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   VGH Baden-Württemberg, 20.09.1994 - 9 S 687/94   

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https://dejure.org/1994,2034
VGH Baden-Württemberg, 20.09.1994 - 9 S 687/94 (https://dejure.org/1994,2034)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.09.1994 - 9 S 687/94 (https://dejure.org/1994,2034)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. September 1994 - 9 S 687/94 (https://dejure.org/1994,2034)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Aufnahme in den Krankenhausplan - einstweilige Anordnung - Vorwegnahme der Hauptsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1994, 510
  • DVBl 1995, 160
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.1991 - 9 S 2500/90

    Zum Aufnahmeantrag einer psychiatrischen Klinik in den Krankenhausplan

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.09.1994 - 9 S 687/94
    Die Komplexität der notwendigen Feststellungen zeigt sich bereits am Merkmal der Bedarfsgerechtigkeit (vgl. dazu Senatsurteil vom 21.3.1991 - 9 S 2500/90 -).

    Dabei sind auch Patientenwanderungen zu berücksichtigen sowie die Berechnung des Bettenbedarfs verfälschende Verzerrungseffekte zu eliminieren (vgl. Senatsurteil vom 21.3.1991, a.a.O.).

  • BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 25.84

    Anspruch auf Bescheidung im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage; Aufnahme

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.09.1994 - 9 S 687/94
    Maßgebend ist insoweit nach der Rechtsprechung der tatsächlich auftretende bzw. voraussichtlich in Zukunft zu erwartende, d.h. der zu versorgende Bedarf und nicht ein mit diesem tatsächlichen Bedarf nicht übereinstimmender erwünschter oder durchschnittlicher Bedarf (BVerwGE 72, 38, 47).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.1990 - 7 A 10025/88

    Landeskrankenhausplan; Krankenhaus in privater Trägerschaft

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.09.1994 - 9 S 687/94
    Dazu bedarf es einer Beschreibung der tatsächlichen Versorgungsbedingungen in diesen Krankenhäusern, insbesondere nach Standort, Bettenzahl und Fachrichtungen im Rahmen einer "Krankenhausanalyse" (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 6.11.1990, NVwZ-RR 1991, 573, 574).
  • BVerwG, 18.12.1986 - 3 C 67.85

    Anforderungen an den Antrag auf Verpflichtung zur Feststellung der Aufnahme eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.09.1994 - 9 S 687/94
    Soweit die Beteiligten im übrigen bei der Prüfung der Bedarfsgerechtigkeit bereits auf Ziele der Krankenhausplanung, z.B. die Erreichbarkeit innerhalb eines Zeitraums von 90 Minuten, zurückgreifen, ist dies nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auf der hier angesprochenen ersten Entscheidungsstufe unzulässig (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.12.1986, NJW 1987, 2318).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.2021 - 1 S 2111/21

    Corona und Schule - Anforderungen an Attest für Maskenbefreiung

    Ist eine überwiegende Erfolgsaussicht hingegen nicht feststellbar, kann eine Regelungsanordnung nur ergehen, wenn dem Betroffenen andernfalls schwere und irreversible Nachteile, insbesondere existentielle Gefahren für Leben und Gesundheit drohen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.08.1999 - 2 VR 1.99 - BVerwGE 109, 258, 262; Senat, Beschl. v. 09.12.2019 - 1 S 2580/19 - und v. 12.10.2007 - 1 S 2132/07 - ESVGH 58, 99, juris Rn. 4; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.09.1994 - 9 S 687/94 - DVBl. 1995, 160, v. 20.12.2013 - 10 S 1644/13 - VBlBW 2014, 231, v. 05.02.2015 - 10 S 2471/14 - DVBl. 2015, 579; jeweils m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.1999 - 9 S 2529/97

    Aufnahme in den Krankenhausplan - geplante Umwandlung einer Vorsorgeeinrichtung

    Die von der Klägerin hiergegen eingelegte Beschwerde ist vom Senat mit Beschluß vom 20.09.1994 - 9 S 687/94 - zurückgewiesen worden.

    Hierauf ist sie sowohl vom Verwaltungsgericht in dem angefochtenen Urteil (amtlicher Umdruck S. 10 oben) als auch vom erkennenden Senat in dem im Eilverfahren ergangenen Beschluß vom 20.09.1994 - 9 S 687/94 (amtlicher Umdruck S. 6) - hingewiesen worden.

    Der Klägerin war seit Jahren und zwar auch aus den bereits ergangenen gerichtlichen Entscheidungen (siehe z.B. den im Eilverfahren ergangenen Beschluß des erkennenden Senats vom 20.09.1994 - 9 S 687/94 -, Seite 6 des amtlichen Umdrucks) bekannt, welche Nachweise zur Belegung ihrer Leistungsfähigkeit von ihr noch erwartet werden, insbesondere nachdem sie diese Nachweise hinsichtlich der kinder- und jugendpsychiatrischen Abteilung mit Schriftsatz vom 25.10.1996 eingereicht hat.

    Der Klägerin dürfte deshalb insoweit auch nach nachgewiesener Leistungsfähigkeit nur ein Anspruch auf eine ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidung zustehen (siehe auch die Ausführungen des erkennenden Senats im Beschluß vom 20.09.1994 - 9 S 687/94 -, S. 7ff. des amtlichen Umdrucks).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.2024 - 1 S 401/24

    Unterstützung der AfD-kritischen Initiative "Durlach leuchtet für Demokratie"

    Ist eine überwiegende Erfolgsaussicht hingegen nicht feststellbar, kann eine Regelungsanordnung nur ergehen, wenn dem Betroffenen andernfalls schwere und irreversible Nachteile, insbesondere existentielle Gefahren für Leben und Gesundheit drohen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.08.1999 - 2 VR 1.99 - BVerwGE 109, 258, 262; Senat, Beschl. v. 09.12.2019 - 1 S 2580/19 - und v. 12.10.2007 - 1 S 2132/07 - ESVGH 58, 99, juris Rn. 4; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.09.1994 - 9 S 687/94 - DVBl. 1995, 160, v. 20.12.2013 - 10 S 1644/13 - VBlBW 2014, 231, v. 05.02.2015 - 10 S 2471/14 - DVBl. 2015, 579; jeweils m.w.N.).
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