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   VGH Hessen, 20.03.1979 - II OE 110/78   

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https://dejure.org/1979,14504
VGH Hessen, 20.03.1979 - II OE 110/78 (https://dejure.org/1979,14504)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20.03.1979 - II OE 110/78 (https://dejure.org/1979,14504)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20. März 1979 - II OE 110/78 (https://dejure.org/1979,14504)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 1980, 66
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00

    Wahlprüfung Hessen

    Demgegenüber lassen die Verwaltungsgerichte Vorgänge wie die so genannte Scheinkandidatur von Bürgermeistern bei Wahlen zu Gemeindevertretungen regelmäßig unbeanstandet (vgl. HessVGH, DÖV 1970, S. 643 und DVBl 1980, S. 66; OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ-RR 1992, S. 255).
  • StGH Hessen, 30.10.1980 - P.St. 908

    Grundrechtsklage zum Staatsgerichtshof, Wählbarkeit eines Stadtverordneten,

    Das Verwaltungsgericht wies die Klage durch Urteil vom 19. Mai 1978 (II E 209/77 auf dessen Tatbestand und Entscheidungsgründe Bezug genommen wird, als unbegründet ab. Die hiergegen gerichtete Berufung der Antragsteller wurde durch Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20. März 1979 (II OE 110/78) als unbegründet zurückgewiesen.

    Die Akten II E 209/77 des Verwaltungsgerichts Kassel (= II OE 110/78, Hess. Verwaltungsgerichtshof) sind beigezogen und zum Gegenstand der Beratung gemacht worden.

    Die im wesentlichen zulässige Grundrechtsklage ist unbegründet, weil das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20. März 1979 - II OE 110/78 - nicht auf der Verletzung von Grundrechten der Antragsteller beruht.

    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatte die Revision gegen das angefochtene Urteil vom 20. März 1979 - II OE 110/78 -nicht zugelassen.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.1991 - 7 A 10305/91

    Verstöße gegen Wahlvorschriften; Verfassungsrechtliche Wahlgrundsätze; Mandat im

    Der Senat folgt den Stimmen in Literatur und Rechtsprechung (vgl. Seifert, a.a.O., S. 407; HessVGH, DÖV 1970, 643;derselbe DVBl. 1980, 66 f. vgl. auch Glauben, "Die Scheinkandidatur", DISS., Mainz 1990, S. 127), wonach der ungeschriebene Tatbestand der unzulässigen Wahlbeeinflussung in seiner Abgrenzung von der Überlegung abhängig ist, daß "Wahlmanöver" in aller Regel die Gültigkeit einer Wahl nicht beeinträchtigen, weil die demokratische Rechtsordnung eine gewisse Reife des Wählers voraussetzt.
  • VG Gera, 23.01.1996 - 2 K 10/95

    Kommunalwahlrecht; Kommunalwahlrecht; Anfechtung einer Kreistagswahl

    Auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Urt. v. 20.03.1979 II OE 110/78 , in DVBl. 1990, 66 [67]) hat zu § 25 Abs. 1 des hessischen Kommunalwahlgesetzes in der damaligen Fassung, wonach jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlußfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erheben kann, entschieden, daß der Einsprechende obwohl eine Einspruchsbegründung im Gesetz nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist die gegen die Wahl vorgebrachten Tatsachen innerhalb der Einspruchsfrist hinreichend klar und unmißverständlich angeben muß.
  • VG Meiningen, 21.10.2014 - 2 K 381/14

    Kommunalwahlanfechtung - Rechtmäßigkeit der Scheinkandidatur eines Amtsträgers

    In Rechtsprechung und Literatur wird die "Scheinkandidatur" mit der Absicht, ein gewonnenes Mandat nicht anzunehmen, zwar als bedauerliche Erscheinung, aber in aller Regel als nicht verboten und insbesondere auch nicht als unzulässige Wahlbeeinflussung gewertet (OVG Rheinland- Pfalz, Urt. v. 17.12.1991, 7 A 10305/91, juris, Rn. 50, HessVGH, Urt. v. 20.03.1979, II OE 110/78, juris, Leitsatz 3).
  • VGH Hessen, 16.01.1991 - 6 UE 1303/90

    Einspruch gegen Kommunalwahl wegen Unregelmäßigkeiten auf den Stimmzetteln

    Damit ist dem formellen Erfordernis Rechnung getragen worden, wonach nur solche Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung der Wahl und der Wahlhandlung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren überprüft werden können, die bereits Gegenstand des Einspruchsverfahrens gewesen sind (Hess. VGH, Urteil vom 20. März 1979 - II OE 110/78 - DVBl. 1980, S. 66 , sowie Urteil vom 5. November 1974 - II OE 134/73 - HessVGRspr. 1975, S. 17 f.).
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