BVerwG, 22.11.1968 - IV C 82.67

    Umfang der Erschließungsbeiträge bei Ortsdurchfahrten

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1970 - IV C 36.69
    Daß ein pauschaler Zuschlag für entstandene Verwaltungskosten dem Erschließungsaufwand nicht zugerechnet werden kann, hat der erkennende Senat in der Sache BVerwG IV C 82.67 entschieden (DVBl. 1969, 271 = BBauBl. 1970, 27 - MDR 1969, 508 -. DÖV 1969, 358).
  • BVerwG, 21.05.1969 - IV C 93.67

    Anforderungen an die Geltendmachung eines Erschließungsrechts - Voraussetzungen

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1970 - IV C 36.69
    Rechtsprechung des erkennenden Senates in der Sache BVerwG IV C 93.67 (Urteil vom 21. Mai 1969) wäre das nur dann der Fall, wenn die Beitragspflicht der Klägerin durch diesen Vertrag hätte für alle Zeiten abgelöst werden sollen.
  • BVerwG, 09.12.1983 - 8 C 112.82

    Beitragsfähiger Erschließungsaufwand für die Herstellung einer sowohl der

    Davon, daß dies bei Gemeinschaftseinrichtungen für die Straßen- und Grundstücksentwässerung zutrifft, ist das Bundesverwaltungsgericht in seiner einschlägigen Rechtsprechung stets ausgegangen (vgl. etwa das Urteil vom 27. Februar 1970 - BVerwG IV C 36.69 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 9 S. 12 [13]).

    Das führt zu einem Zuordnungsschlüssel, für den es ausschlaggebend auf die durch die Herstellung einer Gemeinschaftseinrichtung hier und dort ersparten Kosten, nicht dagegen auf das Verhältnis der auf der Straße und den anliegenden Grundstücken anfallenden und von der gemeinsamen Kanalisation aufzunehmenden Regenwassermengen ankommt (so aber noch Urteil vom 27. Februar 1970 - BVerwG IV C 36.69 - a.a.O.).

  • BVerwG, 27.06.1985 - 8 C 124.83

    Kostenaufgliederung - Schmutzwasserkanalisation - Straßenentwässerung -

    Das führt zu einem Zuordnungsschlüssel, für den es ausschlaggebend auf die durch die Herstellung einer Gemeinschaftseinrichtung hier und dort ersparten Kosten, nicht dagegen auf das Verhältnis der auf der Straße und den auf den anliegenden Grundstücken anfallenden und von der gemeinsamen Kanalisation aufzunehmenden Regenwassermengen ankommt (so aber noch Urteil vom 27. Februar 1970 - BVerwG IV C 36.69 - [Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 9 S. 13 f. ]).".
  • BVerwG, 29.08.1972 - IV B 68.72

    Beschluss eines auf Grund mündlicher Verhandlung ergehenden Urteils - Beiträge

    Die Frage der Anteilsberechnung ist für den Fall der Mischkanalisation, die der Entwässerung der Straße und der anliegenden Grundstücke dient, durch das Urteil vom 27. Februar 1970 - BVerwG IV C 36.69 - (KStZ 1971, 179) dahin geklärt worden, daß die Kosten im Verhältnis der Straßenabwässer zu den Grundstücksabwassern anzusetzen sind.

    Auch Abweichungen von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 1970 - BVerwG IV C 36.69 - und vom 25. August 1971 - BVerwG IV C 93.69 - im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO sind nicht schlüssig dargetan.

    Wenn das Urteil BVerwG IV C 36.69 davon ausgeht, daß obere Grenze für die beitragsfähigen Kosten der Straßenentwässerung im Falle einer Mischkanalisation diejenigen Kosten seien, die für die Anlegung einer selbständigen Entwässerungsanlage für die Straße entstehen würden, so hat der Senat damit nicht ausgesprochen, daß die Kosten eines fiktiven Straßenentwässerungskanals in jedem Falle der Mischkanalisation zugrunde zu legen wären; er hat veelmehr an die bezeichnete obere Grenze nur für den Fall gedacht, daß sich ausnahmsweise wegen besonderer Umstände aus der Einrichtung einer Mischkanalisation nicht der beabsichtigte Vorteil für den Anlieger ergebe, sondern der auf die Straßenentwässerung entfallende Kostenanteil höher liege als eine eigene Entwässerung für die Straße.

  • BVerwG, 25.08.1971 - IV C 93.69

    Bemessung von Einheitssätzen für die Straßenentwässerung

    Bei einer Mischkanalisation ist der Einheitssatz dadurch zu ermitteln daß von Durchschnittssatz der Anlagekosten derjenige Anteil abzuziehen ist, der mengenmäßig auf das von Grundstück eingeleitete Wasser entfällt (Fortsetzung der Rechtsprechung BVerwG IV C 36.69).

    Der Anteil des zugeleiteten Wassers ist vielmehr durch den Vergleich der Wassermenge zu ermitteln, wie sich aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts BVerwG IV C 36.69 (ZMR 1970, 250) ergibt.

  • OVG Saarland, 26.07.2016 - 1 A 112/15

    Kalkulation der Vorausleistung bei (fehlender) Erschließungsbeitragsfähigkeit der

    Die Kosten einer provisorischen Decke und die für ihren Abriss entstandenen Kosten zählten nicht zum Erschließungsaufwand.(BVerwG, Urteil vom 27.2.1970 - IV C 36.69 -, juris Rdnr. 14).
  • BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 86.75

    Einheitssätze für Straßenentwässerung bei funktionalem Zusammenhang der

    In solchen Fällen werden also - unabhängig von der ohnehin gebotenen Staffelung der Höhe der Einheitssätze nach dem Zeitpunkt der Herstellung - zumindest getrennte Einheitssätze für jede der beiden Entwässerungsarten zu bilden sein (vgl. dazu Urteil des Senats vom 25. August 1971 - BVerwG IV C 93.69 - a.a.O. S. 276 unter Hinweis auf das Urteil vom 27. Februar 1970 - BVerwG IV C 36.69 -, DVBl. 1970, 835).
  • BVerwG, 16.02.1976 - 7 B 18.76

    Anforderungen an die Darlegung der Divergenzrüge als Revisionszulassungsgrund -

    Das Berufungsurteil weicht nicht im Sinne der genannten Vorschrift vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 1970 - BVerwG IV C 36.69 - (DVBl. 1970, 835) ab.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2008 - 3 A 76/04

    Erschließungsbeitragsfähigkeit bei Straßendecke?

    Es kann dahinstehen, ob diese Besonderheiten des Falles dazu führen, dass die Rechtsprechung des BVerwG zur - "in aller Regel nicht" gegebenen - Ansatzfähigkeit der Kosten für Herstellung und Beseitigung von "Provisorien", vgl. Urteile vom 5.9.1969 - IV C 67.68 -, DVBl. 1970, 81; vom 16.11.1973 - IV C 45.72 - BRS 37, Nr. 65, S. 138 (jeweils betreffend provisorische Erschließungsanlagen); vom 27.2.1970 - IV C 36.69 -, BRS 37, Nr. 59, S. 126 (für Herstellung und Abriss einer "provisorischen Makadamdecke"), schon vom Ansatz her unanwendbar ist.
  • OVG Saarland, 26.07.2016 - 1 A 111/15

    Vorausleistung - voraussichtlicher Erschließungsaufwand

    Die Kosten einer provisorischen Decke und die für ihren Abriss entstandenen Kosten zählten nicht zum Erschließungsaufwand.(BVerwG, Urteil vom 27.2.1970 - IV C 36.69 -, juris Rdnr. 14).
  • BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 90.84

    Keine Erhebung von Erschließungsbeiträgen zur Deckung der Herstellungskosten für

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in dem Urteil vom 27. Februar 1970 - BVerwG IV C 36.69 - (Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 9 S. 12 ) dargelegt, daß Kosten für die Herstellung von Kläranlagen nicht (anteilig) zu dem durch Erschließungsbeiträge zu deckenden Erschließungsaufwand zählen.
  • VG Schleswig, 08.12.2021 - 4 A 282/19

    Abkehr von der Einheitsgebühr für Schmutz- und Niederschlagswasser hin zu einer

  • BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 3.75

    Einheitssätze für Gehwege und Straßenentwässerung im Erschließungsbeitragsrecht;

  • BVerwG, 23.05.1980 - 4 C 69.77

    Umfang des Erschließungsaufwands; Gesetzliche und vertragliche Verpflichtungen

  • BVerwG, 27.11.1978 - 7 B 2.78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unrichtiger Auskunft der gerichtlichen

  • VG Münster, 10.06.2009 - 3 K 573/08

    Stichstraße als eigenständige Erschließungsanlage?

  • BVerwG, 18.10.1977 - 7 B 81.77

    Entwässerungsbeitrag - Kläranlage - Grundstückseigentümer

  • BVerwG, 29.08.1972 - IV B 73.72

    Fristüberschreitung bei Erlaß eines aufgrund mündlicher Verhandlung ergangenen

  • BVerwG, 27.11.1978 - 7 B 3.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • VG Stade, 19.01.2005 - 6 A 169/03

    Freistellung von der Heranziehung des Klägers zu Erschließungsbeiträgen auf Grund

  • BVerwG, 29.08.1972 - IV B 71.72

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • BVerwG, 29.08.1972 - IV B 69.72

    Berücksichtigung eines Hauptkanals bei Erhebung von Erschließungsbeiträgen -

  • BVerwG, 29.08.1972 - IV B 67.72

    Beschluss eines auf Grund mündlicher Verhandlung ergehenden Urteils - Beiträge

  • BVerwG, 29.08.1972 - IV B 72.72

    Beiträge für die Einrichtung eines Entwässerungskanals - Ermittlung des Anteils

  • BVerwG, 29.08.1972 - IV B 70.72

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • BVerwG, 18.10.1977 - 7 B 77.77
  • VG Halle, 26.10.2010 - 2 A 38/09

    Zeitpunkt der Ermittelbarkeit des Umlagefähigen Aufwandes bei

  • BVerwG, 09.08.1972 - IV B 66.72

    Darlegung von Gründen für eine Zulassung der Revision - Umlegung der Kosten für

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