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   BVerwG, 10.05.1993 - 3 B 113.92   

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https://dejure.org/1993,8197
BVerwG, 10.05.1993 - 3 B 113.92 (https://dejure.org/1993,8197)
BVerwG, Entscheidung vom 10.05.1993 - 3 B 113.92 (https://dejure.org/1993,8197)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Mai 1993 - 3 B 113.92 (https://dejure.org/1993,8197)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arzneimittelgesetz - Handlungsfreiheit - Grundrechtsverletzung - Arzneimittel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 3002
  • NVwZ 1994, 74 (Ls.)
  • DVBl 1994, 478
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • VGH Bayern, 20.07.2022 - 11 ZB 21.1777

    Erfolgloses Berufungszulassungsverfahren: Keine Klagebefugnis bezüglich der

    Die bloße Behauptung einer Rechtsverletzung reicht demnach, anders als der Kläger meint, nicht aus (BVerwG, B.v. 10.5.1993 - 3 B 113.92 - NJW 1993, 3002 = juris Rn. 4; Sennekamp, a.a.O. Rn. 82).
  • VGH Bayern, 21.12.2023 - 2 N 21.2595

    Statthaftigkeit eines Normenkontrollantrags gegen technische Baubestimmungen,

    Nach der ebenfalls grundlegenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts betreffend den Zusammenhang zwischen dem Verfahrensrecht und dem materiellen Recht (B.v. 9.11.1979 - 4 N 1/78 - BVerwGE 59, 87; fortgeführt etwa von BVerwG, B.v. 10.3.1993 - 3 B 113/92 - DVBl 1994, 478) ist davon auszugehen, dass ein Antragsrecht gegen eine Norm demjenigen und nur demjenigen zusteht, dessen Belange bei der Entscheidung über den Erlass oder den Inhalt der Norm als privates Interesse in der Abwägung berücksichtigt werden mussten.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.10.2018 - 1 K 562/16

    Abfallbeseitigung - Regelungsgegenstand der Abfallsatzung - Antragsbefugnis für

    Dieser Gedanke wurde zwar zum Baurecht entwickelt, ist aber so grundlegend, dass er inzwischen mit Recht allgemein angewendet wird (etwa durch BVerwG, Beschl. vom 10. Mai 1993 - 3 B 113.92 -, juris Rn. 7 f., DVBl 1994 S. 478 f.).
  • VGH Bayern, 22.09.2005 - 20 N 05.1564

    Verbot von Müllschleusen nicht auf Antrag eines Herstellers überprüfbar

    Dieser Gedanke wurde zwar zum Baurecht entwickelt, ist aber so grundlegend, dass er inzwischen mit Recht allgemein angewendet wird (etwa durch BVerwG vom 10.5.1993 DVBl 1994, 478/479).
  • VG Lüneburg, 14.04.2011 - 2 B 12/11

    Anfechtung der Zulassung der Verlängerung des Rahmenbetriegsplans für das

    Die Klagebefugnis fehlt, wenn offensichtlich und nach keiner Betrachtungsweise die vom Kläger behaupteten Rechte bestehen oder ihm zustehen können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10. Mai 1993 - 3 B 113/92 -, NJW 1993, 3002; Urt. v. 13. Juli 1973 - 7 C 6/72 -, BVerwGE 44, 1).
  • VG Lüneburg, 14.04.2011 - 2 B 13/11

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen den Hauptbetriebsplan für das Erkundungsbergwerk

    Die Klagebefugnis fehlt, wenn offensichtlich und nach keiner Betrachtungsweise die vom Kläger behaupteten Rechte bestehen oder ihm zustehen können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10. Mai 1993 - 3 B 113/92 -, NJW 1993, 3002; Urt. v. 13. Juli 1973 - 7 C 6/72 -, BVerwGE 44, 1).
  • VG Frankfurt/Main, 11.04.2013 - 9 K 1208/11

    Zur Klagebefugnis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gegen eine an ein

    Maßstab für die Beurteilung der für eine Grundrechtsverletzung erforderlichen Beeinträchtigungsintensität sind Schutzgut und Schutzzweck des einzelnen betroffenen Grundrechts (vgl. BVerwG, U. v. 09.08.1983, 1 C 38/79 - juris Rdn.20; BVerwG, B. v. 10.05.1993, 3 B 113/92 - juris Rdn. 9).
  • VG Halle, 26.08.2010 - 3 A 257/08

    Hartsteinlagerstätte Niemberg/Brachstedt darf erkundet werden

    Die Klagebefugnis fehlt, wenn offensichtlich und nach keiner Betrachtungsweise die vom Kläger behaupteten Rechte bestehen oder ihm zustehen können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10. Mai 1993 - 3 B 113/92 -, NJW 1993, 3002; Urt. v. 13. Juli 1973 - 7 C 6/72 -, BVerwGE 44, 1).
  • VG Saarlouis, 31.07.2003 - 2 K 127/01
    Dieses Erfordernis wird von der Rechtsprechung dahin verstanden, dass die Klagebefugnis nur dann ausgeschlossen ist, wenn offensichtlich und nach keiner Betrachtungsweise die vom Kläger behaupteten Rechte bestehen oder ihm zustehen können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.05.1993 - 3 B 113/92 -, NJW 1993, 3002 [BVerwG 10.05.1993 - 3 B 113/92] = Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 192; Urteil vom 13.07.1973 - 7 C 6.72 -, BVerwGE 44, 1 [BVerwG 13.07.1973 - VII C 6.72] ).
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