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   BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 77.88   

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BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 77.88 (https://dejure.org/1990,2053)
BVerwG, Entscheidung vom 27.04.1990 - 8 C 77.88 (https://dejure.org/1990,2053)
BVerwG, Entscheidung vom 27. April 1990 - 8 C 77.88 (https://dejure.org/1990,2053)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 125 Abs. 2 S. 1; BauGB § 125 Abs. 3

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1991, 75
  • NVwZ 1991, 76
  • ZMR 1990, 352
  • DVBl 1990, 1403
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 11.11.1987 - 8 C 4.86

    Erschließungsaufgabe und Erschließungspflicht hinsichtlich bestehender Bauwerke

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 77.88
    Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, das Begehren der Klägerin, den Beklagten zu verurteilen, ihr die beantragte Zustimmung zur Herstellung der ca. 100 m langen, als Stichstraße mit einer Breite zwischen 4, 10 m und 8 m angelegten Floßgasse zu erteilen, beurteile sich nach § 125 Abs. 2 des am 1. Juli 1987 in Kraft getretenen Gesetzes über das Baugesetzbuch vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2191) - BauGB - (vgl. etwa Urteil vom 11. November 1987 - BVerwG 8 C 4.86 - BVerwGE 78, 266 [BVerwG 11.11.1987 - 8 C 4/86] ).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 77.88
    Diese müssen, um das annehmen zu dürfen, derart sein, daß sich die Annahme aufdrängt, bei dem gemeindlichen Verzicht auf eine Wendeanlage kämen die Belange des Verkehrs in unvertretbarer Weise zu kurz, diese Lösung sei im Hinblick auf die Anforderungen des Verkehrs schlechthin nicht akzeptabel (vgl. in diesem Zusammenhang Urteil vom 5. Juli 1974 - BVerwG IV C 50.72 - BVerwGE 45, 309 [BVerwG 05.07.1974 - IV C 50/72] ).
  • BVerwG, 04.04.1975 - IV C 75.72

    Heranziehung zur Zahlung eines Erschließungsbeitrages - Abhängigkeit der

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 77.88
    Nach diesen Feststellungen lagen nämlich im Zeitpunkt der Herstellung Führung und Verlauf der Floßgasse noch nicht derart fest, daß es für diese Anlage eines Bebauungsplans nicht bedurfte (vgl. in diesem Zusammenhang u.a. Urteil vom 4. April 1975 - BVerwG IV C 75.72 - Buchholz 406.11 § 125 BBauG Nr. 7 S. 1 ).
  • BVerwG, 26.11.2003 - 9 C 2.03

    Erschließungsbeitrag; Rechtmäßigkeit der Herstellung von Erschließungsanlagen

    Rechtslage waren diese Anforderungen an die Bauleitplanung einschließlich der ihnen vorgegebenen planerischen Gestaltungsfreiheit der Gemeinde maßgebend für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der gemeindlichen Entscheidung über die Ausgestaltung einer Anbaustraße im unbeplanten Innenbereich (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 1990 - BVerwG 8 C 77.88 - Buchholz 406.11 § 125 BBauG/BauGB Nr. 28 S. 23).

    Dies hat allerdings zur Folge, dass eine Beanstandung durch das Gericht - wie früher durch die höhere Verwaltungsbehörde - nur gerechtfertigt ist, wenn ein Bebauungsplan, der die in Rede stehende Erschließungsanlage festgesetzt hätte, wegen Überschreitung der planerischen Gestaltungsfreiheit nichtig wäre (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. April 1990 a.a.O. und vom 3. Juli 1992 - BVerwG 8 C 34.90 - Buchholz 406.11 § 125 BBauG/BauGB Nr. 30 S. 35).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.01.2016 - 5 S 1229/14

    Zum Kern des straßenrechtlichen Anliegergebrauchs

    Dabei geht der Senat entsprechend den RASt 2006, die als von Fachleuten erstellte Vorschriften sachverständig allgemein anerkannte Regeln des Straßenbaus i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 2 StrG konkretisieren (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 4.11.2013 - 8 S 1694/11 -, BauR 2014, 1120), davon aus, dass auch Grundstückszufahrten und Gehwegüberfahrten als Wendeflächen mitbenutzt werden können (Nr. 6.1.2.1 RASt 2006; ebenso die Rechtsprechung zum planerischen Gestaltungsraum der Gemeinden beim Verzicht auf Wendeanlagen, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 27.04.1990 - 8 C 77.88 -, NVwZ 1991, 76; BayVGH, Beschluss vom 30.10.2013 - 6 ZB 11.245 -, juris; OVG Rheinl.-Pfalz, Urteil vom 04.07.2006 - 8 C 11709/05 -, juris).

    Denn eine solche Fahrweise wäre dem Lieferverkehr mit Blick auf das Straßenverkehrsrecht und Unfallverhütungsvorschriften in der Regel nicht zumutbar (vgl. dazu § 9 Abs. 5 StVO sowie § 15 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII i. V. m. § 46 der "Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, DGUV Vorschrift 71 mit Durchführungsanweisungen vom Januar 1993, aktualisierte Fassung August 2007; s. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 4.11.2013 - 8 S 1694/11 -, BauR 2014, 1120 und BVerwG, Urteil vom 27.4.1990 - 8 C 77.88 -, NVwZ 1991, 76).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2017 - 2 S 1946/16

    Erschließungsbeitrag: Abwägungsentscheidung der Gemeinde - im Siedlungsverfahren

    40 Durch die Bezugnahme des § 125 Abs. 2 BauGB auf § 1 Abs. 4 bis 7 BauGB sind die in den letzteren Bestimmungen enthaltenen Anforderungen an die Bauleitplanung einschließlich der ihnen vorgegebenen planerischen Gestaltungsfreiheit der Gemeinde maßgebend für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der gemeindlichen Entscheidung über die Ausgestaltung einer Anbaustraße im unbeplanten Innenbereich mit der Folge, dass diese verwaltungsgerichtlich nur beanstandet werden kann, wenn angenommen werden muss, dass ein Bebauungsplan, setzte er die in Rede stehende Erschließungsanlage fest, wegen Überschreitung der planerischen Gestaltungsfreiheit nichtig wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.11.2003 - 9 C 2.03 -, juris Rn. 21 unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteile vom 27.04.1990 - 8 C 77.88 -, juris Rn. 11 und vom 03.07.1992 - 8 C 34.90 -, juris Rn. 17).

    Die planerische Gestaltungsfreiheit ist erst überschritten, wenn "der Ausgleich zwischen den ... berührten ... Belangen in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht" (BVerwG, Urteil vom 12.12.1969 - IV C 105.66 -, BVerwGE 34, 301 ), d.h. wenn der Gemeinde unvertretbare Fehlgewichtungen unterlaufen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.04.1990 - 8 C 77.88 -, juris Rn. 14), oder - noch anders ausgedrückt - wenn "die Gewichtung verschiedener Belange in ihrem Verhältnis zueinander ... in einer Weise erfolgt, durch die die objektive Gewichtigkeit eines dieser Belange völlig verfehlt wird" (BVerwG, Urteil vom 03.07.1992 - 8 C 34.90 -, juris Rn. 20; Urteil vom 05.07.1974 - IV C 50.72 -, BVerwGE 45, 309 ).

  • BVerwG, 03.07.1992 - 8 C 34.90

    Erschließung - Zustimmungsbegehren

    Die in § 125 Abs. 2 Satz 3 BBauG enthaltene Bezugnahme auf § 1 Abs. 4, 6 und 7 BBauG bedeutet, daß bei der Entscheidung über die Erteilung einer erforderlichen Zustimmung die Prüfung vorzunehmen ist, die vorzunehmen wäre, wenn die den Gegenstand des Zustimmungsbegehrens bildende Anlage so in einem Bebauungsplan festgesetzt würde (wie Urteil vom 27. April 1990 - BVerwG 8 C 77.88 - Buchholz 406.11 § 125 BBauG/BauGB Nr. 28 S. 21 ).

    Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 27. April 1990 (BVerwG 8 C 77.88 - Buchholz 406.11 § 125 BBauG/BauGB Nr. 28 S. 21 ) zur Bedeutung der in § 125 Abs. 2 Satz 3 BBauG enthaltenen Bezugnahme auf § 1 Abs. 4, 6 und 7 BBauG dargelegt, daß bei der Entscheidung über die Erteilung einer erforderlichen Zustimmung die Prüfung vorzunehmen ist, die vorzunehmen wäre, wenn die den Gegenstand des Zustimmungsbegehrens bildende Anlage von der Gemeinde so als Festsetzung in einem Bebauungsplan beschlossen worden wäre; die Zustimmungsbehörde sei dementsprechend bei ihrer Entscheidung über die Zustimmungserteilung ebenso auf eine Rechtsaufsicht beschränkt, wie sie dies bei einem Bebauungsplan sei.

    Die planerische Gestaltungsfreiheit ist erst überschritten, wenn "der Ausgleich zwischen den ... berührten ... Belangen in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht" (Urteil vom 12. Dezember 1969 - BVerwG IV C 105.66 - BVerwGE 34, 301 ), d.h. wenn der Gemeinde unvertretbare Fehlgewichtungen unterlaufen (vgl. Urteil vom 27. April 1990, a.a.O. S. 24), oder - noch anders ausgedrückt - wenn "die Gewichtung verschiedener Belange in ihrem Verhältnis zueinander ... in einer Weise erfolgt, durch die die objektive Gewichtigheit eines dieser Belange völlig verfehlt wird" (Urteil vom 5. Juli 1974, a.a.O. S. 315).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.09.2008 - 10 B 21.07

    Fertigstellung einer Straße entsprechend den örtlichen Ausbaugepflogenheiten;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom: 10. November 1989 - 8 C 27.88 -, 27. April 1990 - 8 C 77.88, 18. Januar 1991 - 8 C 14.89 - und 3. Juli 1992 - 8 C 34.90 -, alle zitiert nach juris) sind Gegenstand der nach § 125 Abs. 2 BauGB materiell-rechtlich gebotenen Abwägung - ebenso wie bei § 125 Abs. 1 BauGB - Umfang (Länge und Breite) und Verlauf der Erschließungsanlage, und nicht etwa weitere nach § 9 Abs. 1 BauGB mögliche Festsetzungen.

    Es kann daher offen bleiben, ob diese Rechtsprechung auf die seit dem 1. Januar 1998 geltende Fassung des § 125 Abs. 2 BauGB - welche allein das auf eine Rechtsaufsicht beschränkte (BVerwG, Urteil vom 27. April 1990 a.a.O.) Prüfungsverfahren vor der höheren Verwaltungsbehörde zum Wegfall brachte, nicht aber, wie ausgeführt, den materiell-rechtliche Maßstab der gemeindlichen Planungsentscheidung geändert hat - übertragbar ist.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts war die Aufstellung eines Bebauungsplanes i.S.d. § 125 Abs. 2 Satz 2 BauGB a.F. nicht erforderlich, wenn im Zeitpunkt des Beginns der zur erstmaligen endgültigen Herstellung führenden Baumaßnahmen aufgrund der gegebenen Umstände, insbesondere infolge der vorhandenen Bebauung, Umfang und Verlauf der Erschließungsanlage bereits in einer Weise festlagen, die für eine gestaltende Planung der Gemeinde keinen Raum mehr ließ (BVerwG, Urteile vom: 12. Oktober 1973 - IV C 3.72 -, Buchholz 406.11 § 125 BBauG Nr. 4; 22. März 1974 - IV C 23.72 -, Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 18; 4. April 1975 - IV C 75.72 -, Buchholz 406.11 § 125 BBauG Nr. 7; sowie vom 10. November 1989 a.a.O., 27. April 1990 a.a.O. und 3. Juli 1992 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 14.10.2003 - 20 B 03.637

    Verbringen von Restmüll-/Bioabfallbehältnissen, Befördern von Behältnissen,

    Nach obergerichtlicher Rechtsprechung (zum Erschließungsbeitragsrecht) ist der Verzicht auf die Errichtung einer Wendeanlage bei Herstellung einer befahrbaren Sackgasse nur dann ausnahmsweise nicht von der planerischen Gestaltungsfreiheit der Gemeinde gedeckt, wenn die Straße einen nicht völlig unbedeutenden Anteil von Grundstücken erschließt und der regelmäßig von diesen Grundstücken ausgehende Kraftwagenverkehr mangels hinreichender Breite der Straße faktisch gezwungen ist, entweder rückwärts in die Sackgasse ein- oder rückwärts aus ihr auszufahren, sofern nicht der übrigen Verkehr auf der Sackgasse von unbeachtlichem Umfang ist (BVerwG vom 27.4.1990, DVBl 1990, 1403).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2009 - 15 A 770/07

    Zur Zuständigkeit für Abwägungen nach BauGB in NRW

    BVerwG, Urteil vom 27.4.1990 - 8 C 77.88 -, NVwZ 1991, 76; Ernst/Grziwotz, a. a. O., § 125 Rz. 6a.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2006 - 8 C 11709/05

    "Handwerkerpark Feyen" in Trier grundsätzlich zulässig

    Demgemäß stellt sich der Verzicht auf Wendeanlagen bei Sackgassen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (NVwZ 1991, 76) nur dann als unvertretbare Zurückstellung der Verkehrsbelange dar, wenn eine befahrbare Sackgasse eine nicht völlig unbedeutende Anzahl von Grundstücken erschließt und der regelmäßig von diesen Grundstücken ausgehende Kraftwagenverkehr mangels hinreichender Breite der Straße und einer Möglichkeit, Gehwegüberfahrten, Garagenflächen oder sonstige Flächen auf den Anliegergrundstücken mitzubenutzen, gezwungen ist, entweder rückwärts in die Sackgasse ein- oder rückwärts aus ihr auszufahren, sofern nicht der übrige Verkehr auf der Sackgasse und der Straße, in die diese einmündet, von lediglich unbeachtlichem Umfang ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2007 - 2 S 1657/06

    Bebauungsplanersetzende Planung im Sinne von § 125 Abs 2 BauGB

    Die planerische Gestaltungsfreiheit ist erst überschritten, wenn der Gemeinde unvertretbare Fehlgewichtungen unterlaufen (BVerwG, Urteil vom 27.4.1990 - 8 C 77.88 - NVwZ 1991, 76).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.2013 - 8 S 1694/11

    Bebauungsplan: Abwägungsmangel bei Festsetzung einer Verkehrsfläche an Steilhang

    Die erheblich über der Bemessungsgrenze der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen - Ausgabe 2006 - liegende Längsneigung (bis zu 20%) eines Teilstücks der Erschließungsstraße könnte zwar ein vertretbarer städtebaulicher Gesichtspunkt für eine Abweichung von den Empfehlungen der Richtlinien sein, der den Verzicht auf eine Wendeanlage am Ende der Stichstraße im Rahmen bauleitplanerischer Gestaltungsfreiheit rechtfertigen könnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.04.1990 - 8 C 77.88 - NVwZ 1991, 76; siehe auch BayVGH, Urteil vom 14.10.2003 - 20 B 03.637 - UPR 2004, 76, juris Rn. 28).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2002 - 3 A 3531/99

    Anwendbarkeit einer erschließungsbeitragsrechtliche Tiefenbegrenzung im

  • VG Würzburg, 24.09.2020 - W 3 K 18.949

    Erschließung eines Grundstücks trotz hinterfüllter Mauer

  • OVG Sachsen, 12.11.2009 - 1 D 24/07

    Bebauungsplan; öffentliche Verkehrsfläche; Wendeanlage; Abwägung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.10.2006 - 1 C 10244/06

    Normenkontrolle - Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften eines

  • VGH Bayern, 30.10.2013 - 6 ZB 11.245

    Erschließungsbeitragsrecht; Anbaustraße; rechtmäßige Herstellung;

  • VG Sigmaringen, 23.09.2008 - 3 K 563/06

    Vorhandene Straße; Ortsstatut; Preußen; Satzung; Ausbauprogramm

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.06.2021 - 5 S 15.21

    Erschließungsbeitrag; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage;

  • VGH Bayern, 03.03.2006 - 25 B 00.1493

    Bebauungsplan, Anzeigeverfahren, Geltendmachung von Rechtsverletzungen,

  • VG Stuttgart, 26.09.2007 - 2 K 2305/07

    Abwägungsentscheidung des Gemeinderats bei erschließungsrechtlichem Sachverhalt,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2002 - 3 A 3710/99
  • VG München, 11.01.2011 - M 2 K 10.5095

    Erschließungsbeitrag; Rechtmäßigkeit der Herstellung

  • VG Düsseldorf, 21.01.2003 - 17 K 2789/00

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für eine Straße;

  • VG Köln, 21.06.2005 - 17 K 9321/02

    Rechtmäßigkeit eines Bescheides für Erschließungsbeiträge ; Beschränkung der

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