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   BVerwG, 29.06.1983 - 7 C 102.82   

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BVerwG, 29.06.1983 - 7 C 102.82 (https://dejure.org/1983,125)
BVerwG, Entscheidung vom 29.06.1983 - 7 C 102.82 (https://dejure.org/1983,125)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Juni 1983 - 7 C 102.82 (https://dejure.org/1983,125)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verkehrsbeschränkung - Anordnung der Nachbargemeinde - Klagebefugnis der Gemeinde - Verkehrsbeschränkung auf Ortsdurchfahrtsstraße - Klagebefugnis der Nachbargemeinde - Selbstverwaltungsrecht - Verletzung dieses Rechts durch Auswirkungen Verkehrs regelnder Maßnahmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klagebefugnis der Gemeinde bei belastender Verkehrsbeschränkung auf Ortsdurchfahrtsstraße in der Nachbargemeinde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1983, 610
  • DVBl 1984, 88
 
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Wird zitiert von ... (78)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 11.03.1970 - IV C 59.67

    Klagebefugnis einer Gemeinde gegen einen einen gemeindlichen Verwaltungsakt im

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1983 - 7 C 102.82
    Rechte der Gemeinde können allerdings betroffen sein, wenn in ihr Selbstverwaltungsrecht eingegriffen wird, das durch Art. 28 Abs. 2 GG gewährleistet ist (BVerwGE 31, 263 [264]; Urteil vom 11. März 1970 - BVerwG 4 C 59.67 - in DVBl. 1970, 580).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, an der festzuhalten ist, kann die Gemeinde bei Eingriffen in den übertragenen Wirkungskreis in der Regel nicht Klage erheben, weil sie insoweit nicht eigene Angelegenheiten, sondern solche des Staates wahrnimmt (BVerwGE 19, 121 [123]; 45, 207 [210/211]; Urteil vom 11. März 1970 a.a.O. S. 581).

    Erst wenn diese Belastungen ein solches Gewicht erreichen, daß der Gemeinde die Erfüllung ihrer eigenen Aufgaben unmöglich gemacht oder zumindest in konkreter Weise ganz erheblich erschwert wird, kann ein Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht möglich sein (vgl. Urteil des Senats vom 19. März 1976 a.a.O.; ferner für andere Maßnahmen des übertragenen Bereichs Urteil vom 11. März 1970 a.a.O. S. 582).

  • BVerwG, 19.03.1976 - VII C 71.72

    Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen im Rahmen der gemeindlichen

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1983 - 7 C 102.82
    Auf diese Aufgabenzuordnung hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 19. März 1976 - BVerwG 7 C 71.72 -(NJW 1976, 2175 = Buchholz 442.151 § 44 StVO Nr. 1) hingewiesen.

    Aus dem gemeindlichen Selbstverwaltungsrecht kann daher bei straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen ein Recht auf Mitbestimmung oder auf Abstimmung mit anderen Gemeinden grundsätzlich nicht abgeleitet werden (vgl. Urteil vom 19. März 1976 a.a.O.).

    Erst wenn diese Belastungen ein solches Gewicht erreichen, daß der Gemeinde die Erfüllung ihrer eigenen Aufgaben unmöglich gemacht oder zumindest in konkreter Weise ganz erheblich erschwert wird, kann ein Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht möglich sein (vgl. Urteil des Senats vom 19. März 1976 a.a.O.; ferner für andere Maßnahmen des übertragenen Bereichs Urteil vom 11. März 1970 a.a.O. S. 582).

  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 46.78

    Geschwindigkeitsbegrenzung Stadtautobahn - Verkehrsregelung, Rechtsnatur, §§ 42,

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1983 - 7 C 102.82
    Die Klägerin ist im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO klagebefugt, wenn die angefochtene, durch Verkehrszeichen auf der Ortsdurchfahrt der Beklagten verlautbarte Anordnung der Beschränkung des Schwerlastverkehrs, die einen Verwaltungsakt darstellt (BVerwGE 59, 221), nach dem Klagevorbringen zumindest als möglich erscheinen läßt, daß eigene Rechte der Klägerin verletzt sind.

    Denn das Straßenverkehrsrecht und die durch dieses Recht begründete staatliche Aufgabe der Straßenverkehrsbehörde umfaßt nicht nur die Abwehr der dem Straßenverkehr selbst drohenden Gefahren, sondern auch die Abwehr solcher Gefahren, die vom Straßenverkehr ausgehen und die Umwelt beeinträchtigen (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 StVO; BVerwGE 59, 221 [228]).

  • BVerwG, 09.07.1964 - VIII C 29.63

    Auftragsangelegenheiten

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1983 - 7 C 102.82
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, an der festzuhalten ist, kann die Gemeinde bei Eingriffen in den übertragenen Wirkungskreis in der Regel nicht Klage erheben, weil sie insoweit nicht eigene Angelegenheiten, sondern solche des Staates wahrnimmt (BVerwGE 19, 121 [123]; 45, 207 [210/211]; Urteil vom 11. März 1970 a.a.O. S. 581).
  • BVerwG, 21.06.1974 - IV C 17.72

    Unzulässige Klage einer Stadt gegen eigenes Organ

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1983 - 7 C 102.82
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, an der festzuhalten ist, kann die Gemeinde bei Eingriffen in den übertragenen Wirkungskreis in der Regel nicht Klage erheben, weil sie insoweit nicht eigene Angelegenheiten, sondern solche des Staates wahrnimmt (BVerwGE 19, 121 [123]; 45, 207 [210/211]; Urteil vom 11. März 1970 a.a.O. S. 581).
  • BVerwG, 11.12.1978 - 4 C 66.77

    Sprungrevision - Prozedieren - Erteilung einer luftverkehrsrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1983 - 7 C 102.82
    Dabei folgt der Senat der Ansicht des 4. Senats (Urteil vom 11. Dezember 1978 - BVerwG 4 C 66.77 -, in NJW 1979, 1421), daß das Verbot des § 134 Abs. 3 VwGO, die Sprungrevision auf Mängel des Verfahrens zu stützen, nicht die Prüfung der Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO ausschließt.
  • BVerwG, 12.09.1980 - 7 C 23.79

    Klagebefugnis der Gemeinde gegen die Ablehnung des Zusammenschlusses mehrerer das

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1983 - 7 C 102.82
    28 Abs. 2 GG gewährleistet der Gemeinde die Wahrung des Wohls ihrer Einwohner nicht schlechthin, sondern allein insoweit, als es um die Wahrnehmung der "im Rahmen der Gesetze" bestimmten eigenen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft geht (vgl. Urteil vom 12. September 1980 - BVerwG 7 C 23.79 - in DVBl. 1981, 218 [219] = NJW 1981, 2075).
  • BVerwG, 14.02.1969 - IV C 215.65

    Klagebefugnis der Gemeinden gegen Planfeststellung

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1983 - 7 C 102.82
    Rechte der Gemeinde können allerdings betroffen sein, wenn in ihr Selbstverwaltungsrecht eingegriffen wird, das durch Art. 28 Abs. 2 GG gewährleistet ist (BVerwGE 31, 263 [264]; Urteil vom 11. März 1970 - BVerwG 4 C 59.67 - in DVBl. 1970, 580).
  • BVerwG, 22.01.1971 - VII C 48.69

    Zum Anspruch des Einzelnen auf Vornahme verkehrsbehördlicher Maßnahmen

    Auszug aus BVerwG, 29.06.1983 - 7 C 102.82
    Daß diese Vorschrift keine drittschützende Wirkung hat, die neben dem Schutz der Allgemeinheit auch dem Schutz des einzelnen zu dienen bestimmt ist, hat der Senat für die im wesentlichen gleichlautende Regelung des § 4 Abs. 1 Satz 1 StVO alter Fassung bereits ausgesprochen, indem er auf das Fehlen jedweder Individualisierung insoweit geschützter Sonderinteressen hingewiesen hat (BVerwGE 37, 112 [114]).
  • BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 17.93

    Vetorecht mit Abwehr- und Sperrwirkung - Selbstverwaltungskörperschaft -

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits entschieden, daß eine Gemeinde gegen einen Widerspruchsbescheid nicht klagebefugt ist, wenn dieser Bescheid nicht den eigenen, sondern den übertragenen Wirkungskreis betrifft; denn insoweit nimmt die Gemeinde nicht Selbstverwaltungs-, sondern staatliche Aufgaben wahr und kann daher durch eine von ihren Wünschen oder Vorstellungen abweichende Entscheidung der Widerspruchsbehörde grundsätzlich nicht in ihren Rechten im Sinne von § 42 Abs. 2 VwGO verletzt sein (vgl. BVerwGE 19, 121 ; Urteile vom 11. März 1970 - BVerwG 4 C 59.67 - Buchholz 445.4 § 19 WHG Nr. 3 S. 7 und vom 29. Juni 1983 - BVerwG 7 C 102.82 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 13).

    Die Aufgaben und Befugnisse der (örtlichen) Straßenverkehrsbehörde zur Regelung des Straßenverkehrs gehören seit jeher zu den staatlichen Aufgaben, nicht zu den Angelegenheiten des gemeindeeigenen, durch Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG geschützten Wirkungskreises (Urteile vom 19. März 1976 - BVerwG 7 C 71.72 - Buchholz 442.151 § 44 StVO Nr. 1 S. 3 und vom 29. Juni 1983, a.a.O., S. 12).

  • BVerwG, 04.06.1986 - 7 C 76.84

    Voraussetzungen des Anspruchs auf verkehrsbeschränkende Maßnahmen zum Schutz der

    Zwar ist § 45 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung in der Fassung vom 21. Juli 1980 (BGBl. I S. 1060) - StVO -, der die Verkehrsbehörde ermächtigt, aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs verkehrsbeschränkende Maßnahmen anzuordnen, grundsätzlich auf den Schutz der Allgemeinheit und nicht auf die Wahrung der Interessen einzelner gerichtet (BVerwGE 37, 112, 113 [BVerwG 22.01.1971 - VII C 48/69]; ebenso Urteile des Senats vom 13. Juni 1980 - BVerwG 7 C 32.77 - in Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 9 und vom 29. Juni 1983 - BVerwGE 7 C 102.82 - in Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 13).
  • BVerwG, 27.01.1993 - 11 C 35.92

    Busspur - § 42 VwGO, zur Verwaltungsaktsqualität von Verkehrsmaßnahmen, § 42 Abs.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Klagebefugnis dann zu bejahen, wenn das Klagevorbringen es zumindest als möglich erscheinen läßt, daß die angefochtene Maßnahme eigene Rechte des Klägers verletzt (Urteil vom 29. Juni 1983 - BVerwG 7 C 102.82 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 13).
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