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   VGH Baden-Württemberg, 29.10.1996 - 4 S 2393/96   

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https://dejure.org/1996,6479
VGH Baden-Württemberg, 29.10.1996 - 4 S 2393/96 (https://dejure.org/1996,6479)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29.10.1996 - 4 S 2393/96 (https://dejure.org/1996,6479)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 29. Oktober 1996 - 4 S 2393/96 (https://dejure.org/1996,6479)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Anordnung einer psychotherapeutischen Behandlung zwecks Wiederherstellung der Dienstfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1997, 5 (Ls.)
  • DVBl 1997, 377
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.07.1983 - 1 D 98.82

    Beamter - Pflicht - Ärztliche Untersuchung - Beurlaubung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.1996 - 4 S 2393/96
    Damit obliegt es ihm auch, seine Arbeitskraft im Interesse des Dienstherrn nicht nur zu erhalten, sondern auch die beschränkte oder verlorene Arbeitskraft bestmöglich wiederherzustellen (BDH, Beschluß v. 13.2.1961, DÖV 1961, 309; BVerwG, Urteil v. 9.1.1980, BVerwGE 63, 322; Urteil v. 26.7.1983, BVerwGE 76, 103 = NJW 1984, 677).

    Dabei sind insbesondere die Notwendigkeit, die Geeignetheit und die Erfolgsaussicht der Behandlung zu berücksichtigen, aber auch finanzielle Gründe können es für den Beamten unzumutbar erscheinen lassen, die Behandlung durchzuführen (vgl. BVerwG, Urteil v. 26.7.1983, aaO).

    Die vom Amtsarzt, der zur Beurteilung der Dienstfähigkeit eines Beamten in erster Linie berufen ist (vgl. BVerwG, Beschluß v. 20.1.1976, BVerwGE 53, 118), zur Wiederherstellung der vollen Dienstfähigkeit für notwendig gehaltene stationäre psychotherapeutische Behandlung in einer psychosomatischen Klinik von etwa 2 bis 4 Monaten mit anschließender ambulanter Behandlung dürfte zwar ihrer Art nach grundsätzlich zumutbar sein (BVerwG, Urteil v. 26.7.1983, aaO).

  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 1179/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs einer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.1996 - 4 S 2393/96
    Dabei ist zu berücksichtigen, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluß v. 12.9.1995, NVwZ 1996, 58, m.w.N.) der in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgten Garantie eines umfassenden und effektiven - nicht nur formalen - Rechtsschutzes wesentliche Bedeutung bereits für den einstweiligen Rechtsschutz zukommt, dessen Versagung vielfach irreparable Folgen hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.1990 - 6 A 2041/89

    Zumutbarkeit einer Operation; Wiederherstellung der Dienstunfähigkeit;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.1996 - 4 S 2393/96
    Die Anordnung hat jedoch ohnehin nicht zur Folge, daß die Behandlung gegen den Willen des Antragstellers erzwingbar ist, die Weigerung kann allein disziplinarrechtliche Folgen nach sich ziehen (vgl. OVG Münster, Urteil v. 14.2.1990, NJW 1990, 2950).
  • BVerwG, 09.01.1980 - 1 D 40.79

    Wer trinkt, der fliegt - Für Beamte ist das Risiko geringer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.1996 - 4 S 2393/96
    Damit obliegt es ihm auch, seine Arbeitskraft im Interesse des Dienstherrn nicht nur zu erhalten, sondern auch die beschränkte oder verlorene Arbeitskraft bestmöglich wiederherzustellen (BDH, Beschluß v. 13.2.1961, DÖV 1961, 309; BVerwG, Urteil v. 9.1.1980, BVerwGE 63, 322; Urteil v. 26.7.1983, BVerwGE 76, 103 = NJW 1984, 677).
  • BVerwG, 20.01.1976 - 1 DB 16.75

    Gesundheitsstörung mit Krankheitswert - Dienstunfähigkeit eines Beamten -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 29.10.1996 - 4 S 2393/96
    Die vom Amtsarzt, der zur Beurteilung der Dienstfähigkeit eines Beamten in erster Linie berufen ist (vgl. BVerwG, Beschluß v. 20.1.1976, BVerwGE 53, 118), zur Wiederherstellung der vollen Dienstfähigkeit für notwendig gehaltene stationäre psychotherapeutische Behandlung in einer psychosomatischen Klinik von etwa 2 bis 4 Monaten mit anschließender ambulanter Behandlung dürfte zwar ihrer Art nach grundsätzlich zumutbar sein (BVerwG, Urteil v. 26.7.1983, aaO).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2004 - 4 S 2097/04

    Eingreifen der Erlöschensautomatik § 78 Abs 1 S 2 BG BW auch bei Scheitern eines

    Damit obliegt es ihm auch, seine Arbeitskraft im Interesse des Dienstherrn nicht nur zu erhalten, sondern auch die beschränkte oder verlorene Arbeitskraft bestmöglich wiederherzustellen (vgl. Beschluss des Senats vom 29.10.1996 - 4 S 2393/96 -, DVBl 1997, 377).
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