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   EuGH, 09.11.1995 - C-465/93   

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https://dejure.org/1995,204
EuGH, 09.11.1995 - C-465/93 (https://dejure.org/1995,204)
EuGH, Entscheidung vom 09.11.1995 - C-465/93 (https://dejure.org/1995,204)
EuGH, Entscheidung vom 09. November 1995 - C-465/93 (https://dejure.org/1995,204)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • EU-Kommission PDF

    Atlanta Fruchthandelsgesellschaft und others (I) / Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft

    EG-Vertrag, Artikel 177, 185, 186 und 189 Absatz 2
    Handlungen der Organe; Verordnungen; Inzidentanfechtung einer Verordnung vor dem vorlegenden Gericht im Rahmen einer Klage gegen eine nationale Durchführungsmaßnahme; Erlaß einer einstweiligen Anordnung, durch die die Verordnung vorläufig unanwendbar wird; Zulässigkeit; ...

  • EU-Kommission

    Atlanta Fruchthandelsgesellschaft und others (I) / Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft

  • Wolters Kluwer

    Aussetzung der Vollziehung eines auf einer Gemeinschaftsverordnung beruhenden nationalen Verwaltungsakts; Inzidentanfechtung einer Verordnung vor dem vorlegenden Gericht im Rahmen einer Klage gegen eine nationale Durchführungsmaßnahme; Kohärenz des Systems des ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Vorabentscheidungsersuchen und einstweilige Anordnung des nationalen Gerichts

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 177; ; EG-Vertrag Art. 185; ; EG-Vertrag Art. 186; ; EG-Vertrag Art. 189 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Handlungen der Organe - Verordnungen - Inzidentanfechtung einer Verordnung vor dem vorlegenden Gericht im Rahmen einer Klage gegen eine nationale Durchführungsmaßnahme - Erlaß einer einstweiligen Anordnung, durch die die Verordnung vorläufig unanwendbar wird - ...

  • datenbank.nwb.de

    Unmittelbare Wirkung, Vorrang und einheitliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Verordnung - Vorabentscheidungsersuchen - Gültigkeitsprüfung - Vorlegendes Gericht - Einstweilige Anordnungen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1333
  • NVwZ 1996, 678 (Ls.)
  • DVBl 1996, 247
  • BB 1995, 1038
 
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Wird zitiert von ... (98)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 29.06.1993 - C-280/93

    Deutschland / Rat

    Auszug aus EuGH, 09.11.1995 - C-465/93
    17 Der Gerichtshof hat mit Beschluß vom 29. Juni 1993 in der Rechtssache C-280/93 R (Deutschland/Rat, Slg. 1993, I-3667) einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung zurückgewiesen, mit der der Bundesrepublik Deutschland gestattet werden sollte, bis zur Entscheidung des Gerichtshofes zur Hauptsache die Einfuhr von Bananen mit Ursprung in Drittländern jährlich in der gleichen Menge wie 1992 zollfrei zuzulassen, da die Voraussetzungen für den Erlaß der beantragten einstweiligen Anordnung seiner Meinung nach nicht erfuellt waren.

    18 Mit Urteil vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-280/93 (Deutschland/Rat, Slg. 1994, I-4973) hat der Gerichtshof die gegen die Verordnung erhobene Nichtigkeitsklage abgewiesen.

  • EuGH, 22.10.1987 - 314/85

    Foto-Frost / Hauptzollamt Lübeck-Ost

    Auszug aus EuGH, 09.11.1995 - C-465/93
    21 Dieses Recht wäre gefährdet, wenn der Bürger solange, als es an einem Urteil des Gerichtshofes fehlt, der allein befugt ist, die Ungültigkeit einer Gemeinschaftsverordnung festzustellen (vgl. Urteil vom 22. Oktober 1987 in der Rechtssache 314/85, Foto-Frost, Slg. 1987, 4199, Randnr. 20), trotz des Vorliegens bestimmter Voraussetzungen nicht in der Lage wäre, eine Aussetzung der Vollziehung zu erreichen und damit für sich der Verordnung einstweilen die Wirksamkeit zu nehmen (Urteil Zuckerfabrik Süderdithmarschen u. a., Randnr. 17).

    22 Wie der Gerichtshof im Urteil Foto-Frost (Randnr. 16) ausgeführt hat, stellt das Vorabentscheidungsersuchen zur Beurteilung der Gültigkeit, ebenso wie die Nichtigkeitsklage, eine Form der Kontrolle der Rechtmässigkeit der Handlungen der Gemeinschaftsorgane dar.

  • EuGH, 09.11.1995 - C-466/93

    Atlanta Fruchthandelsgesellschaft und others (II) / Bundesamt für Ernährung und

    Auszug aus EuGH, 09.11.1995 - C-465/93
    10 Da das Verwaltungsgericht die Bedenken der Antragstellerinnen gegen die Gültigkeit der Verordnung teilte, hat es mit einem ersten Beschluß vom 1. Dezember 1993 das Verfahren bis zur Vorabentscheidung des Gerichtshofes über die Gültigkeit der Verordnung ausgesetzt (Rechtssache C-466/93).
  • EuGH, 21.02.1991 - 143/88

    Zuckerfabrik Süderdithmarschen und Zuckerfabrik Soest / Hauptzollamt Itzehoe und

    Auszug aus EuGH, 09.11.1995 - C-465/93
    15 Das Verwaltungsgericht weist im Vorlagebeschluß darauf hin, daß der Gerichtshof im Urteil vom 21. Februar 1991 in den Rechtssachen C-143/88 und C-92/89 (Zuckerfabrik Süderdithmarschen und Zuckerfabrik Söst, Slg. 1991, I-415, im folgenden: Urteil Zuckerfabrik Süderdithmarschen u. a.) entschieden habe, daß die Kohärenz des vorläufigen Rechtsschutzes der Bürger verlange, daß das nationale Gericht, das den Gerichtshof um Vorabentscheidung über die Gültigkeit einer Verordnung ersucht habe, die Vollziehung eines auf dieser Verordnung beruhenden nationalen Verwaltungsakts aussetzen könne.
  • EuGH, 19.06.1990 - C-213/89

    The Queen / Secretary of State for Transport, ex parte Factortame

    Auszug aus EuGH, 09.11.1995 - C-465/93
    23 Im übrigen hat der Gerichtshof im Urteil vom 19. Juni 1990 in der Rechtssache C-213/89 (Factortame, Slg. 1990, I-2433), das im Rahmen eines Verfahrens über die Vereinbarkeit eines nationalen Gesetzes mit dem Gemeinschaftsrecht erging, unter Berufung auf die praktische Wirksamkeit des Artikels 177 ausgeführt, daß das nationale Gericht, das ihm Auslegungsfragen zur Vorabentscheidung vorgelegt hatte, um über die Frage der Vereinbarkeit entscheiden zu können, die Möglichkeit haben muß, vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren und die Anwendung des beanstandeten nationalen Gesetzes auszusetzen, bis der Gerichtshof sein Auslegungsurteil gemäß Artikel 177 erlässt (Urteil Zuckerfabrik Süderdithmarschen u. a., Randnr. 19).
  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Insbesondere ist das Interesse der Gemeinschaft am Vollzug des Gemeinschaftsrechts angemessen zu berücksichtigen (vgl. EuGH, Urteil vom 21. Februar 1991 - C-143/88, C-92/89 - Zuckerfabrik Süderdithmarschen und Zuckerfabrik Soest, Slg. 1991, I-415, Rn. 22 ff.; Urteil vom 9. November 1995 - C-465/93 - Atlanta Fruchthandelsgesellschaft mbH u.a., Slg. 1995, I-3761, Rn. 31 ff.; Urteil vom 17. Juli 1997 - C-334/95 - Krüger GmbH & Co. KG, Slg. 1997, I-4517, Rn. 43 ff.; Urteil vom 6. Dezember 2005 - C-461/03 - Gaston Schul, Slg. 2005, I-10513, Rn. 17 ff.).
  • BVerfG, 18.05.2016 - 1 BvR 895/16

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen einzelne

    Insbesondere ist das Interesse der Gemeinschaft am Vollzug des Unionsrechts angemessen zu berücksichtigen (vgl. EuGH, Urteil vom 21. Februar 1991 - C-143/88, C-92/89 - Zuckerfabrik Süderdithmarschen und Zuckerfabrik Soest, Slg. 1991, I-415, Rn. 22 ff.; Urteil vom 9. November 1995 - C-465/93 - Atlanta Fruchthandelsgesellschaft mbH u.a., Slg. 1995, I-3761, Rn. 31 ff.; Urteil vom 17. Juli 1997 - C-334/95 - Krüger GmbH & Co. KG, Slg. 1997, I-4517, Rn. 43 ff.; Urteil vom 6. Dezember 2005 - C-461/03 - Gaston Schul, Slg. 2005, I-10513, Rn. 17 ff.).
  • EuGH, 06.12.2005 - C-453/03

    ABNA u.a. - Gesundheitspolizei - Mischfuttermittel - Genaue Angabe der

    Die Kohärenz des Systems des vorläufigen Rechtsschutzes verlangt somit, dass auch das nationale Gericht den Vollzug eines auf eine Gemeinschaftsverordnung gestützten nationalen Verwaltungsakts aussetzen kann, wenn dessen Rechtmäßigkeit bestritten wird (siehe auch Urteile vom 9. November 1995 in der Rechtssache C-465/93, Atlanta Fruchthandelsgesellschaft u. a. [I], Slg. 1995, I-3761, Randnr. 22, und vom 26. November 1996 in der Rechtssache C-68/95, T. Port, Slg. 1996, I-6065, Randnr. 49; zur Unzuständigkeit des Gerichtshofes für den Erlass einstweiliger Anordnungen im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens siehe Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 24. Oktober 2001 in der Rechtssache C-186/01 R, Dory, Slg. 2001, I-7823, Randnr. 13).

    105 Der Gerichtshof hat insbesondere ausgeführt, dass das jeweilige Gericht im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen hinsichtlich der Dringlichkeit und der Gefahr eines schweren und nicht wieder gutzumachenden Schadens erfüllt sind, die Umstände des Falles zu untersuchen und zu prüfen hat, ob die sofortige Vollziehung des Verwaltungsakts, hinsichtlich dessen der Erlass einstweiliger Anordnungen beantragt wird, dem Antragsteller irreversible Schäden zufügen könnte, die nicht mehr wieder gutzumachen wären, wenn die Gemeinschaftshandlung für ungültig erklärt werden müsste (Urteile Zuckerfabrik, Randnr. 29, und Atlanta Fruchthandelsgesellschaft u. a. [I], Randnr. 41).

    Zu berücksichtigen sind sowohl die kumulative Wirkung, die eintreten würde, wenn zahlreiche Gerichte aus ähnlichen Gründen ebenfalls Maßnahmen des vorläufigen Rechtsschutzes erlassen würden, als auch die Besonderheit der Situation des Antragstellers, die diesen von den übrigen betroffenen Wirtschaftsteilnehmern unterscheidet (Urteil Atlanta Fruchthandelsgesellschaft u. a. [I], Randnr. 44).

    107 Insbesondere wenn der Erlass von Maßnahmen des vorläufigen Rechtsschutzes ein finanzielles Risiko für die Gemeinschaft darstellt, muss das nationale Gericht im Übrigen die Möglichkeit haben, von dem Antragsteller hinreichende Sicherheiten, etwa eine Kaution oder eine Hinterlegung, zu verlangen (Urteile Zuckerfabrik, Randnr. 32, und Atlanta Fruchthandelsgesellschaft u. a. [I], Randnr. 45).

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