Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 02.10.1980 - 13 A 42/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,9331
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 02.10.1980 - 13 A 42/80 (https://dejure.org/1980,9331)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 02.10.1980 - 13 A 42/80 (https://dejure.org/1980,9331)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 02. Oktober 1980 - 13 A 42/80 (https://dejure.org/1980,9331)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,9331) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schulsprengel - Selbstverwaltungsrecht und Ausnahmegenehmigung für Gastschüler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 1981, 872
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 11.03.1966 - VII C 141.65

    Anordnung organisatorischer Maßnahmen durch die Schulaufsicht - Anordnung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 02.10.1980 - 13 A 42/80
    Hier ist es Sache des Landesgesetzgebers, einen erforderlich werdenden finanziellen Ausgleich zu regeln (vgl. auch BVerwGE 23, 351 [353 ff.] ).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 05.12.1977 - VGH 2/74

    Die Landesverfassung gewährleistet den Gemeinden und Gemeindeverbänden eine

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 02.10.1980 - 13 A 42/80
    Selbst wenn es zuträfe, daß wie von der Kl. veranschlagt die Kosten für jeden ein Gymnasium besuchenden Schüler pro Jahr 1000 DM betragen, so wäre nicht dargetan, daß bei einer großzügigen Handhabung des § 46 Abs. 3 Satz 3 NSchG ein solcher Zustrom von auswärtigen Schülern zu erwarten ist, daß bei ausbleibendem Kostenausgleich ein Zustand eintritt, der eine rechtswidrige Beeinträchtigung der mit der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung gewährleisteten Finanzhoheit der Gemeinde (vgl. dazu v. Mutius, Verhandlungen des 53. DJT, Berlin 1980, Bd. I, Gutachten, E 115; VerfGH Rh.-Pf., Urteil vom 05.12.1977 VGH 2/74 , DVBl. 1978, 802) bedeutet.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2002 - 19 B 1145/01

    Konkrete Schule, die ein Schüler in Erfüllung seiner Schulpflicht kraft Gesetzes

    Davon abgesehen ist es, da die Anwendbarkeit der Vorschrift im konkreten Schulverhältnis nicht von der finanziellen Leistungsfähigkeit des Schulträgers der aufnehmenden Schule bzw. von der Leistung eines finanziellen Ausgleich abhängt, Sache des Landesgesetzgebers, die finanziellen Folgen etwa im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs zu berücksichtigen, vgl. BVerwG, Urteil vom 11.3.1966, a.a.O., S. 867; Nds. OVG, Urteil vom 2.10.1980 - 13 OVG A 42/80 - DVBl. 1981, 872 (873), bei dem die Schülerzahl in den Schüleransatz eingeht (vgl. etwa § 8 Abs. 4 des Gemeindefinanzierungsgesetzes - GFG 2001 - vom 3.4. 2001, GV NRW 172).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.08.1989 - 9 S 3042/88

    Erfüllung der Schulpflicht - Ausnahmegenehmigung

    Die Gestattung des Besuchs einer solchen anderen Schule ergeht in der Regel - wie auch hier - nur auf entsprechenden Antrag der Erziehungsberechtigten (vgl. Holfelder/Bosse, Schulgesetz für Baden-Württemberg, § 76 Anm. 2), in dem darzulegen ist, daß und warum eine anderweitige Einschulung im Interesse des betroffenen Kindes liegt (vgl. auch OVG Münster, Urteil vom 27.01.1967 , Holfelder/Bosse, Rechtsprechung, § 76 E 4 und OVG Lüneburg, Urteil vom 02.10.1980, DVBl. 1981, 872) .
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 29.09.1981 - 13 A 46/81
    Dementsprechend wird in der Praxis der niedersächsischen Schulbehörden oft schon die Tatsache, daß ein Geschwisterkind die andere Schule besucht, als ausreichender pädagogischer Grund i. S. des § 46 III 3 NdsSchulG angesehen (vgl. OVG Lüneburg, DVBl. 1981, 872 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht