Rechtsprechung
   BVerwG, 09.12.1983 - 7 C 70.81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1217
BVerwG, 09.12.1983 - 7 C 70.81 (https://dejure.org/1983,1217)
BVerwG, Entscheidung vom 09.12.1983 - 7 C 70.81 (https://dejure.org/1983,1217)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Dezember 1983 - 7 C 70.81 (https://dejure.org/1983,1217)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,1217) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kraftfahrzeuganhänger - Inland - Ausland - Standort - Zulassung - Antragspflicht - Fahrzeughalter - Ausnahmegenehmigung - Eigentümer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1984, 527
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 18.06.1981 - 7 B 137.81

    Regelmäßiger Standort - Objektive Merkmale - Kraftfahrzeug - Subjektive

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1983 - 7 C 70.81
    Diese vom Berufungsgericht übernommene Auffassung entspricht der Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 18. Juni 1981 - BVerwG 7 B 137.81 - in Buchholz 442.16 § 23 StVZO Nr. 1).

    Es liegt im Sinne der genannten Entscheidung des Senats (Beschluß vom 18. Juni 1981, a.a.O.), die Bestimmbarkeit des regelmäßigen Standorts (Heimatorts) nach objektiven Merkmalen nicht etwa dann zu verneinen, wenn ein Kraftfahrzeug ständig auf weiträumigen Strecken mit wechselnden Abstellplätzen eingesetzt wird.

  • BVerwG, 18.11.1983 - 7 C 75.82

    Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis bei einem Wohnsitz im Inland

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1983 - 7 C 70.81
    Die Kraftfahrzeuganhänger der Klägerin würden von der Vergünstigung des § 1 AusnVO nur dann nicht erfaßt werden sein, wenn sie im Zeitpunkt ihrer niederländischen Zulassung bereits ihren regelmäßigen Standort im Inland gehabt hätten (vgl. zur Anerkennung der ausländischen Fahrerlaubnis das Urteil vom 18. November 1983 - BVerwG 7 C 75.82 -).
  • BGH, 08.06.1964 - II ZR 235/62

    Führen eines Fahrzeugs mit ausländischer Fahrerlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1983 - 7 C 70.81
    Es gilt hier das gleiche wie für den Fall, in dem der Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis seinen Wohnsitz ins Inland verlegt; für jenen Fall ist anerkannt, daß die Jahresfrist des § 5 IntVO mit derjenigen Einreise zu laufen beginnt, die der Begründung des inländischen Wohnsitzes vorausgegangen ist (BGH in NJW 1964, 1566 und in NJW 1970, 995 [996]; BayObLG a.a.O.).
  • BGH, 29.05.1954 - VI ZR 111/53

    Begriff des Kraftfahrzeughalters

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1983 - 7 C 70.81
    Kraftfahrzeughalter ist diejenige Person, die das Fahrzeug auf eigene Rechnung in Gebrauch hat, insbesondere Anlaß, Ziel und Zeit der Fahrten selbst bestimmt und die Verfügungsgewalt besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt (BGHZ 13, 351: BGH in VerkMitt. 1969, 83; OLG Kamm in DAR 1978, 111; Jagusch a.a.O., RdNrn. 14 und 16 zu § 7 StVG).
  • BVerwG, 13.03.1973 - I C 36.71

    Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1983 - 7 C 70.81
    Diese sind, wenn die auferlegte Verpflichtung noch nicht erfüllt worden ist - was hier zutrifft - danach zu beurteilen, ob sie auch nach Änderung der Sach- und Rechtslage aufrechterhalten werden dürfen (Urteil vom 13. März 1973 - BVerwG 1 C 36.71 - in Buchholz 451.40 § 2 GastG Nr. 23; Beschluß vom 13. Mai 1974 - BVerwG 1 B 87.73 - in Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 35; Kopp, VwGO, 5. Aufl. 1981, § 113 Rdnr. 25 a; Eyermann-Fröhler, VwGO, 8. Aufl. 1980, § 113 Rdnr. 11 a).
  • BVerwG, 13.05.1974 - I B 87.73

    Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde - Ausweisung eines indischen

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1983 - 7 C 70.81
    Diese sind, wenn die auferlegte Verpflichtung noch nicht erfüllt worden ist - was hier zutrifft - danach zu beurteilen, ob sie auch nach Änderung der Sach- und Rechtslage aufrechterhalten werden dürfen (Urteil vom 13. März 1973 - BVerwG 1 C 36.71 - in Buchholz 451.40 § 2 GastG Nr. 23; Beschluß vom 13. Mai 1974 - BVerwG 1 B 87.73 - in Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 35; Kopp, VwGO, 5. Aufl. 1981, § 113 Rdnr. 25 a; Eyermann-Fröhler, VwGO, 8. Aufl. 1980, § 113 Rdnr. 11 a).
  • BGH, 25.02.1970 - IV ZR 643/68

    Versicherungsschutz - Gastarbeiter - Internationaler Führerschein - Kfz-Unfall

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1983 - 7 C 70.81
    Es gilt hier das gleiche wie für den Fall, in dem der Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis seinen Wohnsitz ins Inland verlegt; für jenen Fall ist anerkannt, daß die Jahresfrist des § 5 IntVO mit derjenigen Einreise zu laufen beginnt, die der Begründung des inländischen Wohnsitzes vorausgegangen ist (BGH in NJW 1964, 1566 und in NJW 1970, 995 [996]; BayObLG a.a.O.).
  • OLG Nürnberg, 21.03.2012 - 2 St OLG Ss 272/11

    Strafbarkeit wegen Kennzeichenmissbrauchs bei Führen eines Kraftfahrzeugs im

    Der "regelmäßige Standort (Heimatort)" (...) wird durch die tatsächliche Verwendung des Kraftfahrzeugs bestimmt; das ist der Ort, von dem aus das Fahrzeug unmittelbar zum öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt wird und an dem es nach Beendigung des Einsatzes ruht (BVerwG VRS 66, 309).
  • OLG Bamberg, 24.05.2012 - 2 Ss OWi 219/12

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Inbetriebsetzen eines Kraftfahrzeugs mit amtlichem

    Entscheidend ist damit der Ort des Schwerpunkts der Ruhevorgänge (vgl. BVerwG VRS 66, 309; Dauer in Hentschel/König/Dauer § 6 FZV Rn. 6 m.w.N.) Es ist zwar zutreffend, dass es für die Bestimmung nicht auf die subjektiven Vorstellungen des Verfügungsberechtigten ankommen soll.
  • BFH, 14.05.1986 - VII R 173/83

    Ausland - Kraftfahrzeug - Gebietsfremder Anhänger - Zugmaschine - Widerrechtliche

    Der Senat folgt der in der Rechtsprechung (Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Urteil vom 9. Dezember 1983 7 C 70.81, VRS 66, 309, 310 f.; BayObLG, VRS 58, 227, 229 f.; vgl. auch Jagusch-Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 28. Aufl., 1985, § 18 StVZO Rdziff. 8; Jagow, Verkehrsdienst - VD - 1983, 58 f.) vertretenen Auffassung, daß im Ausland zugelassene Kraftfahrzeuganhänger, für die ein regelmäßiger Standort im Inland begründet wird, ein Jahr lang, beginnend mit dem der Standortbegründung vorangegangenen Grenzübertritt, ohne inländische Zulassung benutzt werden dürfen.

    Vorübergehender Verkehr eines im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeuganhängers scheidet nur dann aus, wenn der Anhänger schon bei der Zulassung im Ausland seinen regelmäßigen Standort im Inland gehabt hatte (BVerwG, VRS 66, 309, 311).

    c) Die Jahresfrist für die Zulassung zum vorübergehenden Verkehr im Inland beginnt bei inländischer Standortbegründung mit dem dieser vorangegangenen Grenzübertritt (BVerwG, VRS 66, 309, 311; Bay-ObLG, VRS 58, 227, 231), nicht, wie bei Beheimatung im Ausland, erneut mit jedem einzelnen Grenzübertritt.

    Der Senat schließt sich auch insoweit der verkehrsrechtlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, VRS 66, 309, 311; BayObLG, VRS 58, 227, 231) an, die die Zweifel behebt, die der früher für Kraftfahrzeugsteuersachen zuständige II. Senat des Bundesfinanzhofs in vergleichbaren Fällen gesehen hatte (Beschlüsse vom 14. November 1983 II B 18-19/83, und vom 23. November 1983 II B 10/83, beide n. v.).

    Diese dauerte an, solange eine inländische Neuzulassung (§ 23 Abs. 1 StVZO), die mit dem Ende der Zulassung zum vorübergehenden Verkehr auch bei nur vorübergehender Standortverlegung ins Inland erforderlich wurde (BVerwG, VRS 66, 309, 313), nicht erfolgt war.

  • BVerwG, 20.02.1987 - 7 C 14.84

    Gemeinsamen Zulassung eines Kfz auf die Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft -

    Als Halter waren sie auch Verfügungsberechtigte im Sinne von § 23 Abs. 1 Satz 1 StVZO und damit befugt, den Zulassungsantrag zu stellen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1983 - BVerwG 7 C 70.81 - Buchholz 442.16 § 23 StVZO Nr. 2 S. 3/7).

    Jedenfalls wird die erstmalige Zulassung in aller Regel auf den Halter zu erfolgen haben (vgl. Urteil des Senats vom 16. Februar 1968 a.a.O. S. 138 und Urteil des Senats vom 9. Dezember 1983 a.a.O. S. 9 und 11).

  • VGH Bayern, 22.12.2015 - 11 B 15.1350

    Nutzungsuntersagung eines nicht im Inland zugelassenen Kraftfahrzeugs

    Regelmäßiger Standort ist dabei derjenige des Schwerpunkts der Ruhevorgänge, wobei objektive Merkmale maßgeblich sind (BVerwG, U.v. 9.12.1983 - 7 C 70.81 - DVBl 1984, 527).

    Die Frage, ob die Zulassung des Fahrzeugs im Inland erst nach Ablauf eines Jahres nach Begründung eines regelmäßigen Standorts erforderlich wird (so BVerwG, U.v. 9.12.1983 a. a. O. Leitsatz 1), braucht ebenfalls nicht entschieden zu werden, da das Fahrzeug seinen regelmäßigen Standort schon wesentlich länger als ein Jahr im Inland hat.

  • BFH, 12.08.1986 - VII R 169/83

    Berlin-Anhänger - Vermietung - Kfz-Steuer

    Dies widerspräche überdies der allgemein anerkannten Definition des regelmäßigen Standorts und der eigenen Rechtsprechung des BVerwG, das in seinem gleichfalls am 9. Dezember 1983 ergangenen Urteil 7 C 70.81 (VRS 66, 309, 312) entschieden hat, der Sitz der Vermieterin scheide als straßenverkehrsbezogener Mittelpunkt der vom Mieter betriebenen Fahrzeuge aus, weil dort lediglich das Vermietgeschäft betrieben, aber nicht über den jeweiligen Einsatz der Fahrzeuge bestimmt würde.

    Im übrigen besteht die Möglichkeit einer Ausnahmeregelung, hier in Gestalt einer von § 23 Abs. 1 StVZO dispensierenden Genehmigung nach § 70 Abs. 1 StVZO; von ihr hat die Klägerin denn auch später Gebrauch gemacht (vgl. auch BVerwG-Urteil in VRS 66, 309, 314).

  • FG Hessen, 12.06.1990 - 5 K 5277/87
    Gleichwohl scheidet für den von der Klägerin begehrten Jahreszeitraum die Annahme einer Zulassung zum vorübergehenden Verkehr aus, da die Anhänger bereits vor der Registrierung in den Niederlanden einen regelmäßigen Standort im Inland hatten (vgl. BFH-Urteil VII R 173/83 unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG-;, vom 9. Dezember 1983 7 C 70.81 , Verkehrsrechtssammlung Bd. 66, 309; BFH-Urteile vom 26. Juli 1988 VII R 81/85 , Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -;BFH/NV-; 1989, 259 und vom 17. Januar 1989 VII R 47/86 , BFH/NV 1989, 738).

    Beim überregionalen Transportverkehr ist der Ort maßgeblich, der bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Fahrzeugs der Einsatzmittelpunkt ist, von dem aus über den Einsatz des Fahrzeugs zum Verkehr einschließlich der Ruhezeiten bestimmt wird (vgl. Urteil des BFH vom 21. November 1989 VII R 59/87 , JURIS unter Hinweis auf BVerwG-Urteil 7 C 70.81).

  • FG Hessen, 01.06.2005 - 5 K 3144/03

    Kraftfahrzeug; Ausländische Zulassung; Standort; Ausland; Nachweis - Umfang der

    Regelmäßiger Standort ist derjenige des Schwerpunkts der Ruhevorgänge, wobei objektive Merkmale maßgeblich sind (vgl. Jagusch, Straßenverkehrsrecht, Kommentar, 30. Aufl. § 23 StVZO Rdnr. 16 m.w. Nachweisen; grundlegend Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 9. Dezember 1983 7 C 70.81 DVBl 1984, 527).
  • VGH Bayern, 26.05.2014 - 11 C 13.2462

    Vorübergehende Teilnahme am Straßenverkehr im Inland mit in einem anderen

    Entscheidend ist hiernach zunächst nicht der Wohnsitz der Klägerin, sondern der regelmäßige Standort ihres Kraftfahrzeugs Der regelmäßige Standort eines Kraftfahrzeugs ist der Ort, von dem aus das Fahrzeug unmittelbar zum öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt wird und an dem es nach Beendigung des Einsatzes ruht (vgl. zu § 23 StVZO a.F.: BVerwG, U.v. 9.12.1983 - 7 C 70.81 - DVBl 1984, 527).
  • VG Würzburg, 29.01.2015 - W 6 K 13.498

    Rechtsgrundlage für Untersagung eines in einem EU-Mitgliedsstaat zugelassenen

    Entscheidend ist hierfür nicht der Wohnsitz der Klägerin, sondern der regelmäßige Standort des Fahrzeugs (Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, § 6 FZV Rn. 6; BVerwG, U.v. 9.12.1983 - 7 C 70/81 - juris - zu § 23 StVZO).
  • VG Augsburg, 02.11.2021 - Au 3 K 19.2226

    Betriebsuntersagung eines ausländischen Fahrzeugs

  • KG, 16.01.2013 - 4 Ws 2/13

    Versagung rechtliches Gehör; Fortbildung des Rechts

  • BFH, 21.11.1989 - VII R 59/87

    Anfall von Kraftfahrzeugsteuer für die Benutzung niederländischer Anhänger nach

  • BFH, 16.10.1986 - VII R 144/84

    Voraussetzungen für eine Kraftfahrzeugsteuer-Pflichtigkeit - Mangel der örtlichen

  • VG Berlin, 25.01.2008 - 4 A 341.07

    Mautpflichtigkeit des Mieters bzw. die Haltereigenschaft des Vermieters eines

  • FG Niedersachsen, 29.10.1987 - 3 K 258/83
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht