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   BVerwG, 07.05.1971 - IV C 76.68   

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https://dejure.org/1971,23
BVerwG, 07.05.1971 - IV C 76.68 (https://dejure.org/1971,23)
BVerwG, Entscheidung vom 07.05.1971 - IV C 76.68 (https://dejure.org/1971,23)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Mai 1971 - IV C 76.68 (https://dejure.org/1971,23)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Verfahren zur Aufstellungs von Bebauungsplänen; Auslegungsfrist; Mitteilung der Genehmigung; Zeitpunkt des Inkrafttretens; Erforderlichkeit der Bauleitplanung; Begründung; Zulässigkeit von Tischlerwerkstätten in Wohngebieten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1971, 1626
  • DVBl 1971, 633
  • DVBl 1971, 759
  • DÖV 1971, 633
  • BauR 1971, 182
 
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Wird zitiert von ... (281)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.02.1968 - III ZR 140/66

    Streitwert in Baulandsachen

    Auszug aus BVerwG, 07.05.1971 - IV C 76.68
    Ihr Fehlen führt grundsätzlich zur Unwirksamkeit des Plans (abweichend vom Urteil des BGH vom 22. Februar 1968 - III ZR 140/66 - in NJW 1968, 890 [891]).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Der Senat hält jedoch einen - in den Erörterungen der Beteiligten und der Vorinstanzen vernachlässigten - Punkt für so wichtig, daß darauf doch wenigstens im Sinne einer Klarstellung aufmerksam gemacht werden soll: Der Bebauungsplan Nr. 148 ist unabhängig von allem Gesagten auch deshalb nichtig, weil es ihm entgegen § 9 Abs. 6 Satz 1 BBauG an der erforderlichen Begründung fehlt (vgl. zu dieser Rechtsfolge das Urteil vom 7. Mai 1971 - BVerwG IV C 76.68 - Buchholz 406.11 § 2 BBauG Nr. 7 S. 6 [15]).

    Dabei steht auf einem anderen Blatt, daß die nach § 9 Abs. 6 Satz 1 BBauG erforderliche Begründung nur die wichtigsten Punkte anzusprechen braucht (Urteil vom 7. Mai 1971 a.a.O. S. 14), ja, im Interesse der Überschaubarkeit wohl auch nur ansprechen sollte.

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Das eine wie das andere stand - und steht auch nach der Neufassung - unter der Sanktion der Nichtigkeit des Bebauungsplanes: Ohne hinreichende Bekanntmachung sowohl des Planentwurfs als auch der Plangenehmigung konnte und kann ein gültiger Bebauungsplan nicht zustande kommen (siehe zu § 2 Abs. 6 Satz 2 BBauG 1960 den Beschluß vom 8. Januar 1968 - BVerwG IV CB 109.66 - Buchholz 406.11 § 10 BBauG Nr. 1 S. 1 [2] und zu § 12 Satz 2 BBauG 1960 das Urteil vom 7. Mai 1971 - BVerwG IV C 76.68 - Buchholz 406.11 § 2 BBauG Nr. 7 S. 6 [12]).
  • BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 1046/85

    Boxberg

    Diese Pflicht besteht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann, wenn Bauleitpläne nach der planerischen Konzeption der Gemeinde notwendig sind (vgl. BVerwG, DÖV 1971, S. 633).
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