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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.03.1992 - 2 B 18.92   

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BVerwG, 04.03.1992 - 2 B 18.92 (https://dejure.org/1992,2387)
BVerwG, Entscheidung vom 04.03.1992 - 2 B 18.92 (https://dejure.org/1992,2387)
BVerwG, Entscheidung vom 04. März 1992 - 2 B 18.92 (https://dejure.org/1992,2387)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Bewilligung einer Teilzeitbeschäftigung für einen Beamten - Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an die Darlegung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Teilzeitbeschäftigung - Obligatorische Teilzeitbeschäftigung für neu eingestellte Beamte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1992, 1098 (Ls.)
  • DVBl 1992, 917
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 06.07.1989 - 2 C 52.87

    Beamtenrecht - Teilzeitbeschäftigung - Mangelnde Wahlmöglichkeit

    Auszug aus BVerwG, 04.03.1992 - 2 B 18.92
    Die Verfügung war zwar mangels eines freiwillig gestellten Antrages im Sinne einer Wahlmöglichkeit zwischen voller und teilweiser Beschäftigung rechtswidrig, wie sich aus den inzwischen zur entsprechenden Praxis der Länder Rheinland-Pfalz und Niedersachsen ergangenen Urteilen des Senats vom 6. Juli 1989 - BVerwG 2 C 52.87 - (BVerwGE 82, 196) sowie - BVerwG 2 C 14.88 - und - BVerwG 2 C 30.88 - ergibt.

    Im übrigen hat der Senat in dem erstgenannten Urteil hinsichtlich der Folgen seiner Entscheidung für die betroffenen Länder bereits auf den Gesichtspunkt hingewiesen, "inwieweit in vergleichbaren Fällen die Verfügungen rechtzeitig angefochten worden sind" (BVerwGE 82, 196 [BVerwG 06.07.1989 - 2 C 52/87]).

  • BVerwG, 27.01.1989 - 2 B 148.88

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.03.1992 - 2 B 18.92
    Bereits zuvor hatte er in mehreren Fällen aus dem Land Nordrhein-Westfalen eine Nichtigkeit mangels Offensichtlichkeit des etwaigen Fehlers verneint (u.a. Beschluß vom 27. Januar 1989 - BVerwG 2 B 148.88 - dazu Nichtannahmebeschluß des BVerfG vom 21. Dezember 1989 - 2 BvR 389/89, 390/89 -).
  • BVerwG, 06.07.1989 - 2 C 30.88

    Ordnungsgeämßheit einer Ermäßigung der Arbeitszeit eines neu eingestellten

    Auszug aus BVerwG, 04.03.1992 - 2 B 18.92
    Die Verfügung war zwar mangels eines freiwillig gestellten Antrages im Sinne einer Wahlmöglichkeit zwischen voller und teilweiser Beschäftigung rechtswidrig, wie sich aus den inzwischen zur entsprechenden Praxis der Länder Rheinland-Pfalz und Niedersachsen ergangenen Urteilen des Senats vom 6. Juli 1989 - BVerwG 2 C 52.87 - (BVerwGE 82, 196) sowie - BVerwG 2 C 14.88 - und - BVerwG 2 C 30.88 - ergibt.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 04.03.1992 - 2 B 18.92
    Aus dem Vorbringen in der Beschwerdebegründung ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 06.07.1989 - 2 C 14.88
    Auszug aus BVerwG, 04.03.1992 - 2 B 18.92
    Die Verfügung war zwar mangels eines freiwillig gestellten Antrages im Sinne einer Wahlmöglichkeit zwischen voller und teilweiser Beschäftigung rechtswidrig, wie sich aus den inzwischen zur entsprechenden Praxis der Länder Rheinland-Pfalz und Niedersachsen ergangenen Urteilen des Senats vom 6. Juli 1989 - BVerwG 2 C 52.87 - (BVerwGE 82, 196) sowie - BVerwG 2 C 14.88 - und - BVerwG 2 C 30.88 - ergibt.
  • BVerwG, 10.12.1970 - II C 5.66

    Arglistige Täuschung des Antragsstellers - Berufung in das Beamtenverhältnis auf

    Auszug aus BVerwG, 04.03.1992 - 2 B 18.92
    Im übrigen würde es, wenn man von der grundsätzlichen Möglichkeit einer Anfechtung des der Verfügung zugrunde liegenden Antrages in entsprechender Anwendung des § 123 BGB ausgeht, an der dann gebotenen unverzüglichen Erklärung der Anfechtung (vgl. dazu BVerwGE 37, 19) fehlen.
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 04.03.1992 - 2 B 18.92
    Aus dem Vorbringen in der Beschwerdebegründung ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 09.11.2023 - 2 C 12.22

    Mehrarbeit von Teilzeitbeschäftigten irrelevant für die Festsetzung ihrer

    Ebenso wenig kommt es darauf an, ob der Teilzeitbewilligungsbescheid - wie etwa im Fall der sog. Einstellungsteilzeit (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1989 - 2 C 5.87 - BVerwGE 82, 196; Beschluss vom 4. März 1992 - 2 B 18.92 - Buchholz 232 § 72a BBG Nr. 2) - mangels Freiwilligkeit rechtswidrig war.

    Ebenso wenig kommt es auf die Rechtmäßigkeit des Teilzeitbewilligungsbescheids an, da Teilzeitbewilligungsbescheide in Fällen der sogenannten Einstellungsteilzeit nicht nichtig waren, was bereits im Zeitpunkt des Erlasses des Teilzeitbewilligungsbescheids (Bescheid des Oberschulamts Freiburg vom 31. August 1993, Bl. 35 der Personalakten) für das beklagte Land geklärt war (BVerwG, Beschluss vom 4. März 1992 - 2 B 18.92 - Buchholz 232 § 72a BBG Nr. 2).

    Ebenfalls geklärt war die Behandlung bereits bestandskräftig abgeschlossener Verfahren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. März 1992 - 2 B 18.92 - Buchholz 232 § 72a BBG Nr. 2).

  • OVG Niedersachsen, 13.01.2009 - 5 LB 312/08

    Anspruch einer teilzeitbeschäftigten Lehrkraft auf (rückwirkende)

    Vor Erlass der Einstellungsteilzeitverfügung hatte das Bundesverwaltungsgericht zwar bereits entschieden, dass eine obligatorische Teilzeitbeschäftigung von neu eingestellten Beamten aufgrund eines ihnen abverlangten Antrags ohne die Möglichkeit zur Wahl der vollen Beschäftigung rechtswidrig ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.7.1989 - BVerwG 2 C 52.87 -, BVerwGE 82, 196 ff.; Beschl. v. 4.3.1992 - BVerwG 2 B 18.92 -, Buchholz 232 § 72a BBG Nr. 2 = DVBl. 1992, 917 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2008 - 1 A 157/07
    vgl. Kopp/Ramsauer, Verwaltungsverfahrensgesetz, Kommentar 10. Aufl. 2008, § 44 Rn. 21; für Teilzeitbewilligung: BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1989 - 2 C 52.87 -, BVerwGE 82, 196 ff. sowie Beschluss vom 4. März 1992 - 2 B 18.92 -, DVBl 1992, 917; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29. September 2006 - 1 L 9/06 - zitiert nach JURIS.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.09.2006 - 1 L 9/06

    Zur Rücknahme einer rechtswidrig angeordneten Teilzeitbeschäftigung eines Beamten

    Eine Verfügung, mit der der Dienstherr einen Beamten auf Probe eine Teilzeitbeschäftigung bewilligt, ist nämlich nicht deshalb nichtig, weil die Teilzeitbeschäftigung nicht aufgrund eines freiwilligen Antrages bewilligt wurde (so ausdrücklich: BVerwG, Beschluss vom 4. März 1992 - Az.: 2 B 18.92 -, Buchholz 232 § 72a BBG Nr. 2), da es an der Offensichtlichkeit des rechtlichen Fehlers fehlt.

    Denn die Ermäßigung der Arbeitszeit eines neu eingestellten Beamten - wie vorliegend im Falle der Klägerin - setzt einen freiwilligen Antrag in dem Sinne voraus, dass dem Beamten vom Dienstherrn die Möglichkeit der Wahl zwischen der die Regel bildenden vollen Beschäftigung und Besoldung und der die Ausnahme darstellenden befristeten Kürzung der Arbeitszeit sowie der Besoldung und Versorgung geboten wird und der Beamte von dieser Wahlmöglichkeit im Sinne der Kürzung Gebrauch machen will (vgl. grundlegend: BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1989 - Az.: 2 C 52.87 -, BVerwGE 82, 196; nachfolgend etwa: Beschluss vom 4. März 1992 - Az.: 2 B 18.92 -, Buchholz 232 § 72a BBG Nr. 2; Beschluss vom 6. April 1992 - Az.: 2 B 30.92 -, Buchholz 232 § 72a BBG Nr. 3).

  • BVerwG, 15.05.1997 - 2 C 3.96

    Antrag auf Urlaub ohne Dienstbezüge - Freiwilligkeit - Rücknahme nach Bewilligung

    Die Beurlaubung erfordert ebenso wie die Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung einen freiwilligen Antrag in dem Sinne, daß dem Beamten vom Dienstherrn die Möglichkeit der Wahl zwischen der die Regel bildenden vollen Beschäftigung und Besoldung und der die Ausnahme darstellenden Beurlaubung ohne Dienstbezüge geboten wird (vgl. zur Teilzeitbeschäftigung BVerwGE 82, 196 sowie Beschlüsse vom 4. März 1992 - BVerwG 2 B 18.92 - [Buchholz 232 § 72 a Nr. 2 = DVBl 1992, 917] und vom 6. April 1992 - BVerwG 2 B 30.92 - [Buchholz a.a.O. Nr. 3]).
  • OVG Niedersachsen, 22.07.2008 - 5 LA 231/08

    Begründung eines Anspruchs auf Rücknahme bei einer von Anfang an rechtswidrig

    Soweit sich das Verwaltungsgericht des Weiteren auf die vor dem streitgegenständlichen Bescheid ergangenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zur obligatorischen Teilzeitbeschäftigung neu eingestellter Beamter stützt (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.7.1989 - BVerwG 2 C 52.87 -, BVerwGE 82, 196 ff.; Beschl. v. 4.3.1992 - BVerwG 2 B 18.92 -, Buchholz 232 § 72a BBG Nr. 2 = DVBl. 1992, 917 f.), geht es selbst davon aus, dass diese Entscheidungen nicht für die Annahme einer offensichtlichen Rechtswidrigkeit des Bescheides vom 22. Januar 1999 ausreichen.
  • OVG Thüringen, 07.11.2012 - 2 KO 49/10

    Zur antragslosen, unfreiwilligen Teilzeitbeschäftigung bei verbeamteten Lehrern

    Vor Erlass des Bescheids hatte das Bundesverwaltungsgericht zwar bereits entschieden, dass eine obligatorische Teilzeitbeschäftigung von neu eingestellten Beamten aufgrund eines ihnen abverlangten Antrags ohne die Möglichkeit zur Wahl der vollen Beschäftigung rechtswidrig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1989 - 2 C 52/87 - BVerwGE 82, 196; Beschluss vom 4. März 1992 - 2 B 18/92 - Buchholz 232 § 72a BBG Nr. 2; Beschluss vom 2. März 2000 - 2 C 1/99 - BVerwGE 110, 363).
  • OVG Niedersachsen, 22.07.2008 - 5 LA 426/07

    Verdichtung des Rücknahmeermessens nach § 51 Abs. 5 Verwaltungsverfahrensgesetz

    Soweit sich das Verwaltungsgericht des Weiteren auf die vor dem streitgegenständlichen Bescheid ergangenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zur obligatorischen Teilzeitbeschäftigung neu eingestellter Beamter stützt (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.7.1989 - BVerwG 2 C 52.87 -, BVerwGE 82, 196 ff.; Beschl. v. 4.3.1992 - BVerwG 2 B 18.92 -, Buchholz 232 § 72a BBG Nr. 2 = DVBl. 1992, 917 f.), geht es selbst davon aus, dass diese Entscheidungen nicht für die Annahme einer offensichtlichen Rechtswidrigkeit des Bescheides vom 26. August 1998 ausreichen.
  • VG Weimar, 17.02.2009 - 4 K 993/07

    Recht der Landesbeamten; Zum Anspruch eines gegen seinen Willen in

    Zwar lagen bereits Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 06.07.1989 - 2 C 52/87-, BVerwGE 82, 196 ff. und vom 02.03.2000 - 2 C 1.99 -, BVerwGE 110, 363 ff.; Beschlüsse vom 04.03.1992 - 2 B 18.92 -, vom 06.04.1992 - 2 B 30/92 -, beide in Juris, und Beschlüsse vom 18.06.2002 - 2 B 12.02 -, Buchholz 237.6 § 80c Nds. LBG Nr. 1 und - 2 B 17/02 - in Juris ) vor, nicht aber eine speziell auf die Thüringer Regelung des § 76a ThürBG bzw. die in Thüringen praktizierte Einstellungsteilzeit bezogene höchstrichterliche Rechtsprechung.
  • VG Lüneburg, 18.08.2004 - 1 A 344/00

    Arglist; Durchentscheiden; Einstellungsteilzeit; Ermessenschrumpfung;

    Die entsprechenden Gesichtspunkte waren hier im Zeitpunkt des Widerspruchsbescheides schon angelegt, wie z.B. das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4.3.1992 (NVwZ 1992, 1098; vgl. auch BVerwGE 82, 196 f./202; DÖV 2000, 731) aufzeigt, das bereits frühzeitig die Rechtswidrigkeit einer Arbeitszeitermäßigung ohne Wahlmöglichkeit der neu einzustellenden Beamten konstatiert hat.
  • VG Lüneburg, 03.03.2004 - 1 A 334/00

    Zwangsteilzeit: Wiederaufgreifen des Verfahrens bei einseitig verfügter

  • BVerwG, 23.04.1992 - 2 B 55.92

    Offensichtlichkeit des rechtlichen Fehlers im Rahmen der Bewilligung einer

  • BVerwG, 04.05.1993 - 2 B 54.93

    Annahme der Nichtigkeit eines Bewilligungsbescheides hinsichtlich einer

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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.03.1992 - 2 B 18.91   

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https://dejure.org/1992,2929
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Freie Planstelle als Voraussetzung einer erneuten Ernennung zum Beamten bei einem Reaktivierungsantrag - Verzögerung der Wiedereinstellung eines Beamten - Fürsorgepflicht des Dienstherrn - Schuldhafte Verletzung des Anspruchs auf Wiedereinstellung - Darlegung der ...

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1992, 917
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 04.03.1992 - 2 B 18.91
    Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86

    Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz -

    Auszug aus BVerwG, 04.03.1992 - 2 B 18.91
    All dies gilt unabhängig davon, ob als rechtliche Grundlage des streitigen Schadensersatzanspruchs eine Verletzung der Fürsorgepflicht (§ 85 LBG NW) oder unmittelbar eine schuldhafte Verletzung des Anspruchs auf Wiedereinstellung (§ 48 Abs. 2 LBG NW) in Betracht gezogen wird (vgl. in diesem Zusammenhang BVerwGE 80, 123 [BVerwG 25.08.1988 - 2 C 51/86]).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 04.03.1992 - 2 B 18.91
    Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • VG Düsseldorf, 31.03.2022 - 17 K 673/19
    Die Behörde hat zunächst unter Berücksichtigung der Vorgaben des jeweils betroffenen Rechtsbereichs in Abwägung zwischen der materiellen Gerechtigkeit einerseits, die für die Aufhebung eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes streitet, und der Rechtssicherheit andererseits, die für die Aufrechterhaltung bestandskräftiger Verwaltungsakte streitet, zu entscheiden, wie sie von ihrem Rücknahmeermessen Gebrauch machen will, vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. März 1999 - 1 DB 7, 97 (BDiszG) -, NVwZ 2000, 202 f.; Beschluss vom 4. März 1992 - 2 B 18.91 -, DVBl. 1992, 917; ebenso BFH, Urteil vom 26. März 1991 - VII R 15/89 -, BStBl. II 1991, 552, 553f.
  • VG Weimar, 31.01.2006 - 4 K 5868/04

    Rechtmäßigkeit einer gegen den Willen einer verbeamteten Lehrerin ausgesprochenen

    Diese eindeutige, die verfassungsrechtliche Vereinbarkeit der unfreiwilligen Teilzeitbeschäftigung mit Art. 33 Abs. 5 und Abs. 2 GG grundsätzlich verneinende Auffassung, die eindeutig über die Prüfung landesrechtlicher Teilzeitregelungen hinausgreift, hat das Bundesverwaltungsgericht seither in mehreren (kürzer begründeten) Entscheidungen aufrecht erhalten (Beschl. v. 04.03.1992 -2 B 18.91 -, DVBl. 1992, 917 = Buchholz 232 § 72 a BBG Nr. 2; Beschl. v. 30.03.1992 -2 B 27.92 - Beschl. v. 06.04.1992 -2 B 30.92 -, Buchholz 232 § 72 a BBG Nr. 3) und in dem o. a. Urteil vom 02.03.2000 mit ausführlicher Begründung bekräftigt und fortgeführt (-2 C 1/99 -, ZBR 2000, 209; zustimmend: Summer in seiner Urteilsanmerkung, ZBR 2000, 211; Loschelder, ZBR 1989, 91; Ziemske, ZBR 2001, 1, 5; Baßlsperger, ZBR 2001, 417, 420).
  • OVG Niedersachsen, 13.12.2001 - 5 LB 2418/01

    Lehrer: Teilzeitbeschäftigung rechtmäßig?

    Seine eindeutige, diese Zulässigkeit verneinende Auffassung hat das Bundesverwaltungsgericht seither in mehreren (nur kurz begründeten) Entscheidungen aufrecht erhalten (Beschl. v. 4.3. 1992 - 2 B 18.91 -, DVBI. 1992, 917 = Buchholz 232 § 72 a BBG Nr. 2; Beschl. v. 30.3. 1992 - 2 B 27.92 - Beschl. v. 6.4. 1992 - 2 B 30.92 -, Buchholz 232 § 72 a BBG Nr. 3) und neuerdings mit ausführlicherer Begründung bekräftigt und fortgeführt (BVerwG, Urt. v. 2.3. 2000 - 2 C 1.99 -, ZBR 2000, 209).
  • VG Weimar, 31.01.2006 - 4 K 130/05

    Recht der Landesbeamten; Rechtswidrigkeit einer aufgezwungenen

    Diese eindeutige, die verfassungsrechtliche Vereinbarkeit der unfreiwilligen Teilzeitbeschäftigung mit Art. 33 Abs. 5 und Abs. 2 GG grundsätzlich verneinende Auffassung, die auch eindeutig über die Prüfung landesrechtlicher Teilzeitregelungen hinausgreift, hat das Bundesverwaltungsgericht seither in mehreren (kürzer begründeten) Entscheidungen aufrecht erhalten (Beschl. v. 04.03.1992 - 2 B 18.91 -, DVBl. 1992, 917 = Buchholz 232 § 72 a BBG Nr. 2; Beschl. v. 30.03.1992 - 2 B 27.92 - Beschl. v. 06.04.1992 - 2 B 30.92 -, Buchholz 232 § 72 a BBG Nr. 3) und in dem o.a. Urteil vom 02.03.2000 mit ausführlicher Begründung bekräftigt und fortgeführt (- 2 C 1/99 -, ZBR 2000, 209; zustimmend: Summer in seiner Urteilsanmerkung, ZBR 2000, 211; Loschelder, ZBR 1989, 91; Ziemske, ZBR 2001, 1, 5; Baßlsperger, ZBR 2001, 417, 420).
  • VG Minden, 15.05.2002 - 4 K 4069/00

    Ausgestaltung des Rechts eines Beamten auf Vollzeitbeschäftigung;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 06.07.1989 - 2 C 52.87 -, BVerwGE 82, 196; Beschluss vom 04.03.1992 - 2 B 18.91 - DVBl. 1992, 917; Beschluss vom 06.04.1992 -, Buchholz 232 § 72 a BBG Nr. 3.
  • VG Minden, 15.05.2002 - 4 K 3977/00

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer gegenüber eines verbeamteten Lehrers

    vgl. BVerwG, Urteil vom 06.07.1989 - 2 C 52.87 -, BVerwGE 82, 196; Beschluss vom 04.03.1992 - 2 B 18.91 - DVBl. 1992, 917; Beschluss vom 06.04.1992 -, Buchholz 232 § 72 a BBG Nr. 3.
  • VG Minden, 15.05.2002 - 4 K 1837/01

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer durch Bescheid der Bezirksregierung

    vgl. BVerwG, Urteil vom 06.07.1989 - 2 C 52.87 -, BVerwGE 82, 196; Beschluss vom 04.03.1992 - 2 B 18.91 - DVBl. 1992, 917; Beschluss vom 06.04.1992 -, Buchholz 232 § 72 a BBG Nr. 3.
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