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   BVerwG, 04.08.1983 - 7 C 2.81   

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BVerwG, 04.08.1983 - 7 C 2.81 (https://dejure.org/1983,375)
BVerwG, Entscheidung vom 04.08.1983 - 7 C 2.81 (https://dejure.org/1983,375)
BVerwG, Entscheidung vom 04. August 1983 - 7 C 2.81 (https://dejure.org/1983,375)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Verhältnis Gemeinde-Staat

  • Wolters Kluwer

    Garantie der kommunalen Selbstverwaltung - Gemeinden - Kernbereich - Sachlich ungerechtfertigter Aufgabenentzug - Verhältnismäßigkeit - Kreise - Aufgabenverteilung - Subsidiaritätsprinzip

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Garantie der kommunalen Selbstverwaltung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Garantie kommunaler Selbstverwaltung; Übertragung der Zuständigkeit für die Abfallbeseitigung auf Landkreise und kreisfreie Städte in Niedersachsen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 67, 321
  • NVwZ 1984, 176
  • DVBl 1983, 1152
  • DVBl 1984, 23
  • DÖV 1984, 164
  • DÖV 1984, 550
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 21.05.1968 - 2 BvL 2/61

    Breitenborn-Gelnhausen

    Auszug aus BVerwG, 04.08.1983 - 7 C 2.81
    Dem entspricht, daß die Kreise - auch in historischer Betrachtungsweise - mit den Gemeinden nicht nur territorial, sondern auch nach Zweckbestimmung und Punktion aufs engste verbunden und verflochten sind (vgl. BVerfGE 23, 353 [368]).

    Beiden sind gleichwertige (vgl. BVerfGE 23, 353 [367]) und damit gleichgewichtige Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft - dieser Begriff ist nicht auf die Abmessungen der Gemeinden fixiert (so mit Recht Schmidt-Jortzig, Kommunalrecht, 1982, Rdn. 576) - zur eigenverantwortlichen Erledigung zugewiesen.

  • Drs-Bund, 05.07.1971 - BT-Drs VI/2401
    Auszug aus BVerwG, 04.08.1983 - 7 C 2.81
    Das Abfallbeseitigungsgesetz ist erlassen worden, um die in der Vergangenheit aufgetretenen Mißstände "durch die bisher übliche Praxis der Abfallbeseitigung in vielen Gemeinden" möglichst rasch zu beseitigen und derartige Fehlentwicklungen für die Zukunft wirksam zu verhindern (vgl. BT-Drucks. VI/2401 S. 8 und 9).

    Eine am Wohl der Allgemeinheit (§ 2 AbfG) orientierte Aufgabenbewältigung erfordert mithin, "daß in der Organisation der Abfallbeseitigung möglichst großräumige Lösungen anzustreben sind" (vgl. BT-Drucks. VI/2401 S. 12), damit der für einen optimalen Umweltschutz notwendige technische und personelle Aufwand in wirtschaftlich vertretbarer Weise auch tatsächlich erbracht werden kann.

  • BVerwG, 28.12.1971 - I CB 16.66

    Kein Grundrecht der Berufsfreiheit für Sparkassen; Subsidiarität beim Betrieb von

    Auszug aus BVerwG, 04.08.1983 - 7 C 2.81
    Ihm lassen sich jedoch für die Aufgabenverteilung im einzelnen keine Vorgaben im Sinne eines Subsidiaritätsprinzips entnehmen, wie es das Berufungsgericht versteht (vgl. dazu insbesondere BVerwG, Beschlüsse vom 28. Dezember 1971 - BVerwG 1 CB 16.66 - DVBl. 1972, 780 - und vom 23. August 1982 - BVerwG 1 B 23.82 - DÖV 1983, 73 [74]).
  • BVerwG, 23.08.1982 - 1 B 23.82

    Sparkassen - Regionalprinzip

    Auszug aus BVerwG, 04.08.1983 - 7 C 2.81
    Ihm lassen sich jedoch für die Aufgabenverteilung im einzelnen keine Vorgaben im Sinne eines Subsidiaritätsprinzips entnehmen, wie es das Berufungsgericht versteht (vgl. dazu insbesondere BVerwG, Beschlüsse vom 28. Dezember 1971 - BVerwG 1 CB 16.66 - DVBl. 1972, 780 - und vom 23. August 1982 - BVerwG 1 B 23.82 - DÖV 1983, 73 [74]).
  • BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvR 384/81

    Inkompatibilität/Kreisangestellter

    Auszug aus BVerwG, 04.08.1983 - 7 C 2.81
    Die kommunale Selbstverwaltung ist also nicht nur durch die Allzuständigkeit der Gemeinden im örtlichen Wirkungsbereich, sondern zugleich auch durch eine Ergänzungs- und Ausgleichsfunktion der Kreise charakterisiert (vgl. BVerfGE 58, 177 [196]).
  • BVerwG, 11.02.1983 - 7 C 45.80

    Abfallbeseitigung - Kreis der Verpflichteten - Abschließende Regelung -

    Auszug aus BVerwG, 04.08.1983 - 7 C 2.81
    Sie beziehen sich nunmehr auch auf von Dritten verbotswidrig in Feld und Wald abgelagerte Abfälle (vgl. dazu das Urteil des erkennenden Senats vom 11. Februar 1983 - BVerwG 7 C 45.80 - in DVBl. 1983, 637 [638] = DÖV 1983, 599).
  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerwG, 04.08.1983 - 7 C 2.81
    Derartige "naturrechtliche" Erwägungen lassen außer acht, daß nicht nur die Kreise, sondern auch die Gemeinden Teile der mittelbaren Staatsverwaltung sind und damit keine vom Staat unabhängige oder jedenfalls distanzierte Einrichtungen darstellen (vgl. BVerfGE 61, 82 [BVerfG 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80] [103] und 45, 63 [79]).
  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BVerwG, 04.08.1983 - 7 C 2.81
    Im Rahmen dieses Grundsatzes dürfen jedoch, soweit allgemeine Zuständigkeitsregelungen in Frage stehen, "das Wesen und die Wirkungsweise der rechtsetzenden Staatstätigkeit" (BVerfGE 30, 292 [315]) nicht außer acht gelassen werden.
  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62

    Jugendhilfe

    Auszug aus BVerwG, 04.08.1983 - 7 C 2.81
    Dementsprechend dürfen die kreisangehörigen Gemeinden durch gesetzliche Zuständigkeitsverlagerungen ursprünglich gemeindlicher Aufgaben auf die Kreise nicht "die Gelegenheit zu kraftvoller Betätigung" im Bereich der örtlichen Angelegenheiten (vgl. BVerfGE 22, 180 [205]) verlieren.
  • Drs-Bund, 19.06.1978 - BT-Drs 8/1938
    Auszug aus BVerwG, 04.08.1983 - 7 C 2.81
    Darüber hinaus werden mit einer Zentralisierung der Abfallbeseitigungsanlagen die Transportwege notwendigerweise größer und damit der auf diesen Bereich entfallende Kostenanteil höher; so verursachen nach dem Umweltgutachten 1978 Einsammeln und Transport bereits 65 bis 75 % der Gesamtkosten bei der öffentlichen Abfallbeseitigung (vgl. BT-Drucks. 8/1938 S. 193).
  • BVerwG, 10.02.1983 - 7 B 21.83

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Errichtung einer Deponie für

  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf

    In seinem Urteil vom 4. August 1983 (BVerwGE 67, 321 ) führte das Bundesverwaltungsgericht aus, Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG verbürge den Gemeinden zunächst einen gegen jeden gesetzlichen Zugriff verschlossenen Kernbereich an hinreichend zahlreichen und gewichtigen Aufgaben.

    Die wachsenden Anforderungen, welche an die Art und Weise des Aufgabenvollzugs im Hinblick auf die Notwendigkeiten des modernen Sozial- und Leistungsstaates, der ökonomischen Entwicklung und der ökologischen Vorsorge gestellt werden müssen, brachten überdies ein Gefälle hin zu einem "Entörtlichungsprozeß" (vgl. BVerwGE 67, 321 [323]).

    Demgegenüber verbietet sich eine Auslegung, die ein anderweitig bestimmtes einheitliches sogenanntes kommunales Leistungsniveau zu ihrem Ausgangspunkt wählt, das im kreisfreien Raum von den Städten, im kreisangehörigen Raum dagegen von Gemeinden und Kreisen gemeinsam zu erreichen sei (so aber BVerwGE 67, 321 [324]).

    Dies folgt schon aus dem notwendig generellen Charakter seiner Regelung (vgl. BVerwGE 67, 321[329 f.]).

    Dies gilt selbst dann, wenn man neben dem Aufgabenentzug auf dem Gebiet der Abfallbeseitigung sämtliche von der Beschwerdeführerin angeführten Zuständigkeitsminderungen und Ermessensbindungen einbezieht und obendrein die zahlreichen - allerdings weniger substantiellen - Aufgabenneuzuweisungen im Zuge der Funktionalreform außer Betracht läßt (ebenso OVG Lüneburg, DÖV 1980, S. 419; BVerwGE 67, 321 [327]).

    Jedenfalls bei Umweltschutz und Seuchenabwehr handelt es sich darüber hinaus um Gesichtspunkte der polizeilichen Gefahrenabwehr (vgl. BVerwGE 67, 321 [327]), die schon zuvor zu Einschränkungen der gemeindlichen Regelungsfreiheit namentlich durch das Wasserhaushaltsgesetz , das Bundesseuchengesetz und die Gewerbeordnung geführt hatten.

    Alles Gewicht wird auf die Abfallbeseitigungsanlagen, deren Standorte, deren Umweltverträglichkeit und deren Zahl verlegt (ebenso BVerwGE 67, 321 [325 f.]).

    Dann aber ist die "zweckmäßige" Erfüllung der dem Landkreis verbleibenden Beseitigungspflicht, anders als das Bundesverwaltungsgericht meint (vgl. BVerwGE 67, 321 [331f.]), nur dann "gefährdet", wenn ihre im Sinne von § 2 AbfG allgemeinen Anforderungen nicht mehr oder nur mit unverhältnismäßigen Mehrkosten ordnungsgemäß erfüllbar wären, nicht aber schon dann, wenn sie unterhalb dieser Schwelle lediglich teurer würde und damit weniger wirtschaftlich erschiene (vgl. oben 4. a, Seite 153).

  • BVerwG, 27.10.2010 - 8 C 43.09

    Kommunale Selbstverwaltung; kommunale Finanzhoheit; Gestaltungsspielraum;

    Außerdem unterliegt der Gesetzgeber bei Beschränkungen der Gewährleistung der gemeindlichen Selbstverwaltung und der kommunalen Finanzhoheit dem verfassungsrechtlichen Gebot zur Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (BVerfG, Entscheidungen vom 24. Juni 1969 a.a.O. , vom 7. Oktober 1980 - 2 BvR 584/76, 2 BvR 598/76, 2 BvR 599/76, 2 BvR 604/76 - BVerfGE 56, 298 , vom 23. Juni 1987 - 2 BvR 826/83 - BVerfGE 76, 107 sowie vom 27. Januar 2010 a.a.O. juris Rn. 94 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 4. August 1983 - BVerwG 7 C 2.81 - BVerwGE 67, 321 = DVBl 1983, 1152 f. = juris Rn. 13 und 20; von Mutius, Kommunalrecht, 1996, Rn. 866; Knemeyer, JuS 2000, 521 ; Franz, JuS 2004, 937; Schmidt-Assmann, Kommunale Selbstverwaltung "nach Rastede", Festschrift für Horst Sendler, 1991, S. 121 ; Selmer/Hummel, NVwZ 2006, S. 14 ).
  • BVerwG, 02.08.1984 - 3 C 40.81

    Verfassungsmäßigkeit der Krankenhausfinazierungsumlage in Rheinland-Pfalz

    Ein weiteres wesentliches Merkmal der kommunalen Selbstverwaltung besteht in der Gewährleistung, daß jeder Gemeinde ein - im Einzelfall zu bestimmender - Kreis von Aufgaben der örtlichen Gemeinschaft belassen wird, den sie wahrnehmen kann (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 4. August 1983 - BVerwG 7 C 2.81 - in BVerwGE 67, 321 = Buchholz 415.1 Nr. 43).

    Denn eine Angelegenheit kann denkgesetzlich nicht zugleich örtlich und nicht örtlich, also überörtlich sein (vgl. Knemeyer, "Das verfassungsrechtliche Verhältnis der Kommunen zueinander und zum Staat", DVBl. 1984, 23).

    Sie müssen sich auf solche Maßnahmen beschränken, für die eine zeitliche und eine sachliche Notwendigkeit besteht (vgl. BVerfGE 1, 167 [BVerfG 20.03.1952 - 1 BvR 267/51]; ferner die Urteile des Bundesverwaltungsgerichtsvom 4. August 1983 - BVerwG 7 C 2.81 - a.a.O. sowievom 27. Januar 1984 - BVerwG 8 C 128.81 - in Buchholz 415.1 Nr. 45 = NVwZ 1984, 378).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.09.1985 - 10 C 48/84

    Rückwirkende Erhöhung der Kreisumlage durch Erlass einer

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  • BVerwG, 09.03.1990 - 7 C 21.89

    Abfallentsorgungsanlage - Planfeststellung für Anlagen-Zulassung -

    Die Abfallentsorgung ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge und zugleich eine Maßnahme des Umweltschutzes, der Seuchenabwehr und der Landschaftspflege und verfolgt damit "Gemeininteressen von hoher Bedeutung" (vgl. BVerfGE 79, 127 und BVerwGE 67, 321 [BVerwG 04.08.1983 - 7 C 2/81]).
  • BVerwG, 24.04.1996 - 7 NB 2.95

    Zuweisung von Ergänzungs- und Ausgleichsaufgaben an Kreise durch Generalklausel;

    Die aufgeworfene Frage war für das Oberverwaltungsgericht entscheidungserheblich, betrifft die Grundlagen des Verhältnisses zwischen dem Kreis und den kreisangehörigen Gemeinden und ist vom Bundesverwaltungsgericht bislang nicht auf der Grundlage der in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23. November 1988 (a.a.O. - Rastede) gewonnenen und von der früheren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG teilweise abweichenden (vgl. BVerwGE 67, 321) Erkenntnisse geprüft und beantwortet worden.

    Da es bei der Zuweisung der Ergänzungs- und Ausgleichsaufgaben, wie dargelegt, um die Wahrnehmung von andernfalls wegen mangelnder Leistungsfähigkeit der Gemeinden brachliegenden Aufgaben geht, kommt für den auf Generalisierung und Typisierung verwiesenen Gesetzgeber (BVerwGE 67, 321, 329 f.) als Alternative nur eine Zuständigkeitsregelung in Betracht, die entweder allen kreisangehörigen Gemeinden oder zumindest den kleineren unter ihnen bestimmte Sachaufgaben zugunsten der Kreise entzieht.

  • BVerwG, 27.01.1984 - 8 C 128.81

    Wasserversorgung als Aufgabe der Verbandsgemeinde

    28 Abs. 2 Satz 1 GG garantiert den (Orts-)Gemeinden einen Kernbereich der Selbstverwaltung, der durch die Verfassung gegen jede gesetzliche Schmälerung gesichert ist, und schützt die Gemeinden ferner in der Weise, daß gesetzliche Eingriffe, die diesen Kernbereich der Selbstverwaltung nicht antasten, für ihre Zulässigkeit der sachlichen Rechtfertigung durch tragfähige Gründe des Gemeinwohls bedürfen (im Anschluß an das Urteil vom 4. August 1983 - BVerwG 7 C 2.81 - DVBl. 1983, 1152).

    Daß die Garantie des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG die Gemeinden auch vor solchen Eingriffen schützt, die zugunsten von Gemeindeverbänden vorgenommen werden, ist gesicherte Erkenntnis der Rechtsprechung und bedarf keiner näheren Darlegung (vgl. BVerfG, Urteil vom 24. Juli 1979 - 2 BvK 1/78 - BVerfGE 52, 95 [BVerfG 24.07.1979 - 2 BvK 1/78] [116]; BVerwG, Beschluß vom 8. Mai 1972 - BVerwG VII B 134.71 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 24 S. 5 [8] und Urteil vom 4. August 1983 - BVerwG 7 C 2.81 - DVBl. 1983, 1152 [1153]).

    Dieses Recht begründet gegenüber staatlichen Eingriffen einen sowohl absoluten als auch relativen Schutz: Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG garantiert den Gemeinden erstens einen Kernbereich der Selbstverwaltung, der durch die Verfassung gegen jede gesetzliche Schmälerung gesichert ist - absolute Grenze -, und schützt die Gemeinden zweitens in der Weise, daß gesetzliche Eingriffe, die diesen Kernbereich der Selbstverwaltung nicht antasten, für ihre Zulässigkeit der sachlichen Rechtfertigung durch tragfähige Gründe des Gemeinwohls bedürfen - relative Grenze - (vgl. BVerfG, Urteil vom 20. März 1952 - 1 BvR 267/51 - BVerfGE 1, 167 [BVerfG 20.03.1952 - 1 BvR 267/51] [178]; BVerwG, Urteile vom 22. November 1957 - BVerwG VII C 69.57 - BVerwGE 6, 19 [24] und vom 4. August 1983 - BVerwG 7 C 2.81 - a.a.O. S. 1153).

  • VG Neustadt, 23.06.2016 - 3 L 476/16

    Hebesatzerhöhung für die Grundsteuer B in den Gemeinden Eppenbrunn und Kröppen

    Außerdem unterliegt der Gesetzgeber bei Beschränkungen der Gewährleistung der gemeindlichen Selbstverwaltung und der kommunalen Finanzhoheit dem verfassungsrechtlichen Gebot zur Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (BVerfG, Entscheidungen vom 24. Juni 1969 a.a.O. , vom 7. Oktober 1980 - 2 BvR 584/76, 2 BvR 598/76, 2 BvR 599/76, 2 BvR 604/76 - BVerfGE 56, 298 , vom 23. Juni 1987 - 2 BvR 826/83 - BVerfGE 76, 107 sowie vom 27. Januar 2010 a.a.O. juris Rn. 94 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 4. August 1983 - BVerwG 7 C 2.81 - BVerwGE 67, 321 = DVBl 1983, 1152 f. = juris Rn. 13 und 20; von Mutius, Kommunalrecht, 1996, Rn. 866; Knemeyer, JuS 2000, 521 ; Franz, JuS 2004, 937; Schmidt-Assmann, Kommunale Selbstverwaltung "nach Rastede", Festschrift für Horst Sendler, 1991, S. 121 ; Selmer/Hummel, NVwZ 2006, S. 14 ).
  • BVerwG, 11.04.2002 - 7 CN 1.02

    Andienungspflicht; besonders überwachungsbedürftiger Abfall; Beseitigungs-Abfall;

    Die regelmäßig unbeschränkte Zuweisung der in Baden-Württemberg anfallenden besonders überwachungsbedürftigen Abfälle zur Beseitigung an die zentralen Einrichtungen, im Fall der AVG im Rahmen der im Hamburg-Vertrag vereinbarten Mindestmenge, ist angesichts des öffentlichen Interesses an deren langfristig gesicherter ordnungsgemäßer Entsorgung durch Lenkung in die hierfür vorgesehenen Einrichtungen verhältnismäßig und verletzt die Antragstellerin nicht in ihren Grundrechten aus Art. 12 und 14 GG (vgl. dazu auch Urteil vom 27. Mai 1981 - BVerwG 7 C 34.77 - BVerwGE 62, 224 ; Urteil vom 4. August 1983 - BVerwG 7 C 2.81 - BVerwGE 67, 321 ; Urteil vom 13. April 2000 - BVerwG 7 C 47.98 - Buchholz 451.221 § 13 KrW-/AbfG Nr. 5 S. 17 ; Beschluss vom 31. Januar 2002 - BVerwG 7 B 1.01 - a.a.O.).
  • BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 58.94

    Kommunalvermögen - Anspruch auf Kapitalbeteiligungen - Regionale

    Denn die Gemeinde ist im Rahmen ihrer verfassungsrechtlich garantierten Allzuständigkeit für Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft (vgl. BVerfGE 79, 127 (146 f.), BVerwGE 67, 321 (324) [BVerwG 04.08.1983 - 7 C 2/81]) bei Beachtung der gemeindewirtschaftsrechtlichen Bestimmungen (vgl. §§ 57, 60 KV) auch zur versorgungswirtschaftlichen Tätigkeit befugt.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.05.1984 - 1 S 474/84

    Befassungskompetenz einer Gemeinde mit überörtlichen Entscheidungen;

  • BVerwG, 03.05.1994 - 8 NB 1.94

    Abfallrecht - Gebührengestaltung - Selbstverwaltung - Abfallgebühren

  • BVerwG, 15.03.1989 - 7 B 108.88

    Selbstverwaltung - Verweisung - Dynamische Binnenverweisung - Verdingungsordnung

  • BVerwG, 31.08.1989 - 4 B 161.88

    Funktionslosigkeit von Bauplänen - Städtebauliche Sanierung - Allgemeine

  • LSG Sachsen, 23.02.2005 - L 1 KR 38/02

    Sozialversicherungspflicht eines ehrenamtlichen Bürgermeisters einer

  • BVerwG, 24.09.1998 - 3 C 13.97

    DDR-Sonderabfalldeponien sind Landesvermögen geworden

  • BVerwG, 31.01.2002 - 7 B 1.02

    Sonderabfallverordnung 1999 für die Sicherstellung der umweltverträglichen

  • VG Magdeburg, 12.05.2015 - 9 B 307/15

    Kommunalaufsichtrechtliche Anordnung hinsichtlich der Erhöhung der

  • BVerwG, 04.06.1986 - 7 C 24.84

    Landesplanung - Bezirksplanungsrat - Wählbarkeit

  • VG Magdeburg, 28.08.2014 - 9 B 176/14

    Kommunalaufsichtsrecht: Beanstandung einer Haushaltssatzung

  • VG Köln, 05.02.1999 - 4 K 8910/95

    Streit über die Rechtmäßigkeit eines Kreisumlagebescheides; Wirksamkeit einer

  • BVerwG, 04.08.1983 - 7 C 3.81

    Umfang der verfassungsrechtlichen Garantie der kommunalen Selbstverwaltung

  • VG Magdeburg, 25.01.2018 - 8 A 681/16

    Zuordnung von Vermögenswerten nach dem VZOG, insbesondere Zuordnung eines

  • BVerwG, 30.06.1988 - 8 B 173.87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 09.07.1987 - 4 B 141.87

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Nachbarschützende Wirkung

  • BVerwG, 24.04.1984 - 9 B 10048.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Gefahr politischer Verfolgung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.02.1994 - 8 B 10127/94
  • VG Würzburg, 23.02.1994 - W 2 K 93.34

    Klage gegen einen Kreisumlagebescheid; Verwendungszweck der Kreisumlage;

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