Rechtsprechung
BVerfG, 10.08.1994 - 2 BvR 1542/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsbeschwerde eines türkischen Staatsangehörigen unter Berufung auf Art. 6 Abs. 1 GG gegen die ihm drohende Abschiebung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Türkischer Staatsangehöriger - Abschiebung - Staatliche Pflicht - Familienschutz - Familiäre Bindungen - Angemessene Berücksichtigung - Einwanderungspolitische Belange - Lebensgemeinschaft - Deutsches Kind - Ausländer - Mutterbeziehungen
Verfahrensgang
- OVG Hamburg, 25.07.1994 - V 174/94
- BVerfG, 10.08.1994 - 2 BvR 1542/94
- BVerfG, 16.12.1994 - 2 BvR 1542/94
Papierfundstellen
- NJW 1994, 3155
- NJW 1995, 1737
- NVwZ 1995, 159 (Ls.)
- FamRZ 1995, 26
- DVBl 1994, 1406
Wird zitiert von ... (73) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 01.10.1992 - 2 BvR 1365/92
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes …
Auszug aus BVerfG, 10.08.1994 - 2 BvR 1542/94
Das Vorliegen einer "außergewöhnlichen Härte" i.S.d. § 22 AuslG könnte nach Lage der Dinge im Streitfall allenfalls zu bejahen sein, wenn der Beschwerdeführer mit Kind und Mutter im Sinne des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 1. Oktober 1992 - 2 BvR 1365/92 - zusammenleben würde und damit die Voraussetzung für die - faktische - Wahrung seiner elterlichen Verantwortung gegeben wäre.Auch ein nichtehelicher Vater kann sich grundsätzlich auf den Schutz des Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 GG berufen, sofern der Vater mit Kind und Mutter zusammenlebt und damit die Voraussetzungen für die Wahrnehmung seiner elterlichen Verantwortung gegeben sind (BVerfGE 56, 363 [384]; 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Beschluß vom 1. Oktober 1992, InfAuslR 1993, 10 ).
Kann die - in der angegriffenen Entscheidung zwar bezweifelte, aber letztlich als gegeben unterstellte - Lebensgemeinschaft zwischen einem Ausländer und einem von ihm als Vater anerkannten deutschen Kind nur in der Bundesrepublik Deutschland statt finden, weil dem deutschen Kind wegen dessen Beziehung zu seiner Mutter das Verlassen der Bundesrepublik nicht zumutbar ist, so drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, regelmäßig einwanderungspolitische Belange zurück (Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Oktober 1992, aaO.).
- BVerfG, 03.09.1957 - 2 BvR 7/57
Sendezeit I
Auszug aus BVerfG, 10.08.1994 - 2 BvR 1542/94
Mit der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde erledigt sich der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfGE 7, 99 [109]). - BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84
Volljährigenadoption I
Auszug aus BVerfG, 10.08.1994 - 2 BvR 1542/94
1. Die in Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 GG enthaltene wertentscheidende Grundsatznorm, nach der der Staat die Familie zu schützen und zu fördern hat, verpflichtet die Ausländerbehörde, bei der Entscheidung über aufenthaltsbeendende Maßnahmen die familiäre Bindung des den Aufenthalt begehrenden Ausländers an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, bei ihrer Ermessensausübung pflichtgemäß, d.h. entsprechend dem Gewicht dieser Bindungen, in ihren Erwägungen zur Geltung zu bringen (vgl. BVerfGE 80, 81 [91]; 76, 1 [79 f.]). - BVerfG, 24.03.1981 - 1 BvR 1516/78
Verfassungsmäßigkeit von § 1705 S. 1 und § 1711 Abs. 1 S. 1 BGB
Auszug aus BVerfG, 10.08.1994 - 2 BvR 1542/94
Auch ein nichtehelicher Vater kann sich grundsätzlich auf den Schutz des Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 GG berufen, sofern der Vater mit Kind und Mutter zusammenlebt und damit die Voraussetzungen für die Wahrnehmung seiner elterlichen Verantwortung gegeben sind (BVerfGE 56, 363 [384]; 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Beschluß vom 1. Oktober 1992, InfAuslR 1993, 10 ). - BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83
Familiennachzug
Auszug aus BVerfG, 10.08.1994 - 2 BvR 1542/94
1. Die in Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 GG enthaltene wertentscheidende Grundsatznorm, nach der der Staat die Familie zu schützen und zu fördern hat, verpflichtet die Ausländerbehörde, bei der Entscheidung über aufenthaltsbeendende Maßnahmen die familiäre Bindung des den Aufenthalt begehrenden Ausländers an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, bei ihrer Ermessensausübung pflichtgemäß, d.h. entsprechend dem Gewicht dieser Bindungen, in ihren Erwägungen zur Geltung zu bringen (vgl. BVerfGE 80, 81 [91]; 76, 1 [79 f.]).
- BVerfG, 09.12.2021 - 2 BvR 1333/21
Überwiegend erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung einer Duldung …
Die Belange der Bundesrepublik Deutschland überwiegen das durch Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 GG geschützte private Interesse eines Ausländers und seines Kindes an der Aufrechterhaltung der zwischen ihnen bestehenden Lebensgemeinschaft nicht ohne weiteres schon deshalb, weil der Ausländer vor Entstehung der zu schützenden Lebensgemeinschaft gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen verstoßen hat, wenn durch das nachträgliche Entstehen der von Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 GG grundsätzlich geschützten Lebensgemeinschaft eine neue Situation eingetreten ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. August 1994 - 2 BvR 1542/94 -, juris, Rn. 11).Die Fachgerichte können von ihr lediglich absehen, wenn es im konkreten Fall mit Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 GG vereinbar ist, dem Ausländer und seinem Kind die Lebensgemeinschaft in der Bundesrepublik Deutschland auf Dauer zu verwehren, etwa weil die Familiengemeinschaft auch außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in zumutbarer Weise gelebt werden kann (vgl. BVerfGK 13, 562 …sowie Beschluss der1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. August 2003 - 2 BvR 1064/03 -, juris, Rn. 6 f.) oder weil die dauerhafte Trennung der Familie ausnahmsweise zumutbar ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. August 1994 - 2 BvR 1542/94 -, juris, Rn. 11 f.).
- BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99
Fehlende Eilbedürftigkeit wegen unbekannten Aufenthaltsorts des Beschwerdeführers …
Kann die Lebensgemeinschaft zwischen einem Ausländer und einem von ihm als Vater anerkannten deutschen Kind nur in der Bundesrepublik Deutschland stattfinden, weil dem deutschen Kind wegen dessen Beziehung zu seiner Mutter das Verlassen der Bundesrepublik nicht zumutbar ist, so drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, regelmäßig einwanderungspolitische Belange zurück (vgl. BVerfGE 76, 1 [49 ff.];… 80, 81 [93 ff.] sowie Kammerbeschlüsse vom 1. Oktober 1992 - 2 BvR 1365/92 -, InfAuslR 1993, S. 10 f., und vom 10. August 1994 - 2 BvR 1542/94 -, InfAuslR 1994, S. 394 f.).Es müßte daher aufgezeigt werden, durch welches verfassungsrechtlich beachtliche überwiegende Interesse eine Entfernung des Beschwerdeführers zu 1. aus dem Bundesgebiet dennoch gerechtfertigt sein kann (vgl. Kammerbeschluß vom 10. August 1994 - 2 BvR 1542/94 -, InfAuslR 1994, S. 394 f.).
- BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 231/00
Zur Frage aufenthaltsrechtlicher Schutzwirkungen aus GG Art 6 Abs 1 u 2 zugunsten …
Besteht eine solche Lebens- und Erziehungsgemeinschaft zwischen dem Ausländer und seinem Kind und kann diese Gemeinschaft nur in der Bundesrepublik Deutschland verwirklicht werden, etwa weil das Kind deutscher Staatsangehörigkeit und ihm wegen der Beziehungen zu seiner Mutter das Verlassen der Bundesrepublik nicht zumutbar ist, so drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, einwanderungspolitische Belange regelmäßig zurück (…vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Oktober 1992 - 2 BvR 1365/92 -, InfAuslR 1993, S. 10 und vom 10. August 1994 - 2 BvR 1542/94 -, InfAuslR 1994, S. 394 ; vgl. auch BVerfGE 80, 81 zur Erwachsenenadoption).Dies kann selbst dann gelten, wenn der Ausländer vor Entstehung der zu schützenden Lebensgemeinschaft gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen verstoßen hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. August 1994 - 2 BvR 1542/94 -, InfAuslR 1994, S. 394 ;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 31. August 1999 - 2 BvR 1523/99 -, InfAuslR 2000, S. 67 ).
- BVerfG, 22.12.2021 - 2 BvR 1432/21
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Trennung des Beschwerdeführers …
Die Belange der Bundesrepublik Deutschland überwiegen das durch Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 GG geschützte private Interesse eines Ausländers und seines Kindes an der Aufrechterhaltung der zwischen ihnen bestehenden Lebensgemeinschaft nicht ohne weiteres schon deshalb, weil der Ausländer vor Entstehung der zu schützenden Lebensgemeinschaft gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen verstoßen hat, wenn durch das nachträgliche Entstehen der von Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 GG grundsätzlich geschützten Lebensgemeinschaft eine neue Situation eingetreten ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. August 1994 - 2 BvR 1542/94 -, juris, Rn. 11).Die Fachgerichte können von ihr lediglich absehen, wenn es im konkreten Fall mit Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 GG vereinbar ist, dem Ausländer und seinem Kind die Lebensgemeinschaft in der Bundesrepublik Deutschland auf Dauer zu verwehren, etwa weil die Familiengemeinschaft auch außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in zumutbarer Weise gelebt werden kann (…vgl. BVerfGK 13, 562 sowie BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. August 2003 - 2 BvR 1064/03 -, juris, Rn. 6 f.) oder weil die dauerhafte Trennung der Familie ausnahmsweise zumutbar ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. August 1994 - 2 BvR 1542/94 -, juris, Rn. 11 f.).
- BVerfG, 02.11.2023 - 2 BvR 441/23
Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Ausländers mit in Deutschland …
Die Belange der Bundesrepublik Deutschland überwiegen das durch Art. 6 Absätze 1 und 2 GG geschützte private Interesse eines Ausländers und seines Kindes an der Aufrechterhaltung der zwischen ihnen bestehenden Lebensgemeinschaft nicht ohne weiteres schon deshalb, weil der Ausländer vor Entstehung der zu schützenden Lebensgemeinschaft gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen verstoßen hat, wenn durch das nachträgliche Entstehen der von Art. 6 Absätze 1 und 2 GG grundsätzlich geschützten Lebensgemeinschaft eine neue Situation eingetreten ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. August 1994 - 2 BvR 1542/94 -, juris, Rn. 11;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2021 - 2 BvR 1333/21 -, Rn. 45).Die Fachgerichte können von einer solchen Prognose lediglich absehen, wenn es im konkreten Fall mit Art. 6 Absätze 1 und 2 GG vereinbar ist, dem Ausländer und seinem Kind die Lebensgemeinschaft in der Bundesrepublik Deutschland auf Dauer zu verwehren, etwa weil die Familiengemeinschaft auch außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in zumutbarer Weise gelebt werden kann (…vgl. BVerfGK 13, 562 sowie BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. August 2003 - 2 BvR 1064/03 -, juris, Rn. 6 f.) oder weil die dauerhafte Trennung der Familie ausnahmsweise zumutbar ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. August 1994 - 2 BvR 1542/94 -, juris, Rn. 11 f.;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Dezember 2021 - 2 BvR 1432/21 -, Rn. 48).
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2009 - 2 B 6.08
Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug
Dies ist etwa dann der Fall, wenn einem deutschen Kind wegen seiner Beziehung zu der in Deutschland lebenden Mutter die Herstellung der Lebensgemeinschaft mit seinem Vater im Ausland und damit das Verlassen der Bundesrepublik nicht zugemutet werden kann (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. August 1994 - 2 BvR 1542/94 -, juris Rz 11). - VG Karlsruhe, 09.01.2023 - 1 K 4351/21
Ausweisungsinteresse bei Einstellung eines Ermittlungsverfahrens wegen Besitzes …
Die Belange der Bundesrepublik Deutschland überwiegen das durch Art. 6 Abs. 1 und 2 GG sowie Art. 8 EMRK geschützte private Interesse eines Ausländers und seines Kindes an der Aufrechterhaltung einer zwischen ihnen bestehenden Lebensgemeinschaft nicht ohne Weiteres schon deshalb, weil der Ausländer vor Entstehung der zu schützenden Lebensgemeinschaft gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen verstoßen hat, wenn - wie hier - durch das nachträgliche Entstehen der von Art. 6 Abs. 1 und 2 GG sowie Art. 8 EMRK grundsätzlich geschützten Lebensgemeinschaft eine neue Situation eingetreten ist (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 09.12.2021 - 2 BvR 1333/21 -, juris Rn. 45 und vom 10.08.1994 - 2 BvR 1542/94 -, juris Rn. 11). - OVG Niedersachsen, 02.11.2006 - 11 ME 197/06
Rechtmäßigkeit der Versagung einer Aufenthaltserlaubnis bezüglich des …
In diesem Zusammenhang bedürfte es einer umfassenden Berücksichtigung und sorgfältigen Abwägung aller für und gegen den grundsätzlich auf Dauer angelegten Aufenthalt des Antragstellers in Deutschland sprechenden privaten und öffentlichen Belangen (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 10.8.1994 - 2 BvR 1542/94 -, NJW 1994, 3155;… BVerwG, Urt. v. 18.11.1997 - 1 C 22.96 -, NVwZ-RR 1998, 517;… Nds. OVG, Beschl. v. 23.5.2006, a.a.O.;… Igstadt, a.a.O., § 22 AuslG Rdnr. 105 ff.).Zwar sprechen gegen den weiteren Verbleib des Antragstellers im Bundesgebiet einwanderungspolitische und fiskalische Gesichtspunkte, doch müssen diese nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschl. v. 10.8.1994, a.a.O. u. Beschl. v. 14.12.1989, a.a.O.; siehe auch BVerwG, Urt. v. 4.6.1997 - 1 C 9.95 -, BVerwGE 105, 35; Thür.
- OVG Bremen, 07.02.2024 - 2 LC 123/23
Aufhebung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots; Aufenthaltserlaubnis nach § 25 …
Von einer solchen Prognose kann lediglich dann abgesehen werden, wenn es im konkreten Fall mit Art. 6 Absätze 1 und 2 GG vereinbar ist, dem Ausländer und seinem Kind die Lebensgemeinschaft in der Bundesrepublik Deutschland auf Dauer zu verwehren, etwa, weil die Familiengemeinschaft auch außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in zumutbarer Weise gelebt werden kann (…vgl. BVerfGK 13, 562 sowie BVerfG, Beschl. v. 27.08.2003 - 2 BvR 1064/03 -, juris, Rn. 6 f.) oder weil die dauerhafte Trennung der Familie ausnahmsweise zumutbar ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.08.1994 - 2 BvR 1542/94, juris, Rn. 11 f.;… Beschl. v. 22.12.2021 - 2 BvR 1432/21, juris Rn. 48).sätze 1 und 2 GG grundsätzlich geschützten Lebensgemeinschaft eine neue Situation eingetreten ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.08.1994 - 2 BvR 1542/94 -, juris, Rn. 11;… Beschl. v.09.12.2021 - 2 BvR 1333/21 -, Rn. 45).
- VGH Baden-Württemberg, 25.07.2023 - 11 S 985/22
Einstweiliger Rechtsschutz gegen drohende Abschiebung; familiäre …
Die Belange der Bundesrepublik Deutschland überwiegen das durch Art. 6 Abs. 1 und 2 GG geschützte private Interesse eines Ausländers und seines Kindes an der Aufrechterhaltung einer zwischen ihnen bestehenden Lebensgemeinschaft nicht ohne Weiteres schon deshalb, weil der Ausländer vor Entstehung der zu schützenden Lebensgemeinschaft gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen verstoßen hat, wenn - wie hier - durch das nachträgliche Entstehen der von Art. 6 Abs. 1 und 2 GG grundsätzlich geschützten Lebensgemeinschaft eine neue Situation eingetreten ist (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 09.12.2021 - 2 BvR 1333/21 - juris Rn. 45 und vom 10.08.1994 - 2 BvR 1542/94 - juris Rn. 11). - VGH Baden-Württemberg, 07.10.2022 - 11 S 2848/21
Auslegung des Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Verhältnis einer …
- OVG Niedersachsen, 10.03.2011 - 8 LB 153/09
Ermessensentscheidung als verhältnismäßiger und damit gerechtfertigter Eingriff …
- VGH Baden-Württemberg, 12.02.2024 - 11 S 1722/23
Abschiebung eines drittstaatsangehörigen Ausländers und erfolglosen Asylbewerbers …
- VGH Hessen, 22.05.1996 - 10 TG 4207/95
Kein Eintritt der Fiktionswirkung des AuslG 1990 § 69 Abs 2 S 1 bei verspätet …
- OVG Niedersachsen, 09.12.2019 - 8 ME 92/19
Abschiebung; Duldung; Erkrankung; Gesundheit; Lebensgemeinschaft, familiäre; …
- VGH Baden-Württemberg, 04.07.2023 - 11 S 448/23
Abschiebung eines Drittstaatsangehörigen; Entgegenstehen von Art. 20 AEUV; …
- VGH Baden-Württemberg, 16.08.2023 - 11 S 2717/22
Prozesskostenhilfe; maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der hinreichenden …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2015 - 17 A 1245/11
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für einen tunesischen Staatsangehörigen aus …
- VGH Baden-Württemberg, 15.08.2005 - 13 S 951/04
Unzulässige Doppelehe eines Ausländers entfaltet zu seinem Gunsten keine …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.1999 - 17 A 139/97
Aufenthaltserlaubnis; Außergewöhnliche Hörte; Lebenshilfe für pflegebedürftige …
- VGH Hessen, 19.06.1997 - 12 TG 4151/96
Entstehen der Duldungsfiktion des AuslG 1990 § 69 Abs 2 S 1 - abgelehnt bei …
- VGH Baden-Württemberg, 06.07.2022 - 11 S 2378/21
Zumutbarkeit einer auf einen Elternteil bezogenen aufenthaltsbeendenden Maßnahme
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2000 - 17 B 622/00
Voraussetzungen für die Wahrnehmung elterlicher Verantwortung; Anspruch auf Hilfe …
- VGH Hessen, 29.01.1997 - 12 TG 996/96
Duldungsfiktion nach AuslG 1990 § 69 Abs 2 S 1 - Entstehungstatbestände; kein …
- OVG Sachsen-Anhalt, 29.01.2004 - 2 M 28/04
Keine Vorlage der Abstammungsurkunde bei Wirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung …
- VerfGH Berlin, 22.02.2001 - VerfGH 103 A/00
Ablehnung der einstweiligen Aussetzung der Ausreisepflicht mangels Bestehens …
- VG Karlsruhe, 24.11.2022 - 1 K 4351/21
Antragsauslegung; Titelerteilungssperre; Ausweisungsinteresse; …
- OVG Thüringen, 18.05.2022 - 4 EO 161/22
Ausweisung eines illegal eingereisten Ausländers wegen Terrorismusverdachts; …
- VGH Bayern, 19.02.2010 - 10 CE 10.379
- VG Oldenburg, 30.01.2001 - 11 B 844/04
Betreuungsbedarf; Duldung; Erziehungsbeitrag; familiäre Lebensgemeinschaft; …
- VG Düsseldorf, 15.03.2005 - 24 L 433/05
Erledigung eines Rechtsstreits in der Hauptsache ; Kostenentscheidung nach …
- BVerwG, 22.04.1997 - 1 B 82.97
Ausländerrecht - Voraussetzungen für den Anspruch auf Familoiennachzug, Begriff …
- VG Hamburg, 14.07.2023 - 8 A 490/21
Klage einer irakischen Staatsangehörigen mit kurdischer Volks- und jesidischer …
- OLG Frankfurt, 27.01.2009 - 20 W 504/08
Betreuerbestellung: Beschwerde eines Vorsorgebevollmächtigten gegen die …
- BVerwG, 23.04.1997 - 1 B 83.97
Ausländerrecht - Nachzug von Enkeln zu sorgeberechtigten Großeltern
- VG Bremen, 30.06.2005 - S4 V 1039/05
Vaterschaft/Sorgerecht, Abschiebung, AsylbLG
- OVG Schleswig-Holstein, 30.04.1996 - 4 L 62/95
Familie; Lebensgemeinschaft; Elternteil; Nichteheliches Kind; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.1999 - 17 B 2737/98
Vermeidung eines ungeregelten Aufenthaltes; Duldungsanspruch wegen zwingendem …
- VGH Hessen, 14.11.1995 - 12 TG 1358/95
Unerlaubte Einreise eines Ausländers bei Einreise mit bloßem Besuchsvisum trotz …
- SG Stuttgart, 24.03.2011 - S 24 AS 1359/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer in den …
- BVerwG, 18.12.1995 - 1 B 152.95
Vereinbarkeit der Verweisung eines Ausländers auf die Einholung des …
- OVG Hamburg, 04.05.2001 - 4 Bs 324/00
Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis ohne Durchführung eines ordnungsgemäßen …
- OVG Saarland, 17.07.2000 - 1 W 1/99
Zur Genehmigung einer vorläufigen Aufenthaltsgenehmigung; Fiktion eines erlaubten …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2003 - 18 B 2337/02
Ausgestaltung der ausländerrechtlichen Differenzierung von Aufenthaltserlaubnis …
- VG Karlsruhe, 19.02.2002 - 11 K 1914/01
Befristung der Sperrwirkung der Abschiebung - Schutz der Familie
- VGH Hessen, 24.03.1998 - 13 TZ 1048/98
Ausweisungsschutz aufgrund FreundschVtr USA Art 2 Nr 5
- VG München, 29.09.2011 - M 12 K 11.3404
Vietnamese; Asylantrag offensichtlich unbegründet; Aufenthaltserlaubnis zum …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2006 - 17 B 20/06
D (A), Abschiebungshindernis, Schutz von Ehe und Familie, Kinder, Vater, …
- VG Hamburg, 27.02.2003 - 16 VG 1274/02
Kein Rechtsanspruch des Kindes aus dem Aufenthaltsstatus des Vaters
- BSG, 12.12.1995 - 10 RKg 7/95
Rückzahlung von überzahltem Kindergeld
- VGH Bayern, 31.10.2012 - 10 C 12.863
Falschangaben zum Bestehen einer ehelichen Lebensgemeinschaft
- VG Düsseldorf, 11.11.2010 - 24 K 8586/09
Familiäre Lebensgemeinschaft; Herkunftsland; Freizügigkeitsrecht
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2003 - 18 B 1663/03
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen von ausländerrechtlichen Abschiebungsmaßnahmen; …
- OVG Saarland, 18.01.2002 - 1 W 8/01
Erteilung einer Duldung an einen ausreisepflichtigen Ausländer; Unzumutbarkeit …
- BVerwG, 03.07.1998 - 1 B 67.98
Rechtliche Qualifikation des Revisionsverfahrens - Schutz der Familie bei der …
- BVerwG, 29.12.1995 - 1 B 196.95
Erfordernis eines Grundes für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer …
- OVG Sachsen, 02.11.2017 - 3 B 291/17
Abschiebung; Kleinkind
- OVG Saarland, 09.06.2000 - 9 V 12/00
Vergleich eines Aufenthaltsrechts mit echten "Rückkehrhindernissen" (; …
- VG Karlsruhe, 24.06.1998 - A 6 K 11490/98
Aussetzung der Abschiebung aufgrund einstweiliger Anordnung; Anforderungen an …
- OVG Schleswig-Holstein, 30.11.1995 - 4 M 114/95
Lebensgemeinschaft; Begegnungsgemeinschaft; Sorgerecht; Eltern; Kind; Scheidung; …
- VG Koblenz, 10.10.2005 - 3 K 147/05
Rechtliche Unmöglichkeit der Ausreise - Wegfall des Ausreisehindernisses
- OVG Saarland, 18.01.2002 - 1 W 9/01
Erteilung einer Duldung an einen ausreisepflichtigen Ausländer; Unzumutbarkeit …
- BVerwG, 29.12.1995 - 1 B 172.95
Grundsätzliche Bedeutung der Auslegung des Art. 7 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 …
- VG Berlin, 28.04.1995 - 35 A 340.94
Befristung der Wirkung der Abschiebung; Unbefristete Fernhaltung eines Ausländers …
- VG Düsseldorf, 11.03.2005 - 24 L 486/05
D (A), Sierra Leoner, Kameruner, Vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Schutz …
- VG Lüneburg, 03.11.2005 - 1 B 43/05
Abschiebehaft; Abschiebung; Billigkeit; Billigkeitsentscheidung; deutsche …
- VG Meiningen, 23.02.2000 - 1 E 104/00
Zumutbarkeit der kurzfristigen Reise in die Heimat bei einem illegal nach …
- VG Berlin, 14.09.1995 - 11 A 436.95
Glaubhaftmachung eines Anspruchs auf Duldung im Verfahren des einstweiligen …
- VG Saarlouis, 17.08.2007 - 10 L 1023/07
Ausländerrecht: Aufenthaltserlaubnis; Eheschließung eines Ausländers mit einer …
- OVG Niedersachsen, 06.03.1998 - 11 M 1009/98
Duldung bei Lebensgefährdung von Familienangehörigen;; Abschiebung; …
- VG Frankfurt/Oder, 04.03.2008 - 5 L 182/07
Duldungsanspruch eines Ausländers im Spannungsfeld zwischen familiärer …
- VG Lüneburg, 04.05.2005 - 1 B 19/05
Abschiebung; Ausländer; ausländerrechtliche Schutzwirkungen; Ehe und Familie; …
- VG Würzburg, 09.01.1995 - W 2 E 94.33109
Absehung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen aufgrund einer Eheschließung