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   OVG Rheinland-Pfalz, 05.06.1996 - 7 B 13530/95   

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https://dejure.org/1996,5437
OVG Rheinland-Pfalz, 05.06.1996 - 7 B 13530/95 (https://dejure.org/1996,5437)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05.06.1996 - 7 B 13530/95 (https://dejure.org/1996,5437)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05. Juni 1996 - 7 B 13530/95 (https://dejure.org/1996,5437)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsschutz ; Konkurrentenstreitigkeiten ; Genehmigung eines Linienverkehrs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 651
  • DVBl 1997, 962
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.10.1968 - VII C 12.67

    Betreiben eines auf die Früh- und Spätschicht der Ford-Werke AG in Köln-Niehl

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.06.1996 - 7 B 13530/95
    Als rechtsfehlerhaft könnte sich vor diesem Hintergrund im vorliegenden Fall die Ausgangserwägung der Genehmigungsbehörde erweisen, daß die Nahverkehrskonzeption des Landkreises davon ausgehen müsse - wie der zuständige Landrat im vorliegenden Fall mit einem bedauernden Unterton der Antragstellerin mit Schreiben vom 22. Februar 1995 mitteilte -, daß die Altunternehmer des konzessionierten Linienverkehrs hier absoluten Vorrang hätten und eine bloße "Ausgestaltung" des Verkehrs im Sinne des § 13 Abs. 2 Nr. 2 c PBefG (vgl. dazu BVerwGE 30, 352 f.) vorliege.
  • BVerwG, 07.10.1988 - 7 C 65.87

    Güterfernverkehr - Genehmigung - Auswahlverfahren - Bewerberauswahl -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.06.1996 - 7 B 13530/95
    Der Senat verkennt insoweit nicht, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 07. Oktober 1988, 7 C 65.87 = VRS Bd. 76, S. 225; vgl. dazu im einzelnen auch Urteil des Senats vom 21. Februar 1995, 7 A 11985/94.OVG) im ähnlich gelagerten Rechtsbereich des Rechts der Güterkraftverkehrsgenehmigungen mit ihrem begrenzten Kontingent die Verpflichtungsklage auf Erteilung der Genehmigung auch ohne gleichzeitige Erhebung der Anfechtungsklage gegen die dem Konkurrenten erteilte Genehmigung zugelassen wird.
  • BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 05.06.1996 - 7 B 13530/95
    Allerdings ergibt sich aus diesen Rechtsverhältnissen im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Konkurrentenstreitigkeiten auch die Pflicht der Behörden, zur Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes den unterlegenen Konkurrenten vor Erteilung der Genehmigung von der für ihn negativ endenden Auswahlentscheidung zu unterrichten (vgl. BVerfG, NJW 1990, 501), was vorliegend nicht beachtet worden ist.
  • VGH Bayern, 12.07.2010 - 4 CE 10.1535

    Zulassung zum Volksfest; öffentliche Einrichtung; Ausgestaltungsbefugnis der

    Zu Recht hat daher das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 25.6.1997 - 4 CE 97.1222) darauf abgestellt, dass in formeller Hinsicht neben dem Verpflichtungs- noch ein Anfechtungsantrag zu stellen ist, auch wenn diesem Anfechtungsantrag mehr flankierende Wirkung zukommt (sog. Konkurrentenverdrängungsklage, s. dazu BVerfG vom 14.1.2004 NVwZ 2004, 718; OVG Rh-Pf. vom 5.6.1996, DVBl 1997, 962/963; OVG Magdeburg vom 22.2.1995 NVwZ 1996, 815; Rennert, a.a.O., S. 1336; Wahl/Schütz, a.a.O., RNr. 289 zu § 42 Abs. 2; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl. 1998, RdNr. 97).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.11.1998 - 7 A 12844/97
    Vielmehr erweist sich die Auswahlentscheidung, die im Übrigen ohne Rücksicht auf die im Mindestmaß rechtsstaatliche gebotene Beteiligung des Klägers am Verfahren getroffen worden ist (vgl. dazu Beschluss des Senats DVBl 1997, 962 im vorliegenden Verfahren mit Hinweis auf BVerfG, DVBl 1989, 1247 sowie Busch, Anm. dazu, DVBl 1990, 106), als rechtswidrig.

    Anders wäre den als abwägungserheblichen geschützten Belangen (Art. 12 Abs. 1 GG) von Neubewerbern nicht Rechnung zu tragen (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 05. Juni 1996, DVBl 1997, 962).

  • VGH Bayern, 20.06.2013 - 11 BV 10.1085

    Linienverkehr mit Omnibussen; Linienverkehrsgenehmigung; Zustimmungen zur

    Für den gebotenen Wettbewerb mehrerer Genehmigungsbewerber hat das Anhörungsverfahren nur dann Sinn, wenn jeder die Verkehrsleistungen kennt, die der andere oder die anderen anbieten (OVG RhPf, B.v. 5.6.1996 - 7 B 13530/95 - DVBl 1997, 962).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2005 - 7 B 11329/05
    Maßgeblich ist daher darauf abzustellen, ob ein drittanfechtungsberechtigter Wettbewerber (vgl. dazu Senat , Beschluss vom 5. Juni 1996 - 7 B 13530/95.OVG -, DVBl 1997, 962 ) geltend machen kann, die Genehmigungsentscheidung verletze seine Rechte.
  • VG Neustadt, 12.08.2009 - 1 K 836/09

    Klagebefugnis im Personenbeförderungsrecht; keine Anwendung des

    Schließlich ist auch der von der Klägerin angeführte Bewerberverfahrensanspruch (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4. November 2005 - 7 B 11329/05 .OVG und Beschluss vom 5. Juni 1996 - 7 B 13530/95.OVG) nicht geeignet, eine Klagebefugnis auszulösen.
  • VG Arnsberg, 18.09.2008 - 7 K 2889/07

    Klage eines Omnibusunternehmens gegen eine einem anderen Unternehmen erteilte

    vgl. BVerwG, BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1968 - 7 C 12.67 -, a.a.O., OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 5. Juni 1996 - 7 B 13530/95 -, DVBl. 1997, 962; Fromm/Fey/Sellmann/Zuck, § 13 PBefG Rdnr. 10.
  • VG Regensburg, 09.06.2010 - RN 5 E 10.560

    Zulassung zu einem Volksfest; Konkurrenzsituation

    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung zugunsten des bislang unberücksichtigt gebliebenen Konkurrenten setzt daher die Suspendierung der bereits erteilten Zulassung voraus (so auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 5.6.1996, Az. 7 B 13530/95).
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