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   BVerwG, 29.04.1992 - 2 B 68.92   

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https://dejure.org/1992,1494
BVerwG, 29.04.1992 - 2 B 68.92 (https://dejure.org/1992,1494)
BVerwG, Entscheidung vom 29.04.1992 - 2 B 68.92 (https://dejure.org/1992,1494)
BVerwG, Entscheidung vom 29. April 1992 - 2 B 68.92 (https://dejure.org/1992,1494)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Streitwert - Beamtenrechtliche Streitigkeiten - Übertragung eines höheren Amtes - Zahlung von Dienstbezügen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 166
  • DVBl 1992, 918
  • DÖV 1993, 33
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 16.89

    Dienstpostenbewertung - Planstelle - Beförderungsanspruch - Haushaltsplan -

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1992 - 2 B 68.92
    Die Beschwerde spricht teils ausdrücklich, teils sinngemäß verschiedene Fragen im Zusammenhang mit der in der Rechtsprechung des Senats offengelassenen Möglichkeit an, daß einem Beamten im Hinblick auf eine für ihn ungünstige haushaltsrechtliche und organisatorische Bewertung seines Dienstpostens Ansprüche zustehen könnten, wenn es sich um eine Manipulation zu seinem Nachteil handeln sollte, d.h. wenn haushaltsrechtliche und organisatorische Gründe für die Bewertung nur vorgeschoben sein sollten, um einem bestimmten Beamten für die Zeit seiner Verwendung auf dem Dienstposten die Vorteile aus der an sich für sachgerecht gehaltenen und gewollten Bewertung vorzuenthalten (vgl. BVerwGE 57, 98 ; Urteile vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 4.83 - ; vom 31. Mai 1990 - BVerwG 2 C 16.89 - ; vom 28. November 1991 - BVerwG 2 C 7.89 -).

    Die ferner geltend gemachte Abweichung von dem oben unter 1. angeführten Urteil des Senats vom 31. Mai 1990 (a.a.O.) kommt nach dem oben Ausgeführten nicht in Betracht.

  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 7.89

    Beamtenrecht - Rechtliche Bewertung von Dienstposten - Besoldungsrecht -

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1992 - 2 B 68.92
    Die Beschwerde spricht teils ausdrücklich, teils sinngemäß verschiedene Fragen im Zusammenhang mit der in der Rechtsprechung des Senats offengelassenen Möglichkeit an, daß einem Beamten im Hinblick auf eine für ihn ungünstige haushaltsrechtliche und organisatorische Bewertung seines Dienstpostens Ansprüche zustehen könnten, wenn es sich um eine Manipulation zu seinem Nachteil handeln sollte, d.h. wenn haushaltsrechtliche und organisatorische Gründe für die Bewertung nur vorgeschoben sein sollten, um einem bestimmten Beamten für die Zeit seiner Verwendung auf dem Dienstposten die Vorteile aus der an sich für sachgerecht gehaltenen und gewollten Bewertung vorzuenthalten (vgl. BVerwGE 57, 98 ; Urteile vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 4.83 - ; vom 31. Mai 1990 - BVerwG 2 C 16.89 - ; vom 28. November 1991 - BVerwG 2 C 7.89 -).
  • BVerwG, 28.06.1983 - 9 C 15.83

    Berufung - Vereinfachtes Verfahren - Entlastungsgesetz - Vorinstanz - Mündliche

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1992 - 2 B 68.92
    Die verfassungsrechtlichen Bedenken der Beschwerde gegen die Möglichkeit einer Entscheidung über die Berufung durch Beschluß ohne mündliche Verhandlung nach § 130 a VwGO teilt der Senat ebensowenig, wie vorher derartige Bedenken gegen die entsprechende Entscheidungsmöglichkeit nach Art. 2 § 5 Abs. 1 des Entlastungsgesetzes bestanden (vgl. dazu Urteil vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83 - ).
  • BVerwG, 10.08.1978 - 2 C 36.77

    Prozessrecht - Vereinbarkeit der Unterlassung der Einholung amtlicher Auskünfte

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1992 - 2 B 68.92
    Es fehlt schon an dem zur schlüssigen Erhebung dieser Rüge erforderlichen Vortrag, welche - zur Klärung des geltend gemachten prozessualen Anspruchs geeigneten - Ausführungen der Kläger bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch gemacht hätte (vgl. Urteil vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 36.77 - ; Beschluß vom 29. September 1976 - BVerwG 7 CB 46.76 - ).
  • BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 39.82

    Beamtenrecht - Funktionsgebundenes Amt - Besoldungsgesetzlicher Funktionszusatz -

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1992 - 2 B 68.92
    Die geltend gemachte Abweichung (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) des Berufungsbeschlusses vom Urteil des beschließenden Senats vom 24. Januar 1984 - BVerwG 2 C 39.82 - (Buchholz 235 § 18 Nr. 24 = DVBl. 1985, 746 = NVwZ 1986, 123) liegt nicht vor.
  • BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 4.83

    Rechtsnatur und Voraussetzungen der Wiedereinberufung eines in den einstweiligen

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1992 - 2 B 68.92
    Die Beschwerde spricht teils ausdrücklich, teils sinngemäß verschiedene Fragen im Zusammenhang mit der in der Rechtsprechung des Senats offengelassenen Möglichkeit an, daß einem Beamten im Hinblick auf eine für ihn ungünstige haushaltsrechtliche und organisatorische Bewertung seines Dienstpostens Ansprüche zustehen könnten, wenn es sich um eine Manipulation zu seinem Nachteil handeln sollte, d.h. wenn haushaltsrechtliche und organisatorische Gründe für die Bewertung nur vorgeschoben sein sollten, um einem bestimmten Beamten für die Zeit seiner Verwendung auf dem Dienstposten die Vorteile aus der an sich für sachgerecht gehaltenen und gewollten Bewertung vorzuenthalten (vgl. BVerwGE 57, 98 ; Urteile vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 4.83 - ; vom 31. Mai 1990 - BVerwG 2 C 16.89 - ; vom 28. November 1991 - BVerwG 2 C 7.89 -).
  • BVerwG, 30.11.1978 - 2 C 6.75

    Umbildung von Körperschaften - Schutzzweck - Beamter

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1992 - 2 B 68.92
    Die Beschwerde spricht teils ausdrücklich, teils sinngemäß verschiedene Fragen im Zusammenhang mit der in der Rechtsprechung des Senats offengelassenen Möglichkeit an, daß einem Beamten im Hinblick auf eine für ihn ungünstige haushaltsrechtliche und organisatorische Bewertung seines Dienstpostens Ansprüche zustehen könnten, wenn es sich um eine Manipulation zu seinem Nachteil handeln sollte, d.h. wenn haushaltsrechtliche und organisatorische Gründe für die Bewertung nur vorgeschoben sein sollten, um einem bestimmten Beamten für die Zeit seiner Verwendung auf dem Dienstposten die Vorteile aus der an sich für sachgerecht gehaltenen und gewollten Bewertung vorzuenthalten (vgl. BVerwGE 57, 98 ; Urteile vom 24. Januar 1985 - BVerwG 2 C 4.83 - ; vom 31. Mai 1990 - BVerwG 2 C 16.89 - ; vom 28. November 1991 - BVerwG 2 C 7.89 -).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1992 - 2 B 68.92
    Aus dem Vorbringen in der Beschwerdebegründung ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 29.09.1976 - 7 CB 46.76

    Verletzung des rechtlichen Gehörs - Darlegungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1992 - 2 B 68.92
    Es fehlt schon an dem zur schlüssigen Erhebung dieser Rüge erforderlichen Vortrag, welche - zur Klärung des geltend gemachten prozessualen Anspruchs geeigneten - Ausführungen der Kläger bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch gemacht hätte (vgl. Urteil vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 36.77 - ; Beschluß vom 29. September 1976 - BVerwG 7 CB 46.76 - ).
  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 14.98

    Klageänderung durch Erweiterung des sachlichen Streitstoffs; -, Sachdienlichkeit

    Planstellen werden im Haushaltsplan durch den Haushaltsgesetzgeber gemäß dessen organisatorischer Gestaltungsfreiheit entsprechend den Bedürfnissen der staatlichen Verwaltung ausgebracht (vgl. Urteile vom 31. Mai 1990 - BVerwG 2 C 16.89 - und vom 25. April 1996 - BVerwG 2 C 21.95 - , jeweils m.w.N., sowie Beschluß vom 29. April 1992 - BVerwG 2 B 68.92 - ).
  • BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 21.95

    Beamtenrecht: Beendigung eines Beförderungsverfahrens

    Die Ausbringung von Planstellen im Haushaltsplan durch den Haushaltsgesetzgeber erfolgt gemäß dessen organisatorischer Gestaltungsfreiheit gemessen an den Bedürfnissen der staatlichen Verwaltung (vgl. Urteil vom 31. Mai 1990 - BVerwG 2 C 16.89 - [Buchholz 237.6 § 14 Nr. 1 m. w. N.] sowie Beschluß vom 29. April 1992 - BVerwG 2 B 68.92 - [Buchholz 232 § 23 Nr. 39]).
  • BVerwG, 13.09.1999 - 2 B 53.99

    Streitwert in beamtenrechtlichen Streitigkeiten wegen eines sog. Teilstatus; -,

    Der für das Beamtenrecht allein zuständige zweite Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat deshalb hinsichtlich der Bemessung dieses Streitwertes seine bisherige Praxis (vgl. z.B. Beschlüsse vom 29. April 1992 - BVerwG 2 B 68.92 - , vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 3.93 - und vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 2 C 8.93 -) beibehalten und bemißt diesen Streitwert weiterhin in Anwendung des § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG entsprechend der Höhe des zweifachen Jahresbetrages der Differenz zwischen dem Teilstatus, den der Beamte innehat, und dem Teilstatus, den er erstrebt (z.B. Beschlüsse vom 15. Januar 1999 - BVerwG 2 C 9.98 - und vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 18.98 -).
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