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   BVerwG, 15.12.1994 - 5 C 55.92   

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https://dejure.org/1994,1094
BVerwG, 15.12.1994 - 5 C 55.92 (https://dejure.org/1994,1094)
BVerwG, Entscheidung vom 15.12.1994 - 5 C 55.92 (https://dejure.org/1994,1094)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Dezember 1994 - 5 C 55.92 (https://dejure.org/1994,1094)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Sorialhilfe - Minderjähriger Hilfeempfänger - Haushaltsführung - Erhöhung der Leistungen - Gesteigerter Ernährungsbedarf - Besonderheit des Einzelfalls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG § 22; Regelsatzverordnung § 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 97, 232
  • NVwZ 1995, 1107
  • FamRZ 1995, 802 (Ls.)
  • DVBl 1995, 692 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 25.11.1993 - 5 C 8.90

    Anrechnung von Kindergeld als Einkommen im Rahmen der Gewährung von Hilfe zum

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1994 - 5 C 55.92
    Damit legt das Gesetz die Form der Sozialhilfe (vgl. § 8 Abs. 1 BSHG) im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt für den Regelfall fest (vgl. BVerwGE 94, 326 (330)).

    Diese gesetzlichen Vorschriften ermächtigen den Verordnungsgeber bei der Bildung von Regelsatzgruppen und der Bemessung (Abstufung) der Regelsätze zur Generalisierung, Typisierung und Pauschalisierung (vgl. auch BVerwGE 94, 326 (331) zur Regelsatzfestsetzung durch die Verwaltung).

  • BVerwG, 30.11.1966 - V C 29.66

    Verwaltungsgerichtliche Nachprüfung des Begehrens auf Hilfe zum Lebensunterhalt -

    Auszug aus BVerwG, 15.12.1994 - 5 C 55.92
    Der Anwendungsbereich von § 22 Abs. 1 Satz 2 BSHG beschränkt sich somit auf in diesem Sinne atypische Bedarfslagen (vgl. auch BVerwGE 25, 307 (314)).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2015 - L 20 SO 355/13

    Kein Anspruch auf teilweise Übernahme der Kosten für die Beschaffung eines

    So hat das Bundesverwaltungsgericht (vgl. Urteil vom 15.12.1994 - 5 C 55/92 Rn. 11 m.w.N.) bereits zur Vorgängervorschrift des § 22 Abs. 1 S. 2 BSHG entschieden, diese komme nur dann zur Anwendung, wenn der Hilfesuchende einen laufenden, nicht nur einmaligen Bedarf geltend mache, welcher bei der generalisierenden Bemessung der Regelsatzleistungen nicht berücksichtigt worden sei und (weil einzelfallabhängig) auch nicht habe berücksichtigt werden können.
  • BSG, 16.10.2007 - B 8/9b SO 2/06 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter - gemischte Bedarfsgemeinschaft mit

    Diese ist jedoch nur dann möglich, wenn in atypischen Fällen ein erhöhter, vom Durchschnitt abweichender Bedarf (atypische Bedarfslage) besteht (BVerwGE 97, 232, 235).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2007 - L 1 B 7/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Insofern ist in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung unter Geltung des § 22 Abs. 1 Satz 2 BSHG für atypische Bedarfslagen angenommen worden, dass angesichts der sehr knapp kalkulierten Aufwandsbeträge in den Regelsätzen unvermeidbare Kosten für die Gesundheit, insbesondere in Folge der Auswirkungen von Leistungsbeschränkungen durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz) vom 14.11.2003 (BGBl. I 2003, 2190), zu übernehmen waren (vgl. Hess VGH Beschluss vom 15.06.2004 - 10 TG 1223/04 - für monatliche Fahrtkosten zur Teilnahme an der Drogensubstitution; BVerwG, Urteil vom 15.12.1994 - 5 C 55/92 - BVerwGE 97, 232).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2014 - L 9 SO 474/13
    Bereits zu § 22 Abs. 1 Satz 2 Bundessozialhilfegesetz (BSHG), der Vorgängervorschrift zur § 28 Abs. 1 Satz 2 SGB XII in der bis zum 31.12.2010 geltenden Fassung und § 27a Abs. 4 Satz 1 SGB XII in der seit dem 01.01.2011 geltenden Fassung, hat das BVerwG entschieden, dass diese Vorschrift nur dann zur Anwendung kommt, wenn der Hilfesuchende einen laufenden, nicht nur einmaligen Bedarf geltend macht, der bei der generalisierenden Bemessung der Regelsatzleistungen nicht berücksichtigt worden ist und, weil einzelfallabhängig, auch nicht berücksichtigt werden konnte (BVerwG, Urt. v. 15.12.1994 - 5 C 55.92 -, juris, 1. Leitsatz).
  • VGH Hessen, 20.04.2004 - 10 TG 532/04

    Zuzahlung zur gesetzlichen Krankenversicherung aus Sozialhilfemitteln; so

    Eine die abweichende Regelung rechtfertigende Besonderheit des Einzelfalles im Sinne der genannten Vorschrift besteht nämlich nur, wenn der Hilfesuchende einen laufenden Bedarf geltend macht, der bei der generalisierenden Bemessung der Regelsatzleistungen nicht berücksichtigt worden ist und der, weil einzelfallabhängig, auch nicht berücksichtigt werden konnte (Schellhorn/Schellhorn, BSHG, 16. Aufl., § 22, Rdnr. 11 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1994 - BVerwG 5 C 55/92 -, BVerwGE 97, 232).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.04.2010 - L 10 AS 1228/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende; Leistungsausschluss für

    Zu diesen allgemeinen Kosten eines Familienhaushalts gehören "vor allem die Kosten für Kochfeuerung, die Beleuchtung und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens", ferner sind umfasst "ein wesentlicher Teil des bei den Leistungen für die Ernährung zuzubilligenden Zuschlages für Schwund, Verderb und nicht voll ökonomische Wirtschaftsführung" (zum Ganzen BVerwG, Beschluss vom 15. Dezember 1994 - 5 C 55/92 = BVerwGE 97, 232).
  • OVG Niedersachsen, 26.11.1997 - 4 L 7031/96

    Sozialhilfe; Übernahme der Kosten für einen Kabelanschluß; Zimmerantenne

    Das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 15.12.1994 BVerwG 5 C 55.92 -, BVerwGE 97, 232) hat hierzu u.a. ausgeführt:.
  • SG Lüneburg, 17.09.2009 - S 22 SO 249/08

    Gewährung von Zahnarztkosten als Beihilfe i.R.d. Sozialhilfe für einen privat

    Eine Besonderheit des Einzelfalls liegt vor, wenn der Betroffene einen Bedarf geltend macht, der bei der generalisierenden Bemessung des Regelsatzes nicht oder nicht voll berücksichtigt worden ist und der, weil einzellfallabhängig, nicht berücksichtigt werden konnte (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 15. Dezember 1997 - 5 C 55/92 -).
  • LSG Schleswig-Holstein, 08.08.2005 - L 9 B 158/05

    Einstweilige Anordnung - Anordnungsgrund - Sozialhilfe - abweichende Festlegung

    Zu der insoweit inhaltlich gleichen Vorschrift des § 22 Abs. 1 Satz 2 BSHG hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) ausgeführt (Urteil vom 15. Dezember 1994 -5 C 55/92 -, BVerwGE 97, S. 232):.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2003 - 12 A 4478/01

    Bewilligung eines Ernährungsmehrbedarfszuschlags im Rahmen der Grundsicherung im

    vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1994 - 5 C 55.92 -, FEVS 45, 401 (403).
  • VG Neustadt, 31.08.2004 - 4 L 2124/04

    Fahrtkosten zum Arzt nur ausnahmsweise vom Sozialamt

  • VG Münster, 08.06.2004 - 5 K 977/04

    Anspruch auf die Übernahme der Praxisgebühr ; Praxisgebühr als besondere Form der

  • VG Karlsruhe, 17.06.2002 - 8 K 1374/02

    Sozialhilfe: Einkommen- und Vermögensanrechnung - Bedarfszeit

  • SG Lüneburg, 17.09.2009 - S 22 SO 197/08

    Anspruch auf Übernahme von Stromnachzahlung trotz Verletzung der

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.01.2008 - L 23 B 199/06

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde; Bestehen von

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2006 - L 9 B 27/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • VGH Bayern, 30.04.2003 - 12 B 98.1814

    Sozialhilfe; Mehrbedarf für Alleinerziehende, alleinige Sorge für das Kind, keine

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2002 - 12 A 64/00

    Leistungen nach § 2 AsylbLG in entsprechender Anwendung des

  • SG Schleswig, 14.09.2005 - S 17 SO 192/05

    Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - Regelsatzanpassung bei

  • VG Osnabrück, 09.12.1999 - 6 A 271/98

    Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt; Kürzung des Regelsatzes für

  • LSG Baden-Württemberg, 23.09.2009 - L 7 SO 2400/07
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