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   BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96   

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https://dejure.org/1996,94
BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96 (https://dejure.org/1996,94)
BVerfG, Entscheidung vom 25.07.1996 - 1 BvR 638/96 (https://dejure.org/1996,94)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Juli 1996 - 1 BvR 638/96 (https://dejure.org/1996,94)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Ablehnung der Zulassung zur ersten Staatsprüfung in einem pädagogischen Studiengang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1694 (Ls.)
  • NVwZ 1997, 479
  • DVBl 1996, 1367
  • DVBl 1997, 1367
 
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Wird zitiert von ... (486)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84

    Mulitple-Choice-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96
    Dadurch wird dem Bewerber verwehrt, die berufliche Ausbildung fortzusetzen, abzuschließen und den gewählten Beruf zu ergreifen (vgl. BVerfGE 84, 34 [45]; 84, 59 [72]).

    Die Vereinbarkeit von subjektiven Berufszugangsbeschränkungen mit Art. 12 Abs. 1 GG setzt voraus, daß die Beschränkung dem Schutz eines besonders gewichtigen Gemeinwohlbelangs zu dienen bestimmt ist und zur Erreichung des verfolgten Zwecks nicht außer Verhältnis steht, d. h. geeignet, erforderlich und für die Betroffenen zumutbar ist (vgl. BVerfGE 7, 377 [406 f.]; 80, 1 [24]; 84, 34 [45]; 84, 59 [72]).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96
    Dadurch wird dem Bewerber verwehrt, die berufliche Ausbildung fortzusetzen, abzuschließen und den gewählten Beruf zu ergreifen (vgl. BVerfGE 84, 34 [45]; 84, 59 [72]).

    Die Vereinbarkeit von subjektiven Berufszugangsbeschränkungen mit Art. 12 Abs. 1 GG setzt voraus, daß die Beschränkung dem Schutz eines besonders gewichtigen Gemeinwohlbelangs zu dienen bestimmt ist und zur Erreichung des verfolgten Zwecks nicht außer Verhältnis steht, d. h. geeignet, erforderlich und für die Betroffenen zumutbar ist (vgl. BVerfGE 7, 377 [406 f.]; 80, 1 [24]; 84, 34 [45]; 84, 59 [72]).

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96
    Die Vereinbarkeit von subjektiven Berufszugangsbeschränkungen mit Art. 12 Abs. 1 GG setzt voraus, daß die Beschränkung dem Schutz eines besonders gewichtigen Gemeinwohlbelangs zu dienen bestimmt ist und zur Erreichung des verfolgten Zwecks nicht außer Verhältnis steht, d. h. geeignet, erforderlich und für die Betroffenen zumutbar ist (vgl. BVerfGE 7, 377 [406 f.]; 80, 1 [24]; 84, 34 [45]; 84, 59 [72]).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96
    Je schwerer die sich daraus ergebenden Belastungen wiegen, je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, daß sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, um so weniger darf das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtsposition zurückgestellt werden (vgl. BVerfGE 35, 382 [402]; 65, 1 [70]; 67, 43 [58]; 69, 315 [363]; 79, 69 [74]).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96
    Je schwerer die sich daraus ergebenden Belastungen wiegen, je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, daß sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, um so weniger darf das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtsposition zurückgestellt werden (vgl. BVerfGE 35, 382 [402]; 65, 1 [70]; 67, 43 [58]; 69, 315 [363]; 79, 69 [74]).
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96
    Je schwerer die sich daraus ergebenden Belastungen wiegen, je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, daß sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, um so weniger darf das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtsposition zurückgestellt werden (vgl. BVerfGE 35, 382 [402]; 65, 1 [70]; 67, 43 [58]; 69, 315 [363]; 79, 69 [74]).
  • BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvR 1145/83

    Verfassungswirdige Verschleppung der Entscheidung über Urlaubsanträge von

    Auszug aus BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96
    Insofern gehen von der angegriffenen Entscheidung noch grundrechtsrelevante Beeinträchtigungen aus, die ein schutzwürdiges Interesse an der Feststellung ihrer Verfassungsmäßigkeit begründen (vgl. BVerfGE 33, 247 [257]; 69, 161 [168]; 81, 138 [140]; 91, 125 [133]).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96
    Je schwerer die sich daraus ergebenden Belastungen wiegen, je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, daß sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, um so weniger darf das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtsposition zurückgestellt werden (vgl. BVerfGE 35, 382 [402]; 65, 1 [70]; 67, 43 [58]; 69, 315 [363]; 79, 69 [74]).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96
    Je schwerer die sich daraus ergebenden Belastungen wiegen, je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, daß sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, um so weniger darf das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtsposition zurückgestellt werden (vgl. BVerfGE 35, 382 [402]; 65, 1 [70]; 67, 43 [58]; 69, 315 [363]; 79, 69 [74]).
  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

    Auszug aus BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96
    Die Vereinbarkeit von subjektiven Berufszugangsbeschränkungen mit Art. 12 Abs. 1 GG setzt voraus, daß die Beschränkung dem Schutz eines besonders gewichtigen Gemeinwohlbelangs zu dienen bestimmt ist und zur Erreichung des verfolgten Zwecks nicht außer Verhältnis steht, d. h. geeignet, erforderlich und für die Betroffenen zumutbar ist (vgl. BVerfGE 7, 377 [406 f.]; 80, 1 [24]; 84, 34 [45]; 84, 59 [72]).
  • BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für die Verfassungsbeschwerde

  • BVerwG, 15.12.1993 - 6 C 20.92

    Arztrecht - Vorprüfung - Ausschluß - Unwürdigkeit - Unzulässigkeit - Famulus -

  • BVerfG, 14.07.1994 - 1 BvR 1595/92

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal I

  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

  • SG Karlsruhe, 24.03.2021 - S 12 AS 711/21

    (Nur) Einmalzahlung von 150,- EUR an Grundsicherungsempfänger ist evident

    Die Erfolgsaussicht des Hauptsacherechtsbehelfs (Anordnungsanspruch) und die Eilbedürftigkeit der angestrebten einstweiligen Regelung (Anordnungsgrund) sind glaubhaft zu machen (§ 86b Abs. 2 Satz 4 SGG i.V.m. § 920 Abs. 2 Zivilprozessordnung [ZPO]); dabei sind die insoweit zu stellenden Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. Bundesverfassungsgericht [BVerfG], 25.07.1996, 1 BvR 638/96; BVerfG, 22.11.2002, 1 BvR 1586/02; BVerfG, 12.05.2005, 1 BvR 569/05).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Außerdem müssen die Gerichte Fragen des Grundrechtsschutzes einbeziehen (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, NVwZ 1997, S. 479 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.05.2019 - 9 S 584/19

    (Verwendung von Sammelbezeichnungen bei der Veröffentlichung von

    Sie können dann ihre Entscheidung auf der Grundlage einer Folgenabwägung ohne Berücksichtigung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache treffen (vgl. zum Ganzen BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 25.07.1996 - 1 BvR 638/96 -, NVwZ 1997, 479, 480, m.w.N.; 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 17.01.2017 - 2 BvR 2013/16 -, juris, bezogen auf asylrechtliche Eilverfahren).
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