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   VGH Baden-Württemberg, 19.06.1989 - 5 S 3111/87   

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VGH Baden-Württemberg, 19.06.1989 - 5 S 3111/87 (https://dejure.org/1989,2144)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.06.1989 - 5 S 3111/87 (https://dejure.org/1989,2144)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Juni 1989 - 5 S 3111/87 (https://dejure.org/1989,2144)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 137 (Ls.)
  • VBlBW 1990, 58
  • DVBl 1990, 108
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82

    Wyhl

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.1989 - 5 S 3111/87
    10. Bei der Auswahl zwischen verschiedenen Methoden zur Ermittlung und Beurteilung der Sicherheit eines Flughafens kommt der Planfeststellungsbehörde eine Entscheidungsprärogative zu (im Anschluß an BVerwGE 72, 300 ff. und 78, 177 ff).

    16. Die auf § 3 FluglG beruhende Anleitung zur Berechnung - AzB - ist eine gesetzeskonkretisierende Verwaltungsvorschrift, die auch die Verwaltungsgerichte bindet (im Anschluß an BVerwGE 72, 300, 319 ff.) Die Planfeststellungsbehörde handelt nicht rechtswidrig, wenn sie sich hieran orientiert und bei der Ermittlung des zumutbaren Lärms ein sogenanntes 6-Monats-Mittel und eine statistische Verteilung der Flugbewegungen auf die verschiedenen Landeeinrichtungen zugrundelegt.

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.1989 - 5 S 3111/87
    17. Es ist kein Rechtsverstoß, wenn die Planfeststellungsbehörde für eine sogenannte Lärmsanierung nicht die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 56, 110 ff.) als Voraussetzung hierfür festgelegte, bislang sogenannte enteignungsrechtliche Zumutbarkeitsschwelle ermittelt, weil sie die Lärmsanierung bereits bei einem niederer angesetzten Grenzwert vorsieht.
  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 C 32.84

    Gewichtung der abwägungserheblichen Belange im straßenrechtlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.1989 - 5 S 3111/87
    29. Geht die Planfeststellungsbehörde davon aus, daß die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen aus Sicherheitsgründen unvermeidbar ist, so ist bereits aus diesem Grund die Möglichkeit einer Flurbereinigung kein die Abwägung tragender Belang (im Anschluß an BVerwG, DVBl. 1988, 536 = UPR 1988, 180 = RdL 1988, 275).
  • BVerwG, 27.03.1980 - 4 C 34.79

    Zulässigkeit der Wahrunterstellung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.1989 - 5 S 3111/87
    27. Es ist nicht zu beanstanden, wenn die Planfeststellungsbehörde bei der naturschutzrechtlichen Bewertung eines Eingriffs in Natur und Landschaft den Totalverlust bestimmter Flächen für die Ökologie unterstellt, ohne konkrete Einzeluntersuchungen vorzunehmen (im Anschluß an BVerwG, DVBl. 1980, 999 = NJW 1981, 241).
  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.1989 - 5 S 3111/87
    26. Mit enteignender Vorwirkung betroffene Grundeigentümer können sich nicht mit Erfolg auf angebliche Gewässerverschmutzungen durch das Oberflächenwasser des Flughafens oder auf Verstöße gegen das Naturschutzrecht berufen, wenn es auch bei Vermeidung dieser Rechtsverstöße bei den Eingriffen in ihr Grundeigentum verbliebe (im Anschluß an BVerwGE 67, 74, 77).
  • BVerwG, 22.10.1987 - 7 C 4.85

    Umfang und Grenzen verwaltungsgerichtlicher Kontrollbefugnis bei der Überprüfung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.06.1989 - 5 S 3111/87
    10. Bei der Auswahl zwischen verschiedenen Methoden zur Ermittlung und Beurteilung der Sicherheit eines Flughafens kommt der Planfeststellungsbehörde eine Entscheidungsprärogative zu (im Anschluß an BVerwGE 72, 300 ff. und 78, 177 ff).
  • OVG Niedersachsen, 09.06.1997 - 12 K 325/96

    Verkehrsflughafen; Nachtflugbetrieb; Nachträgliche Beschränkung; Nächtlicher

    Der Senat folgt der Rechtsprechung, nach der - wie auch immer die Zumutbarkeitsgrenze für Fluglärm festzulegen ist - bereits bei der Planfeststellung danach zu differenzieren ist, ob es sich um die Erstanlage eines Flughafen handelt oder um die Veränderungen bei einem bereits bestehenden Flughafen (s. nur BayVGH, Urt. v. 22. Juli 1983 - Nr. 20 B 82 A.2693 -, BayVBl. 1984, 46, 49; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19. Juni 1989 - 5 S 3111/87 -, VBlBW 1990, 56, 62 ff; BVerwG, Urt. v. 30. Mai 1984 - BVerwG 4 C 58.81 -, ZLW 1984, 241, 251).

    Die für den Ausbau des Flughafens Stuttgart (s. dazu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19. Juni 1989 - 5 S 3111/87 -, VBlBW 1990, 56, 62 ff; BVerwG, Beschl. v. 5. Oktober 1990 - BVerwG 4 B 249.89 -, NVwZ-RR 1991, 118, 124 ff) [BVerwG 05.10.1990 - 4 B 249/89] gefundenen Regelungen, die neben einer weitreichenden Nachtflugregelung Maßnahmen des passiven Schallschutzes (Finanzierung von Schallschutzfenstern in sog. Lärmsanierungs- und Lärmvorsorgegebieten) und eine Lärmfestschreibung vorsehen, sehen allerdings eine Lärmsanierung bei Erreichen bestimmter Schwellenwerte vor.

    Bei dem Schutz der Außenwohnbereiche ist zudem von einer erhöhten Zumutbarkeitsschwelle auszugehen, die nicht vorrangig auf die Maximalpegel, sondern auf die Dauerschallbelastung abzustellen hat, weil es hier nicht um den Schutz ungestörten Schlafes, sondern um den einer störungsfreien Kommunikation geht; durch Fluglärm erzwungene Kommunikationspausen bewirken aber ebensowenig Gesundheitsgefährdungen wie die "Zumutung", innerhalb gewisser Grenzen die Kommunikation in die Geräuschpausen zu verlagern (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19. Juni 1989 - 5 S 3111/87 -, VBlBW 1990, 56, 64).

    Für die Schutzschwelle wäre zudem zu berücksichtigen, daß sich die Nutzung der Außenwohnbereiche in den Abendstunden nicht nur passiv auf Erholung und Entspannung beschränkt, sondern auch aktive Tätigkeiten vorgenommen werden, die ihrerseits Lärm verursachen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19. Juni 1989 - 5 S 3111/87 -, VBlBW 1990, 56, 64).

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 16. Dezember 1994 im Anschluß an Jansen den Gefährdungsbereich für den Tagesschutz bestimmt durch den Bereich, in dem täglich 19 Lärmereignisse mit Maximalpegeln von 99 dB(A) und mehr zu erwarten sind; an der Meßstelle 9 wurden im Jahre 1996 insgesamt weit weniger als 300 solcher Werte gemessen (davon fünf in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr), der äquivalente Dauerschallpegel hat an keinem Tag des Jahres 1996 den vom VGH Baden-Württemberg (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19. Juni 1989 - 5 S 3111/87 -, VBlBW 1990, 56, 64.) bezeichneten Wert von 75 dB(A) überschritten; dies gilt - nach den auch insoweit vom Kläger nicht angegriffenen - Meßwerten unabhängig davon, ob abgestellt wird auf den nach der AzB berechneten Dauerschallpegel 0-24 Uhr oder den mit einem Halbierungswert q=3 berechneten Wert (auch insoweit verweist der Senat auf die von der Beigeladenen vorgelegten Meßergebnisse und deren Auswertung, welche den Beteiligten unter dem 2. Juni 1997 übermittelt worden ist).

  • AGH Berlin, 14.11.2019 - I AGH 6/18

    Ende-zu-Ende verschlüsseltes besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA)

    Dazu bedarf es einer Risikoermittlung und -bewertung, also der Einschätzung denkbarer Ereignisse und hierauf bezogener Ereigniswahrscheinlichkeiten (vgl. BVerwG NVwZ-RR 1991, 137 [Flughafenbau Stuttgart]).
  • BVerwG, 27.10.1998 - 11 A 1.97

    Lärmschutzkonzept für Flughafenausbau Erfurt in einzelnen Punkten beanstandet

    Bei dieser geringen Ereignishäufigkeit kann auch dahinstehen, ob die kritische Zahl der am Tage noch zumutbaren Schallereignisse in Anlehnung an Nr. 5.5.5 der DIN 4109 bzw. in Anwendung der 1%-Regelung letztlich bei 19 bzw. 20 Ereignissen (vgl. hierzu Schmidt, a.a.O., S. 172 Fn. 39 m.w.N.; VGH BW, Urteil vom 19. Juni 1989, DVBl 1990, 108 ), bei zwölf Ereignissen (so Jansen im medizinischen Gutachten vom 1. Dezember 1993, S. 27) oder bereits bei zehn Ereignissen (so das von den Klägern im Anhörungsverfahren vorgelegte Gutachten Beckers vom 24. März 1994, S. 22) anzunehmen wäre.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.2002 - 8 S 460/01

    Zivile Mitbenutzung eines Militärflughafens - Lärmschutz -

    Fluglärmberechnungen müssen nicht von der unrealistischen Annahme ausgehen, eine Start- und Landebahn werde in beide Betriebsrichtungen jeweils zu 100 % genutzt (in Anschluss an VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.6.1989 - 5 S 3111/87 - NVwZ-RR 1991, 137; gegen BayVGH, Urteil vom 4.11.1997 - 20 A 92.40134 - BayVBl. 1998, 756).

    Es geht nicht um Daten für einige Tage oder Wochen, sondern um Lärmkenngrößen für die sechs verkehrsreichsten Monate des Jahres und es erscheint durch nichts gerechtfertigt, für einen derart langen Zeitraum von die Betriebsrichtung bestimmenden Windrichtungen (hier: Nord) auszugehen, die nur eine Ausnahme darstellen (vgl. auch: VGH Bad.-Württ., Urteil vom 19.6.1989 - 5 S 3111/87 - NVwZ-RR 1991, 137 LS 16).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.04.2020 - 2 S 1463/19

    Anfechtung der Entscheidung über die Unzulässigkeit einer Klageerweiterung;

    Als sachdienlich ist eine Klageänderung in der Regel anzusehen, wenn sie der endgültigen Ausräumung des sachlichen Streitstoffes zwischen den Beteiligten im laufenden Verfahren zu dienen geeignet ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.03.1984, aaO Rn. 22) und der Streitstoff im Wesentlichen derselbe bleibt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.08.1989 - 5 B 87.89 - VBlBW 1990, 56).
  • VG Hamburg, 27.08.2002 - 15 VG 1383/02

    Welche Fluglärmimmissionen sind hinzunehmen?

    Der vom BVerwG anerkannte Grenzwert wurde fast einhellig von der Rechtsprechung zur Fluglärmbelastung durch Verkehrsflughäfen übernommen (vgl. z.B.: OVG Münster, Urteil vom 28.4.1989, ZLW 1991, 61 ff., bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 20.8.1990, NVwZ-RR 1991, 8 ff., zum Ausbau des Flughafens Düsseldorf; VGH Mannheim, Urteil vom 19.6.1989, DVBl. 1990, 108 ff. und BVerwG, Beschluss vom 5.10.1990, Buchholz 442.40 § 8 Luftverkehrsgesetz Nr. 10, zum Ausbau des Flughafens Stuttgart; BVerwG, Urteil vom 27.10.1998, BVerwGE 107, 313 ff., zur Erweiterung des Verkehrsflughafens Erfurt; BVerwG, Beschluss vom 17.6.1998, Buchholz 442.40 § 8 Luftverkehrsgesetz Nr. 14, zur Erweiterung des Flughafens Leipzig/Halle; OVG Koblenz, Urteil vom 1.7.1997, NVwZ-RR 1998, 225 [Leitsatz], zur Umwandlung des Militärflugplatzes Hahn für die zivile Mitbenutzung).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.1994 - 8 S 2412/94

    Befreiung von der Betriebspflicht für einen Flughafen wegen Bauarbeiten -

    Zur Begründung legte sie dar: Der Antrag beruhe auf dem von der Landesregierung am 20.6.1976 beschlossenen 4- Phasenplan für den Aus- und Umbau des Flughafens S., dem Planfeststellungsbeschluß des Regierungspräsidiums S. vom 15.9.1987 sowie den dazu ergangenen Entscheidungen des erkennenden Gerichtshofs vom 19.6.1989 - 5 S 3111/87 - (VBlBW 1990, 57) und - 5 S 3056/87 - (VBlBW 1990, 100) und des Bundesverwaltungsgerichts vom 5.10.1990 - 4 B 259.89 - (VBlBW 1991, 171).

    Mit seinem Bescheid vom 3.8.1994 hat das Verkehrsministerium die Beigeladene, die den Flughafen Stuttgart betreibt, in der Zeit vom 31.7.1995 bis 4.10.1995 von der Betriebspflicht für den Luftverkehr mit Starrflüglern befreit, um die Grunderneuerung und Profiländerung der Start- und Landebahn sowie den Neubau der Verlängerungsstrecke entsprechend dem Planfeststellungsbeschluß des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 15.9.1987 - sowie den dazu ergangenen Entscheidungen des erkennenden Gerichtshofs vom 19.6.1989 - 5 S 3111/87 - (VBlBW 1990, 57) und - 5 S 3056/87 - (VBlBW 1990, 100) und des Bundesverwaltungsgerichts vom 5.10.1990 (4 B 259.89, VBlBW 1991, 171) - zu ermöglichen.

  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.2009 - 5 S 967/08

    Klage gegen einen eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsbeschluss für den

    b) Dass der Planfeststellungsbeschluss in der dem Kläger zugestellten Fassung infolge der darin vorgenommenen Anonymisierung der Einwender unvollständig wäre (vgl. hierzu Senat, Urt. v. 19.06.1989 - 5 S 3111/87 -), ist im Hinblick auf das beigefügte, dem Kläger ebenfalls zugestellte Anschreiben des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 05.03.2008 nicht zu erkennen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.05.2009 - 2 O 22/09

    Übergang von Untätigkeitsklage auf Verpflichtungsklage

    Gegen die Sachdienlichkeit spricht es allerdings, wenn ein völlig neuer Streitstoff zur Beurteilung und Entscheidung gestellt wird, ohne dass dafür das Ergebnis der bisherigen Prozessführung verwertet werden könnte (BVerwG, Beschl. v. 16.08.1989 - 5 B 87.89 -, VBlBW 1990, 56).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.1993 - 5 S 3130/91

    Normenkontrollverfahren: Naturschutzgebiet - ökologische Schutzwürdigkeit eines

    Dies gelte auch mit Blick auf den Verlust landwirtschaftlicher Nutzflächen im Zusammenhang mit dem Ausbau des Flughafens und der Autobahn; aus dem Flughafen-Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 19.06.1989 - 5 S 3111/87 - ergebe sich, daß die betroffenen Landwirte durch gleichwertige Grundstücke im Rahmen der Unternehmensflurbereinigung entschädigt würden.

    Soweit in diesem Zusammenhang allgemein auf die Betroffenheit der Landwirte bereits durch den Flughafenausbau und die Verlegung der Autobahn hingewiesen wurde, ist festzuhalten, daß die hiervon berührten Landwirte ausreichend entschädigt worden sind (vgl. das Flughafen-Urteil des Senats v. 19.06.1989 - 5 S 3111/87 - VBlBW 1990, 58).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.1993 - 8 S 846/93

    Luftverkehrsrecht: Voraussetzungen für die Annahme eines Flughafens im Sinne von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.1998 - 20 A 3642/91
  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.1992 - 8 S 1741/92

    Neuerrichtung einer Tankanlage und Rastanlage an einer Bundesautobahn; zur

  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.2022 - 2 S 683/21

    Zulassung eines anthroposophischen Vereins als Träger des Freiwilligen

  • VG Würzburg, 12.04.2011 - W 4 K 10.118

    Klagen gegen Planfeststellung für Ortsumgehung Rieneck abgewiesen

  • VGH Baden-Württemberg, 05.03.2001 - 10 S 2700/00

    Enteignungsmaßnahme für Energieversorgung

  • VGH Baden-Württemberg, 01.06.1993 - 5 S 59/93

    Straßenrechtliches Planfeststellungsverfahren: Kompetenz des Vorhabensträgers für

  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.1992 - 8 S 699/91

    Zur Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses bezüglich des Baues einer

  • VG Hamburg, 10.01.2001 - 15 VG 3934/00

    Erweiterung der Airbus-Produktionsfläche für Bau des A3XX in Hamburg gestoppt!

  • VG Hamburg, 25.01.2001 - 15 VG 3936/00
  • VG Hamburg, 22.01.2001 - 15 VG 4838/00
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.1998 - 20 B 960/97
  • VG Mainz, 28.08.2001 - 3 K 945/00

    Unterlassungsanspruch gegen einen benachbarten Hubschrauberlandsplatz für den

  • VG Karlsruhe, 14.03.2007 - 2 K 503/06

    Erteilung der Genehmigung eines Sonderlandeplatzes für Hubschrauber auf einem

  • VG Ansbach, 24.01.2008 - AN 3 K 06.01583

    Nicht geregeltes Bauprodukt; allgemeine bauaufsichtliche Zulassung; deutsches

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