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   OVG Hamburg, 17.10.1995 - Bs V 27/95   

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https://dejure.org/1995,8747
OVG Hamburg, 17.10.1995 - Bs V 27/95 (https://dejure.org/1995,8747)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 17.10.1995 - Bs V 27/95 (https://dejure.org/1995,8747)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 17. Oktober 1995 - Bs V 27/95 (https://dejure.org/1995,8747)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausländerrecht; Abschiebungsschutz; Politische Verfolgung; Anerkennung; Bundesamt; Asylverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1996, 628
  • DVBl 1996, 629
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2000 - 8 A 1292/96

    Keine Gruppenverfolgung der Kurden in der Türkei

    Der Senat schließt sich dieser auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung und Literatur vertretenen Rechtsauffassung an, vgl. VGH BW, Urteil vom 15. Juli 1993 - A 16 S 145/93 -, VBlBW 1993, 480, 481; OVG SH, InfAuslR 1993, 18.20; GK § 53 AuslG Rdn. 30 und 57; Ruge, NVwZ 1995, 733, 738; Heinold, InfAuslR 1994, 411; Lohmann, InfAuslR 1998, 329; Schenk, VBlBW 1995, 458, 459; a.A. HmbOVG, Beschluss vom 17. Oktober 1995 - Bs V 27/95 -, DVBl. 1996, 628, 629, das eine Umgehung des § 13 AsylVfG befürchtet.
  • BVerwG, 03.12.1997 - 1 B 219.97

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungshindernisse; Asylantrag; Asylgesuch;

    Allerdings wirft, das mit dem Asylgesuch begründete Entscheidungsmonopol des Bundesamtes die Frage auf, ob die Ausländerbehörde neben den Umständen, die unabhängig von der geltend gemachten politischen Verfolgung Abschiebungshindernisse gemäß § 53 AuslG begründen können, auch die behaupteten Verfolgungsmaßnahmen unter Eliminierung ihres politischen Charakters unter dem Blickwinkel des § 53 AuslG zu würdigen hat (vgl. VGH Mannheim VBlBW 1994, 454 ; OVG Schleswig InfAuslR 1993, 18 ; OVG Hamburg DVBl 1996, 628 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2002 - 13 S 1871/01

    Zuständigkeit für aufenthaltsbeendende Maßnahmen und Prüfung von

    Soweit hiergegen eingewendet wird, es bestehe die Gefahr divergierender Entscheidungen über Sachverhalte, die nicht nur Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG begründeten, sondern sich der Sache nach auch als politische Verfolgung darstellten (in diesem Sinne etwa OVG Berlin, Beschluss vom 10.2.1995 - 8 S 58.95 - iuris und OVG Hamburg, Beschluss vom 17.10.1995 - Bs V 27.95 -, DVBl. 1996, 628; offen gelassen in BVerwG, Beschluss vom 3.12.1997, a.a.O.), vermag der Senat dem nicht zu folgen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2000 - 8 A 2221/96

    Anerkennung eines Kurden aus Ostanatolien als Asylberechtigter; Bestehen einer

    Der Senat schließt sich dieser auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung und Literatur vertretenen Rechtsauffassung an, vgl. VGH BW, Urteil vom 15. Juli 1993 - A 16 S 145/93 -, VBlBW 1993, 480, 481; OVG SH, InfAuslR 1993, 18.20; GK § 53 AuslG Rdn. 30 und 57; Ruge, NVwZ 1995, 733, 738; Heinold, InfAuslR 1994, 411; Lohmann, InfAuslR 1998, 329; Schenk, VBlBW 1995, 458, 459; a.A. HmbOVG, Beschluss vom 17. Oktober 1995 - Bs V 27/95 -, DVBl. 1996, 628, 629, das eine Umgehung des § 13 AsylVfG befürchtet.
  • OVG Saarland, 20.03.2008 - 2 A 33/08

    Zuständigkeit bei Geltendmachung zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse

    (anders, allerdings noch zur früheren Rechtslage, insbesondere zu § 53 AuslG VGH Mannheim, Beschluss vom 14.12.1993 - A 16 S 2005/93 -, VBlBW 1994, 454 unter Aufgabe abweichender früherer Rechtsprechung, OVG Schleswig, Beschluss vom 8.10.1992 - 4 M 89/92 -, InfAuslR 1993, 18, jeweils unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 3.4.1992, InfAuslR 1993, 176, wobei in beiden Entscheidungen über die heutige Rechtslage (§ 42 AsylVfG) hinaus sogar auch die Möglichkeit einer Geltendmachung von zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernissen gegenüber der Ausländerbehörde trotz Vorliegens einer negativen Entscheidung des Bundesamts hierzu bejaht wurde; wie hier bereits damals: OVG Hamburg, Beschluss vom 17.10.1995 - Bs V 27/95 -, DVBl. 1996, 628, wonach die Ausländerbehörde zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse (nach § 53 AuslG) mit "politischem Charakter" auch dann außer Betracht zu lassen hatte, wenn der Ausländer die Stellung eines Asylantrags ablehnt; insoweit noch ausdrücklich offen gelassen in BVerwG, Beschluss vom 3.12.1997 - 1 B 219.97 -, DVBl. 1998, 286) Eine Veranlassung, den durchgängig vom Kläger geschilderten, seinen Erkrankungen ursächlich zugrunde liegenden Lebenssachverhalt entsprechend zu "zerlegen", weil dieser nunmehr angibt, er verzichte auf eine "Geltendmachung" einer politischen Verfolgung im Sinne des § 60 Abs. 1 AufenthG beziehungsweise die Ereignisse vor seiner Wiederausreise, speziell die "Beschimpfungen durch die Serben", seien nicht "traumaauslösend" gewesen, können von daher ebenfalls keine andere Beurteilung rechtfertigen.
  • OVG Saarland, 01.02.2007 - 2 W 37/06

    Zuständigkeiten bei Geltendmachung vielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse

    (anders, allerdings noch zur früheren Rechtslage, insbesondere zu § 53 AuslG VGH Mannheim, Beschluss vom 14.12.1993 - A 16 S 2005/93 -, VBlBW 1994, 454 unter Aufgabe abweichender früherer Rechtsprechung, OVG Schleswig, Beschluss vom 8.10.1992 - 4 M 89/92 -, InfAuslR 1993, 18, jeweils unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 3.4.1992, InfAuslR 1993, 176, wobei in beiden Entscheidungen über die heutige Rechtslage (§ 42 AsylVfG) hinaus sogar auch die Möglichkeit einer Geltendmachung von zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernissen gegenüber der Ausländerbehörde trotz Vorliegens einer negativen Entscheidung des Bundesamts hierzu bejaht wurde; wie hier bereits damals: OVG Hamburg, Beschluss vom 17.10.1995 - Bs V 27/95 -, DVBl. 1996, 628, wonach die Ausländerbehörde zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse (damals nach § 53 AuslG) mit "politischem Charakter" auch dann außer Betracht zu lassen hatte, wenn der Ausländer die Stellung eines Asylantrags ablehnt; insoweit noch ausdrücklich offen gelassen in BVerwG, Beschluss vom 3.12.1997 - 1 B 219.97 -, DVBl. 1998, 286).
  • VGH Hessen, 21.07.1997 - 7 TG 3873/96

    Zuständigkeit des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge für

    Für die Abschiebungsandrohung ist ab diesem Zeitpunkt das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zuständig (OVG Koblenz, B. v. 31.01.1995 - 7 B 12825/94 OVG -, AuAS 1995, 118; a.A. OVG Hamburg, B. v. 17.10.1995 - Bs V 27/93 -, DVBl. 1996, 628 (Zuständigkeit des Bundesamtes erst nach förmlicher Asylantragstellung gemäß § 14 AsylVfG)).
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