Rechtsprechung
   BVerwG, 01.12.1994 - 7 B 146.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2527
BVerwG, 01.12.1994 - 7 B 146.94 (https://dejure.org/1994,2527)
BVerwG, Entscheidung vom 01.12.1994 - 7 B 146.94 (https://dejure.org/1994,2527)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Dezember 1994 - 7 B 146.94 (https://dejure.org/1994,2527)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,2527) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BayKiG Art. 24 Abs. 2; GG Art. 28 Abs. 2 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gemeinderecht - Kindergarten - Bedarfsplan - Einzugsgebiet - Personalkostenzuschuß - Gemeindefremde Kinder

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 214
  • DVBl 1995, 926
  • DÖV 1995, 521
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 24.06.1969 - 2 BvR 446/64

    Sorsum

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1994 - 7 B 146.94
    Es ist auch nicht erkennbar, daß die finanzielle Heranziehung der Klägerin für gemeindefremde Kinder das verfassungsrechtliche Willkürverbot verletzen und sich insoweit als unzulässiger Eingriff in die Selbstverwaltungsgarantie darstellen könnte (vgl. dazu BVerfGE 26, 228 [244]).
  • BVerfG, 07.02.1991 - 2 BvL 24/84

    Krankenhausumlage

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1994 - 7 B 146.94
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bietet Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG - selbst wenn man in ihm eine insgesamt zureichende Finanzausstattung mitgarantiert ansieht, was bisher nicht entschieden ist - jedenfalls keinen Schutz gegen die Auferlegung einzelner Ausgabepflichten, solange diese Finanzausstattung nicht in Frage gestellt wird (BVerfGE 83, 363 [386] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 15.02.1978 - 7 B 102.77

    Anerkennung eines Kindergartens - Freigemeinnütziger Träger -

    Auszug aus BVerwG, 01.12.1994 - 7 B 146.94
    Die Klägerin ist der Auffassung, das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs weiche von dem Beschluß des Senats vom 15. Februar 1978 - BVerwG 7 B 102.77 - (Buchholz 415.1 AllgKommR Nr. 15) ab.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.05.2016 - 10 S 16.15

    Antrag auf einstweilige Aussetzung des Landesentwicklungsplans Berlin-Brandenburg

    Ob Art. 28 Abs. 2 GG eine insgesamt zureichende Finanzausstattung der Gemeinden garantiert, ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bisher nicht entschieden worden (BVerfG, Beschluss vom 7. Februar 1991 - 2 BvL 24/84 -, BVerfGE 83, 363, juris Rn. 79; BVerwG, Beschluss vom 1. Dezember 1994 - BVerwG 7 B 146.94 -, NVwZ-RR 1995, 214, juris Rn. 6).
  • VerfGH Bayern, 06.02.2007 - 14-VII-04
    Das Selbstverwaltungsrecht verbietet es nicht, den Gemeinden jedenfalls in begrenztem Umfang auch finanzielle Lasten aufzuerlegen, die nicht ihren Einwohnern zugute kommen (vgl. BVerwG vom 1.12.1994 = DVBl. 1995, 926; BayVGH vom 27.4.1994 = BayVBl. 1995, 112/115 f.).
  • VerfGH Bayern, 18.04.1996 - 13-VII-93
    Das Selbstverwaltungsrecht verbietet es nicht, daß den Gemeinden jedenfalls in begrenztem Umfang auch finanzielle Lasten auferlegt werden, die nicht ihren Einwohnern zugute kommen (vgl. BVerwG DVBl. 1995, 926; BayVGH BayVBl. 1995, 112/115 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.03.2015 - 10 B 7.12

    Gebühren für das Baugenehmigungsverfahren; Errichtung von Sportstätten;

    Gegen die Auferlegung einzelner Ausgabepflichten bietet Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG jedenfalls keinen Schutz, solange die zureichende Finanzausstattung nicht in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Februar 1991 - 2 BvL 24/84 -, BVerfGE 83, 363, juris Rn. 79, BVerwG, Beschluss vom 1. Dezember 1994 - BVerwG 7 B 146/94 -, NVwZ-RR 1995, 214, juris Rn. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2002 - 19 B 1145/01

    Konkrete Schule, die ein Schüler in Erfüllung seiner Schulpflicht kraft Gesetzes

    BVerwG, Beschluss vom 1.12.1994 - 7 B 146.94 -, DVBl. 1995, 926 (927); Bay. VerfGH, Entscheidung vom 18.4.1996, a.a.O..
  • BVerwG, 26.09.1997 - 1 B 139.97

    Ausländerrecht - Anspruch der Gemeinden auf finanziellen Ausgleich bei Aufnahme

    Ob zur kommunalen Finanzhoheit über die eigenverantwortliche Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft hinaus auch eine zureichende Finanzausstattung gehört, ist bisher nicht entschieden (vgl. BVerfGE 83, 363, 386; vgl. auch Beschluß vom 1. Dezember 1994 - BVerwG 7 B 146.94 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 100).
  • BVerwG, 26.09.1997 - 1 B 140.97

    Erteilung von Aufenthaltsbefugnissen zur vorübergehenden Aufnahme von

    Ob zur kommunalen Finanzhoheit über die eigenverantwortliche Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft hinaus auch eine zureichende Finanzausstattung gehört, ist bisher nicht entschieden (vgl. BVerfGE 83, 363 [BVerfG 07.02.1991 - 2 BvL 24/84]; vgl. auch Beschluß vom 1. Dezember 1994 - BVerwG 7 B 146.94 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 100).
  • OVG Niedersachsen, 26.02.1998 - 10 M 5793/97

    Ermittlung der Sitzverteilung in den Ausschüssen eines Gemeinderats gemäß § 51

    Die Frage, ob im Hinblick auf den Beschluß des BVerwG vom 7.12.1992 (NVwZ-RR 1993, 209) das dem Rat eingeräumte Entschließungsermessen bei der Bestimmung der Zahl der Ausschußsitze durch das Prinzip der repräsentativen Demokratie begrenzt wird, würde sich hier nicht stellen, da die hier bestehenden Ungleichgewichtigkeiten bei der Sitzverteilung sich noch im Rahmen des verfassungsrechtlich Hinnehmbaren halten (vgl. hierzu auch BVerfG, NVwZ-RR 1995, 214).
  • VGH Bayern, 29.05.1996 - 7 B 94.1063
    Eine solche Regelung erscheint im Hinblick auf Art. 11 Abs. 2 BV grundsätzlich geboten, da den Gemeinden unter Beachtung ihres Selbstverwaltungsrechts nur in begrenztem Umfang finanzielle Lasten auferlegt werden dürfen, die nicht ihren Einwohnern zugute kommen (vgl. VerfGHE vom 18.04.1996 a.a.O., S. 40; BVerwG DVBl. 1995, 926; BayVGH BayVBl. 1995, 112/115 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht