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   BVerwG, 18.05.1994 - 4 NB 15.94   

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https://dejure.org/1994,742
BVerwG, 18.05.1994 - 4 NB 15.94 (https://dejure.org/1994,742)
BVerwG, Entscheidung vom 18.05.1994 - 4 NB 15.94 (https://dejure.org/1994,742)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Mai 1994 - 4 NB 15.94 (https://dejure.org/1994,742)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht: Begriff des Gemeinbedarfs i.S. von § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Städtebauprojekt - Bebauungsplan - Gemeinbedarf - Umweltverträglichkeitsprüfung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1994, 1004
  • DVBl 1994, 1139
  • DÖV 1994, 872
  • BauR 1994, 485
  • ZfBR 1994, 237
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 01.11.1974 - IV C 38.71

    Straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans:

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1994 - 4 NB 15.94
    Bedarf es zu einer abwägungsfehlerfreien Konfliktbereinigung planerischer Festsetzungen nicht nur für die begünstigte, sondern auch für die beeinträchtigte Nutzung, so ist dem durch einen entsprechenden räumlichen Umgriff Rechnung zu tragen (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. November 1974 - BVerwG 4 C 38.71 - BVerwGE 47, 144 ).
  • BVerwG, 21.07.1989 - 4 NB 18.88

    Rechtsfolgen der Nichteinbeziehung eines lärmbetroffenen Grundstücks in den

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1994 - 4 NB 15.94
    Denn die Abwehr schädlicher Umwelteinwirkungen gehört zu den im Sinne des § 1 Abs. 6 BauGB abwägungserheblichen Belangen auch dann, wenn die betroffenen Grundstücke außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans liegen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. Juli 1989 - BVerwG 4 NB 18.88 - Buchholz 406.11 § 1 BBauG/BauGB Nr. 42).
  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 B 191.83

    Rechtsmittel bei Verletzung der Vorlagepflicht im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1994 - 4 NB 15.94
    Bedarf ein immissionsträchtiges Planvorhaben einer Genehmigung, so ermöglicht ggf. das Zulassungsrecht (vgl. z.B. die §§ 5 und 22 BImSchG sowie § 15 BauNVO ) eine Lösung, die den immissionsschutzrechtlichen Anforderungen gerecht wird (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Februar 1984 - BVerwG 4 B 191.83 - BVerwGE 69, 30 und vom 28. August 1987 - BVerwG 4 N 1.86 - Buchholz 406.11 § 1 BBauG Nr. 29).
  • BVerwG, 11.03.1988 - 4 C 56.84

    Konkretisierung - Bauplanerische Festsetzungen - Notwendiges Maß

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1994 - 4 NB 15.94
    Eine Konfliktbewältigung im Bebauungsplan ist dann nicht zwingend geboten, wenn sichergestellt ist, daß der erforderliche Ausgleich der widerstreitenden Interessen noch im Rahmen des Planvollzuges stattfinden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. März 1988 - BVerwG 4 C 56.84 - Buchholz 406.11 § 9 BBauG Nr. 30).
  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 1.86

    Voraussetzungen für die Annahme einer Verletzung des Abwägungsgebots im

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1994 - 4 NB 15.94
    Bedarf ein immissionsträchtiges Planvorhaben einer Genehmigung, so ermöglicht ggf. das Zulassungsrecht (vgl. z.B. die §§ 5 und 22 BImSchG sowie § 15 BauNVO ) eine Lösung, die den immissionsschutzrechtlichen Anforderungen gerecht wird (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Februar 1984 - BVerwG 4 B 191.83 - BVerwGE 69, 30 und vom 28. August 1987 - BVerwG 4 N 1.86 - Buchholz 406.11 § 1 BBauG Nr. 29).
  • BVerwG, 02.02.2012 - 4 C 14.10

    Krematorium; Abschiedsraum; Anlage für kulturelle Zwecke; Gemeinbedarfsanlage;

    Der Allgemeinheit dient eine Anlage im Sinne von § 5 Abs. 2 Nr. 2 BauGB, wenn sie, ohne dass die Merkmale des Gemeingebrauchs erfüllt zu sein brauchen (Beschluss vom 18. Mai 1994 - BVerwG 4 NB 15.94 - NVwZ 1994, 1004 ), einem nicht fest bestimmten, wechselnden Teil der Bevölkerung zugänglich ist.
  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 17.95

    Bauplanungsrecht - Arztpraxis als Anlage für gesundheitliche Zwecke in einem

    Anlagen für gesundheitliche Zwecke i.S.d. Baunutzungsverordnung sind demzufolge auf Gemeinbedarfsanlagen beschränkt, wie sie der Gesetzgeber in § 5 Abs. 2 Satz 2 BBauG/BauGB bestimmt und der Senat im Beschluß vom 18. Mai 1994 (- BVerwG 4 NB 15.94 - DVBl 1994, 1139) näher umschrieben hat.
  • BVerwG, 08.12.2016 - 4 CN 4.16

    Antragsänderung; Baugrundstück; Bebauungsplan der Innenentwicklung;

    Die insoweit allein in Betracht kommende Ziffer 18.8 der Anlage 1 zum UVPG scheidet aus, weil sie keine UVP-Pflicht, sondern nur eine Pflicht zur allgemeinen Vorprüfung anordnet (vgl. § 3c Satz 1 UVPG) und es sich bei dem Plan nicht um die Planung eines Städtebauprojekts handelt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Mai 1994 - 4 NB 15.94 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 73 S. 6 ff.).
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