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   BVerwG, 10.11.1993 - 2 ER 301.93   

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https://dejure.org/1993,117
BVerwG, 10.11.1993 - 2 ER 301.93 (https://dejure.org/1993,117)
BVerwG, Entscheidung vom 10.11.1993 - 2 ER 301.93 (https://dejure.org/1993,117)
BVerwG, Entscheidung vom 10. November 1993 - 2 ER 301.93 (https://dejure.org/1993,117)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beamtenrecht - Beförderung - Beförderungsauswahl - Planstellen - Beförderungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1994, 118
 
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Wird zitiert von ... (169)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 26.80

    Gerichtsvollzieher - Aufgaben - Vollstreckungsauftrag - Justizkassensache

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1993 - 2 ER 301.93
    Das Beamten- und Besoldungsrecht setzt im Hinblick auf die Möglichkeit von Beförderungen grundsätzlich voraus, daß der Dienstherr bei der ihm obliegenden sachgerechten Bewertung der Funktionen (§ 18 BBesG) die durch das Besoldungsrecht und ergänzend durch die haushaltsrechtliche Ausbringung von Planstellen vorgegebenen Bewertungsmaßstäbe nicht überschreitet (vgl. BVerwGE 65, 253 und 270 ; Urteile vom 31. Mai 1990 - BVerwG 2 C 16.89 - und vom 28. November 1991 - BVerwG 2 C 7.89 - ).
  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 16.89

    Dienstpostenbewertung - Planstelle - Beförderungsanspruch - Haushaltsplan -

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1993 - 2 ER 301.93
    Das Beamten- und Besoldungsrecht setzt im Hinblick auf die Möglichkeit von Beförderungen grundsätzlich voraus, daß der Dienstherr bei der ihm obliegenden sachgerechten Bewertung der Funktionen (§ 18 BBesG) die durch das Besoldungsrecht und ergänzend durch die haushaltsrechtliche Ausbringung von Planstellen vorgegebenen Bewertungsmaßstäbe nicht überschreitet (vgl. BVerwGE 65, 253 und 270 ; Urteile vom 31. Mai 1990 - BVerwG 2 C 16.89 - und vom 28. November 1991 - BVerwG 2 C 7.89 - ).
  • BVerwG, 20.10.1983 - 2 C 11.82

    Berücksichtigung von Beamtenbewerbern - Laufbahnbefähigung - Anderes Bundesland

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1993 - 2 ER 301.93
    Dabei bleibt es der Entscheidung des Dienstherrn überlassen, welchen der zur Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu rechnenden Umstände er das größere Gewicht beimißt (vgl. BVerwGE 68, 109 f.).
  • BVerwG, 17.04.1986 - 2 C 8.83

    Beamtenrecht - Laufbahn - Beurteilung

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1993 - 2 ER 301.93
    Der Dienstherr hat im Rahmen seiner organisatorischen Gestaltungsfreiheit zu bestimmen, durch wen er die Aufgabe der dienstlichen Beurteilung wahrnimmt; dabei darf er freilich im Interesse der beurteilten Beamten nur sachgerecht vorgehen, insbesondere den sachlichen Zusammenhang dieser Aufgabe mit der Wahrnehmung der Dienst- und Fachaufsicht nicht außer acht lassen (vgl. etwa Urteile des Senats vom 17. April 1986 - BVerwG 2 C 8.83 - und - BVerwG 2 C 28.83 - ).
  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86

    Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz -

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1993 - 2 ER 301.93
    Gelangt er bei der Beurteilung zu dem Ergebnis, daß mehrere Bewerber nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung für das Beförderungsamt im wesentlichen gleich geeignet sind, so kann er die Auswahl nach weiteren sachgerechten Merkmalen treffen, z.B. nach dem Dienst- oder Lebensalter; hierbei steht ihm ein weites Ermessen hinsichtlich der Bestimmung des Auswahlkriteriums zu (vgl. BVerwGE 80, 123 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.04.1986 - 2 C 28.83

    Beamtenrecht; Laufbahn; Beurteilung

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1993 - 2 ER 301.93
    Der Dienstherr hat im Rahmen seiner organisatorischen Gestaltungsfreiheit zu bestimmen, durch wen er die Aufgabe der dienstlichen Beurteilung wahrnimmt; dabei darf er freilich im Interesse der beurteilten Beamten nur sachgerecht vorgehen, insbesondere den sachlichen Zusammenhang dieser Aufgabe mit der Wahrnehmung der Dienst- und Fachaufsicht nicht außer acht lassen (vgl. etwa Urteile des Senats vom 17. April 1986 - BVerwG 2 C 8.83 - und - BVerwG 2 C 28.83 - ).
  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 7.89

    Beamtenrecht - Rechtliche Bewertung von Dienstposten - Besoldungsrecht -

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1993 - 2 ER 301.93
    Das Beamten- und Besoldungsrecht setzt im Hinblick auf die Möglichkeit von Beförderungen grundsätzlich voraus, daß der Dienstherr bei der ihm obliegenden sachgerechten Bewertung der Funktionen (§ 18 BBesG) die durch das Besoldungsrecht und ergänzend durch die haushaltsrechtliche Ausbringung von Planstellen vorgegebenen Bewertungsmaßstäbe nicht überschreitet (vgl. BVerwGE 65, 253 und 270 ; Urteile vom 31. Mai 1990 - BVerwG 2 C 16.89 - und vom 28. November 1991 - BVerwG 2 C 7.89 - ).
  • BVerwG, 26.06.1986 - 2 C 41.84

    Beamtenrecht - Beförderung - Polizeidienst

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1993 - 2 ER 301.93
    Er kann lediglich beanspruchen, daß über seine Bewerbung ohne Rechtsfehler entschieden und von praktizierten ermessensbindenden Richtlinien nicht zu seinem Nachteil grundlos abgewichen wird (vgl. z.B. Urteile vom 26. Juni 1986 - BVerwG 2 C 41.84 - und vom 26. November 1987 - BVerwG 2 C 41.87 - ).
  • BVerwG, 26.11.1987 - 2 C 41.87

    Revisionsverfahren - Unzulässige Klageänderung - Beförderungsauswahl - Sachfremde

    Auszug aus BVerwG, 10.11.1993 - 2 ER 301.93
    Er kann lediglich beanspruchen, daß über seine Bewerbung ohne Rechtsfehler entschieden und von praktizierten ermessensbindenden Richtlinien nicht zu seinem Nachteil grundlos abgewichen wird (vgl. z.B. Urteile vom 26. Juni 1986 - BVerwG 2 C 41.84 - und vom 26. November 1987 - BVerwG 2 C 41.87 - ).
  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Unter dieser Voraussetzung bleibt es der Entscheidung des Dienstherrn überlassen, welchen der zur Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung zu rechnenden Umstände er das größere Gewicht beimisst (vgl. Beschluss vom 10. November 1993 - BVerwG 2 ER 301.93 - Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 50 S. 12).
  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 23.03

    Ausgewogene Altersstrukturen; Bewährungszeit; Leistungsgrundsatz;

    Anderen Gesichtspunkten darf nur Bedeutung beigemessen werden, wenn sich aus dem Vergleich anhand von unmittelbar leistungsbezogenen Gesichtspunkten kein Vorsprung von Bewerbern ergibt (BVerwG, Urteile vom 25. August 1988, a.a.O., und vom 21. August 2003 - BVerwG 2 C 14.02 - BVerwGE 118, 370 , Beschluss vom 10. November 1993 - BVerwG 2 ER 301.93 - Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 50).

    Erst wenn feststeht, dass ein solcher Vergleich nicht zu einem Ergebnis führt, weil zwei oder mehr Bewerber nach Leistungsgesichtspunkten als im Wesentlichen gleich geeignet einzustufen sind, kann die Auswahlentscheidung auf das Dienstalter gestützt werden (BVerwG, Urteile vom 25. August 1988, a.a.O., und vom 21. August 2003, a.a.O., , Beschluss vom 10. November 1993, a.a.O).

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    Den verantwortlichen Amtsinhabern hätte sich bereits aufgrund der bis zum Jahr 1999 ergangenen Rechtsprechung von Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgericht aufdrängen müssen, dass das Konzept, die Inhaber höherwertiger Dienstposten ohne leistungsbezogene Bewerberauswahl zu befördern, im Hinblick auf Art. 33 Abs. 2 GG rechtlich nicht vertretbar war (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 1981 - 2 BvR 570/76 u.a. - BVerfGE 56, 146 ; Kammerbeschluss vom 2. April 1996 - 2 BvR 169/93 - NVwZ 1997, 54 ; BVerwG, Urteile vom 25. August 1988, a.a.O. und vom 25. April 1996 - BVerwG 2 C 21.95 - BVerwGE 101, 112 ; Beschluss vom 10. November 1993 - BVerwG 2 ER 301.93 - DVBl 1994, 118).
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