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   VGH Baden-Württemberg, 20.09.1988 - 9 S 1929/88   

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VGH Baden-Württemberg, 20.09.1988 - 9 S 1929/88 (https://dejure.org/1988,1698)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.09.1988 - 9 S 1929/88 (https://dejure.org/1988,1698)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. September 1988 - 9 S 1929/88 (https://dejure.org/1988,1698)
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Volltextveröffentlichung

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Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1379
  • NVwZ 1989, 578 (Ls.)
  • DVBl 1988, 1124
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 31.07.1973 - 2 BvF 1/73

    Grundlagenvertrag

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.09.1988 - 9 S 1929/88
    Abgesehen von dem Umstand, daß es seit 1971 nicht einmal für die Behörden des Bundes und des Landes Baden-Württemberg eine amtliche Sprachregelung über die Abkürzung der Bundesrepublik Deutschland mehr gibt, weil der Alleinvertretungsanspruch der Bundesrepublik Deutschland durch die Ostverträge Ä unbeschadet des Wiedervereinigungsgebotes der Präambel des GG (vgl. zu diesem BVerfGE 36, 1 ff.) Ä aufgegeben wurde, ist die Beanstandung der Abkürzung »BRD« in der Klausur einer juristischen Prüfung auch deshalb sachfremd, weil angesichts der beschränkten Bearbeitungszeit dem Kandidaten zuzugestehen ist, daß er gebräuchliche und verständliche Abkürzungen benutzt.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.1980 - 9 S 12/80

    Prüfungsrecht: Erreichen einer Durchschnittspunktezahl - keine Rundung von Noten;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.09.1988 - 9 S 1929/88
    einen Prüferwechsel beim Vorwurf sachfremder Motivation für erforderlich gehalten (vgl. den Senatsbeschluß vom 3.3. 1982 Ä 9 S 2509/81Ä, VBlBW 82, 206/207 im Anschluß an BVerwGE 29, 70 und den Senatsbeschluß vom 19.5. 1980 ESVGH 30, 199/203).
  • BVerwG, 20.11.1987 - 7 C 3.87

    Fehlerhaftes Prüfungsverfahren - Multiple-choice-Verfahren - Antworten -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.09.1988 - 9 S 1929/88
    Nur wenn nachgewiesen wäre, daß der Prüfungsbescheid auf dem Bewertungsfehler nicht beruhen kann (vgl. zu einem solchen Fall einer Widerlegung der Kausalität: BVerwGE 78, 280/284 [hier: V (598) 159 e] ..), wäre zu Lasten der Kl. davon auszugehen, daß der Fehler sie nicht in ihren Rechten verletzt.
  • BVerwG, 26.01.1968 - VII C 6.66

    Anfechtung einer Prüfungsentscheidung - Nichtbestehen der zweiten juristischen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.09.1988 - 9 S 1929/88
    einen Prüferwechsel beim Vorwurf sachfremder Motivation für erforderlich gehalten (vgl. den Senatsbeschluß vom 3.3. 1982 Ä 9 S 2509/81Ä, VBlBW 82, 206/207 im Anschluß an BVerwGE 29, 70 und den Senatsbeschluß vom 19.5. 1980 ESVGH 30, 199/203).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.1999 - 9 S 1725/99

    Neubewertung einer Prüfungsleistung (nur) durch den Erstprüfer

    Eine wegen eines Bewertungsfehlers notwendige erneute Erstbeurteilung muß jedenfalls dann nicht dem Zweitbeurteiler, der den Bewertungsfehler des Erstbeurteilers vermieden hat, zur (erneuten) Überprüfung seiner Beurteilung zugeleitet werden, wenn dieser bereits in seiner im Widerspruchsverfahren eingeholten Stellungnahme unter eingehender Auseinandersetzung mit den Einwänden des Prüflings ausführlich dargelegt hat, warum er seine Bewertung aufrecht erhält, und es deshalb schlechterdings ausgeschlossen erscheint, daß er sich durch die Zuleitung einer erneuten Erstbeurteilung zu einer Änderung seiner Benotung bewegen lassen könnte (Modifizierung der Rechtsprechung des Senats im Urteil vom 20.09.1988 - 9 S 1929/88 - mwN).

    Nach der Rechtsprechung des Senats muß zwar zu Herstellung gleicher Prüfungsbedingungen beim ersten und zweiten Bewertungsdurchgang die Chance gewährleistet bleiben, daß sich der Zweitprüfer aufgrund des von einer veränderten erneuten Erstbewertung mitbestimmten Gesamteindrucks von der Arbeit zu einer Änderung seiner Bewertung bewegen läßt (siehe Urteil des Senats vom 20.09.1988 - 9 S 1929/88 - m.w.N.).

    Anders als bei dem der Entscheidung des Senats vom 20.09.1988, a.a.O., zugrundeliegenden Fall wurden vorliegend die Prüfungsbeurteilungen in einem - durch Art. 7 des Gesetzes vom 12.12.1994, GBl. S. 673, neu eingeführten - förmlichen Widerspruchsverfahren (siehe § 4 a JAG) unter Auseinandersetzung mit den Einwänden der Klägerin "überdacht" und erneut umfassend gerechtfertigt (ein solches "Überdenken" von Prüfungsbeurteilungen in einem verwaltungsinternen Kontroll- oder förmlichen Widerspruchsverfahren wurde erstmals gefordert im Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 17.04.1991, BVerfGE 84, 34).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2001 - 14 A 4813/96

    Aufhebung der juristischen Gesamtnote einer zweiten juristischen Staatsprüfung;

    vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20. September 1988 - 9 S 1929/88 -, DVBl 1988, 1124 = NJW 1989, 1379 = BWVPr 1989, 59.
  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.1995 - 14 S 2867/93

    Mindestvoraussetzungen für das Bestehen einer Meisterprüfung; Verfahrensfehler

    Die Prüfungsbehörde trägt für die Unaufklärbarkeit der Kausalität die materielle Beweislast (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.1.1990 - 9 S 3071/88 - Urteil vom 20.9.1988 DVBl. 1988, 1124, 1125; BVerwGE 70, 143, 147; Seebass, Die Prüfung - ein rechtsschutzloser Freiraum des Prüfers?, NVwZ 1985, 521, 525; Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, Band 2 Prüfungsrecht, 3. Aufl., RdNr. 393).
  • VG Freiburg, 22.07.2009 - 1 K 477/08

    Rechtmäßigkeit der Bewertung einer Diplomarbeit

    47 Verglichen mit Bemerkungen, die in der Rechtsprechung als noch zulässig akzeptiert worden sind (BVerwG, Urt. v. 24.2.1993 - 6 C 35/92 - NVwZ 1993, 681: "außerordentlich dürftig", ferner Hinweise auf sprachliche und grammatikalische Mängel; BVerwG, Beschl. v. 6.3.1995 - 6 B 3/95 - juris: "fad" und "eintönig" ; OVG Berlin, Beschl. v. 5.5.2003 - 4 S 12.03 - juris: "Eiern Sie nicht herum"; OVG NRW, Urt. v. 16.3.2005 - 14 A 530/04 [nach Zimmerling/Brehm, Prüfungsrecht, 3. Aufl. 2007, Rdnrn. 283 bis 288, Fußnote 797]: "grauenhaft" ; VG Stuttgart, Urt. v. 15.11.2005 - 13 K 3508/04 [nach Zimmerling/Brehm, a.a.O., Fußnote 800]: "abstruse Spekulationen" und "Halluzinationen"; VG Sigmaringen, Beschl. v. 4.9.2002 - 8 K 1687/02 [nach Zimmerling/Brehm, a.a.O., Fußnote 784]: "Sie können vielleicht an Maschinen arbeiten, aber nicht an Menschen"; VG Berlin, Beschl. v. 2.3.1998 - 12 A 37.98 [nach Zimmerling/Brehm, a.a.O., Fußnote 787]: "Sie sind nicht ohne Grund durch die erste und zweite Prüfung gefallen"), kann den Äußerungen Prof. Dr. F.´s nicht entnommen werden, sie seien unsachlich, aggressiv oder beleidigend und ließen keinen zweifelsfreien Schluss mehr auf die innere Distanz und Emotionsfreiheit des Prüfers zu, als dieser die Leistung der Klägerin zur Kenntnis nahm (vgl. hingegen für einen solchen Fall VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.9.1988 - 9 S 1929/88 - DVBl 1988, 1124: Randbemerkung in juristischer Klausur, die die Abkürzung "BRD" als "Wortungeheuer" bezeichnet; die Einordnung der Randbemerkung "Erbarmung! Barmherzigkeit!" wurde von OVG NRW, Beschl. v. 19.8.2008 -14 A 1372/07 - juris, offen gelassen, weil von der Klägerin nicht gerügt und weil es sich um die Beurteilung von Randbemerkungen zu einer unter dem Prinzip der Anonymität geschriebenen und bewerteten Klausur handele).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.06.1989 - 9 S 1039/89

    Prüfung; Tatsachenirrtum des Prüfers - Neubewertung durch den bisherigen Prüfer -

    Anders würde es sich dagegen bei Bewertungsfehlern verhalten, die Ausdruck fehlender innerer Distanz zum Inhalt der Prüfungsleistung sind (vgl. etwa den durch Senatsurteil vom 20.09.1988 -- 9 S 1929/88 -- DVBl. 88 S. 1174 = NJW 89, S. 1379 entschiedenen Fall -- Beanstandung der Abkürzung BRD --, dort offengelassen; vgl. auch den Senatsbeschluß vom 19.05.1980 ESVGH 30, 199/203 bezüglich einer gewissen Festlegung des bisherigen Begutachters).
  • VG Leipzig, 15.08.1997 - 4 K 1819/96
    Sachliche Gründe gibt es sowohl für eine verdeckte Zweitkorrektur, die eine gegenseitige Beeinflussung der Prüfer von vornherein ausschließt, als auch für eine offene Zweitkorrektur, die eine kritische Kontrolle der Prüfer ermöglicht (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.11.1988, DVBl. 1988, 1124, 1126).
  • VGH Bayern, 12.09.1990 - 3 B 90.61
    Der Grundsatz (formal) gleicher Prüfungschancen verlangt, daß aufgetretene Bewertungsfehler in formaler gleicher Art und Weise beseitigt werden (BVerwG, DVBl 1988, 1124/1126).
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