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   BVerwG, 02.07.1975 - VI C 59.74   

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BVerwG, 02.07.1975 - VI C 59.74 (https://dejure.org/1975,68)
BVerwG, Entscheidung vom 02.07.1975 - VI C 59.74 (https://dejure.org/1975,68)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Juli 1975 - VI C 59.74 (https://dejure.org/1975,68)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Absolut maßgebende zeitliche Grenze der zwischen Verkündung und Zustellung der Entscheidung verstrichenen Zeit - Zeitnahe Abfassung der Entscheidungsgründe bei Entscheidungen auf dem Gebiet der Kriegsdienstverweigerung - Grundsatz der Beschleunigung im Recht der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abfassung des verkündeten Urteils - Beurkundungsfunktion der Urteilsgründe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VwGO § 86 Abs. 1, § 117 Abs. 3, § 138 Nr. 6

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 49, 61
  • NJW 1975, 2357
  • DVBl 1975, 901
  • DÖV 1975, 821
  • JR 1975, 522
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 04.01.1966 - 1 StR 299/65

    Begründung des Rechtsmittels der Revision mit einer erheblich verspäteten

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1975 - VI C 59.74
    Anders als nach Zivilprozeßrecht (BGHZ 7, 155 [BGH 18.09.1952 - III ZR 144/51]; BGH in LM 551 Ziff. 7 ZPO Nr. 3 und 6), aber in Übereinstimmung mit den Verfahrensregelungen des SGG (BSG AP 551 ZPO Nr. 8) und der FGO (BFH NJW 1972, 1592) "fehlen" im Sinne der im Verwaltungsprozeß für das Revisionsverfahren geltenden Vorschriften der 133 Nr. 5, 138 Nr. 6 VwGO später nachgetragene Urteilsgründe nicht schon deshalb, weil das Gericht die vollständige Entscheidung nicht innerhalb von fünf Monaten nach der Verkündung abgefaßt hat (vgl. auch LM 275 StPO Nr. 2; BGHSt 21, 4 zu den 275 Abs. 1, 338 Nr. 7 StPO a.F.).

    Eine vom Gesetzgeber der Verwaltungsgerichtsordnung unter den absoluten Revisionsgründen nicht vorgesehene starre Frist für die Abfassung der Entscheidungsgründe festzulegen, steht der Rechtsprechung nicht zu (vgl. auch BGHSt 21, 4 [7, 8]).

    Angesichts der Unterschiedlichkeit menschlichen Erinnerungsvermögens lassen sich keine Erfahrungssätze aufstellen, ab wann die Beurkundungsfunktion der nachgebrachten Gründe generell nicht mehr gewährleistet ist (BAG 4, 81 [82] und 14, 313 [315, 316]; BGHSt 21, 4 [10]; BGHZ 32, 17 [26]).

  • BVerwG, 11.11.1971 - I C 64.67

    Zahlung von Ausgleichsabgaben für Milch - Zustellung eines Urteils

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1975 - VI C 59.74
    Sofern der I. Senat in seinem zu 116 Abs. 2 VwGO ergangenen Urteil vom 11. November 1971 - BVerwG IC 64.67 - (BVerwGE 39, 51 [53]) mit die Entscheidung nicht tragenden, ergänzenden Überlegungen eine absolute, für 117 Abs. 3 VwGO maßgebende Grenze befürwortet haben sollte, könnte der erkennende Senat dem aus den dargelegten Gründen nicht beipflichten.

    Darum gilt es, der Gefahr vorzubeugen, daß bei überlasteten oder langsamer arbeitenden Richtern infolge der mehr oder weniger großen Anzahl bereits beratener oder verkündeter Urteile die Erinnerung an den Einzelfall schwindet (vgl. BVerwGE 39, 51 [53]; Fischer LM 551 Ziff. 7 ZPO Nr. 4).

  • BGH, 25.01.1960 - II ZR 22/59

    Versäumung der Frist für die Berichtigung des Tatbestandes

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1975 - VI C 59.74
    Angesichts der Unterschiedlichkeit menschlichen Erinnerungsvermögens lassen sich keine Erfahrungssätze aufstellen, ab wann die Beurkundungsfunktion der nachgebrachten Gründe generell nicht mehr gewährleistet ist (BAG 4, 81 [82] und 14, 313 [315, 316]; BGHSt 21, 4 [10]; BGHZ 32, 17 [26]).

    Die freie, nicht erweisbare Behauptung, die Entscheidungsgründe gäben das Beratungsergebnis nicht zuverlässig wieder, reicht dafür nicht aus (BGHZ 32, 17 [26] und NJW 1970, 611).

  • BGH, 07.01.1970 - I ZB 6/68
    Auszug aus BVerwG, 02.07.1975 - VI C 59.74
    Unter Berücksichtigung der Besonderheit des 552 ZPO hat daher auch der Bundesgerichtshof seine zur Zivilprozeßordnung entwickelten Grundsätze auf das dem Verwaltungsprozeß insoweit entsprechende patentgerichtliche Verfahren ausdrücklich nicht übertragen (BGH NJW 1970, 611).

    Die freie, nicht erweisbare Behauptung, die Entscheidungsgründe gäben das Beratungsergebnis nicht zuverlässig wieder, reicht dafür nicht aus (BGHZ 32, 17 [26] und NJW 1970, 611).

  • BVerwG, 13.09.1973 - VI C 173.73

    Voraussetzungen eines Antrags auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer -

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1975 - VI C 59.74
    Der Eindruck, den das Gericht in der Verhandlung von der Persönlichkeit des Wehrpflichtigen gewinnt, wirkt bestimmend auf seine abschließende Meinungsbildung ein (Beschlüsse vom 12. Februar 1973 - BVerwG VI CB 133.73 - [Buchholz 448.0 25 WPflG Nr. 45] und vom 13. September 1973 - BVerwG VI C 173.73 - [Buchholz 448.0 34 WPflG Nr. 20]; Urteil vom 22. November 1974 - BVerwG VI C 247.73 - [Buchholz 448.0 25 WPflG Nr. 80]).

    Zudem hatte das Verwaltungsgericht auf Grund der eingehenden Parteivernehmung und der Anhörung der Mutter des Klägers sowie zweier seiner Freunde bereits ein klares und eindeutiges Bild von seiner Persönlichkeit gewonnen, das nicht mehr ergänzungsbedürftig erschien (vgl. u.a. Beschluß vom 13. September 1973 - BVerwG VI C 173.73 - [Buchholz 448.0 34 WPflG Nr. 20]).

  • BVerwG, 02.04.1971 - IV B 5.71

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1975 - VI C 59.74
    Der IV. Senat hat denn auch in dem Beschluß vom 2. April 1971 - BVerwG IV B 5.71 - (Buchholz 310 86 Abs. 1 VwGO Nr. 78) und dem Urteil vom 25. August 1971 - BVerwG IV C 22.69 - (DÖV 1972, 129) allein auf die zwischen Verkündung und Zustellung verstrichene Zeit im einen Fall von neun, im anderen von nahezu acht Monaten gestützte Rechtsbehelfe zurückgewiesen.
  • BVerwG, 25.08.1971 - IV C 22.69

    Ausbau einer Ortsdurchfahrt zu einer Bundesstraße

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1975 - VI C 59.74
    Der IV. Senat hat denn auch in dem Beschluß vom 2. April 1971 - BVerwG IV B 5.71 - (Buchholz 310 86 Abs. 1 VwGO Nr. 78) und dem Urteil vom 25. August 1971 - BVerwG IV C 22.69 - (DÖV 1972, 129) allein auf die zwischen Verkündung und Zustellung verstrichene Zeit im einen Fall von neun, im anderen von nahezu acht Monaten gestützte Rechtsbehelfe zurückgewiesen.
  • BAG, 03.05.1957 - 1 AZR 563/55

    Verkündung eines Urteils - Stichtag - Zustellung eines Urteils -

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1975 - VI C 59.74
    Angesichts der Unterschiedlichkeit menschlichen Erinnerungsvermögens lassen sich keine Erfahrungssätze aufstellen, ab wann die Beurkundungsfunktion der nachgebrachten Gründe generell nicht mehr gewährleistet ist (BAG 4, 81 [82] und 14, 313 [315, 316]; BGHSt 21, 4 [10]; BGHZ 32, 17 [26]).
  • BVerwG, 01.04.1960 - VII C 204.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.07.1975 - VI C 59.74
    Die Feststellung, ob ein Wehrpflichtiger zu Recht oder zu Unrecht den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, duldet grundsätzlich keine Verzögerung (vgl. dazu BVerwGE 10, 248 [249] und Urteil vom 22. November 1974 - BVerwG VI C 61.74 -).
  • BFH, 21.01.1972 - VI B 118/70
    Auszug aus BVerwG, 02.07.1975 - VI C 59.74
    Anders als nach Zivilprozeßrecht (BGHZ 7, 155 [BGH 18.09.1952 - III ZR 144/51]; BGH in LM 551 Ziff. 7 ZPO Nr. 3 und 6), aber in Übereinstimmung mit den Verfahrensregelungen des SGG (BSG AP 551 ZPO Nr. 8) und der FGO (BFH NJW 1972, 1592) "fehlen" im Sinne der im Verwaltungsprozeß für das Revisionsverfahren geltenden Vorschriften der 133 Nr. 5, 138 Nr. 6 VwGO später nachgetragene Urteilsgründe nicht schon deshalb, weil das Gericht die vollständige Entscheidung nicht innerhalb von fünf Monaten nach der Verkündung abgefaßt hat (vgl. auch LM 275 StPO Nr. 2; BGHSt 21, 4 zu den 275 Abs. 1, 338 Nr. 7 StPO a.F.).
  • BGH, 18.09.1952 - III ZR 144/51

    Verspätete Abfassung der Urteilsgründe

  • BVerwG, 17.07.1974 - VI C 34.73

    Antrag eines Wehrpflichtigen auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer -

  • BVerwG, 22.11.1974 - VI C 247.73

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 12.02.1973 - VI CB 133.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensentscheidung gegen den

  • BVerwG, 22.05.1974 - VI CB 232.73

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 24.08.1970 - I B 129.67

    Geltendmachung der Nichteinhaltung des § 116 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung

  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

  • BVerwG, 07.11.1973 - VI C 24.73

    Anforderungen an die Aufklärungsrüge in Kriegsdienstverweigerungssachen - Umfang

  • BVerwG, 04.07.1973 - VI C 26.73

    Zulässigkeit des Erlasses eines Widerspruchsbescheids bei bereits ergangener

  • BVerwG, 12.11.1974 - VI B 70.74

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Rüge von Subsumtionsmängeln des

  • BVerwG, 07.02.1980 - 6 CB 101.78

    Abfassung der Urteilsgründe - Zeitliche Grenze für Verspätung - Versehen mit

    Daß es an diesem Mangel leidet, muß sich aus konkreten Umständen ergeben (im Anschluß an BVerwGE 49, 61 und 50, 278 sowie Urteil vom 22. Juni 1978 - BVerwG 3 C 88.76 - [Buchholz 427.2 § 13 FG Nr. 94]).

    Sinn und Zweck des § 117 Abs. 4 VwGO ist es vielmehr, die Übereinstimmung der beratenen und der schriftlich niedergelegten Gründe der getroffenen Entscheidung zu gewährleisten; denn wenn die Urteilsgründe das Beratungsergebnis nicht zutreffend wiedergeben, ist die Grundlage der revisionsrichterlichen Nachprüfung in Frage gestellt (BVerwGE 49, 61 [62]; 50, 278 [279]; Urteil vom 22. Juni 1978 - BVerwG 3 C 88.76 - [Buchholz 427.2 § 13 FG Nr. 94]).

    Zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen diese Gewähr nicht mehr besteht, hat der erkennende Senat in BVerwGE 50, 278 (280) [BVerwG 19.03.1976 - VI C 81/75] - im wesentlichen ebenso schon BVerwGE 49, 61 (63) [BVerwG 02.07.1975 - VI C 59/74] - zu dem mit § 133 Nr. 5 VwGO gleichlautenden § 138 Nr. 6 VwGO ausgeführt:.

    Eine solche nicht belegbare Vermutung reicht aber für die Annahme, die Entscheidungsgründe gäben das Beratungsergebnis nicht zuverlässig wieder, nicht aus (BVerwGE 49, 61 [63]).

  • BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 81.75

    Fehlende Urteilsgründe - Mündliche Verhandlung - Beratung des verkündeten Urteils

    Das Urteil ist vor dem Verstoß - unter Einhaltung der von § 116 Abs. 1 VwGO vorgeschriebenen Frist - verkündet worden und kann also von ihm nicht beeinflußt sein (vgl. Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG VI C 59.74 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 89 = DVBl. 1975, 901]).

    Es lassen sich, wie der erkennende Senat in dem Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG VI C 59.74 - (a.a.O.) dargelegt hat, auch keine Erfahrungssätze dafür aufstellen, ab wann die Beurkundungsfunktion der nachgebrachten Gründe generell nicht mehr gewährleistet ist (vgl. dazu BAG 4, 81 [82] und 14, 313 [315, 316]; BGHSt 21, 4 [10]; BGHZ 32, 17 [26]).

    Das wirkt sich, wie der erkennende Senat ebenfalls bereits betont hat (vgl. das mehrfach angeführte Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG VI C 59.74 - [a.a.O.]), besonders auf dem Gebiet der Kriegsdienstverweigerung aus.

    Bei der Urteilsabfassung wird das Verwaltungsgericht, wie der erkennende Senat bereits mehrfach betont hat, der Gefahr vorzubeugen haben, daß bei überlasteten oder langsamer arbeitenden Richtern infolge der mehr oder weniger großen Anzahl bereits beratener oder bereits verkündeter Urteile die Erinnerung an den Einzelfall schwindet (vgl. auch dazu das Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG VI C 59.74 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 23.04.1992 - Gr. Sen. 1.91

    Aussetzung eines Verfahrens - Verkündung eines noch nicht vollständig abgefassten

    Nach Auffassung des Großen Senats kommt der 7. Senat zu dieser Einschätzung deshalb, weil der dienstlichen Äußerung nicht entnommen werden kann, daß das erwähnte Senatsmitglied vor Abgabe der Erklärung die Notwendigkeit erkannt und sich sodann auch darum bemüht hat, vorhandene Erinnerungslücken - etwa unter Rückgriff auf die im Vorlagebeschluß (a.a.O., S. 23 f.) angeführten Unterlagen oder im Wege der Rücksprache mit anderen Mitgliedern des Richterkollegiums (zu beidem s. schon BVerwGE 49, 61 [BVerwG 02.07.1975 - VI C 59/74]; 50, 278 [BVerwG 19.03.1976 - VI C 5/75]; 60, 14 [BVerwG 07.02.1980 - 5 C 73/79]) - zu schließen.

    Der absolute Revisionsgrund des nicht mit Gründen versehenen Urteils ist vielmehr auch dann anzunehmen, wenn die Gründe, die ein Urteil äußerlich aufweist, nicht mehr die Funktion haben können, die ihnen nach § 108 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 117 Abs. 4 VwGO zukommt (z.B. BVerwGE 49, 61; 50, 278 [BVerwG 19.03.1976 - VI C 5/75]; 60, 14 [BVerwG 07.02.1980 - 5 C 73/79]; 80, 136) [BVerwG 30.08.1988 - 9 C 80/87].

    Sinn und Zweck des § 117 Abs. 4 VwGO ist es also, den Zusammenhang der schriftlichen Urteilsgründe mit der mündlichen Verhandlung und der Urteilsberatung zu gewährleisten und die Übereinstimmung der schriftlichen mit den für die richterliche Überzeugung tatsächlich leitend gewesenen Gründen zu beurkunden (vgl. BVerwGE 49, 61 [BVerwG 02.07.1975 - VI C 59/74]; 50, 278 [BVerwG 19.03.1976 - VI C 5/75]; Urteil vom 22. Juni 1978 - BVerwG 3 C 88.76 - ; BVerwGE 85, 273 ).

  • BVerwG, 30.08.1988 - 9 C 14.88

    Asylrecht - Straftat - Politische Verfolgung - Verzögerte Urteilsabfassung -

    Der Verfahrensmangel nach § 138 Nr. 6 VwGO haftet einem erst längere Zeit nach Verkündung bzw. Beratung und Niederlegung des unterschriebenen Tenors schriftlich vollständig abgefaßten Urteil nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann an, wenn wegen der verzögerten Abfassung des Urteils nicht - mehr - gewährleistet ist, daß die schriftlichen Urteilsgründe das Beratungsergebnis zutreffend wiedergeben (Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 59.74 - BVerwGE 49, 61; Urteil vom 7. Februar 1980 - BVerwG 6 CB 101.78 - BVerwGE 60, 14; Beschluß vom 11. April 1986 - BVerwG 7 CB 63.85 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 64).

    Für die Frage, ob als Folge der verzögerten Urteilsabsetzung der Zusammenhang zwischen den beratenen und den schriftlich niedergelegten Entscheidungsgründen gelöst ist, kommt es auf die Umstände des konkreten einzelnen Prozesses, nicht auf die typischen Eigenheiten der Rechtsstreitigkeiten auf einem bestimmten Rechtsgebiet an (vgl. - für das Recht der Kriegsdienstverweigerung - Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 59.74 - a.a.O. und vom 19. März 1976 - BVerwG 6 C 81.75 - BVerwGE 50, 278; Beschluß vom 11. April 1986 - BVerwG 7 CB 63.85 - a.a.O.).

  • BSG, 18.03.1982 - 7 RAr 46/81

    Sozialgerichtliches Berufungsurteil; Urteilsgründe; Zustellung des Urteils

    Es besteht Übereinstimmung, daß Fristen der ZPO, die der Rechtsprechung des BGH zugrundeliegen, für das sozial-, verwaltungs- und patentgerichtliche Verfahren keinen geeigneten Anhalt bieten (Vgl dazu BSG SozR Nr. 11 zu @ 551 ZPO; SozR 1750 5 551 Nr. 9; ferner BVerwG Buchholz 310 5 86 Abs. 1 VwGONr 78; BVerwGE 49, 61, 62; 50, 278, 280; 60, 1&, 15 f; BVerwG DÖV 1981, 170; BGH NJW 1970, 611).

    zuverlässig wiedergibt (BVerwG Buchholz 510 5 86 Abs. 1 Nr. 78; BVerwGE 49, 61; 50, 278; 60, 1h; NJW 1980, 1865; vgl BGHZ 52, 17, 26 und BGHSt 21, 4), sind nach der Überzeugung des 10. Senats des BSG in allen Fällen Gründe nicht mehr hinzunehmen, wenn zwischen der (verkündeten) Entscheidung und ihrer schriftlichen Verlautbarung etwa ein Jahr liegt (SozR 1750 @ 551 Nr. 9).

    So wünschenswert eine rasche Absetzung und Zustellung von Urteilen ist, kann, auch unter Berücksichtigung der Interessen der Beteiligten, eine um sechs bis sieben Mbnate verzögerte Zustellung hingenommen werden; auch gibt es keinen Erfahrungssatz des Inhalts, daß die Beurkundungsfunktion der etwa sechs Monate nach der Verkündung niedergelegten Gründe eines Urteils generell nicht mehr gewährleistet ist (vgl BVerwGE 49, 61, 62; 60, 1A; BVerwG DÖV 1972, 129 und 1981, 170; BSG SozR Nr. 11 zu 5 551 ZPO; BGHSt 21, A).

  • BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74

    Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von

    Schon der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in den Gründen seines Urteils vom 2. Juli 1975 - BVerwG VI C 59.74 - (NJW 1975, 2357 [BVerwG 02.07.1975 - VI C 59/74]) ausgeführt, die Beurkundungsfunktion eines Urteils erfahre nicht notwendig dadurch eine Beeinträchtigung, daß das Gericht die in § 117 Abs. 3 Satz 1 VwGO vorgesehene Zweiwochenfrist für die vollständige Absetzung des verkündeten Urteils nicht einhält und das vollständige Urteil auch nicht gemäß § 117 Abs. 3 Satz 2 zweiter Halbsatz VwGO "alsbald" nach Ablauf dieser Frist der Geschäftsstelle übergibt; es hat sich darin in der Erwägung bestätigt gesehen, daß die Rechtsprechung eine vom Gesetz nicht vorgesehene Frist für die Abfassung der schriftlichen Urteilsgründe nicht von sich aus einführen darf.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2009 - 2 A 14.08

    Uferweg am Griebnitzsee

    Der Grundstückseigentümer ist jedoch durch die §§ 44 ff. BbgNatSchG nicht gehindert, die dem Betretungsrecht unterliegenden Flächen umzugestalten und sie in seinen privaten Wohnbereich einzubeziehen oder etwa auf Brachflächen und anderen landwirtschaftlich nicht genutzten Flächen erstmals oder erneut eine landwirtschaftliche Nutzung aufzunehmen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. Dezember 1990 - 20 A 2218/89 -, NuR 1993, 240; Hessischer VGH, Urteil vom 18. März 1975 - II OE 1/75 -, DVBl 1975, 901).
  • BVerwG, 10.08.1988 - 4 CB 19.88

    "Nicht mit Gründen versehenes" Urteil; Unrichtige Sachbehandlung i.S: von § 21

    Die Entscheidungsbegründung dient nicht nur dazu, dem Rechtsmittelgericht eine Grundlage der Nachprüfung zu verschaffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 59.74 - BVerwGE 49, 61 ; vielmehr ist es eines ihrer wesentlichen Ziele, die entscheidenden Richter alsbald zur Offenlegung der Gründe ihrer Entscheidung zu veranlassen. Das Gesetz geht in § 117 Abs. 4 Satz 1 VwGO sogar davon aus, daß im Zeitpunkt der Verkündung die abgefaßten Urteilsgründe bereits vorliegen können. Wird die Entscheidung sofort im Anschluß an die mündliche Verhandlung verkündet, so ist dieses Ziel zwar nicht zu erreichen; gleichwohl soll nach den Vorstellungen des Gesetzgebers auch in diesem Falle ein naher zeitlicher Zusammenhang zwischen Beratungsergebnis und Entscheidungsgründen gewahrt bleiben. Diesen Zusammenhang bestimmt das Gesetz auf zwei Wochen (§§ 116 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, 117 Abs. 4 Satz 1 VwGO)).

    Ob ein Richter die Gedankenführung der bereits beratenen Gründe über mehrere Monate im Gedächtnis behalten kann und ob dies gar - wie der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts meint - in aller Regel der Fall ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Juli 1975 - BVerwG 6 C 59.74 - BVerwGE 49, 61 ; Urteil vom 7. Februar 1980 - BVerwG 6 CB 101.78 - BVerwGE 60, 14 ; Beschluß vom 28. September 1987 - BVerwG 6 CB 15.87 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 73) oder ob mit fortschreitender Zeit das Erinnerungsvermögen kontinuierlich nachläßt und nach einigen Monaten auf ein Minimum gesunken ist, kann hier offenbleiben.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2009 - 11 B 6.08

    Uferweg am Griebnitzsee

    Der Grundstückseigentümer ist jedoch durch die §§ 44 ff. BbgNatSchG nicht gehindert, die dem Betretungsrecht unterliegenden Flächen umzugestalten und sie in seinen privaten Wohnbereich einzubeziehen oder etwa auf Brachflächen und anderen landwirtschaftlich nicht genutzten Flächen erstmals oder erneut eine landwirtschaftliche Nutzung aufzunehmen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. Dezember 1990 - 20 A 2218/89 -, NuR 1993, 240; Hessischer VGH, Urteil vom 18. März 1975 - II OE 1/75 -, DVBl 1975, 901).
  • BVerwG, 28.10.1982 - 2 C 3.82

    Entziehung der Wiedergutmachung - Falsche Angaben über Schädigung

    Die Fristvorschriften des § 117 Abs. 4 VwGO sind Ordnungsvorschriften, deren Verletzung für sich allein schon deshalb nicht zur Aufhebung des Berufungsurteils führen könnte, weil dieses nicht auf dem Verstoß beruhen kann; denn es ist vor dem etwaigen Verstoß verkündet worden (BVerwGE 49, 61; Beschluß vom 2. April 1971 - 4 B 5.71 - [DÖV 1971, 711]).

    Auch sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, daß die nach rund zwei Monaten zugestellte, sehr umfangreiche Begründung des angefochtenen Urteils die für die verkündete Entscheidung maßgeblichen Gründe nicht zutreffend wiedergäbe (vgl. auch dazu BVerwGE 49, 61 mit weiteren Nachweisen).

  • BVerwG, 06.12.1976 - 6 C 53.76

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Umfang der gerichtlichen

  • BVerwG, 11.04.1986 - 7 CB 63.85

    Auf Verdacht erhobene Rüge zur Besetzung des Gerichts - Pflicht zur Bescheidung

  • BVerwG, 07.11.1990 - 7 B 130.90

    Verwaltungsprozeßrecht: Rüge der verzögerten urteilsabfassung

  • BVerwG, 17.10.1990 - 2 B 158.89

    Verwaltungsprozeßrecht: Rüge der verzögerten vollständigen Abfassung des Urteils

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2009 - 11 B 7.08

    Naturschutzrechtliches Betretungsrecht; Sozialbindung des Eigentums; eigene

  • BVerwG, 11.05.1977 - 6 CB 13.77

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - "Zwingende innere Verpflichtung" als

  • BVerwG, 26.04.1977 - 6 CB 6.77

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Unterlassene Vernehmung von Zeugen -

  • BVerwG, 05.09.1975 - VI C 112.74

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2009 - 2 A 26.07

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2009 - 2 A 13.08

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2009 - 11 B 8.08

    Naturschutzrechtliches Betretungsrecht bei einem privaten Grundstück:

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2009 - 11 B 10.08

    Naturschutzrechtliches Betretungsrecht bei einem privaten Grundstück:

  • BAG, 13.05.1981 - 4 AZR 1080/78

    Tarifverträge Zeitungsredakteure

  • BVerwG, 17.07.1980 - 2 B 45.79

    Fehlerhaftigkeit der Lehrproben im Wiederholungsprüfungsverfahren - Verspätetes

  • BVerwG, 05.07.1977 - 6 CB 22.77

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Schluss auf den inneren Vorgang der

  • BVerwG, 24.10.1975 - 6 C 74.75

    Beeinträchtigung der Beurkundungsfunktion durch verspätete Absetzung der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2009 - 11 B 9.08

    Naturschutzrechtliches Betretungsrecht

  • BVerwG, 05.10.1990 - 4 CB 18.90

    Verwaltungsprozeßrecht: Mit Gründen versehenes Urteil

  • BVerwG, 12.03.1990 - 5 CB 26.89

    Ordnungsgemäße Besetzung eines Flurbereinigungsgerichts - Verfahrensrügen zur

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2009 - 11 B 14.08

    Naturschutzrechtliches Betretungsrecht bei einem privaten Grundstück:

  • BVerwG, 13.05.1976 - II C 25.74

    Statthaftigkeit der Revision bei nicht offensichtlich rechtswidriger Zulassung -

  • BVerwG, 09.11.1981 - 6 CB 29.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anspruch auf Anerkennung als

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2009 - 11 B 12.08

    Naturschutzrechtliches Betretungsverbot

  • BVerwG, 06.04.1987 - 2 B 137.86

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2009 - 11 B 13.08

    Naturschutzrechtliches Betretungsrecht bei einem privaten Grundstück:

  • BVerwG, 28.09.1987 - 6 CB 15.87

    Schriftliche Urteilsgründe - Verzögerte Abfassung

  • BVerwG, 15.10.1986 - 9 B 201.86

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 23.08.1983 - 3 B 94.82

    Bergrechtliche Gewerkschaft - Erwerber von Anteilsrechten - Schadensfeststellung

  • BVerwG, 14.01.1986 - 6 CB 11.85

    Rügen der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Verwaltungsgerichts und des

  • BVerwG, 09.11.1983 - 2 CB 26.82

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anmeldung von

  • BVerwG, 05.09.1979 - 5 B 57.77

    Ersetzung der Verkündung des Urteils in der mündlichen Verhandlung durch die

  • BVerwG, 21.04.1977 - 3 C 11.76

    Ausschluß der Schadensfeststellung - Deutsche Staatsangehörige

  • BVerwG, 13.01.1977 - III B 60.73

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 20.08.1976 - 6 CB 44.76

    Darlegungserfordernis gelegentlicher Lücken einer unmittelbaren Aufzeichnung

  • BVerwG, 17.01.1985 - 6 C 36.84

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Ablehnung der Waffenanwendung aus

  • BVerwG, 19.08.1975 - VI C 108.74

    Geltendmachung eines Verstoßes gegen Denkgesetze durch Verfahrensrügen -

  • BVerwG, 11.05.1987 - 9 B 86.87

    Verfahrensmangel durch verspätete Zustellung eines Urteils nach der mündlichen

  • BVerwG, 30.10.1986 - 6 CB 107.83
  • BVerwG, 27.02.1986 - 5 ER 250.85

    Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe und die Beiordnung eines

  • BVerwG, 19.07.1984 - 6 C 47.83

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Verletzung der

  • BVerwG, 20.02.1984 - 5 ER 259.83

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

  • BVerwG, 08.07.1983 - 6 C 21.81

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Aufklärungsmangel in einer

  • BVerwG, 24.11.1980 - 6 CB 116.80

    Darlegung eines Verfahrensmangels in der Nichtzulassungsbeschwerde -

  • BVerwG, 29.04.1980 - 4 B 52.80

    Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht - Annahme eines zu niedrigen

  • BVerwG, 06.09.1976 - 4 B 128.76

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 14.05.1984 - 8 CB 130.83

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 12.09.1980 - 4 B 168.80

    Überprüfung von Baugenehmigungen anhand des nachbarschützenden Gebots der

  • BVerwG, 03.08.1978 - 5 ER 214.78

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 05.07.1977 - 6 CB 21.77

    Anforderungen an die Verinnerlichung einer nachhaltigen persönlichen Bindung des

  • BSG, 11.02.1993 - 7 RAr 76/91

    Rechtmäßigkeit einer Ablehnung von Arbeitslosenhilfe (Alhi) - Beachtung eines

  • BVerwG, 03.11.1986 - 9 B 149.86

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 27.10.1981 - 9 C 900.81

    Verkündung einer Entscheidung - Gewährleistung einer Übereinstimmung der

  • BVerwG, 11.03.1988 - 6 B 64.87

    Pflicht eines Gerichts zu umfassender Sachverhaltsaufklärung - Freie

  • BVerwG, 09.10.1975 - 6 C 72.75

    Beeinträchtigung der Beurkundungsfunktion durch verspätete Absetzung der

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