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   VG Freiburg, 10.07.1986 - 4 K 71/86   

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VG Freiburg, 10.07.1986 - 4 K 71/86 (https://dejure.org/1986,19839)
VG Freiburg, Entscheidung vom 10.07.1986 - 4 K 71/86 (https://dejure.org/1986,19839)
VG Freiburg, Entscheidung vom 10. Juli 1986 - 4 K 71/86 (https://dejure.org/1986,19839)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DVBl 1986, 1168
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.1987 - 15 A 563/84

    Klage eines Anliegers gegen Straßenumbenennung

    BVerwG, Urt. v. 7.1.1972 - IV C 49.68 -, BVerwGE 39, 235, 237; VG Freiburg, Beschl. v. 10.7.1986 - 4 K 71/86 -, DVBl 1986, 1168 mit Anm. Kirchhoff; Pietzcker, JuS 1982, 106, 108 ff.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.08.2003 - 10 A 10842/03

    Soldatenrecht, Personalanpassungsgesetz, Zurruhesetzung, vorzeitige

    Ob es mit Rücksicht darauf, dass das Dienstverhältnis der Berufssoldaten wie das der Berufsbeamten, für die das Lebenszeitprinzip sogar zu den durch Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes - GG - verfassungsrechtlich geschützten hergebrachten Grundsätzen zählt, auf lebenslangen Dienst angelegt ist (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 1 SG) und den Berufssoldaten von daher kraft ihres Status prinzipiell ein ungeachtet der Unanwendbarkeit des Art. 33 Abs. 5 GG auf das Berufssoldatentum (st. Rspr. des BVerfG, grundlegend Urteil vom 26. Februar 1954 - 1 BvR 371/52 -, BVerfGE 3, S. 288 ff.) ähnlich wie bei den Beamten geschütztes Recht auf Belassung im aktiven Dienst zusteht, zwingend erforderlich war, die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand von der Zustimmung des Berufssoldaten abhängig zu machen (so z.B. Kirchhoff, Anm. zum Beschluss des VG Freiburg vom 10. Juli 1986 - 4 K 71/86 -, DVBl. 1986, S. 1169 ff., m.w.N.), oder ob die "Einvernehmlichkeit" "freiwillig" zur Voraussetzung der vorzeitigen Zurruhesetzung erhoben worden ist, kann letztlich dahingestellt bleiben, da es darauf für die Prüfung, ob die Vorschrift den - mit ihrer Pensionierung einverstandenen - Soldaten ein subjektives öffentliches Recht in Bezug auf diese Maßnahme einräumt, nicht ankommt.

    Gestützt auf diese Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts haben schließlich auch das Oberverwaltungsgericht Münster im Beschluss vom 30. März 1987 - 1 B 351/87 - (NVwZ 1987, S. 723) und beispielsweise das Verwaltungsgericht Freiburg in seinem weiter oben bereits erwähnten Beschluss vom 10. Juli 1986 - 4 K 71/86 - (DVBl. 1986, S. 1168 f.) selbst einen auf die Beachtung des Gleichheitssatzes beschränkten Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung im Auswahlverfahren nach dem Personalstrukturgesetz verneint (vgl. allgemein des Weiteren z.B.: VGH München, Beschluss vom 26. Januar 1993 - 3 CE 93.79 -, NVwZ-RR 1994, S. 33 f.).

  • VG Freiburg, 10.07.2012 - 5 K 751/12

    Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand

    Soweit das erkennende Verwaltungsgericht einen Anspruch auf fehlerfreie Ermessensentscheidung in einem Auswahlverfahren nach dem Personalstrukturgesetz-Streitkräfte verneint hat (VG Freiburg, Beschl. v. 10.07.1986 - 4 K 71/86 - DVBl 1986, 1168), lag dem keine vergleichbare Rechtslage zu Grunde.
  • VG Freiburg, 14.11.2007 - 1 K 1146/07

    Befreiung von der Studiengebührenpflicht wegen Begabtenförderung oder wegen

    31 Diese Vorschrift besteht nicht nur im rein öffentlichen Interesse, vermittelt für den Studierenden also nicht nur einen bloßen Rechtsreflex (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.10.1997 - 4 S 596/95 -, VBlBW 1998, 108 und VG Freiburg, Beschl. v. 10.07.1986 - 4 K 71/86 - DVBl. 1986, 1168 zu Normen, die allein dem öffentlichen Interesse dienen und daher keinen Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung begründen ).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.1999 - 11 S 3238/98

    Bestimmung der Ausreisefrist - Verletzung des Ausländers in eigenen Interessen

    Ein Anspruch auf eine fehlerfreie Ermessensentscheidung besteht auch bei Berücksichtigung des allgemeinen Gleichheitssatzes nur, wenn die zugrundeliegende Norm - evtl. in Verbindung mit anderen Vorschriften - wenigstens auch dem Interesse des Begünstigten zu dienen bestimmt ist (BVerwG, Urt. v. 7.1.1972, BVerwGE 39, 235 m.w.N.; VG Freiburg, Beschl. v. 10.7.1986, DVBl. 1986, 1168 mit Anmerkung Kirchhoff).
  • VG Freiburg, 15.11.2007 - 1 K 361/07

    Studiengebührenbefreiung für Hochbegabte: Universität muss neu entscheiden

    Diese Vorschrift besteht nicht nur im rein öffentlichen Interesse, vermittelt für den Studierenden also nicht nur einen bloßen Rechtsreflex (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl.v. 28.10.1997-4 S 596/95 -, VBlBW 1998, 108 und VG Freiburg, Beschl.v. 10.07.1986-4 K 71/86 - DVBl. 1986, 1168zu Normen, die allein dem öffentlichen Interesse dienen und daher keinen Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung begründen).
  • BVerwG, 30.09.1987 - 6 B 43.87

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf

    Damit wäre aber eine Klärung der als grundsätzlich bezeichneten Rechtsfrage im Revisionsverfahren nicht zu erwarten, wobei es in diesem Zusammenhang unerheblich ist, daß der erkennende Senat des Berufungsgerichts ursprünglich in einer Entscheidung über einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung eine entgegengesetzte Rechtsauffassung vertreten hat und die Rechtsfrage bisher unter den Verwaltungsgerichten unterschiedlich beantwortet wird (wie die angegriffene Entscheidung: OVG Münster, DÖV 1987, 698 und VG Freiburg, DVBl. 1986, 1168 mit zust. Anm. v. Kirchhoff; a. A.: VG Stade, DÖV 1986, 1070 und VG Oldenburg, NVwZ 1987, 529).
  • VG Freiburg, 15.11.2007 - 1 K 1154/07

    Begabtenförderung: Klagen gegen Ablehnung von Studiengebührenbefreiung

    Diese Vorschrift besteht nicht nur im rein öffentlichen Interesse, vermittelt für den Studierenden also nicht nur einen bloßen Rechtsreflex (vgl. VGH Bad.-Württ, Beschl.v. 28.10.1997 - 4 S 596/95 -, VBlBW 1998, 108 und VG Freiburg, Beschl.v. 10.07.1986 - 4 K 71/86 - DVBI. 1986, 1168 zu Normen, die allein dem öffentlichen Interesse dienen und daher keinen Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung begründen).
  • VG Freiburg, 15.11.2007 - 1 K 988/07

    Begabtenförderung: Klagen gegen Ablehnung von Studiengebührenbefreiung

    Diese Vorschrift besteht nicht nur im rein öffentlichen Interesse, vermittelt für den Studierenden also nicht nur einen bloßen Rechtsreflex (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl.v. 28.10.1997 - 4 S 596/95 -, VBlBW 1998, 108 und VG Freiburg, Beschl.v. 10.07.1986 - 4 K 71/86 - DVBl. 1986, 1168 zu Normen, die allein dem öffentlichen Interesse dienen und daher keinen Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung begründen).
  • VG Lüneburg, 24.11.2004 - 1 A 51/03

    Anspruch auf fehlerfreie Ermessensentscheidung; Berufssoldat; Bundeswehr;

    Aus diesem Grund wurde aus den entsprechenden Regelungen des Personalstärkegesetzes sowie den diesen Regelungen vorausgehenden Regelungen des Gesetzes zur Verbesserung der Personalstruktur in den Streitkräften vom 30. Juli 1985 (BGBl 1 S. 1621) von der Rechtsprechung kein Anspruch auf fehlerfreie Ermessensentscheidung hergeleitet (vgl. VG Freiburg, Beschluss vom 10.7.1986 - 4 K 71/86, DVBl 1986, 1861; OVG Münster, Beschluss vom 30.3.1987 - 1 B 351/87 -, NVwZ 1987, 723).
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